Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat den Magistrat gebeten, die Realisierbarkeit eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/21 zu prüfen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Standort noch nicht festgelegt wurde und die Schule nicht in der Schulliste des staatlichen Schulamtes enthalten ist. Eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen wird erwartet.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die Einrichtung des sechszügigen Gymnasiums für die Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2020/210 (vgl. M 69 2019) weiterhin vorgesehen?
- An welchem Standort wird die Einrichtung voraussichtlich erfolgen?
- Wie möchte der Magistrat sicherstellen, dass die Errichtung noch rechtzeitig zum Schuljahr 2020/21 erfolgt?
- Wie erfolgt nach Kenntnis des Magistrats die Zuteilung von Schülerinnen und Schüler auf das neue Gymnasium, nachdem das Gymnasium nicht in der "Schulliste der weiterführenden Schulen 2020" des staatlichen Schulamtes enthalten war und dementsprechend dieses Gymnasium im Rahmen der Wahl der weiterführenden Schule nicht gewählt werden konnte.
Begründung
Der Magistrat hat mit der ST 2395 2019 mitgeteilt, dass er (weiterhin) Standorte für das sechszügige Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord prüft. Da das Gymnasium nach der M 69 2019 zum Beginn des Schuljahres 2020/21 neu errichtet werden sollte, die entsprechende Schule jedoch nicht in der "Schulliste der weiterführenden Schulen 2020" des staatlichen Schulamtes enthalten war (Anlage F zur Übergangsverfügung Schulliste der weiterführenden Schulen 2020), bittet der Ortsbeirat um kurzfristige Beantwortung der aufgeworfenen Fragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2019OFOF 448/12Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Juni 2019OMOM 4753Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenDirektanregung
- 20. Dezember 2019STST 2395Standorte und Standortüberlegungen für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) endlich mitteilenStellungnahme
- 5. Juni 2020Sie sind hierOFOF 579/12Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. August 2020VV 1748Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Anfrage
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 2116Standort 6-zügiges Gymnasium in der Bildungsregion Mitte-Nord: Ist die Einrichtung zum Schuljahr 2020/21 realistisch?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme