1. Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen 2. Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Frankfurt am Main. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Förderung der Inklusion vorgestellt. Ziel ist es, die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Seehofpark — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Boulebahn im Seehofpark begradigen29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Seehofpark per E-MailBericht
- Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
- Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7481
- NR 1583/09 GRÜNE, E 228/04 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, B 676/20 -
Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2010, § 7481, entsprechend, legte der Magistrat am 22. Juni 2012 mit dem B 276 den ersten Bericht zur Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden "UN-BRK") und die Berichterstattung zu "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" vor. Seitdem folgten turnusgemäß die Berichte B 326 vom 09.12.2016, B 50 vom 17.03.2019 und B 676 vom 18.12.2020.
Seit 2019 wird der Bericht nach den relevanten Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention geordnet und nicht mehr nach Dezernaten. Es wird je Artikel zusammenfassend berichtet, was sich in den letzten 2 Jahren neu ergeben hat. Diese Struktur sorgt für eine komprimiertere Darstellung und eine bessere Übersicht.
Ergänzende Informationen finden sich in Anlage 1 (Berichte der Dezernate), Anlage 2 (Tabelle Baumaßnahmen) und Anlage 3 (Tabelle Kommunikationsmaßnahmen).
Zur Erfüllung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung hat das federführende Dezernat Soziales, Familie, Jugend und Senior:innen nach Ablauf von zwei Jahren erneut eine Umfrage über den Stand der Umsetzung der Vorgaben der UN-BRK bei den Dezernaten, Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt. Der Anhang dieses Berichts gibt das vollständige Ergebnis der Umfrage im Wortlaut wieder. Lediglich Form- und Schreibfehler wurden korrigiert.
Der vorliegende Bericht baut auf dem vorherigen Bericht B 676 aus 2020 auf. Es werden die Entwicklungen aufgezeigt, die sich seitdem ergeben haben. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden Beschreibungen und Feststellungen, die bereits in diesem vorherigen Bericht erwähnt wurden, im vorliegenden Bericht nicht erneut aufgeführt. Organisationseinheiten, bei denen sich seither keine Sachstandsveränderungen ergeben haben, werden ebenfalls nicht aufgeführt. Ferner wird nicht berichtet über diejenigen Artikel der UN-BRK, die nicht im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegen. Sofern einzelne Dezernate in anderen bereits vorliegenden Berichten an die Stadtverordnetenversammlung Maßnahmen im Sinne der UN-BRK dargestellt haben, wird im entsprechenden Abschnitt auf diese Berichte verwiesen.
I n h a l t
Vorbemerkung ............................................................. .......... ............................5
Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen ............................................................. ....................6
Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung ...................... ............................... .7
Artikel 6
Frauen mit Behinderungen ............................................................... ................... 7
Artikel 7
Kinder mit Behinderungen ............................................................... ................... 7
Artikel 8
Bewusstseinsbildung ...................................................... .................................. .8
Artikel 9
Zugänglichkeit ........................................................... ........................................9
Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch ................................................12
Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit u. Zugang zu Informationen . 12
Artikel 24
Bildung .................................................................. ................................. ... ......14
Artikel 25, Gesundheit sowie
Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation ............................................................16
Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung ............................................................... ...................16
Artikel 29
Förderung der Teilhabe v. Menschen mit Behind. am polit. u. öffentl. Leben sowie
Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport ......................17
Als separate Dokumente zum Download: Anlage 1: Berichte der Dezernate
Anlage 2: Tabelle Maßnahmen für bauliche Barrierefreiheit
Anlage 3: Tabelle Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation
Vorbemerkung: Grundsätzlich besteht in der Stadtverwaltung Frankfurt am Main ein sehr hoher Sensibilitätsgrad für die Belange von Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art, der mit einer akzeptierenden und von Empathie getragenen Haltung einhergeht.
Der Magistrat legt Wert auf die Feststellung, dass er sich der Forderung nach sozialer Inklusion aller Bevölkerungsgruppen anschließt, die in der UN-BRK als Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls ("enhanced sense of belonging", vgl. UN-BRK Präambel ‚m') formuliert wird. Daraus ergibt sich, dass die zentralen Forderungen der Konvention wie z. B. Barrierefreiheit in all ihren Aspekten, Selbstbestimmung bei der Wahl der Wohnform, Zugang zu inklusiver Bildung und zum Arbeitsmarkt sowie die Teilhabe am kulturellen Leben und an politischen Entscheidungen, im alltäglichen Verwaltungshandeln Beachtung finden.
Der Magistrat strebt Strukturen an, die eine Abkehr von der bislang verfolgten Behindertenpolitik ermöglichen, die in erster Linie auf Fürsorge und das Ausgleichen von (vermeintlichen) Defiziten abzielte. Ziel ist, den Anspruch aller Menschen auf Selbstbestimmung, Freiheit von Diskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einzulösen. Damit geben die Forderungen der UN-BRK einen bedeutsamen Impuls zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und tragen zur Humanisierung unseres Zusammenlebens bei.
Bezüglich der Barrierefreiheit setzt der Magistrat darauf, dass diese nicht nur baulich verstanden wird. Auch Kommunikation soll barrierefrei erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem ebenfalls Ausdruck verliehen, indem sie seit dem Haushalt 2017 neben der Förderung von baulichen Maßnahmen für Barrierefreiheit auch die Förderung von Maßnahmen für barrierefreie Kommunikation beschlossen hat.
Zu Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen
Bei den Allgemeinen Verpflichtungen geht es darum,
a) bestehende Regelungen gemäß den Anforderungen der UN-BRK zu gestalten,
b) Organisationen von Menschen mit Behinderungen aktiv einzubeziehen,
c) städtische Mitarbeiter:innen zur Umsetzung der UN-BRK zu schulen,
d) Informationen über Mobilitätshilfen, Unterstützungsdienste und Einrichtungen zu geben.
Die Ämter, Gesellschaften und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main sind im Rahmen ihres Verwaltungshandelns stets darauf bedacht, Menschen mit Behinderungen nicht zu benachteiligen. Die Serviceangebote stehen allen Menschen offen, unabhängig davon, ob eine Behinderung besteht oder nicht. Entsprechend werden bestehende Regularien stetig überprüft und angepasst. Fachspezifische weitere Erfordernisse werden berücksichtigt und die jeweilige Zielgruppe wird beteiligt.
Dabei lassen sich die städtischen Organisationseinheiten nach Bedarf von der Stabsstelle Inklusion und dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main beraten und stehen im Austausch mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). Die FBAG ist eine die Stadt Frankfurt beratende Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Durch Magistratsbeschluss ist geregelt, dass die FBAG in behindertenrelevanten Angelegenheiten konsultiert wird. In der Regel funktioniert diese Einbeziehung der FBAG durch die Dezernate, Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main. Von Zeit zu Zeit, zuletzt im Sommer 2022, wird an den Magistratsbeschluss erinnert, damit auch neues Personal darauf aufmerksam wird und die aktive Einbeziehung pflegt.
Fortbildungsangebote für das städtische Personal zum Thema Inklusion werden regelmäßig vom Sachgebiet Zentrale Personalentwicklung, 11.32, evaluiert und bei Bedarf in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen inhaltlich und methodisch angepasst bzw. neue Angebote entwickelt.
Aktuell steht das Thema "Barrierefreiheit im Internet" stark im Fokus. Zum Weiterentwickeln der konzeptionellen Überlegungen durch die Zentrale Personalentwicklung wurde das Thema zusammen mit der Stabsstelle Inklusion im Rahmen der Herbsttagung der Verwaltungsleitungen 2021 vorgestellt und eine Bedarfsanalyse in Form einer SharePoint-Umfrage der Ämter und Betriebe durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden im nächsten Schritt weitere zielgerichtete Unterstützungsangebote für die Ämter und Betriebe zu dieser Thematik entwickelt.
Das Jugend- und Sozialamt setzt sich mit Änderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften auseinander. So normiert das neugefasste Sozialgesetzbuch IX auf nationaler Ebene die Ausgestaltung der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit Inkrafttreten der Reformstufen 2 und 3 (zum 01.01.2018 und 01.01.2020) erfuhr das Recht der Eingliederungshilfe seine letzten wesentlichen Änderungen und ist somit seit 2020 wieder vollumfänglich gültig und kann angewendet werden.
Seit Inkrafttreten finden die jeweils geltenden Vorschriften Anwendung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII). Verwaltungsvorschriften, Vordrucke und Informationen wurden angepasst, Informationen für die Mitarbeiter:innen, Eltern und Kooperationspartner:innen zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Soziales fand eine umfassende amtsinterne Qualifizierung von spezialisierten Mitarbeiter:innen des Sozialdienstes bezüglich der neuen Gesetzeslage (Bundesteilhabegesetz, kurz: BTHG) statt. Der Sozialdienst wurde in eigenständigen Teams mit eigener Leitung neu aufgestellt, um die Umsetzung der UN-Konvention sicher zu stellen. Der Teilhabeplan, mit dem umfassend die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden soll, wurde weiterentwickelt, erprobt und angewendet. Die externen Akteur:innen, z.B. Leistungserbringer:innen, wurden umfassend über die neuen Abläufe und Verfahren informiert.
Zu Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
Der Magistrat ergreift bei der Aufgabenerfüllung alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Vermeidung von Diskriminierung. Dies gilt auch für die Personalauswahl. Bewerber:innen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen an der Zahl der städtischen Bediensteten liegt seit vielen Jahren stabil und verlässlich weit über der gesetzlich zu erfüllenden Quote von 5 %. Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2021 belief sich auf 10,5 Prozent. Bei Bedarf erhalten Mitarbeiter:innen spezielle Ausstattungen für ihren Arbeitsplatz, beispielsweise besonderes Mobiliar oder technische Unterstützung.
Zu Artikel 6
Frauen mit Behinderungen
Eine Benachteiligung oder Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen wird bei der Stadt Frankfurt am Main ausgeschlossen, sowohl in der täglichen Aufgabenerfüllung als auch bei Personalangelegenheiten.
Das Frauenreferat unterstützt Projekte speziell für Frauen mit Behinderungen, beispielsweise Selbstverteidigungskurse für Frauen mit Behinderungen. Ferner ist im Frauenreferat seit 2021 die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention angesiedelt. Eine ihrer dezernatsübergreifenden Aufgaben ist es, die Zugänge von Frauen* mit Behinderungen zu Gewaltprävention und Gewaltschutz zu verbessern.
Zu Artikel 7
Kinder mit Behinderungen
Gesetzesänderungen nehmen Einfluss auf die Aufgabendurchführung im Jugend- und Sozialamt: Seit dem 10.06.2021 ist das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)" in großen Teilen in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist es, die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, den Inklusionsgedanken im Gesetz zu verankern und die Beteiligung der Leistungsberechtigten zu stärken. Eine weitergehende Umsetzung des SGB VIII erfolgt in den Stufen 2 (01.01.2024) und 3 (voraussichtlich 01.01.2028) und stärkt den inklusiven Charakter des SGB VIII.
In Stufe 2 sollen junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung geltend machen, durch Verfahrenslots:innen unterstützt und begleitet werden. Darüber hinaus sollen diese den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen unterstützen.
Kernstück der "Inklusiven Lösung" ist die für den 01.01.2028 vorgesehene Stufe 3. Voraussetzung ist, dass bis zum 01.01.2027 ein Bundesgesetz verkündet wird, das bestimmt, dass Leistungen für alle jungen Menschen mit Behinderungen vorrangig durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt werden.
Seit dem 01.01.2020 erhalten körperlich-, geistig- oder mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche Leistungen über das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Zuständigkeit für diesen Personenkreis liegt dabei bis zum Ende der Schulausbildung beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe. Der Wechsel zum überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe (LWV) erfolgt nach Landesrecht mit dem Ende der Schulausbildung. Leider führt die Vielfalt in der Zuständigkeit häufig zu Irritationen. Der Gesetzgeber hat diese Benachteiligung zur Kenntnis genommen und deshalb die zuvor beschriebene Neufassung des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) vorgesehen.
Das Stadtschulamt hat im Berichtszeitraum für die Einrichtung einer unabhängigen Inklusionsberatungsstelle für den Bereich Kindertageseinrichtungen - Kindertagespflege gesorgt. Mit der Leitung dieser Beratungsstelle wurde der Verein "Gemeinsam leben Frankfurt e.V." beauftragt. Der Verein bietet mit dem Angebot "Inklusionslotse Kita" eine Beratung sowohl für Eltern als auch für Fachkräfte Frankfurter Kindertageseinrichtungen.
"Gemeinsam leben Frankfurt e.V." richtet sich mit niedrigschwelligen Angeboten an alle Eltern mit Kindern im Kita-Alter. Das Beratungskonzept richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern mit Behinderungen und/oder dem Bedarf an besonderen Fördermöglichkeiten und hilft im Rahmen der Kita-Platzsuche mit konkreten Informationen wohnortnahe Angebote kennen zu lernen. Zusätzlich bietet die Stelle zahlreiche Informationen rund um "Hilfe zur Selbsthilfe"; etwa in Form einer prozesshaften Begleitung und Beratung im gesamten Kita-Zyklus.
Die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die in Frankfurter Kindertageseinrichtungen durch Integrationsmaßnahmen begleitet wurden, ist im Berichtszeitraum von 956 (Kindergartenjahr 2018/19) zunächst auf 868 (Kindergartenjahr 2019/20) gesunken. Im Kindergartenjahr 2020/21 kann wieder eine Zunahme auf 967 verzeichnet werden.
Im Einzelnen verteilten sich die begleiteten Integrationsmaßnahmen im Kindergartenjahr 2019/20 wie folgt: 63 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 601 Kinder im Kindergarten und 204 Kinder im Hort. Im Kindergartenjahr 2020/21 waren es 49 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 667 Kinder im Kindergarten und 251 Kinder im Hort.
Insgesamt verteilen sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 353 Einrichtungen. Damit werden in ca. 44% der Kindertageseinrichtungen Integrationsmaßnahmen begleitet.
Der Eigenbetrieb "Kita Frankfurt" ist offen für die Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Jedes Kind, unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht, soll eine wohnortnahe Betreuung angeboten bekommen. Neue pädagogische Angebote werden nach Möglichkeit barrierefrei geplant und durchgeführt, sodass jedes Kind teilnehmen kann.
Im Rahmen der Personalentwicklung werden bei Kita Frankfurt verschiedene Qualifizierungsformate angeboten, um das Wissen der Fachkräfte in Bezug auf eine inklusive Praxisgestaltung stetig weiterzuentwickeln. So wurden 2021 alle Leitungen und stellvertretenden Leitungen vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes in den Kriterien des ICF-CY zur Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern geschult.
Im Rahmen moderierter Fallbesprechungen erhalten alle Fachkräfte durch die "Fachstelle Beratung und Entwicklung" Unterstützung in Form regelmäßiger Reflexion, aber auch Einzelfallberatung zu Fragen inklusiver Praxis. Aktuell wird bei der Kita Frankfurt an der Entwicklung eines Konzeptes zur Etablierung von Multiplikator:innen für Inklusion zur Weiterentwicklung inklusiver Praxis gearbeitet. Alle Integrationsplätze von Kita Frankfurt orientieren sich an der "Rahmenvereinbarung Integration" des Landes Hessen und den "Frankfurter Richtlinien Integrationsplatz". Der Betrieb "Kita Frankfurt" betreut aktuell 364 Kinder mit einem anerkannten Integrationsstatus, Tendenz steigend.
Zu Artikel 8
Bewusstseinsbildung
Durch die bestehende Serviceorientierung der Mitarbeiter:innen der Stadt Frankfurt am Main ist grundsätzlich gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen eine besondere Aufmerksamkeit erhalten. Zur weiteren Bewusstseinsbildung im Sinne des Diversity-Ansatzes wird das vielfältige Fortbildungsangebot des Personal- und Organisationsamtes eingesetzt (sh. hierzu auch Artikel 4). Ferner wird das städtische Personal bereits ab der Ausbildung auch mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) vertraut gemacht und in die Durchführung von Inklusionsveranstaltungen, wie "Personal. Fachkräfte. Diversity" einbezogen.
Auch über das eigene Personal hinaus wird auf eine positive gesellschaftliche Entwicklung hingewirkt, indem die barrierefreie öffentliche Kommunikation der Stadt Frankfurt ausgebaut wird. Siehe hierzu bei Artikel 21.
Zu Artikel 9
Zugänglichkeit
Die Stadt Frankfurt am Main legt Wert auf Zugänglichkeit und Barrierefreiheit. Seit geraumer Zeit wird daran stetig gearbeitet. Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main sind überwiegend barrierefrei erschlossen. An auftretenden Verbesserungsbedarfen wird regelmäßig gearbeitet (sh. auch Anlage 2).
Es handelt sich zum Beispiel um Rampen, Aufzüge, Sprachansagen, motorbetriebene Türen, Notrufeinrichtungen und barrierefreie Toiletten in Dienstgebäuden, Schulen, Sportanlagen, Museen, Kinder- u. Jugendhäusern, auf Spielplätzen und Friedhöfen.
Auch bei neuen Liegenschaften wird auf Barrierefreiheit geachtet. Beim neuen Gebäude für das Stadtschulamt und das Amt für Bau und Immobilien (ABI) in Bockenheim ist dies sichergestellt durch ebenerdige Eingänge, Aufzüge, einer Pforte, helle Ausleuchtung der Flure, elektrische Türen und barrierefreie WC's.
Der Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat die inklusive Ausrichtung des Abenteuerspielplatzes Nordweststadt weitergeführt. Nach Fertigstellung der barrierefreien Wegeführung wurde eine barrierefreie Toilettenanlage mit Lagerraum zur Unterbringung von Hilfsmitteln von spezifischen Bedarfen für Besucher:innen mit Behinderungen fertiggestellt. Darüber hinaus wurde die barrierefreie Toilettenanlage mit Edelstahl-WC und -Waschtischanlage, einer Duschliege, einem Patientenlifter und einer Notrufausrüstung ausgestattet. Für den Abenteuerspielplatz wurde als inklusives Spielgerät ein Teleruf installiert, der von allen Besucher:innen mit und ohne Behinderungen nutzbar ist.
Im Jugend- und Kulturzentrum Höchst wurde ein Treppenlift installiert, damit Rollstuhlfahrer:innen auch die Angebote im
- OG (z.B. Mädchenraum, AG-Räume, etc.) nutzen können. Darüber hinaus ist die inklusive Ausrichtung des Abenteuerspielplatzes Sindlingen in Planung.
Das Grünflächenamt hat auf mehreren Spielplätzen Rollstuhl-Karussels und Rampenanlagen eingebaut. Als gute Beispiele sind hier der Seehofpark, sowie einige Spielplätze in Sossenheim zu erwähnen. Der Irrgarten am Goetheturm wurde barrierefrei umgestaltet und kann nun auch von Menschen mit einem Rollstuhl genutzt werden. Auf dem Friedhof Westhausen und dem Hauptfriedhof wurden barrierefreie Zugänge errichtet, auf dem Hauptfriedhof auch ein barrierefreies WC.
Kulturstätten werden ebenfalls zugänglich und sicherer gemacht. So wurden im Berichtszeitraum an den Städtischen Bühnen Frankfurt taktile Sehhilfen (Kontraststreifen) an Treppenstufen verlegt, elektrische Drehtüren an Behinderten-WCs eingebaut, und Aufzüge mit einem speziellen Notrufsystem für Menschen mit Hörbehinderungen ausgestattet, damit die Kulturangebote auch von Menschen mit Behinderungen selbständig genutzt werden können.
Auch in U-Bahn-Stationen, für die in Frankfurt die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) zuständig ist, wurden mittels taktiler Leitelemente und Handlauf-Beschilderungen weitere Fortschritte erreicht.
Frankfurt ist in den letzten Jahren auch für Reisende immer interessanter geworden. Laut dem Statistischen Landesamt Hessen haben alleine im August 2022 2,8 Mio. Gäste in Frankfurter Hotels übernachtet. Für den Tourismus ist die Zugänglichkeit ebenfalls wichtig. Im Jahr 2020 wurde Frankfurt am Main als erste hessische Stadt zum "Barrierefreien Tourismusort nach Reisen für Alle", ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes Kooperationsvorhaben des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. und des Vereins Tourismus für Alle Deutschland e.V. - NatKo, ausgezeichnet und mehr als 20 Frankfurter Betriebe erhielten das Prüfsiegel "Barrierefreiheit geprüft".
Im Zuge des Kirchentages 2021 konnte ein weiteres Projekt realisiert werden. Der "inklusive Pilgerweg" lädt nun alle zum Pilgern ein und führt nahezu barrierefrei und unterstützt von einer App von der Innenstadt bis nach Höchst. Die Projektgruppe ''Barrierefreier Pilgerweg'', bestehend aus der Tourismus+Congress GmbH (TCF), der Stabsstelle Inklusion, der Projektstelle Inklusion im Bistum Limburg und der Hessischen St. Jakobusgesellschaft, hat unter Mitwirkung vieler städtischer Ämter eine nahezu barrierefreie Gestaltung des Jakobweges in Frankfurt erreicht.
Nun können auch Menschen mit Gehbeeinträchtigung, Rollstuhlfahrende, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, blinde und gehörlose Menschen, sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten den Pilgerweg nutzen.
Dabei können sie die inklusive App "Useeum" nutzen und zwar wahlweise in Deutsch, Deutsch Leichter Sprache, Englisch, Englisch Leichter Sprache, oder Gebärdensprache. Die App erläutert den Weg und die Sehenswürdigkeiten. Der inklusive Pilgerweg hat den ersten Platz des "Typisch Hessisch Award" gewonnen, der bisher als "Hessischer Tourismuspreis" vergeben wurde.
Schulgebäude: Auch in den Gebäuden der Frankfurter Schulen konnten im Berichtszeitraum im investiven Bereich insgesamt 16 Maßnahmen umgesetzt werden. Neben dem Einbau und der Ausstattung behindertengerechter Toiletten wurden u.a. Rampen, Öffnungsautomatiken von Türen und Handläufe installiert, sowie Eingangsbereiche barrierefrei umgestaltet.
Darüber hinaus sind in den Jahren 2020 und 2021 im Kontext der Förderausschüsse und der Runden Tische (siehe Art. 24) für räumliche und/oder sächliche Vorkehrungen zur inklusiven Beschulung Finanzmittel in Höhe von 493.361,00 Euro abgerufen worden. Dies umfasst die Beschaffung von Hilfsmitteln, die Gestaltung von Arbeitsplätzen für Schüler:innen sowie weitere Ausstattungs- und Baumaßnahmen.
Wie bereits im vergangenen Bericht ausgeführt, ist das Thema Inklusion einschließlich Zugänglichkeit/Barrierefreiheit ein integraler Bestandteil des Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten. Im Januar 2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Planungsrahmen weiterführende Schulen mit dem Modellflächenprogramm für Neubauten beschlossen (§ 7021), der ebenfalls das Thema Inklusion integriert. Darüber hinaus wurde im November 2021 durch Stadtverordnetenbeschluss (§ 835) der Planungsrahmen als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von Grundschulen im Bestand auf den Weg gebracht. Auch dieser Planungsrahmen integriert das Thema Inklusion.
Viele bestehende Hürden im Alltag können durch Technik abgebaut oder mindestens verbessert werden. So wurden 2020 in Abstimmung mit den Förderausschüssen IT-Ausstattung im Wert von ca. 82.500 €, und im Jahr 2021 im Wert von ca. 36.350 € bereitgestellt.
Der in Arbeit befindliche Masterplan Mobilität folgt dem Leitgedanken "Planen für Menschen" und stellt damit die Mobilitätsbedürfnisse des Menschen mit dem Ziel einer höheren Lebensqualität für alle ins Zentrum. Barrierefreiheit stellt dabei einen wesentlichen Grundsatz dar. Ein hochwertiges und nahezu barrierefreies Mobilitätssystem muss allen Menschen zur Verfügung stehen, die Bedürfnisse aller mitdenken und Teilhabe aller ermöglichen.
Die Erarbeitung des Masterplanes wird kontinuierlich durch einen Fachbeirat begleitet, in dem auch die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und die Stabsstelle Inklusion vertreten sind. Damit ist die Erwartung verbunden, die Belange von Menschen mit Behinderungen sowohl im Beteiligungsprozess selbst als auch in Bezug auf das angestrebte fachliche Ergebnis bestmöglich zu berücksichtigen.
Der Prozess umfasst ein eigenes Berichtswesen und die Evaluation der Ziele.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und das Amt für Straßenbau und Erschließung arbeiten fortlaufend an der Barrierefreiheit. Gemäß Personenbeförderungsgesetz ist der öffentliche Nahverkehr bis Januar 2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen sind im Nahverkehrsplan konkret zu begründen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz).
- Fahrzeuge: Als Bestandteil der Daseinsvorsorge ist es eine Aufgabe des ÖPNV-Aufgabenträgers, die Beförderung von Menschen mit und ohne Behinderungen gleichwertig zu ermöglichen. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Fahrzeuggestaltung.
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit wird bei der Gestaltung weiterführender Anforderungen an die Fahrzeuge zusätzlich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Fahrgastbeirat gesetzt, in dem unter anderem Mitglieder der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) vertreten sind. Entsprechend finden sich in den Fahrzeugen des Busverkehrs taktile und kontrastreiche Haltestangen, große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten sowie ein eingebautes Zwangskneeling für einen barriereärmeren Ein- und Ausstieg. Zusätzlich wird auf eine möglichst podestfreie Innenraumgestaltung geachtet.
Auch in den Fahrzeugen des Schienenverkehrs finden sich taktile und kontrastreiche Haltestangen und - mit Ausnahme der älteren Straßenbahngenerationen P- und R-Wagen - große Sondernutzungsflächen mit Prallplatten. Derzeit sind noch vereinzelt ältere Hochflurfahrzeuge (P-Wagen) im Linienbetrieb. Mit der geplanten Auslieferung der neuen T-Wagen ab 2022 werden diese schnellstmöglich ersetzt, womit dann auf allen Straßenbahnlinien vollständig Niederflurfahrzeuge im Einsatz sein werden.
Sowohl im Bus- als auch im Schienenverkehr erfolgt die Fahrgastinformation in der Regel nach dem Zwei-Sinne-Prinzip: automatische Ansage der nächsten Haltestelle über Lautsprecher sowie Anzeige der nächsten Haltestellen über die vorhandenen Innenanzeigen. In Ergänzung zur Stop-Anzeige auf den Innenanzeigen ertönt im Busverkehr beim Drücken der Haltewunschtaste zusätzlich ein akustisches Signal. Weiterhin wird bei den Außenanzeigen auf eine kontrastreiche Darstellung Wert gelegt.
2. Haltestellen: Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen wird in der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich vorangebracht. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen beschränkt sich allerdings nicht auf die Bahnsteige bzw. die Bushaltestellen im engeren Sinne (Fahrgastwarteflächen), sondern bezieht auch deren Umfeld mit ein. Dazu gehört die barrierefreie Gestaltung der Zuwege, der Querungsstellen und - wo vorhanden bzw. erforderlich - auch der Lichtsignalanlagen für Fußgänger:innen. Sofern erforderlich, erfolgt in diesem Zusammenhang auch eine Umgestaltung der unmittelbar berührten Radverkehrsanlagen sowie der angrenzenden Flächen für den ruhenden Kfz-Verkehr.
2.1 Umsetzungsstand bei den Schienenhaltestellen: Mit Stand Oktober 2021 sind 68 der insgesamt 71 U-Bahn-Stationen im Frankfurter Stadtgebiet barrierefrei (entspricht 96 %). Von den insgesamt 136 Straßenbahnhaltestellen sind 71 barrierefrei (entspricht 52 %).
Für die drei verbliebenen, noch nicht barrierefreien U-Bahn-Stationen (Niddapark, Römerstadt und Westend) ist die Gestaltung mit niveaugleichem Zugang und taktilen Leitsystemen bis Ende 2024 geplant. Für die verbliebenen Straßenbahnhaltestellen wird die entsprechende Umsetzung insbesondere auf Basis der Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau aus dem Nahverkehrsplan 2025+ in den kommenden Jahren kontinuierlich weitergeführt.
2.2 Umsetzungsstand bei den Bushaltestellen: In den zurückliegenden Jahren wurden Arbeitsprogramme aufgelegt, in denen zwischen 20 und 30 Richtungshaltestellen zusammengefasst sind. Nach Erhalt der Förderzusagen werden die durchgeplanten Bushaltestellen und deren Zuwege in den kommenden Jahren sukzessive zur baulichen Ausführung gebracht. Eine Grundlage für die Aufnahme in ein Programm ist die Feststellung der Dringlichkeiten durch Priorisierung. Mit Stand Oktober 2021 sind etwa 56 % der knapp 1.400 Richtungshaltestellen des Tagesbusnetzes barrierefrei.
Zu Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
Im Frauenreferat ist seit 2021 die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention angesiedelt. Eine ihrer dezernatsübergreifenden Aufgaben ist es, die Zugänge von Frauen* mit Behinderungen zu Gewaltprävention und Gewaltschutz zu verbessern.
Zu Artikel 21
Zugang zu Informationen
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung verstehen Barrierefreiheit nicht nur in baulicher Hinsicht. Barrierefreie Kommunikation ist ebenfalls wichtig, damit alle Menschen Zugang zu Informationen haben. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auch barrierefreie Kommunikation zu fördern (§ 1429 Anlage 7 vom 01.06.2017 zu E 32 vom 26.04.2017).
Das Anliegen hat in jüngster Zeit durch neue Rechtsansprüche zusätzliches Gewicht bekommen (EU-Richtlinie 2016/2102, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Bundesverordnung Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0, Hessische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung HVBIT). Die Online-Angebote öffentlicher Behörden müssen nun barrierefrei angeboten werden.
Die barrierefreie Online-Kommunikation der Stadt Frankfurt am Main ist daher perspektivisch weiter auszubauen. In den nächsten Jahren werden nach und nach die Websites der Ämter und Betriebe zu überarbeiten sein, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Hierfür bestehende Bedarfe wurden 2021 durch eine Ämter-Umfrage ermittelt, die auch Fortbildungsbedarfe erhob.
Wie bei der baulichen Barrierefreiheit berät die Stabsstelle Inklusion auch zur barrierefreien Kommunikation und fördert diese Maßnahmen. Beispielhaft seien für den Berichtszeitraum einige geförderte Maßnahmen genannt:
- Weiterentwicklung mehrerer Websites und Apps bezüglich Barrierefreiheit (Leichte/Einfache Sprache, Gebärdensprache, Lesbarkeit für blinde Menschen): z.B. die App "USEEUM" für den Pilgerweg (Jakobsweg) und die Websites www.frankfurt-inklusiv.de , www.frankfurt.de , www.museumsufer.de , www.kufti.de , www.vgf-ffm.de , https://blog.vgf-ffm.de , www.mmk.art ,
- Erstellung barrierefreier PDF-Dateien für blinde Menschen (z.B. Jahresbericht des Stadtschulamtes, Bericht "Fahrradstadt Frankfurt" des Radfahrbüros, Broschüre "Frankfurt, mein Zuhause" des Kinderbüros),
- Print- und Online-Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache (z.B. Texte für VHS-Kurse und VHS-Website, Website der Stabsstelle Fluglärmschutz, Kulturamts-Website, MMK-Booklets, Flyer des Jugend- und Sozialamtes),
- Vereinfachung von Formularen des Hauptamtes.
Ferner betreibt die Stabsstelle Inklusion auf der Website www.frankfurt-inklusiv.de einen Online-Stadtführer mit regelmäßig aktualisierten Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von ca. 5.000 Adressen in der Stadt Frankfurt am Main. Dort gibt es auch Informationen zu Inklusionsprojekten in Frankfurt, sowie Nachrichten und Termine, die für Menschen mit Behinderungen in Frankfurt interessant sind. Die Website ist auch unterwegs per Smartphone nutzbar. Ferner wird derzeit eine Kooperation mit www.wheelmap.org vorbereitet, einer Website mit bundesweiten Barrierefreiheits-Informationen für Rollstuhlfahrende.
Die wichtigsten Adressen aus dem Online-Stadtführer werden alle zwei bis drei Jahre auch in gedruckter Form veröffentlicht. In 2023 wird wieder eine neue Ausgabe erscheinen. Die Druckausgabe kann kostenlos bezogen werden. Erkennbar ist, dass die Nachfrage für die Druckausgabe über die letzten Jahre allmählich sinkt. Die Online-Nutzung ist immer häufiger der Regelfall und hat auch den Vorteil größerer Aktualität. Dennoch sind Druckexemplare für einen Teil der Bevölkerung immer noch wichtig.
Die Website www.frankfurt-inklusiv.de sowie der Stadtführer für Menschen mit Behinderungen werden aktuell überarbeitet.
Bei Publikationen des Stadtmarketings wird nach Möglichkeit auf eine barrierefreie Gestaltung und Darstellung geachtet, und Schreiben werden in Leichter Sprache formuliert. Das Bewusstsein darüber, dass hier noch Handlungsbedarf besteht, ist vorhanden.
Im März 2020 fand der Relaunch der Website der Stadt Frankfurt am Main www.frankfurt.de statt, und zwar entsprechend der EU-Richtlinie: wahrnehmbar, bedienbar, robust!
Die Website www.frankfurt.de ist in vielen Bereichen kompatibel mit assistiven Hilfsmitteln. Das sind z.B. Vorlesefunktion, Individuelle Einstellung der Schriftgröße, bessere Lesbarkeit, angepasst auch auf mobile Endgeräte, kontrastreiche Inhalte, klare Formensprache und Bilder mit ALT-Texten (eine Bildbeschreibung, die sehbehinderten Menschen per assistivem Hilfsmittel, z.B. einem Screen Reader, vorgelesen werden kann).
Mit dem Relaunch einher ging auch ein zunächst kleines Angebot von ca. 15 Seiten in Leichter Sprache an den Start mit den Themen: Informationen über Frankfurt, Rathaus und Bürgerservice, Rathaus und Politik, die Stadtbücherei.
Dieses Angebot wird seither sukzessive ausgebaut, unter www.frankfurt.de wurden folgende Themenseiten erstellt:
- Im Dezember 2020 wurde eine neue Seite in Leichter Sprache mit aktuellen Informationen zur Corona-Pandemie erstellt, seitdem fortlaufend angepasst und aktualisiert.
- In 2021 wurden wichtige Informationen in Leichter Sprache zu folgenden Themen veröffentlicht: o Bürgerberatung/ Service-Center 115
o Beförderungsdienst / Fahrdienst für Rollstuhlfahrer:innen
o Was ist der Frankfurt Pass, wer bekommt ihn?
o Wie beantragt oder verlängert man einen Personalausweis oder Reisepass?
o Wo erhält man einen Schwerbehindertenausweis, welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
o Parkausweis und Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
o Wann, wer und wie bekommt man Wohngeld?
- Im Frühjahr 2022 erfolgte eine Neuanlage einer Leichtsprachigen Unterseite für www.frankfurt.de, die auf Website zu barrierefreien Angeboten externer Dienstleister verweist: o Teilhabe-Beratungsstellen
o Website www.frankfurt-inklusiv.de
o Ratgeber Inklusion
o Barrierefreies Bauen und Wohnen
o Mit dem RMV Barrierefrei unterwegs
o Broschüre Frankfurt am Main Barrierefrei der TCF
o Barrierefreie Stadtrundgänge und Fahrten der TCF
Seit 2022 tauscht sich die Onlineredaktion, verortet im Hauptamt und Stadtmarketing der Stadt Frankfurt am Main mit anderen Kommunen zu Barrierefreiheit und Leichter Sprache in der AG "Kommunale Internetportale Hessen" aus. Ebenfalls seit 2022 tauscht sich eine Mitarbeiterin der Onlineredaktion mit Themenverantwortlichen für www.frankfurt.de zu Barrierefreiheit und Leichter Sprache aus, um Mitarbeitende zu sensibilisieren und den weiteren Ausbau der Angebote anzuregen.
Das Gesundheitsamt bietet im Rahmen der Digitalisierung die Terminvereinbarung zur Coronaimpfung barrierefrei online an. Ferner wird der "Lebensmittelschalter" (Maßnahme gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz) digital angeboten (Online-Terminbuchung, Aufklärungsblätter, Anmeldevorgänge). Das Gesundheitsamt wird auch in Zukunft neue Anwendungen in gleicher Weise barrierefrei online angehen, wodurch altbekannte, nicht-digitale Wege jedoch nicht eingeschränkt werden und somit auch dieser Weg ins Amt für alle offenbleibt.
Eine Reihe von Ämtern und Betrieben stellt mittlerweile barrierefreie PDF-Dateien online zur Verfügung. Eine Erweiterung der Inhalte um Angebote in Deutscher Gebärdensprache ist in den Anfängen und soll ausgebaut werden.
Die Volkshochschule (VHS) Frankfurt arbeitet auf mehreren Ebenen daran, inklusiv zu werden. Mit dem Projekt "Kurs auf Inklusion" werden inklusive Lernangebote entwickelt, die VHS-Gebäude wurden baulich barrierefrei gemacht, und die Internetseite der VHS Frankfurt wird auf "Einfache Sprache" umgestellt; ferner werden Artikel über "Barrierefreiheit" und "Inklusive Bildungsangebote" platziert.
Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main, kurz TCF, entwickelt und sammelt gezielt Angebote und Informationen für Frankfurt-Besucher:innen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang wurde die Zielgruppenbroschüre "Frankfurt am Main barrierefrei" in 2020 neu aufgelegt. Für Menschen mit Behinderungen wurden ferner sieben Urlaubsinspirationen mit Betrieben entwickelt, die regelmäßig durch die "ARGE Qualität kompakt GbR" zertifiziert werden. Dieses Angebot ist abrufbar unter www.reisen-fuer-alle.de , dort unter Tourismusort "Barrierefreiheit geprüft".
Die Stadtrundgänge der TCF wurden an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst. Fast alle Rundgänge können auf Wunsch stufenlos geführt werden. Der Rundgang "Frankfurt begreifen" wird speziell für blinde und sehbehinderte Besucher:innen angeboten. Gehörlose können eine:n Gebärdendolmetscher:in für Stadtrundgänge dazu buchen.
Zu Artikel 24
Bildung
Durch Statistiken des Stadtschulamtes ist erkenntlich, dass im Berichtszeitraum die Zahl der Schüler:innen, die inklusiv beschult werden, von 1.753 (Schuljahr 2019/20) auf 1.864 (Schuljahr 2021/22) gestiegen ist. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Förderschüler:innen (einschließlich Privatschulen und Landeswohlfahrtsverband) von 2.369 auf 2.292 gesunken. Die Zahl der allgemeinbildenden Schulen, die inklusiv unterrichten, ist von 118 auf 115 leicht zurückgegangen.
Die mit der Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt am Main begonnene jahrgangsweise Aufhebung der stationären Angebote an zwei Förderschulen "Lernen" zugunsten der inklusiven Beschulung wurde in 2021 abgeschlossen. Die dort verorteten sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren bleiben bestehen. Darüber hinaus laufen mit Beginn des Schuljahres 2017/18 die Förderschulangebote der Mittel- und Hauptstufe der Sprachheilschule jahrgangsweise aus und werden an allgemeinen Schulen weiterentwickelt. Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurde diese Maßnahme ebenfalls abgeschlossen.
Förderprogramm Jugendhilfe in der Grundschule: Wie bereits im vergangenen Bericht dargelegt wird das Förderprogramm in allen sechs Bildungsregionen umgesetzt. Im Berichtszeitraum sind folgende Standorte hinzugekommen: Bildungsregion West
Schule
Format Start (Schuljahr)
Adolf-Reichwein-Schule Modell 1 2020/21
Mehrere Grundschulen sind in verschiedene Modell 2-Projekte einbezogen.
Bildungsregion Süd
Schule
Format Start (Schuljahr)
Minna-Specht-Schule Modell 1 2021/22
In der Bildungsregion Süd wird ein Modell 2-Angebot unter Beteiligung mehrerer Grundschulen umgesetzt.
Bildungsregion Nord
Schule
Format Start (Schuljahr)
Keine Veränderungen
Bildungsregion Ost
Schule
Format Start (Schuljahr)
Uhlandschule
Modell 1
2. Schulhalbj. 2019/20
Dahlmannschule
Modell 1
2. Schulhalbj. 2019/20
Ein regionales Modell 2-Angebot wird umgesetzt.
Bildungsregion Mitte
Schule
Format Start (Schuljahr)
Viktoria-Luise-Schule Modell 1
2020/21
Franckeschule Modell 1 2020/21
Grundschule Europaviertel Modell 1 2020/21
Kerschensteinerschule Modell 1 2020/21
Ackermannschule
Modell 1 2021/22
Elsa-Brändström-Schule Modell 1 2021/22
Mehrere Grundschulen sind in diverse Modell 2-Projekte einbezogen.
Bildungsregion Mitte-Nord
Schule
Format Start (Schuljahr)
Ebelfeldschule Modell 1 2021/22
Heinrich-Kromer-Schule Modell 1 2021/22
Münzenbergerschule Modell 1 2021/22
Volkshochschule: Grundsätzlich richtet sich das Gesamtangebot der Volkshochschule Frankfurt (VHS) auch an Menschen mit Behinderungen. Zwei Bereiche sind in dieser Thematik stärker involviert: die Angebote für Senior:innen, deren Teilnehmer:innen häufig unter altersbedingten Einschränkungen bis hin zu Behinderungen leiden. Es gehört zum Selbstverständnis dieses Bereiches entsprechende Lerninhalte, Didaktik und räumliche Voraussetzungen aktiv zu berücksichtigen. Des Weiteren gibt es eine langjährige Kooperation im Bereich Grundbildung mit "Lebenshilfe e.V.". Menschen mit besonderen Lernvoraussetzungen werden in diesem Rahmen Kurse im Lesen, Schreiben und Rechnen angeboten.
Bereits seit dem Jahr 2019 werden unter dem Motto "Inklusion auf dem Weg!?" Möglichkeiten von inklusiven Lernangeboten ermittelt und hierfür nötige Ressourcen wie Hilfsmittel, räumliche Ausstattung, Fachpersonal usw. benannt. Durch die Generierung von Fördermitteln konnten im Jahr 2021 die ersten inklusiven Lernangebote auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, das Kursangebot in den Folgejahren auszubauen und somit noch mehr Menschen den Zugang zu Bildung zu erleichtern.
Die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe verfolgt weiterhin die im letzten Bericht erwähnte strategische Ausrichtung unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Inklusion, Bildung und wachsende Stadt. Eine Maßnahme ist die bereits erwähnte inklusive Ausrichtung des Abenteuerspielplatzes Nordweststadt. Ergänzend dazu wird die inklusive Ausrichtung des Abenteuerspielplatzes Sindlingen geplant.
Der inklusive Ansatz in der Konzeption des "Medien-Studio-Bornheim" wird weiterverfolgt. Dazu sind Kooperationen mit der Lebenshilfe Frankfurt am Main e.V. als Fachverband und Träger von Einrichtungen der ambulanten und stationären Hilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen festgeschrieben. Meilensteine der Umsetzung beinhalten Prozesse von Dokumentationen und Reflexionsgesprächen sowie Evaluationen mit Teilnehmer:innen, Kooperationspartner:innen und Mitarbeiter:innen.
Zu Artikel 25, Gesundheit sowie
Artikel 26, Habilitation und Rehabilitation
In der teilstationären Einrichtung Hermann-Luppe-Haus hält der Betrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine Tagesgruppe (Wellenreiter) für Kinder mit seelischen Behinderungen oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder (§ 35a SGB VIII) mit sieben Plätzen vor. Es ist geplant, 2022 eine weitere Gruppe mit 7 Plätzen für Kinder mit seelischer Behinderung oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder gem. § 35a SGB VIII einzurichten.
Zu Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung
Bereits seit 2005 beschäftigt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main mehr als doppelt so viele behinderte Menschen, wie es das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) vorschreibt, und zeigt, dass ihre Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote erfolgreich wirken. Die Beschäftigungsquote für das Jahr 2021 belief sich auf 10,5 %. Zahlreiche Maßnahmen zur erfolgreichen Inklusion am Arbeitsplatz wurden durchgeführt (sh. Anlage 1, Art. 27).
Die Stabsstelle Inklusion und das Personal- und Organisationsamt veranstalten gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, dem Netzwerk Inklusion Deutschland und der Unternehmensberatung Lust-auf-besser-leben gGmbH jährlich das Personal-Forum "Personal. Fachkräfte. Diversity". Es handelt sich um eine Job-Messe für Unternehmen und Menschen mit Behinderungen, bei der auch Workshops für Personalverantwortliche angeboten werden.
In 2020 und 2021 fand die Veranstaltung aufgrund der Corona-Maßnahmen als Online-Veranstaltung statt. Ergänzend wurde in dieser Zeit die Website www.personalforum-inklusion.de für die Veranstaltungsreihe aus der Taufe gehoben, damit Kontakte zwischen Unternehmen und Menschen mit Behinderungen auch fortlaufend geknüpft werden können. Auch bietet die Website hilfreiche Informationen für Personalverantwortliche an.
In 2022 konnte wieder eine Präsenz-Veranstaltung stattfinden, die von digitalen Angeboten begleitet wurde. Bei einem Azubi-Speed-Dating in der PSD-Bank-Arena konnten junge Menschen mit und ohne Behinderungen, die eine Ausbildung suchten, mit Unternehmen in Kontakt treten. Dabei wurde diesmal keine Spezial-Veranstaltung für Menschen mit Behinderungen angeboten, sondern eine bereits bekannte Veranstaltung (die bisher mit dem Thema Ausbildungssuchende mit Behinderungen nicht explizit zu tun hatte) gezielt durch die neue Zielgruppe junger Menschen mit Behinderungen erweitert und bereichert. Viele Unternehmen kamen so mit der Zielgruppe in Kontakt.
Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Verbesserung der Kooperation zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Hessen und Integrationsamt des Landes Hessen. Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss "Aktionsplan Arbeit für Menschen mit Behinderung" (B 426 vom 28.08.2020) arbeitet die Stabsstelle Inklusion zusammen mit dem Integrationsfachdienst Frankfurt (IFD) kontinuierlich daran, den Austausch der oben genannten Träger untereinander zu verbessern, um damit die komplexe Zusammenarbeit in den zahlreichen Einzelfällen in Frankfurt zu verbessern. Die Bemühungen werden von den Trägern wertgeschätzt und es ist in 2021/2022 eine 2-teilige Besprechungsstruktur (Steuerungsebene und Sachbearbeitungsebene) entstanden. Der Austausch wird fortgesetzt.
Zu Artikel 29
Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichem Leben
sowie zu Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
Wenn öffentliches Leben pandemie-bedingt in weiten Teilen nicht mehr stattfindet, ist auch Teilhabe eingeschränkt. Jedoch wirken sich Pandemie-Maßnahmen auf Menschen mit Behinderungen anders aus als für die sonstige Bevölkerung.
Der Beauftragte der Stadt Frankfurt am Main für die Belange der Menschen mit Behinderungen hat deshalb in 2022 untersucht wie sich die stattgefundenen Pandemie-Maßnahmen auf die besondere Situation der Menschen mit Behinderungen ausgewirkt haben, um daraus Erkenntnisse für künftige Krisenstäbe zu ziehen. Hierfür wurden Interessensvertreter:innen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen befragt. Die Fragen bezogen sich auf die Lebensbereiche Schule, Freizeit, Arbeit, Wohnen, Kontakte und Einkaufen.
Je nach Behinderungsart wurden verschiedenste Probleme mit den Pandemie-Maßnahmen geschildert, beispielsweise: - Blinde Menschen gaben an, Schwierigkeiten mit der Einhaltung des Abstandsgebotes zu haben.
Auch Homeschooling funktioniert für blinde Menschen nur schwer, da Dinge nicht mehr in die Hand genommen werden können, sondern nur auf Bildschirmen gezeigt werden. Ein Problem sind auch fehlende Schulbegleiter:innen für den Unterricht zuhause.
- Gehörlose Menschen können nicht mehr Lippenablesen, wenn ihr Gegenüber eine Maske trägt. Schwerhörige Menschen verstehen ihr gegenüber nicht mehr, wenn diese hinter Scheiben sitzen und Masken tragen. Homeoffice ist für Gehörlose nur mit entsprechender Technikausstattung möglich.
- Menschen mit kognitiver Behinderung haben Schwierigkeiten, die ständig wechselnden Vorschriften zu verstehen. Sie können sich auch nur schwer in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen darauf einstellen, dass sich Gruppengrößen gemäß gerade geltenden Regeln immer wieder ändern.
- Im Übrigen beklagen die Menschen mit Behinderungen die soziale Isolation und das Fehlen von Sportangeboten während der Kontaktverbote, was sie weitgehend mit der Gesamtbevölkerung teilen. Allerdings kann die Isolation für sie oft auch bedeuten, dass Personen nicht für sie da sind, die ihnen sonst helfen und sie unterstützen.
Im Ergebnis wird angeregt: - Menschen mit Behinderungen in die Krisenstäbe aufzunehmen, um diese Belange bei Entscheidungen zu berücksichtigen,
- zu treffende Maßnahmen des Krisenstabs auf Vereinbarkeit mit der UN-BRK zu untersuchen. Seitens der Menschen mit Behinderungen besteht die Bereitschaft die Krisenstäbe dabei zu unterstützen.
Im Folgenden ein Überblick über Veranstaltungen und Projekte im Berichtszeitraum: Veranstaltungen und Projekte bei denen sich Menschen begegnen waren im Berichtszeitraum drastisch zurückgefahren. Sie wurden gänzlich abgesagt und fanden in Präsenz nur in geringem Umfang, oder teilweise online statt. Dies betraf unter anderem das Sportamt mit Angeboten wie Gehörlosensport, Rollstuhlsport, inklusive Fußballabteilung, Sportart Showdown für Blinde und Sehbehinderte, Bewegungsangebote für Menschen mit Demenz, das Down-Sportlerfestival für Menschen mit Down-Syndrom, usw.
Stark betroffen waren auch die Angebote der TCF mit einem drastisch zurückgefahrenen Messegeschäft.
Im Übrigen waren auch alle weiteren Veranstaltungen sämtlicher Ämter und Betriebe betroffen.
Einige Veranstaltungen konnten als reines Online-Event angeboten werden, wie z.B. die Internationale Tourismusbörse Berlin 2021 (ITB), wo sich die "Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main" (TCF) als Anzeigenpartnerin beim von der "Deutschen Zentrale für Tourismus e.V." veranstalteten "Tag des barrierefreien Tourismus" präsentiert hat. Die Themenfelder barrierefreies Reisen und Inklusion wurden in einer Mischung aus Diskussionen und Präsentationen vor internationalem touristischem Fachpublikum, Presse und Betroffenen behandelt.
Trotz der enormen Einschränkungen im öffentlichen Leben in 2020/21 richtet sich der Blick auf Zukunftsentwicklungen, die für Teilhabe bedeutsam sind: Die stattgefundene Entwicklung des Historischen Museums zu einem "Inklusiven Museum" ist Vorbild und positiver Anreiz für weitere Museen in Frankfurt, sich ebenfalls in diese Richtung zu entwickeln. Die Stabsstelle Inklusion unterstützt Museen durch Beratung und finanzielle Förderung.
Im Jüdischen Museum werden nun beispielsweise taktile Stockwerkspläne zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen eingesetzt. Es gibt zwölf Taststationen, die Schlüsselobjekte der Ausstellung ertastbar machen und die in Braille beschriftet sind. Ein barrierefreier Mediaguide ist in Vorbereitung.
Das Museum für Moderne Kunst (MMK) verbessert derzeit sowohl seine bauliche Barrierefreiheit (z.B. WC) als auch seine Kommunikation Online und Print (Booklets) durch Leichte Sprache und Audioguides.
Das Romantikmuseum hat für seinen Mediaguide Inhalte für Menschen mit Behinderungen entwickelt und sich für den Neubau zur barrierefreien baulichen Gestaltung beraten lassen.
Auch Literatur soll für mehr Menschen zugänglich werden. Literatur in Einfacher Sprache erreicht viel mehr Menschen, ohne das bisherige Publikum auszuschließen. Ziel ist es, Literatur für alle zugänglich zu machen, sowohl inhaltlich als auch von der Verbreitung her.
Die Stabsstelle Inklusion kooperiert mit dem Literaturhaus Frankfurt für eine weitere Staffel von Texten in Einfacher Sprache. Die Werke werden von bekannten zeitgenössischen Autor:innen völlig neu geschrieben.
Nach einer pandemiebedingten Unterbrechung konnten die Lesungen mit den Autor:innen mittlerweile wieder aufgenommen werden.
Die Autor:innen sind oft sehr bekannt (z.B. Kristoff Magnusson, Judith Hermann, Arno Geiger, Miku Sophie Kühmel, Paul Bokowski u.v.m.). Mittlerweile werden die Lesungen hybrid veranstaltet, also gleichzeitig auch online gestreamt.
Im Verlag Piper ist bereits ein Buch und im Verlag Osterwold ein Hörbuch mit dem Titel "LiEs!" (Abkürzung für ‚Literatur in Einfacher Sprache') mit 15 Texten erschienen. Eine weitere Veröffentlichung ist geplant. Das Literaturprojekt wird mit Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und kommunalen Mitteln gefördert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1583 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 9. Oktober 2009. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht); LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)