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- Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende GrundschulenM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 Betreff: Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4158 (M 182) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird. 2. Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant. 3. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen. 4. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet. 5. Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird. 6. Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird. 7. Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet. 8. Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt. 9. Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams. 10. Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert. 11. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden. 12. Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird. 13. Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass - der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 klassenstufenweise aufsteigend gilt und sich auf die Zeit vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse, einschließlich der Sommerferien (GaFöG Art. 1) bezieht. - der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beruht. Für die Umsetzung ist auf Landesebene das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 24 SGB VIII und richtet sich gegen die Kommune, die den Teil, der als Jugendhilfeangebot ausgestaltet ist, verantwortet. - auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzesfolgende Angebote als rechtanspruchserfüllend gelten: Tageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Angebote unter Schulaufsicht (Pakt für den Ganztag, Ganztagsprogramm des Landes Hessen) - die Entwicklung und Pilotierung des Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen auf dem Magistratsbeschluss von 2017 (M 853) basiert und in Kooperation mit dem Land Hessen durchgeführt wurde. Die Inhalte wurden zwischen 2019 und 2023 im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit relevanten Akteuren erarbeitet und erprobt. - das Gesamtkonzept Ganztag die Planungsrahmen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021, § 835 (M 79) sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4158 (M 812) für Schulbau, Sanierung und Freiraumgestaltung integriert. - der Pakt für den Ganztag von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule, unabhängig vom Jahrgang umfasst. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im jeweiligen Schulbezirk sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert. Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln. Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen. Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt: - Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent. - Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag - Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder - Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen - Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten B. Alternativen Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen. C. Lösung Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen. Pädagogik Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder. Der Ganztag folgt einem erweiterten Bildungsverständnis. Der Anspruch umfasst Montag bis Freitag, täglich acht Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Frankfurt bietet derzeit 9,5 Stunden täglich an. Die Betreuungszeit in Frankfurt reicht von 7:30 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag - auch in den Ferien. Es wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein buchbares Modul bis 17 Uhr geben. Die erste gemeinsame Abholzeit ist ab 14.30 Uhr möglich. Kooperation und Verantwortungsbereiche: Der kindorientierte Ganztag setzt auf intensive Kooperation zwischen Schule und Ganztagsbetreuungsangeboten und mit dem Quartier (bspw. Sportvereinen, Musikschulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stiftungen). Die Beteiligten an dieser institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Ganztag bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in die auch die Kinder und Familien miteinbezogen werden. Infrastruktur Bildungsräume: Ganztagsschulen erfordern eine neue räumliche Organisation. Die traditionelle Flurschule mit Mehrfachnutzung wird abgelöst durch Clusterlösungen mit integrierter Nutzung, die ganztägige Aufenthaltsqualität bieten. Schulen werden ganztägig "bespielt". Frei- und Bewegungsräume: Freiflächen werden als gleichwertige Bildungsräume gestaltet, in denen Bewegung, Rückzug, Spiel und Aneignung möglich sind - über die Funktion eines Schulhofs hinaus. Digitale Infrastruktur: Digitale Werkzeuge erleichtern Verwaltung, Kommunikation und Raumnutzung. Digitale Systeme verbessern die Koordination und Transparenz im Ganztagsbetrieb. Personal Leitungsteam: Ein gemeinsames Leitungsteam von Schule und Ganztagsträger plant, steuert und evaluiert die Ganztagsangebote kooperativ. Ganztagskoordination pro Schulstandort: In jedem Schulstandort ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ganztags in Schule und im Hort vor Ort sicherstellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die Beteiligung des Fachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Konzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf 2021 - 2023 - Konstituierung des Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachliche Begleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024 d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Öffentliche Ausgaben für Kinderbetreuung sind volkswirtschaftlich rentabel: Sie führen zu Einsparungen in sozialen Bereichen, fördern Integration und Bildung, stärken den Standortfaktor Familie für Unternehmen und erhöhen langfristig die kommunalen Steuereinnahmen. Zudem wird durch gute Kinderbetreuung eine stille Fachkräfte-Reserve aktiviert. Das Ziel ist bis 2029/30 eine 90-100 %-Versorgung mit Betreuungsplätzen, orientiert am Verhältnis 1/3 Hortplätze und 2/3 Betreuungsplätze an Grundschulen. Kosten für das Betreuungsangebot in der Schule Zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz 2026 für das kommunale Betreuungsangebot in der Schule in Höhe von 54.036.000 Euro, der unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung steht, werden in den folgenden Haushaltsjahren folgende Mehrbedarfe benötigt, um den Rechtanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter rechtzeitig und in guter Qualität umsetzen zu können. 2026: 6.983.000 Euro 2027: 19.021.000 Euro 2028: 21.097.000 Euro 2029: 24.414.000 Euro 2030: 26.973.000 Euro Die Finanzierung des Mehrbedarfs 2026 ist durch Prioritätenveränderungen innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernates XI sicherzustellen. Die weiteren Bedarfe ab 2027 ff. sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen. Die Umwandlung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfordert eine Anpassung der Personalbemessung und die Gewährleistung von Qualitätsstandards. Kosten für das Betreuungsangebot in den Horten Für die bestehenden Betreuungsangebote in den Horten entstehen im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter keine Mehrbedarfe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes. Investitionen für Baumaßnahmen, Umbau und Ausstattung Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung wird bei Neubaumaßnahmen durch die Anwendung der Planungsrahmen für Grundschulen und für Grundschulen im Bestand berücksichtigt. Gesamtsanierungen von Grundschulen wurden vor Einsatz der Planungsrahmen auch als ganztägig arbeitende Schulen durch das davor gültige Modellraumprogramm entsprechend konzipiert. Hier sind die Raumnutzungskonzepte durch multifunktionale Raumnutzung anzupassen. Bestandsschulen, die auch mit multifunktionaler Raumnutzung das Betreuungsangebot nicht stemmen können, werden sukzessive umgebaut, bzw. erweitert. Die entstehenden Kosten werden in der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage abgebildet. Personelle und stellenplanmäßige Auswirkungen/Jahresfolgekosten Durch die Festlegung der unter den Ziffern 7 und 8 des Beschlusstenors ausgewiesenen Betreuungszeiten sowie die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Räume durch Schulen und kommunale Angebote (siehe Ziffer 9 des Beschlusstenors) besteht die Notwendigkeit, die Anwesenheitszeit der Schulhausverwaltungen anzupassen. Nach derzeitigen Berechnungen des Amtes 25 entsteht hierdurch ein zusätzlicher Stellenmehrbedarf von 145,5 Stellen mit einem Finanzvolumen von rund 11 Mio. €/p.a. (mittlere Jahresbeträge für Personalausgaben Stand 05/2026), die im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2027 zur Neuschaffung vorzusehen sind. Bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2027 sind die notwendigen Bedarfe - soweit möglich - über das Instrument der dynamischen Stellenbewirtschaftung bereitzustellen und ggfs. durch weitere flankierende Maßnahmen zu ergänzen. Sowohl die Anzahl der Stellen als auch ihre Bewertung stehen unter dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt, die aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorlage im Vorfeld nicht möglich war. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 757 KB) Anlage _Abschlussber_Gesamtkonz_Ganztag (ca. 1,1 MB) Anlage _Gesamtkonz_Grundschulen_FFM (ca. 3,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2026, NR 1503 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Antrag vom 11.03.2015, NR 1158 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage M 12 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen 1 GRÜNE und SPD (= Zustimmung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Magistratsvortrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Die Linke-Fraktion stellt den Gechäftsordnungsantrag, den Magistratsvortrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der Linke-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 12 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 48 Die Mitglieder des Ortsbeirat geben folgende Protokollnotiz ab: "Der Ortsbeirat 3 kritisiert, dass der Vortrag des Magistrats zu kurzfristig bekannt gegeben wurde und somit bestehende Fragen zur Vorlage unter diesem Zeitdruck nicht hinreichend geklärt werden können." Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 24 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke die Vorlage M 12 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Enthaltung von CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 12 = Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme) Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 12 = Annahme, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 12 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 12 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7181, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 40-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026M16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 13 Betreff: Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind. 3. Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt. 4. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll. B. Alternativen Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann. C. Lösung Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mittel in Höhe von 1.500 T€ werden aus nicht verausgabten Ansätzen der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Jahres 2025 in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 92 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7182, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. AuslagerungM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 Betreff: Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung 1. Dem Abriss und anschließenden Ersatzneubau des um zwei Kindergartengruppen auf insgesamt 7 Gruppen erweiterten Kinderzentrums Bernadottestraße (Org. Ziffer 74) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 22.04.2025 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 11.235.000,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungs-fähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 554.000,00 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Mit Haushaltsmittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024 in 2023 wurden durch das Amt für Bau und Immobilien 318.000,00 € für den Abbruch geschätzt und im Erfolgsplan des Betriebs somit aufgenommen. Mit der tiefergehenden Kostenberechnung liegt eine Differenz i.H. v. 236.000,00 € vor. 5. Die Finanzierung der über die Veranschlagung im Erfolgsplan hinausgehende Finanzmittel i. H. v. 236.000,00 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. 6. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Ersatzneubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Bernadottestraße (KiZ 74) im Investitionsprogramm 2024-2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.048.000,00 € enthalten ist. 7. Die Differenz in Höhe von 3.633.000,00 € ist im Investitionsprogramm 2026-2029 des Betriebs Kita Frankfurt vorgesehen, welches am 02.10.2025 von der Betriebskommission genehmigt wurde. Bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über das Investitionsprogramm 2026-2029 werden zur Deckung die Mittel der Maßnahme Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad herangezogen. 8. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.681.000,00 € bewilligt. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) befindet sich im Stadtteil Heddernheim in Frankfurt am Main. In der Einrichtung gibt es derzeit 2 Kindergartengruppen mit 36 Kindern und 3 Hortgruppen mit 54 Kindern. Insgesamt befinden sich 90 Kinder in der Einrichtung. Das eingeschossige und teilunterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1964 befindet sich in einem desolaten Zustand. Das Gebäude entspricht altersbedingt nicht mehr den sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen sowie den energetischen Anforderungen. Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude müssen dringend beseitigt werden, da ansonsten eine Schließung der Einrichtung droht. Die kompletten Installationen (60 Jahre alt) des Kinderzentrums Bernadottestraße für Elektro, Heizung, Sanitär sind dringend sanierungsbedürftig. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Die Fenster sind undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich. Ersatzteile für die notwendigen Reparaturen sind seit Jahren immer schwerer zu beschaffen. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt im Einvernehmen mit dem Revisionsamt die wirtschaftlichere Variante dar. Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 7 Gruppen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können, neben den 42 neuen Plätzen für Kinder über drei Jahren, die bestehenden Gruppen für Kinder über drei Jahren um 6 Plätze und die bestehenden Gruppen für Hortkinder um 9 Plätze erweitert werden. Nach Fertigstellung stehen somit 147 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 57 Plätze entspricht. Die Erweiterung des Kinderzentrums ist in der Bedarfsplanung des Stadtschulamtes aufgenommen und gemäß dem städtischen Bedarfsträger (Stand Juli 2025) notwendig. Der Ersatzneubau wird an gleicher Position wie der Bestandsbau auf dem Grundstück errichtet, so dass der Baumbestand vollständig erhalten werden kann. Der Ersatzneubau wird in Holz-Lehmbauweise hergestellt und vom Revisionsamt befürwortet. Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung zu Grunde gelegt. Ebenfalls wurde die zwischen Kita Frankfurt und dem Revisionsamt abgestimmte Interpolation für ein 7 gruppiges Kinderzentrum zu Grunde gelegt. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der Synergieeffekte hat Kita Frankfurt in Abstimmung mit dem Revisionsamt eine Pavillonanlage angekauft, um diese für die Auslagerung von 3 Kinderzentren (nach und nach) in diesem Stadtteil zu nutzen (derzeit befindet sich das Kinderzentrum In der Römerstadt in der Auslagerung/Pavillonanlage Am Forum). Sowohl der Ortsbeirat als auch das Grünflächenamt haben der Aufstellung der Pavillonanlage auf dem öffentlichen Spielplatz "Am Forum" für die Auslagerung nach und nach der 3 Kinderzentren in dem Stadtteil zugestimmt. Es handelt sich um einen Spielplatz, der vom Stadtteil nicht genutzt wird. Das Kinderzentrum Bernadottestraße wird die bestehende Pavillonanlage Am Forum für 24 Monate Bauzeit - nach Auszug des Kinderzentrums In der Römerstadt - weiternutzen. Gemäß aktuellem Bauzeitenplan ist eine Fertigstellung des Ersatzneubaus für das Kinderzentrum In der Römerstadt für Mai 2026 vorgesehen. Mit vorliegendem voraussichtlichem Stadtverordnetenbeschluss Anfang 2026 für die Baumaßnahme - Abriss und Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße - werden umgehend die Leistungsverzeichnisse, notwendige Ausschreibungen und Vergaben vorbereitet, so dass die Kinder und die Mitarbeitenden des Kinderzentrums Bernadottestraße im Mai 2026 aus dem desolaten Gebäude aus- und in die sichere Pavillonanlage einziehen können. Eine Bauzeit von 2 Jahren (vorausgesetzt, dass keine langanhaltenden denkmalamtliche Ausgrabungen erfolgen müssen) ist erforderlich. Die Baufertigstellung wäre somit Ende 2028 realisierbar. Eine Punktlandung (Auszug Kinderzentrum In der Römerstadt, Einzug nächstes Kinderzentrum Bernadottestraße) ist Ziel, um unter anderem einen Leerstand der angekauften Pavillonanlage zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Das 61 Jahre alte Gebäude ist abgängig und befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit dem notwendigen Abriss und Ersatzneubau wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Der Abriss und Ersatzneubau mit Erweiterung ist die wirtschaftlichste Lösung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden dann in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Standards umgesetzt. Durch die Erweiterung können 57 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Eine Schließung der Einrichtung wird durch den Ersatzneubau vermieden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 10.681.000,00 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: NEUBAU Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss bis einschließlich 2022 784.462,52 € 174.616,05 € 2024 281.470,07 € 91.307,74 € 2025 259.788,04 € 124.759,71 € 2026 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2027 4.000.000,00 € 3.712.299,15 € 2028 2.355.279,37 € 4.078.017,35 € Gesamt brutto 10.681.000,00 € 10.681.000,00 € ABRISS Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2026 554.000,00 € 554.000,00 € Gesamt brutto 554.000,00 € 554.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen 641.400,00 € b) Sachkosten größere Bauunterhaltung 28.180,05 € zusätzliche Betriebskosten 167.065,00 € c) Kapitalkosten Keine 5. Jahreserträge: - Elternentgelte 7.560,00 € 6. Leistungen Dritter: Landeszuschuss 100.640,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Aufgrund der Erhöhung um 57 Plätze (42 neue Plätze für Kinder über 3 Jahren, Aufstockung der bestehenden Plätze für Kindergartenkinder um weitere 6 Plätze und Aufstockung der bestehenden Hortplätze um 9 Plätze für Hortkinder) sind nachfolgende Maßnahmen erforderlich: a) Erhöhung von 7,76 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 582.000,00 € b) Erhöhung von 1,08 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 € = 59.400,00 € Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 641.400,00 €. Bei den Leitungsstellen kommt es zu keiner Höhergruppierung, da sich die Leitung mit S18 TVöD sowie die stellv. Leitung mit S17 TVöD bereits in der höchsten Eingruppierung für Leitungen befindet. Somit fallen keine Mehrkosten durch Höhergruppierung an. 8. Sonstiges: Anlage _KiZ_074_Checklisten (ca. 6,1 MB) Anlage _Kostendeckbl_Invest (nicht öffentlich - ca. 532 KB) Anlage _Kostendeckbl_Kons (nicht öffentlich - ca. 542 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2026, NR 1538 Anregung vom 19.02.2026, OA 591 Antrag vom 02.02.2026, OF 678/8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 9 Frau Aden (GRÜNE) erhält einen Ordnungsruf der Ortsvorsteherin wegen wiederholter Zwischenrufe. Beschluss: Anregung OA 591 2026 1. Der Vorlage M 15 wird im Rahmen der Vorlage OA 591 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 678/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. des Tenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, 2 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und Linke (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 591 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 15 = Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538, NR 1538 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 15 = Ablehnung, NR 1538 = Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 15, NR 1538 und OA 591 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 15 = Annahme, NR 1538 = Ablehnung, OA 591 = vereinfachtes Verfahren) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, FDP, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7341, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Frankfurter BildungsverständnisM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 16 Betreff: Frankfurter Bildungsverständnis 1. Dem Entwurf Frankfurter Bildungsverständnis der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt (siehe Anlage 1). 2. Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für die strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. 3. Das Frankfurter Bildungsverständnis versteht Bildung als lebenslangen Prozess, der alle Altersstufen vom Säugling bis zum/r Senior*in miteinschließt. 4. Das Frankfurter Bildungsverständnis umfasst formale, non-formale und informelle Bildung und differenziert sich aus in verschiedene Bildungsbereiche (kulturelle Bildung, digitale Bildung, politische/demokratische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, religiöse und weltanschauliche Bildung, u.v.m.). 5. Der Magistrat wird beauftragt, das Frankfurter Bildungsverständnis als Handlungsrahmen heranzuziehen und seine Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben danach auszurichten. 6. Die Stadt sorgt für den Ausbau und die Stärkung der erforderlichen kommunalen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Frankfurt bietet für alle Frankfurter*innen ein umfassendes, inklusives Angebot und fördert Bildungsgerechtigkeit. 7. Es dient zur Kenntnis, dass · das Frankfurter Bildungsverständnis im Rahmen des ESF-Plus Programms Bildungskommune entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird. · sich der Auftrag zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständnis aus dem "Integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024, § 4331, M 228) ableitet und im Programm Bildungskommune um das lebenslange Lernen erweitert wird. · zur Entwicklung des Bildungsverständnisses von September bis November 2024 der Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" durchgeführt wurde, an dem rund 350 Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven mitgewirkt haben. · Leitprojekte zur Konkretisierung und Illustration des Frankfurter Bildungsverständnisses angefügt sind. · das Frankfurter Bildungsverständnis Grundlage für den Aufbau eines datengestützten kommunalen Bildungsmanagements ist (Modul 1 Bildungskommune). · das Frankfurter Bildungsmanagement Grundlage für den Aufbau eines Bildungsportals ist (Modul 2 Bildungskommune). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen bei der Steuerung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs zu beobachten, der bis heute anhält und sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ist im Jahr 2024 zwischen 18 und 64 Jahren alt, der Rest entfällt jeweils knapp zur Hälfte auf unter 18- und über 64-Jährige - alle diese Altersgruppen sind potentielle Nutzerinnen und Nutzer von Bildungsangeboten. Darüber hinaus ist die Frankfurter Bevölkerung zunehmend heterogen zusammengesetzt. In 2024 sind 178 der 194 Staatsangehörigkeiten der Welt in Frankfurt zu Hause - Diversität ist also Normalität. Die sozioökonomischen Ausgangslagen der Menschen in Frankfurt sind, wie in anderen Großstädten auch, sehr unterschiedlich und häufig durch strukturelle und soziale Ungleichheit geprägt. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre (beruflichen) Ziele zu verwirklichen und Gesellschaft mitzugestalten. Dabei verändert der digitale Wandel den Umgang der Menschen mit Information, Bildung und Kultur grundlegend und wirkt in alle Lebensphasen hinein. Gleichzeitig wird Bildung für nachhaltige Entwicklung immer bedeutsamer, damit Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen und in globalen Zusammenhängen denken und handeln können, so dass die jetzigen und kommenden Generationen gut leben können. Auf diese Transformationen reagiert das Frankfurter Bildungsverständnis, indem es Rahmung und Orientierung für zukunftsfähige Bildung in Frankfurt gibt. Das Frankfurter Bildungsverständnis hält verbindlich fest, was die Stadt bei der Ausgestaltung ihrer Bildungslandschaft leitet und von welchem Bildungsverständnis die kommunalen Bildungsakteur*innen über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg ausgehen können, wenn sie Menschen auf ihrem Bildungsweg begleiten. Das Frankfurter Bildungsverständnis soll dazu beitragen, dass · lebenslange Lernprozesse in Frankfurt möglich sind · Menschen durch Bildungserfahrungen gestärkt werden · ein kompetenzbasierter und institutionenübergreifender Bildungsbegriff (formal, non-formal, informell) verständigt ist · Bildung gerecht, inklusiv, nachhaltig und zukunftsfähig geplant und umgesetzt wird · Bildungsstrukturen effizienter sind · bestehende Bildungsangebote kommuniziert sind · mehr Bildungsgerechtigkeit und -teilhabe entstehen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. Es richtet sich an die Vielzahl an transdisziplinären Bildungsanbietenden und Bildungsakteur*innen, die die Frankfurter Bildungslandschaft und Stadtgesellschaft prägen - Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven, die mit verschiedenen Zielgruppen und für verschiedene Lebenslagen Bildung anbieten oder Lernende vertreten. Das Frankfurter Bildungsverständnis findet Anwendung in der kommunalen Bildungslandschaft und im zukünftigen Handeln der Bildungsakteur*innen des lebenslangen Lernens. Als Handlungsrahmen wird es für deren Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben herangezogen. Im schulischen Kontext kann es als Orientierung genutzt werden. Es ist aber keine Grundlage des Unterrichts oder der vom Land Hessen vorgegebenen Kerncurricula. 1. Leitprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind Leitprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt fünf Leitprinzipien geben die qualitative Entwicklungsrichtung vor und prägen damit die kommunale Bildungslandschaft in der Gegenwart und auch in der Zukunft ("was" und "wofür"). Die Leitprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Bildungsgerechtigkeit Wir gestalten die kommunale Bildungslandschaft so, dass alle Menschen Zugang haben, sich lebenslang zu bilden Ganzheitlichkeit Bildung spricht Kopf, Herz und Hand gleichermaßen an. Unsere Bildungsangebote sind in den unterschiedlichen Orten und Räumen der kommunalen Bildungslandschaft analog und digital erlebbar. Ganzheitliche Bildung umfasst auch die Auseinandersetzung mit existenziellen, ethischen und religiösen Fragen, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beschäftigen. Inklusion Jeder Mensch hat das Recht, das eigene Potenzial voll zu entfalten und Zugänge zu allen Angeboten zu erhalten. Wir entwickeln analoge und digitale Bildungsorte, an denen Menschen gemeinsam lernen und achten auf barrierearme Zugänge. Nachhaltigkeit Wir vermitteln Bildung, durch die Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen (zukunftsfähiges Denken und Handeln, globale Zusammenhänge. Teilhabe Wir gestalten Bildung so, dass sie Menschen befähigt, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen, digitalen und demokratischen Leben teilzunehmen. Teilhabe ist das grundlegende Ziel aller Bildungsprozesse im Lebensverlauf. Digitale Bildung soll für alle Menschen zugänglich sein. Jeder Mensch soll sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an digitalen Entwicklungen beteiligen und kritisch-konstruktiv auseinandersetzen können. 2. Gestaltungsprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind weiterhin Gestaltungsprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt acht Gestaltungsprinzipien dienen als qualitative Merkmale für die konkrete Umsetzung von Bildung in Frankfurt ("wie" und "womit"). Die Gestaltungsprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Mit Freude bilden Bildung soll Freude machen. Wir schaffen Bildungsorte und -räume mit Atmosphäre, Anerkennung und Chancen zur Weiterentwicklung. Lebenswelt- und Handlungsorientierung Wir orientieren die Inhalte und Methoden an der Lebenswelt der Lernenden. Unsere Bildungsangebote bieten einen Erfahrungsraum. Als Verantwortungsgemeinschaft agieren Wir vernetzen uns, um formale, non-formale und informelle Bildung zusammen zu denken und zu entwickeln. Beteiligung fördern Wir gestalten Bildung und Bildungssettings partizipativ mit den aktuell und potentiell Beteiligten. Transparent kommunizieren Wir kommunizieren klar, transparent, barrierearm und bedarfsorientiert über die Bildungsangebote in Frankfurt. Synergien schaffen und nutzen Wir schaffen Synergien durch eine noch engere Zusammenarbeit verschiedener Bildungsakteur*innen entlang des Lebenslaufs in den Stadtteilen, Bildungsregionen und in der gesamten Stadt. Datenbasiert steuern Daten entlang des Bildungs- und Lebensverlaufs sind für uns wichtig, um das Bildungsgeschehen bedarfsorientiert zu steuern und zu evaluieren. Zukunftsfähig sein Bildung ist ein dynamischer Prozess. Wir entwickeln unsere Bildungsformate und unser Bildungsverständnis kontinuierlich weiter. 3. Bildungsverständnis in Aktion - Leitprojekte Um das im Dialog entwickelte Frankfurter Bildungsverständnis zu konkretisieren sind im Folgenden bereits bestehende oder sich in Entwicklung befindende Leitprojekte beispielhaft aufgenommen. Die Leitprojekte greifen gesellschaftliche Herausforderungen auf und bearbeiten sie auf innovative Weise. Sie zeigen, wie man das Frankfurter Bildungsverständnis umsetzen kann und sollen dabei unterstützen, es zu verbreiten. Leitprojekt "Frankfurter Bildungsportal" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune) Mit der Entwicklung eines Bildungsportals wird ein digitales, barrierefreies Portal geschaffen, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu Frankfurter Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Leitprojekt "Mehr Bildungsgerechtigkeit durch Daten" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und IGS Herder) In dem Projekt werden Daten aus der Schule, dem Sozialraum (Small Data) und der Verwaltung (Big Data) gemeinsam betrachtet, verknüpft, bewertet und strategisch zur datengestützten Steuerung von Angeboten und zur passgenauen Intervention genutzt. Leitprojekt "Freiwilliges Engagement und Lernen in den Mini- und Jugendfeuerwehren" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und Freiwillige Feuerwehr Frankfurt) Es werden Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die in Mini- und Jugendfeuerwehren in Frankfurt aktiv sind: Was motiviert sie bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten? Wie lernen sie im Rahmen ihres freiwilligen Engagements? Was sind ihre Wünsche, Erwartungen und Bleibeperspektiven? Leitprojekt Familiengrundschulzentren (Stadtschulamt) Familiengrundschulzentren knüpfen an das Konzept der Kinderfamilienzentren an (KiFaZe). Als Familiengrundschulzentren öffnen sich die Schulen für die Eltern und den Stadtteil und entwickeln sich zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Sie bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule. Leitprojekt: "Die Schulbibliothek in der ganztägig arbeitenden Schule" (Stadtbücherei Frankfurt) Die Schulbibliotheken im Verbund der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) folgen professionellen Qualitätsmaßstäben, die den Raum, das Medienangebot und die Medienvermittlung definieren. Ihre Konzepte entwickelt die sba dynamisch weiter und passt sie an neue Anforderungen in der Frankfurter Schullandschaft an. Aktuell sind die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der stetig wachsenden Zahl an Schüler*innen von hoher Bedeutung. Leitprojekt "TUMO Frankfurt" (Volkshochschule Frankfurt am Main) TUMO Frankfurt ist ein Lernort für moderne, inklusive und zukunftsorientierte Bildung. Digitale Kompetenzvermittlung werden mit kreativen Ausdrucksmöglichkeiten und selbstbestimmtem Lernen kombiniert. TUMO dient als Modell für einen kostenfreien Zugang zu High-Tech-Lernen für Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. Leitprojekt "Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus" (Kulturdezernat Frankfurt) Ein eigenständiges, städtisches Kinder- und Jugendtheater, das sich als Kulturort und offenes Haus für junges Publikum mit Raum zum Ausprobieren und Mitmachen versteht. Kulturelle Angebote - insbesondere Theater, Tanz und Musik - sollen kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen in Frankfurt ermöglichen. Leitprojekt "‚Entdecken, Forschen und Lernen' im Frankfurter GrünGürtel - städtisches Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung" (Stadt Frankfurt) Der Frankfurter GrünGürtel ist nicht nur Freizeit- und Erholungsraum, sondern wird von Jung und Alt auch als Bildungsraum genutzt. Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch interessierte Bürger*innen nutzen die vielseitigen hochwertigen Angebote zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den Lernorten im GrünGürtel. Aktuell wird die inklusive Weiterentwicklung der "Offen für alle"-Veranstaltungen in den Fokus genommen. Leitprojekt "Vom Projekt zur Persönlichkeit: Bildung durch Beteiligung im Stadtteil-Botschafter-Stipendium" (Stiftung Polytechnische Gesellschaft) Mit dem Stipendienprogramm werden junge Menschen befähigt und ermutigt, ihre eigenen Projektideen für ihr Quartier, in dem sie leben, zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. 15- bis 27-Jährige werden u. a. mit einem 1:1-Mentoring dabei begleitet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Projekte zu steuern und gemeinsam mit anderen an einer lebendigen und zugewandten Stadtgesellschaft mitzuwirken Leitprojekt "Café ANSCHLUSS - ein Bildungsangebot für digitale und soziale Teilhabe im Alter (Frankfurter Verband e. V.) Das Café Anschluss begleitet ältere Menschen beim Einstieg und der Bewältigung der digitalen Welt. Das Angebot umfasst eine Vielzahl strukturierter Kurse und Workshops, wie bspw. Einsteiger- und Fortgeschrittenenkurse, grundlegende KI-Kompetenzen sowie den sicheren Umgang mit digitalen Geräten und dem Internet. Für individuelle Fragen werden Einzelhilfen angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Zur Entwicklung des Frankfurter Bildungsverständnisses hat bereits eine Beteiligung stattgefunden (Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" von September bis November 2024, Dokumentationen | Stadt Frankfurt am Main). d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Zur weiteren Implementierung des Frankfurter Bildungsverständnis sind Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit einzuplanen. Anlage _Frankfurter_Bildungsverstaendnis (ca. 362 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 409 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD und Gartenpartei (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7342, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend)M16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 17 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstr. 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige Schiedsperson Ortrud Seifert hat ihr Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Luise Michèle Gantzer, als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstraße 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstraße 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7343, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg)M16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 18 Betreff: Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige stellv. Schiedsperson Thomas Hartung hat sein Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Christine Kopplin als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7344, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 10-51
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: RealisierungswettbewerbM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 19 Betreff: Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) 1) Der Magistrat wird beauftragt unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die Planung und den Bau des Hauses der Demokratie sowie einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Bereiche rund um die Paulskirche, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau vorzubereiten, auszuloben und durchzuführen. 2) Als Grundlage zur Aufgabe unter 1) wird der Magistrat beauftragt, das inhaltliche Konzept für das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie zu entwickeln und auf dieser Basis für das Haus der Demokratie ein Nutzungskonzept und Raumprogramm zu präzisieren. Wichtig ist beim Raumprogramm geeignete Räumlichkeiten für die bedeutende historische Ausstellung vorzusehen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, zur Unterstützung und Begleitung der Aufgabe unter 2) einen unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirat einzurichten. Die Zusammensetzung soll in Abstimmung mit Bund und Land geschehen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung des inhaltlichen Konzepts zur Aufgabe unter 2) durch eine Bürger:innenbeteiligung begleiten zu lassen. 5) Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit dem Bund und dem Land Hessen für das Haus der Demokratie / Paulskirche ein Finanzierungs- und Betriebskonzept zu präzisieren. 6) Es dient zur Kenntnis, dass die in 2026 anfallenden konsumtiven Aufwendungen durch das Budget des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport - gedeckt werden. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen in 2026 erfolgt aus vorhanden Mitteln der Produktgruppe 30.01, Projekt 5.010881 "Haus der Demokratie - Planungsmittel". Die in den Jahren 2027 ff. benötigten konsumtiven Mittel sind vom Dezernat I im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main will den Demokratieort Paulskirche stärken und weiterentwickeln. Paulskirche und Haus der Demokratie sollen als Lern-, Gedenk- und Erlebnisort weit über die Stadt Frankfurt am Main hinauswirken. Die unter Denkmalschutz stehende Paulskirche soll dabei behutsam saniert und um ein Haus der Demokratie ergänzt werden. Mit dem Haus der Demokratie soll ein offener und einladender Ort der Bildung, der Erinnerung und des Austausches entstehen und die Bedeutung der Stadt als Standort demokratischer Kultur gestärkt werden. Paulskirche und Haus der Demokratie erhöhen die Attraktivität bei Besucher:innen, fördern den Tourismus und wirken positiv auf die lokale Wirtschaft, wie beispielsweise Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus kann das Haus neue Impulse setzen für kulturelle Einrichtungen, Bildungsträger und wissenschaftliche Institutionen wie z.B. die Einrichtung einer Paulskirchen-Professur durch das Land Hessen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen. 1) Es dient zur Kenntnis 1.1) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) in konzeptioneller Hinsicht die Vorbereitungen zur Planung eines Hauses der Demokratie abgeschlossen hat. Die durch den Magistrat beauftragte Empfehlung der Expertenkommission Paulskirche sowie die Konzeptstudie der Hessischen Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) zeigen, dass die Realisierung eines Hauses der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche sinnvoll und möglich ist. 1.2) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) einen offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchgeführt hat, um die Leitplanken für die folgenden Realisierungswettbewerbe zu setzen. Das Preisgericht hat am 12.06.2025 einstimmig zehn Arbeiten gleichwertig prämiert und der Ausloberin Stadt Frankfurt am Main empfohlen, die Preisträger:innen in den oder dem geplanten zukünftigen Realisierungswettbewerb/en für das Haus der Demokratie als Teilnehmende zu setzen. 1.3) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) zum Ergebnis des Wettbewerbs eine breit angelegte Bürger:innenbeteiligung durchgeführt hat (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet). Zur Förderung von Transparenz, Akzeptanz und Mitgestaltung wurde ein umfassendes Beteiligungskonzept umgesetzt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über den Wettbewerb und den weiteren Planungsprozess zu informieren, die prämierten Entwürfe vorzustellen und die Meinungen der Bürger:innen systematisch einzuholen. Die Beteiligung erfolgte inklusiv und niedrigschwellig über verschiedene Formate: - Ausstellung der prämierten Wettbewerbsarbeiten auf dem Paulsplatz, in der Paulskirche und online vom 18.8. bis 30.9.2025 inkl. regelmäßiger Führungen - Fragebögen zu den zehn prämierten Wettbewerbsarbeiten, auch digital unter ffm.de und deinhausderdemokratie.de - offenes Ideenforum/Bürgerveranstaltung auf dem Paulsplatz am 22.08.2025 - acht zielgruppenspezifische Workshops, davon zwei öffentlich Die Bewertung der Entwürfe in den Fragebögen und Workshops erfolgte anhand der Leitkategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/ Rathaus Nordbau. 1.4) dass die Wettbewerbsverfahren und die Beteiligungsprozesse zum Haus der Demokratie als Premiumprojekt durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2024 gefördert werden. 1.5) dass Gespräche mit dem Bund und dem Land Hessen in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) weiterhin geführt werden: - zu einem Konzept für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell - zu einem Konzept zum Betrieb des Hauses der Demokratie - zur Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirats - um Bund und Land Hessen für eine Beteiligung zu gewinnen. Bund und Land Hessen in Aussicht gestellt haben, sich an den Kosten der Sanierung der Paulskirche und der Realisierung des Hauses der Demokratie sowie der zukünftigen Trägerschaft zu beteiligen. Sich daraus ergebende Empfehlungen von Bund und Land können je nach Verfahrensart eingebracht werden. 1.6) dass im selben Zug aufgrund der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) und vom 30.01.2025, § 5690 (M 174) sowie die Einschätzung des städtischen Denkmalamtes und der Landesdenkmalbehörde die Paulskirche auf Basis der Konzeption der Planungsgemeinschaft Paulskirche unter Rudolf Schwarz saniert und modernisiert wird. 2) Folgende Entscheidungsgrundlagen sind für die weitere Planung des Vorhabens zu berücksichtigen: 2.1) Bewertungen des Preisgerichts des Ideenwettbewerbs Haus der Demokratie Das Preisgericht hat am 12.06.2025 zehn Arbeiten gleichwertig prämiert, die dann in den öffentlichen Diskurs gestellt wurden. Diese Arbeiten lassen sich in vier Cluster einteilen: - Aktivierung der Nordseite der Kämmerei/Rathaus Nordbau - Neubau auf einem untergeordneten Teil des Paulsplatz - Umbau- und Aufbaukonzepte für die Kämmerei/Rathaus Nordbau - funktionale unterirdische Verbindungen zur Paulskirche 2.2) Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung Die verschiedenen Formate der Bürger:innenbeteiligung - Befragungen, Ausstellungen, Führungen, Workshops und ein Ideenforum - haben gezeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Vorhaben besteht. Dabei wurden das Vorhaben selbst und der Prozess hin zum Haus der Demokratie sehr positiv aufgenommen. Die Befragung bezog sich auf die Kategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau. Die Auswertung der 2.068 ausgefüllten Fragebögen und der Inhalte der 8 Workshops mit 170 Teilnehmenden zu den prämierten Entwürfen verdeutlicht, dass eine Transformation und eine Umnutzung des Bestandsgebäudes Kämmerei/Rathaus Nordbau bevorzugt werden. Favorisiert werden dabei ein offenes großzügiges Foyer, der Rückbau des bestehenden Daches und eine neue Aufstockung. Das Ergebnis zeigt zudem, dass die Bürger:innen die Bebauung des Paulsplatzes durch ein Haus der Demokratie skeptisch betrachten. Für die Freiflächen werden überwiegend eine Neubepflanzung des Paulsplatzes, weniger Strenge und Aufenthaltsräume im Grünen gewünscht. (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet) 2.3) Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus • Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach geltender RPW für das Haus der Demokratie, mit zielgruppenorientierte Bürger:innenbeteiligung und intensiver, begleitenden Öffentlichkeitsarbeit • Sofortmaßnahmen im direkten Umfeld der Paulskirche zur Verbesserung des Fußverkehrs und der besseren Wahrnehmbarkeit der Paulskirche. In diesem Zusammenhang dient es zur Kenntnis, dass die Entwicklung eines Konzeptplans zur Neuorganisation und Verlagerung der Kurzzeit-Busparkplätze beauftragt und mit Ergebnissen zum Jahresende 2025 zu rechnen ist. • das Haus der Demokratie soll im engen räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Paulskirche stehen und zur Demokratiebildung beitragen • unterrepräsentierte Gruppen einbeziehen, den Austausch zwischen verschiedenen Zielgruppen fördern sowie durch breit angelegte Bürger:innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umfassend zu informieren und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen • durch das Planungs- und Beteiligungsverfahren soll eine Stärkung des historisch und städtebaulich bedeutsamen Paulsplatzes über eine gestalterische Aufwertung als Kultur- und Demokratieort gewährleistet werden. • das Vorhaben soll helfen, den Freiraum rund um die Paulskirche besser zu gliedern, nutzbarer und ökologischer zu entwickeln. Dabei soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Umfelds der Paulskirche erreicht werden. (vgl. Zuwendungsbescheid in der Anlage) 2.4) Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche, 2023 "Um die Ziele des Hauses der Demokratie erreichen zu können und für Zukunftsdebatten einen offenen Raum geben zu können, hält die Expertenkommission einen Neubau des Hauses der Demokratie nicht nur für unbedingt notwendig, sondern sie regt auch einen symbolisch repräsentativen Entwurf im Sinne einer "Signature Architecture" an. Aus Sicht der Expertenkommission bietet sich der Paulsplatz als Standort für das Haus der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche an." (Empfehlung Expertenkommission Paulskirche, 2023, siehe Anlage). 2.5) Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur Die Bundesstiftung Baukultur beteiligt sich am Vorhaben Paulskirche Haus der Demokratie im Rahmen fachlicher Diskurse und Podiumsdiskussionen beispielsweise zu städtebaulichen Fragen und dem Umgang mit dem historischen Umfeld der Paulskirche. Dabei geht es auch darum ein solches Vorhaben transparent zu verhandeln. Die Stiftung betont, dass Baukultur nicht nur ästhetische Qualität meint, sondern soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gleichermaßen umfasst; entsprechend fordert sie partizipative Wettbewerbs- und Gestaltungsprozesse, die langfristige Nutzungsflexibilität, Ressourceneffizienz und den Erhalt städtebaulicher Kontextwerte. Durch klare Qualitätskriterien, eingebettete Beteiligungsverfahren und die verbindliche Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Klimaschutzaspekten kann Baukultur dafür sorgen, dass sowohl Bestandsbauten als auch Neubauten als nachhaltig gelten: dies umfasst die Priorisierung von Umbau und Nachverdichtung dort, wo es den städtischen Zusammenhalt stärkt, die Verwendung langlebiger und klimafitter Materialien, die Förderung flexibler Raumkonzepte für sich wandelnde Nutzungen sowie die verbindliche Prüfung von CO₂-Bilanzen und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. 2.6) Ergebnisse Nutzungsanalyse Paulsplatz (Dokumentation siehe Anlage). Die teilnehmenden Planungsbüros der hochbaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbe sind aufzufordern, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwürfe einzubeziehen, damit die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Paulsplatzes optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden können. 3) Bürger:innenbeteilung zum inhaltlichen Konzept Ein Konzept für die geplante Bürger:innenbeteiligung soll unter Einbeziehung von Initiativen und besonders relevanten Zielgruppen entwickelt werden. Dabei wird eine breite Beteiligung angestrebt, die Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt. Die Bürger:innenbeteiligung soll den weiteren Planungsprozess des Hauses der Demokratie begleiten. Es sollen auch jugendpädagogische Expert:innen und Jugendvertreter:innen wie zum Beispiel der Frankfurter Jugendring in die Erarbeitung des inhaltlichen Konzepts eingebunden werden. Ein Bericht über die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung soll veröffentlicht werden. B. Alternativen Es ist dem Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie immanent, dass bereits seine Entstehung nach demokratischen Grundsätzen zu erfolgen hat. So wurde das Vorhaben von Anfang an öffentlich diskutiert und es soll auch weiterhin gemeinsam mit Menschen unterschiedlichster Milieus gestaltet werden. Begonnen hat der partizipative Prozess mit dem offenen Ideenwettbewerb und der Bürger:innenbeteilung zu den Wettbewerbsergebnissen, der nun konsequenterweise in den Realisierungswettbewerben fortgeführt werden soll. Auch aus diesem Grund wurde das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus aufgenommen. Alternative Verfahrensarten kommen daher nicht in Betracht. C. Lösung Zur Zielerreichung empfiehlt der Magistrat die Auslobung eines hochbaulichen sowie eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Es ist noch zu präzisieren, ob es ein Wettbewerbsverfahren oder zwei separate Wettbewerbe für den Hochbau bzw. den Freiraum geben wird. Im Falle von zwei Wettbewerben sind diese eng miteinander zu verzahnen und abzustimmen und möglichst gleichwertig zu betrachten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs 2025 und der Bürger:innenbeteiligung, sowie der Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus, der Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche 2023, der Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur und der Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz empfiehlt sich, die Umnutzung und Transformation des Kämmereigebäudes/Rathaus Nordbau durch eine markante Architektur, die Offenheit und Zugänglichkeit des Hauses der Demokratie sichtbar macht. Das Gebäude soll als prägnantes städtisches Wahrzeichen gestaltet werden, das demokratische Teilhabe ermöglicht und die Verbindung zur Paulskirche wahrt. Ziel ist ein einladender Bau, der einen offenen Dialograum im Stadtraum schafft. Für den Hochbau des Hauses der Demokratie gelten folgende Maßgaben: - Ensemblewahrung: Eingriffe müssen Rücksicht auf das historische Ensemble (Paulskirche, Rathaus, Römer, Kämmerei/Rathaus Nordbau) nehmen - Vorrang für Transformation und Weiterentwicklung der Kämmerei/Rathaus Nordbau mit Dachaufbau; Transformation entsprechend denkmalpflegerischer Belange - signifikante, mutige und sichtbare Architektursprache - direkte Blickbeziehung zur Paulskirche - klare Adressbildung und Sichtbarkeit des Hauses der Demokratie mit klar erkennbarem, niedrigschwelligem und einladendem Zugang - Offenheit nach Norden, Süden, Osten und Westen sowie Teilhabemöglichkeit / Durchlässigkeit und Transparenz in den Erdgeschosszonen - Flexible Innenräume / multifunktionale Räume - Barrierefreiheit für den gesamten Ort - funktionale Verbindung zur Paulskirche Für den Freiraum Paulskirche Haus der Demokratie gelten die Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz, das Innenstadtkonzept - Gestaltungsplan Öffentlicher Raum, Fußverkehr, Quartiersanbindung, Berliner Straße - (Stadtverordnetenbeschluss vom 16.07.2015, § 6130 (NR 1216)), der Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung und die Frankfurter Anpassungsstrategie. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Richtlinie für Planungswettbewerbe § 8 (1) Ergebnis und Öffentlichkeit und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Siehe A 3) c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Magistrat geht davon aus, dass für die Durchführung des Realisierungs- und Freiraumwettbewerbs sowie der Bürger:innenbeteiligung Kosten in Höhe von 1 500 T€ anfallen werden. Die vorne genannten Mittel sind zum Endausdruck des Haushalts 2026 im Planjahr 2026 in der Produktgruppe 30.01 "Haus der Demokratie" einzustellen. Weitere Kosten für die Errichtung eines Hauses der Demokratie ergeben sich aus den Ergebnissen der Wettbewerbe und sind gesondert zu beordnen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: ErgebnisHH 2026 2027 2028 Summe Aufwendungen 847.026 € 335.000 € 315.000 € Summe Erträge 140.000 € 100.000 € 50.000 € FinanzHH 2026 ab 2027 Summe Aufwendungen 10.000 € 6.221.250 €* 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: * Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Gesamtinvestitionsbedarf auf 82.950 T€ geschätzt. Daraus ergeben sich ab 2027 Planungsmittel (bis Leistungsphase 3) im investiven Haushalt von 6.221 T€ (7,5% des Gesamtvolumens). 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Das Projekt Haus der Demokratie erhält eine Bundesförderung durch die Nationalen Projekte des Städtebaus. In den Jahren 2025-2028 können Zuschüsse für vorbereitende Maßnahmen von insgesamt 460 T€ (inkl. 170.000 Euro für 2025) erwartet werden. Bezüglich der Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie der Finanzierung des Betriebs des Hauses der Demokratie befindet sich der Magistrat derzeit in Gesprächen mit dem Bund und dem Land Hessen, mit dem Ziel einer Drittelung der Kosten. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Fehlanzeige Anlage 1_Haus_Demokratie_Foerderbedingungen (ca. 782 KB) Anlage 2_Haus_Demokratie_Konzeptstudie (ca. 4 MB) Anlage 3_Haus_Demokratie_Expertenkomm_Paulskirche (ca. 236 KB) Anlage 4_HDD_Verfahrensdokumentation (ca. 52,5 MB) Anlage 5_1_Erfassungsmerkmale (ca. 162 KB) Anlage 5_2_Karte_Erdgeschossnutzung (ca. 391 KB) Anlage 5_3_Karte_Freiraumstruktur (ca. 532 KB) Anlage 5_4_Karte_Barrieren (ca. 554 KB) Anlage 5_5_Fussverkehrszaehlung (ca. 518 KB) Anlage 5_6_Aufenthalt (ca. 494 KB) Anlage 5_7_Wegebeziehung (ca. 426 KB) Anlage 5_8_Verteilung_Aufenthalt (ca. 586 KB) Anlage 5_Erlaeuterungsber_Paulsplatz (ca. 2,5 MB) Anlage 6_Zusammenf_Ergebnisse_Beteiligung (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1022 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen FDP und Linke (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 19 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung unter Punkt 4 der STVV zur Beschlussfassung vorgelegt wird); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 19 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung unter Punkt 4. der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird) FDP und AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Linke (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 136 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Annahme unter der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung und Punkt 4. Der STVV zur Beschlussfassung vorgelegt wird); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7345, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 60-3
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der „Behördennummer 115“; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats BayernM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 20 Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern 1. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern mit der Behördennummer 115 durch das 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ist nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die getroffene Vereinbarung zunächst im Rahmen einer zweijährigen Testphase gilt, aber bis zur alternativen Vollversorgung von (Teil-) Bereichen des Freistaats im Einvernehmen der Vereinbarungspartner verlängert werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Die Behördennummer 115 steht für eine auf Verwaltungsebene übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Service-Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu erzielen und den telefonischen Behördenservice in Deutschland zu verbessern. In seiner 19. Sitzung vom 16.03.2016 hat der IT-Planungsrat die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Rahmen eines Pilotbetriebs entschieden. Die Kosten für die Flächendeckung innerhalb des Landes werden von den Ländern selbst getragen (Beschluss 2016/06). Die allerdings auch heute noch nicht vollständige bundesweite Erreichbarkeit der Behördennummer 115 ist in deren Strategie und Kommunikation aber eine der zentralen Hemmnisse für die umfassendere Nutzung. Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Gebiet des Freistaats Bayern konnte aus verschiedenen Gründen bislang nicht erreicht werden, auch nehmen derzeit nur vergleichsweise wenig bayrische Kommunen am 115-Verbund teil. Die damit für den Bereich des Freistaats Bayern fehlende flächendeckende Erreichbarkeit kann somit nur durch bestehende Servicecenter außerhalb des Freistaats sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats an verschiedene Servicecenter herangetreten, ob eine teilweise Übernahme der Basisversorgung des Freistaats möglich sei. Hierfür erklärten sich die Städte Kassel und Frankfurt am Main mit ihren bereits bestehenden Servicecentern zur Bedienung der Behördennummer 115 bereit. Mit der Übernahme verbunden ist das Ziel, dass die Basisversorgung des Freistaats nur ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigen Mitgliedschaft von Bayern im 115-Verbund ist und die Behördennummer damit einen wichtigen Schritt zur bundesweiten Flächendeckung macht. Die anteilige Basisversorgung soll auf Grundlage der vorhandenen TK-Infrastruktur und der verbundweiten 115-Wissensdatenbank erfolgen. Im Rahmen der Basisversorgung erfolgen ausdrücklich keine fallabschließenden Auskünfte auf kommunaler Ebene, sondern diese dient vor allem der Sicherstellung einer Erreichbarkeit sowie der Kanalisierung der Weiterleitung an die jeweils zuständigen Stellen. Die vereinbarte Kostenerstattung von derzeit € 6,00 pro geführtem Call dient anteilig der Finanzierung der Kostenaufwände für das Frankfurter Servicecenter 115. Die Übernahme der Basisversorgung erfolgt zunächst für eine Probephase von zwei Jahren ab Beginn der Basisversorgung im ersten Quartal 2026, würde sich aber im Benehmen mit dem Freistaat nach erfolgreicher Testphase verlängern, solange für (Teil-) Bereiche des Freistaats weiterhin keine Vollversorgung mit den Services der Behördennummer gegeben ist. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage _Vereinbarung (ca. 88 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7346, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 16
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - 1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB SM16.01.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 8 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Beschluss zur Veröffentlichung - § 3 (2) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept 3. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3475 (M 167) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 I. Der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3475 aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - wird in drei separate Bebauungspläne aufgeteilt: Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost -, Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - und Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - II.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 22.09.2025 zum Aufstellungsbeschluss. II.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. III.1 Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 951 - Teilbereich West - ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 22.09.2025. III.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine weiterführende Schule geschaffen sowie die vorhandenen öffentlichen Grünflächen - Sportanlage - gesichert werden. Ziel des Bebauungsplans ist darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation. Dafür soll die Verkehrsführung teilweise geändert und die Straße Am Römerhof für die Trassensicherung der Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 ausgebaut werden. IV. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 22.09.2025 zum Bebauungsplan Nr. 951 einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. V.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - wird geändert, er ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zur Aufstellungsbeschluss-Änderung vom 22.09.2025. Es dient zur Kenntnis, dass der Titel des Bebauungsplans von "Am Römerhof" in "Am Römerhof - Teilbereich Mitte" umbenannt wird. V.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die geänderten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier geschaffen werden. VI. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - (alter Geltungsbereich) am 05.07.2019 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 - Am Römerhof - Teibereich Ost - in der Zeit vom 14.09.-16.10.2020 durchgeführt worden sind. VII. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf Nr. 936 mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. VIII. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. - V.: Anlass, Erfordernis und Ziele Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof vom 13.12.2018, § 3475, wurde die umfassende bauliche Weiterentwicklung der bisher mono-strukturellen gewerblichen Bau- und Versorgungsflächen zu einem urbanen, gemischt genutzten Quartier mit einer weiterführenden Schule eingeleitet. Bereits im Aufstellungsbeschluss von 2018 war vorgesehen, das Quartier schrittweise zu entwickeln. Die inzwischen erfolgte unterschiedliche Konkretisierung einzelner Teilbereiche macht es nun erforderlich, die Gesamtentwicklung "Am Römerhof" in drei separaten Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. Diese Aufteilung berücksichtigt die verschiedenen zeitlichen Horizonte und entflechtet inhaltliche sowie verfahrenstechnische Abhängigkeiten, sodass jeder Teilbereich gezielt und bedarfsgerecht geplant und umgesetzt werden kann. Anlass der Aufteilung und Ziele der drei Teilbereiche Die geplante Verlagerung des Omnibusbetriebshofs wird im Rahmen der Gesamtentwicklung des Plangebietes "Am Römerhof" der erste wesentliche Meilenstein sein. Durch diese Verlagerung werden die dafür bisher vorgesehenen und im bestehenden Bebauungsplan festgesetzten Flächen im Osten des Plangebiets frei. In diesem östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Darüber hinaus sollen Zugänge und öffentliche Grünflächen zum Rebstockpark im Süden und Nordosten weiterhin gesichert werden. Ebenso ist eine öffentliche Verkehrsfläche entlang der Straße Am Römerhof vorgesehen, deren Breite die künftige Trasse der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 sowie den angrenzenden Straßenraum aufnehmen kann. Für das östliche Teilgebiet konnte mit der Vorhabenträgerin, der ABG Holding, bereits ein städtebaulicher Entwurf abgestimmt und zu einem konkreten Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt werden. Somit liegen die Voraussetzungen vor, den östlichen Teilbereich des Plangebietes "Am Römerhof" vorgezogen zu bearbeiten und in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - weiterzuführen. Weitere bedeutende Meilensteine sind die dauerhafte Ansiedlung des Gymnasiums Römerhof im westlichen Teil des Plangebietes "Am Römerhof" sowie die Entscheidung des Magistrats, die im Bau befindliche Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 über das bislang geplante Ende an der Europa-Allee hinaus bis zum Gymnasium Römerhof zu führen. Für den erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Stadtbahnverlängerung ist es erforderlich, das gemeindliche Planungsrecht schrittweise mitzuführen. Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde muss daher unmittelbar ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die planungsrechtliche Sicherung der Stadtbahntrasse sowie der zukünftigen Straßenverkehrsflächen "Am Römerhof" zu gewährleisten. Um die planungsrechtliche Absicherung des Gymnasiums Römerhof, der bestehenden Sportanlagen sowie der künftigen Verkehrstrassen für die Stadtbahn und den Straßenzug "Am Römerhof" sicherzustellen, ist es daher sinnvoll, auch diese Flächen in einem weiteren separaten Bebauungsplanverfahren - dem Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - weiterzuentwickeln. Für den verbleibenden mittleren Teil des Plangebietes ist die Aufstellungsbeschluss-Änderung des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - vorgesehen, indem der alte Geltungsbereich um die östlich und westlich gelegenen Geltungsbereiche der neu aufzustellenden Bebauungspläne Nr. 936 und Nr. 951 reduziert wird. Für diesen mittleren Bereich soll gemeinsam mit den Eigentümer:innen und Nutzer:innen ein zukunftsfähiges städtebauliches Konzept erarbeitet werden, das die Fortführung des östlich angrenzenden urbanen, gemischt genutzten Quartiers (Bebauungsplan Nr. 936) ermöglicht. Dieses Konzept wird anschließend zu einem Bebauungsplanentwurf weiterentwickelt. Den Bebauungsplanentwurf wird der Magistrat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Veröffentlichung für diesen Teilbereich der Stadtverordnetenversammlung vorlegen. Die im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 919 vom 13.12.2018 definierten Ziele für die Wohnbebauung - insbesondere die Förderung bezahlbaren Wohnraums, die Schaffung von Möglichkeiten für alternative Wohnformen, Baugruppen und Genossenschaften - wurden im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 936 umfassend berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Entwicklung eines zentralen Platzes als sozialer Treffpunkt vorgesehen, um die soziale Vernetzung und Identifikation innerhalb des Quartiers zu stärken. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs wird integraler Bestandteil der Quartiersplanung, um kurze Wege zu gewährleisten und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Auch die Integration von Kindertagesstätten sichert eine familienfreundliche Quartiersentwicklung. Diese Planungsansätze werden auch im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - geprüft und bei Bedarf in die weiteren Planungen übernommen. Bestand und Städtebauliche Situation, Lage der Plangebiete und räumliche Geltungsbereiche Die drei Plangebiete befinden sich im südwestlichen Randbereich des Frankfurter Stadtteils Bockenheim, die südliche Verkehrsfläche befindet sich in Teilen im Gallus. Sie sind zwischen dem Europaviertel im Osten und der Bundesautobahn A5 im Westen verortet. Bebauungsplan Nr. 936 - Am Römerhof - Teilbereich Ost - Das Plangebiet umfasst den städtischen Omnibusbetriebshof der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) sowie eine Teilfläche des Rebstockparks, die, westlich der Straße Am Rebstockbad, mit einer temporären Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft einer neuen, baulichen Nutzung im südöstlichen Teilbereich dieser Fläche zugeführt werden soll. Die östliche Grenze des ca. 8,7 ha großen Plangebiets verläuft in der Straßenmitte bzw. an der östlichen Grenze der Straße Zum Rebstockbad und parallel entlang des Messeparkhauses in südliche Richtung und endet auf der Verkehrsfläche der Kreuzung Am Rebstockbad / Europa-Allee. In südlicher Richtung verläuft der Geltungsbereich entlang der südlichen Grenze der Straße Am Römerhof, weicht in südwestlicher Richtung vom Verlauf der Straße Am Römerhof ab und bewegt sich folglich am Fuße des alten Bahndamms. Hierbei quert der südliche Abschluss des Geltungsbereichs zudem die Schmidtstraße vor Beginn der ehemaligen Bahnbrücken, verläuft weiter am Fuße des Bahndamms und schwenkt hinter den bestehenden gewerblichen Nutzungen westlich der Schmidtstraße sodann in nördliche Richtung und bezieht dort die Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof mit ein. Diese Straßenverkehrsflächen bilden in südwestlicher Richtung den Abschluss des Geltungsbereichs. Der Geltungsbereich verläuft in Richtung Rebstockpark weiter entlang der Straßenverkehrsfläche und knickt dann ab in Richtung Norden und bezieht vollständig den südlichen Zugang der öffentlichen Grünfläche Rebstockpark mit ein. In Höhe des Abschlusses der westlich an den Rebstockpark angrenzenden gewerblichen Nutzungen überquert der Geltungsbereich die Fläche des Rebstockparks und verläuft grenzständig zwischen der Fläche des Omnibusbetriebshofs und der nördlich angrenzenden Fläche des Kleingartenvereins Kleingartenanlage Westpark 1947 e.V. bis zur Parkplatzfläche des Kleingartenvereins. Der Geltungsbereich ist von dieser Stelle weiter in nördliche Richtung angelegt und bildet die Grenze zwischen der Kleingartenanlage und der östlich davon angrenzenden genutzten Teilfläche als Flüchtlingsunterkunft. Am Abschluss der Kleingartenanlage und nördlich derjenigen Parkfläche des Rebstockparks, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird, schließt der Geltungsbereich in nördliche Richtung ab und läuft wieder auf die Straßenverkehrsfläche der Straße Zum Rebstockbad zu. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018 wurde der schmale Vorgartenbereich zwischen der Straße zum Rebstockbad und dem angrenzenden Parkhaus (Flurstück 9/60, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) und (Flurstück 9/62, Flurnummer 232, Gemarkung 0468; in Teilen) aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Bebauungsplan Nr. 951 - Am Römerhof - Teilbereich West - Im Plangebiet sind das Gymnasium Römerhof sowie Sportanlagen im Bestand verortet. Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel südlich der Straße Am Römerhof und westlich des Bahndamms mit Eidechsenhabitat. Im Osten grenzt der ca. 11,6 ha große Geltungsbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936 im Bereich der Verkehrsflächen an und durchquert die Straße Am Römerhof bis zum südlich gelegenen ehemaligen Bahndamm. An der südlichen Grenze im Verlauf Richtung Westen greift er die Böschungskante der Straße Am Römerhof auf und verläuft über eine große Entfernung weiter fast ausschließlich auf der Böschungskante bis zur Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt. Auf Höhe der Kreuzung der Autobahnausfahrt mit der Straße Am Römerhof biegt der Verlauf des Geltungsbereichs quer über die Straße zu den Sportanlagen, zieht sich weiter entlang nördlich der Schießsportanlage, des Sportplatzes und des Neubaus des Gymnasiums und folgt anschließend nach Süden, wo er zugleich die westliche und südliche Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 919 tangiert. Das Strukturkonzept für den Bebauungsplan Nr. 951 umfasst maßgeblich vier Nutzungsbereiche, die planungsrechtlich gesichert werden sollen. Einen Schwerpunkt bildet die Sicherung bestehender Sportanlagen im Westen des Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof. Hierzu zählen insbesondere Flächen des Polizeisportvereins Grün-Weiß e.V. mit der Schießsportanlage im Nordwesten des räumlichen Geltungsbereichs. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter Nachbarschaft zum Schulstandort, konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die Schießsportanlage perspektivisch eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss einer Neubebauung zu berücksichtigen. Durch den Neubau des Gymnasiums Am Römerhof entsteht zudem ein Erfordernis, unmittelbar in räumlicher Nähe ausreichende Sportangebote bereitzustellen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die vorhandenen Sportstrukturen wie den Sportplatz, Vereinsstätten und Parkplatzmöglichkeiten zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof sowie die Erschließung mittels Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 bis zur Endstation "Römerhof/Gymnasium" Ziel des Bebauungsplans Nr. 951. Damit die Stadtbahntrasse in den Verkehrsraum der Straße Am Römerhof integriert werden kann, muss die Verkehrsführung entlang der Straße Am Römerhof verändert und der Verkehrsraum grundlegend umgestaltet werden. Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehrsflächen sind entsprechend der aktuellen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) anforderungsgerecht dimensioniert zu planen. Entsprechende Flächen und Querschnitte sind im Rahmen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verkehrsraumes werden Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Das Strukturkonzept umfasst die öffentlichen Verkehrsflächen für diese Planung. Des Weiteren wird die Realisierungsmöglichkeit für eine P+R Anlage im Bereich der Endstation und geplanten Abstellanlage der Stadtbahn U5 im Westen des Plangebiets mit den zuständigen Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main geprüft. Eine solche P+R Anlage soll nach Prüfung idealerweise gemeinsam mit der Verlängerung der Stadtbahn umgesetzt werden. Die Flächen für die Stadtbahnabstellanlage und Prüffläche für Park & Ride sind Bestandteil des Strukturkonzepts. Mit dem Neubau des Gymnasiums entsteht nach Aufgabe des provisorischen Schulbaus am westlichen Bereich des Römerhofs ein bedeutsamer Schulstandort. Das Strukturkonzept benennt Gemeinbedarfsflächen für die Sicherung des Schulstandortes sowie erforderliche Freianlagen und schulergänzende Nutzungen. Ergänzend sind Erweiterungsflächen mit in das Strukturkonzept aufgenommen, die perspektivisch für schulische oder schulnahe Nutzungen zur Verfügung stehen sollen. Das Strukturkonzept zum Bebauungsplan Nr. 951 wird im weiteren Planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert. Um das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen, wird hiermit der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Dies ermöglicht dem Magistrat, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - Teilbereich Mitte - Das Gewerbegebiet Römerhof, das sich westlich des Omnibusbetriebshofs und nördlich der Straße Am Römerhof anschließt, zeichnet sich mit Einrichtungen wie dem TÜV Hessen, dem Servicezentrum "Rund ums Auto" des Ordnungsamtes oder dem Fernreiseunternehmen Touring durch spezialisiertes, zumeist Kfz-affines Gewerbe und weitere gewerbliche Dienstleistungsbetriebe aus. Das privat geführte Frankfurter Feldbahnmuseum ist im Gewerbegebiet ebenfalls ansässig. Der verkleinerte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919, ca. 7 ha umfassend, grenzt in östlicher Richtung an den südlichen Bereich des Rebstockparks. Südöstlich verläuft der Geltungsbereich entlang der Straßenverkehrsflächen der Straße Am Römerhof und grenzt sowohl im Bereich des Rebstockparks als auch der Straßenverkehrsflächen an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 936. Der Geltungsbereich verläuft weiter in südlicher Richtung maßgeblich parallel zur Straße Am Römerhof, jedoch um 10 m Richtung Norden versetzt und größtenteils nicht auf öffentlichen Flächen, sondern befindet sich dabei im Bereich privater Grundstücke oder von Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Geltungsbereich schneidet dabei auch das Grundstück des Feldbahnmuseums (im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) und endet auf der Grenze zwischen dem Grundstück des TÜV Hessen und dem westlichen angrenzenden Gymnasium Römerhof. Der Verlauf des Geltungsbereichs ist in südlicher Richtung so gewählt, dass er an der nördlichen Grenze der zukünftigen und auszubauenden Straßenverkehrsfläche Am Römerhof verläuft. Die zukünftige, zu verbreiternde Verkehrsfläche wird ebenso in den Geltungsbereichen der angrenzenden Bebauungspläne Nr. 936 und 951 abgebildet. Auf Höhe des nördlichen Abschlusses des Grundstücks des Gymnasium Römerhof endet der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Teilbereich Mitte - auf der Grenze zum nördlich angrenzenden Kleingartenverein KGV Römerhof 1947 e.V. In West-Ost Richtung verläuft der Geltungsbereich an seiner nördlichen Grenze vollständig auf dem Grenzverlauf zwischen den gewerblichen Grundstücken zuzüglich der Feldbahn zu den angrenzenden Kleingartenanlagen und schließt in östlicher Richtung im Bereich der Parkplatzanlage für den Kleingartenverein und der gewerblichen Nutzungen (u.a. Carglass) wieder an der öffentlichen Grünfläche des Rebstockparks (südlicher Zugang) an. Im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 (alter Geltungsbereich) werden im südwestlichen Bereich folgende Flurstücke herausgenommen, da sie für die beabsichtige Planung der Verkehrsflächen nicht mehr erforderlich werden: Flurstück 4/20 und 2/40 (Flur 229); ein Teil der natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche auf den Flurstücken 4/25 und 4/28; Flurstück 4/29 in Teilen; Flurstück 4/33 in Gänze (alle Flur 228). Zu VII. und VIII.: Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Werden im Rahmen der Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut zu veröffentlichen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Veröffentlichung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_Lageplan-BPlan_Nr_936 (ca. 1,5 MB) Anlage 2_Textteil-BPlan_Nr_936 (ca. 72 KB) Anlage 3_Begruendung-BPlan_Nr_936 (ca. 3,1 MB) Anlage 4_Rechtsplan-BPlan_Nr_936 (ca. 8,5 MB) Anlage 5_Lageplan-BPlan_Nr_919 (ca. 1,5 MB) Anlage 6_Strukturkonzept-BPlan_Nr_951 (ca. 1,8 MB) Anlage 7_Lageplan-BPlan_Nr_951 (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2026, OF 1364/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M 167 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8030 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren. 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren. 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 78 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage M 8 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8030 2026 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 8 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und Linke 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 84 Beschluss: a) Die Vorlage M 8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass Einvernehmen besteht, die Vorlage M 8 erst im Haupt- und Finanzausschuss zu votieren. 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 23 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke die Vorlage M 8 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Enthaltung von CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7180, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen BeschlüssenNR16.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2026, NR 1502 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 213/25 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 6 - "Familienermäßigung" folgender Halbsatz gestrichen wird: ", die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen" Begründung: Bisher war in der M 213/25 vorgesehen, dass die Reduzierung im Rahmen der Familienermäßigung einen Betrag von 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigt. Diese Regelung sollte eigentlich für neue Verträge gelten, würde allerdings unbeabsichtigt auch für alte Erbbaurechtsverträge greifen, da die bisher gewährte schuldrechtliche Familienermäßigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs wegen gegenlautender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung steht. Die unveränderte M 213/25 wäre ein solcher Beschluss, der ab sofort eine Modifizierung der Familienermäßigung auch für Altverträge nach sich ziehen würde. Diese Kappung auf 500,- € pro Kind würde viele Familien also schlechter stellen als bisher. Das widerspricht der mit der Neuregelung der Erbbaurechtsvergabe verbundenen Intention. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7134, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 23-21
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-BahnHaltestelleOMOB 1516.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2026, OM 7931 entstanden aus Vorlage: OF 400/15 vom 23.12.2025 Betreff: Einrichten eines Taxihalteplatzes in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Der Magistrat wird gebeten, den Taxihalteplatz an der Prager Straße oder in der Nähe der U-Bahn-Station wieder einzurichten. Begründung: Aufgrund eines Antrags im April 2025 wurde der in der Prager Straße ausgeschilderte Taxistand entfernt, obwohl der in der Sitzung anwesende Vertreter der TAXI FRANKFURT eG deutlich machte, dass der Bedarf weiterhin besteht. Somit sollte der Taxistand zum Wohle der Nutzer wieder eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 925 Beratung im Ortsbeirat: 15
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellenSTOB 916.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 150 Betreff: Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen Zunächst wird festgestellt, dass für das Gebiet des Ortsbezirks 9 zum überwiegenden Teil qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen, unbeplante Innenbereiche nach § 34 BauGB bilden die Ausnahme. Die innerhalb des Ortsbezirks 9 liegenden Bebauungspläne enthalten keine Festsetzungen von "Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, errichtet werden dürfen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Der Magistrat wurde des Weiteren mit dem Etat-Antrag 40 beauftragt, eine gutachterliche systematische Überprüfung der Rahmenkartenbebauungspläne zu beauftragen, u.a. mit dem Ziel, Umsetzungsmöglichkeiten der stadtpolitischen Zielsetzung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums darzulegen. In diesem Zusammenhang wurde von einem externen Büro (Plan und Recht GmbH aus Berlin) geprüft, ob und in welchem Umfang Bebauungsplanänderungen oder Bebauungsplanaufhebungen geboten erscheinen und welche weiteren Planungsinstrumente geeignet sind, die genannte Zielsetzung zu erreichen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden in dem Bericht des Magistrats vom 22.08.2025 (B 306) zusammengefasst. Hier heißt es bezüglich der Fragestellung zur Aufhebung vorhandener Bebauungspläne sowie zur Anregung über die Aufstellung sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB): "Aufhebung und Änderung der Rahmenkartenpläne: Eine vollständige Aufhebung der Rahmenkartenpläne könnte grundsätzlich zwar die Nachverdichtung erleichtern, birgt jedoch erhebliche Risiken einer unkontrollierten Stadtentwicklung, wie Erfahrungen aus anderen Städten zeigen. Zudem erfordert eine derartige Aufhebung ein umfassendes Verfahren mit aufwändigen und komplexen Ermittlungen der vielfältigen Umweltauswirkungen, was in erheblichem Maße Kapazitäten in der Verwaltung bindet. Alternativ kommen punktuelle Änderungen der Rahmenkartenpläne in Betracht, um Nachverdichtungen rechtlich zu ermöglichen und zugleich den Schutz von Grünflächen zu verbessern. Aufgrund des ebenfalls hohen Ermittlungs- und Verfahrensaufwands sowie der begrenzten Wirkung, insbesondere im Hinblick auf die Wohnraumförderung, sind solche punktuellen Änderungen jedoch nur eingeschränkt empfehlenswert und sollten lediglich in ausgewählten Einzelfällen geprüft werden. Aufstellung sektoraler Wohnraum-Bebauungspläne: Mit sektoralen, das heißt nur auf den Wohnungsbau bezogenen Plänen war es möglich, im unbeplanten Innenbereich gesonderte Regelungen zur Nachverdichtung und zur Sicherung preisgünstigen Wohnraums zu treffen. Das Instrument der sektoralen Bauleitplanung hat sich jedoch in der Planungspraxis nicht durchsetzen können. Es war zudem an die Frist gebunden, Aufstellungsbeschlüsse bis zum 31.12.2024 zu fassen. Das Instrument der sektoralen Bebauungspläne im Sinne des § 9 Abs. 2d BauGB kommt aktuell daher nicht mehr in Betracht." Die Aufhebung oder Änderung von Rahmenkartenplänen wird dementsprechend aktuell nicht verfolgt. Auf die weiteren Ausführungen des Magistratsberichts B 306 vom 22.08.2025 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde mit dem am 30.10.2025 in Kraft getretenen "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" eine Reihe neuer Regelungen im BauGB erlassen, die auf eine Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung dringend benötigter Wohnungsbauvorhaben abzielen. Diese Genehmigungserleichterungen sind nach dem neu eingefügten § 36a BauGB an die Zustimmung der Gemeinde gebunden, die aber nur dann erteilt wird, wenn Vorhaben mit den Vorstellungen der Gemeinde von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sind. Die Zustimmung kann an die Einhaltung städtebaulicher Anforderungen gebunden und dies auch durch städtebauliche Verträge oder Dispensverträge abgesichert werden. Hierdurch können nun im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau nicht nur der Bau förderfähiger Wohnungen vertraglich fixiert werden, sondern auch dass die entsprechenden Förderanträge gestellt werden. Soweit die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, wird der Magistrat hiervon bei zukünftigen Neubau- und Nachverdichtungsprojekten Gebrauch machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3378
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufstellen einer Infotafel Wasserturm EschersheimSTOB 916.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 151 Betreff: Aufstellen einer Infotafel Wasserturm Eschersheim Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates an die Mainova AG weitergeleitet und hierzu folgende Stellungnahme erhalten: Eine Installation der Infotafel unmittelbar am Wasserturm Eschersheim ist nicht möglich, da sich der Wasserturm auf einem eingezäunten Grundstück befindet, das vollständig von städtischem Gelände umgeben ist. Aus Gründen der öffentlichen Zugänglichkeit hält die Mainova AG es daher für zweckmäßig, die Infotafel auf frei zugänglichem städtischem Grund zu errichten. Für die Abstimmung und finalen Festlegungen der Inhalte der Infotafel steht die Mainova AG gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3868
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalSTOB 1016.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 152 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat kann der Anregung, die Stromanschlussgebühren für den genannten Bereich zu übernehmen, nicht entsprechen. Eine Bezuschussung von Stromanschlüssen auf privaten Flächen ist durch die Stadt grundsätzlich nicht vorgesehen und die Stadt hat keinen Einfluss auf die Höhe der hierfür anfallenden Gebühren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7746 Antrag vom 09.02.2026, OF 1232/10 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8127
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hundekottütenspender im Gartenweg der Straße Am EbelfeldSTOB 716.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 153 Betreff: Hundekottütenspender im Gartenweg der Straße Am Ebelfeld Der Anregung wird entsprochen, der Magistrat bittet noch um Nennung der Patin/des Paten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7520
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-StraßeSTOB 916.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 154 Betreff: Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße Die eingeschränkten Haltverbote (Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humser- und Fritz-Tarnow-Straße werden bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht (zuletzt am 06. und 12.11.2025, Stand 12.11.2025). Dessen ungeachtet wurde der Außendienst auf die Beschwerdelage hingewiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7680
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle- Services mit Parkservice in der Eschborner LandstraßeSTOB 716.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 155 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle- Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Eschborner Landstraße im Rahmen der Streifentätigkeit. Im Umfeld der Metropolitan School Frankfurt befinden sich zahlreiche nicht weiter regulierte Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Diese dürfen unterschiedslos von allen zugelassenen Kraftfahrzeugen im Rahmen des Gemeingebrauchs genutzt werden. Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet nicht zwischen gewerblicher oder privater Nutzung von Fahrzeugen, entsprechend kann seitens der Städtischen Verkehrspolizei kein Einfluss auf das Abstellen von Fahrzeugen durch den Parkservice genommen werden. Ausnahmegenehmigungen sind hierfür weder erforderlich noch würden sie für derartige Dienstleistungen erteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der BreitlacherstraßeSTOB 716.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 156 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Zu 1.: Durch die Anordnung der Beschilderung ist der Eingang in die Tempo 30 Zone in der Breitlacher Straße an Ecke Westerbachstraße in der Tat schlecht sichtbar. Durch die versetzte Lage steht das Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn Tempo 30 Zone" nicht am rechten Fahrbahn-, sondern am Gehwegrand. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr wird dieses Verkehrszeichen versetzt. Zudem wird das Verkehrszeichen beidseitig angebracht, da die Fahrzeuge die gerade in die Breitlacherstraße einfahren, das Verkehrszeichen 274.1 StVO auf der rechten Fahrbahnseite - ggfs. abgelenkt durch den fließenden Verkehr - übersehen könnten. Von einer zusätzlichen Markierung, die die gesetzliche Regelung widerspiegelt, wird zunächst abgesehen. Die Siedlung wird durch die Nidda und den Westerbach begrenzt, weshalb hier lediglich Anlieger:innen einfahren. Somit besteht hier kein Durchgangs- oder Abkürzungsverkehr. Auf der westlichen Seite befindet sich eine Brücke, die nur für Fahrzeuge bis 12 Tonnen erlaubt ist. Im weiteren Verlauf führt dieser Weg zum Sportplatz und die Westerbachstraße. Die Westerbachstraße kann direkt über die Breitlacherstraße erreicht werden. Auch der Weg über "In der Au" ist ein Umweg. Einen täglichen Stau der diese Umwege attraktiv macht, ist nicht bekannt. Zu 2.: Um die unübersichtliche Stelle in der Krümmung der Breitlacherstraße neben Strubbergstraße 1 und Breitlacherstraße 55 zu beseitigen und das Halt- und Parkverbot nach §12 StVO für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen, wurde in diesem Abschnitt der Breitlacherstraße ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 StVO) eingerichtet. Stahlabweiser engen den an dieser Stelle lediglich für die schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen vorgesehenen öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich ein. In diesem Abschnitt ist eine Begegnung zwischen Fußgänger:innen ohne Einschränkungen möglich. Durch den Bordstein ist bereits eine Abtrennung zwischen den Bereichen für den Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehr vorhanden. Daher wird von einer zusätzlichen Absicherung des Gehweges, der hier nur dem Fußverkehr vorbehalten ist, abgesehen. Wie oben beschrieben, handelt es sich bei dieser Straße um eine Anliegerstraße, die keine Abkürzung ermöglicht oder verhältnismäßig hoch frequentiert ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-AnlageSTOB 916.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 157 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/ Marie-Bittdorf-Anlage Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsberuhigung. Die Anhebung des Straßenniveaus würde auch zur Realisierung des "Grünen Ypsilons" beitragen. Der Magistrat kann jedoch derzeit aufgrund konkurrierender und bereits priorisierter Projekte eine Umsetzung nicht in Aussicht stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7STOB 716.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 158 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Zu 1.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 76. Zu 2.: Der Magistrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2834, zweiter Absatz: "Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung des Verkehrszeichenkonzeptes für das Schönhof-Viertel geprüft, ob im Sinne der Anregung des Ortsbeirates eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) ("runde 30") insbesondere im Bereich der Grundschule/des Quartierszentrums eingerichtet werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Verbindungstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West erst später kommen soll." Zu 3. und 5.: Der Anregung kann weiterhin nicht entsprochen werden, da für eine streckenbezogene Verringerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Weder sind schutzwürdige Einrichtungen im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der StVO unmittelbar dort gelegen noch besteht eine erhebliche Gefahrenlage im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO, insbesondere keine Unfallbelastung für den auf der Fahrbahn geführten Radverkehr. Zu 4.: Eine Tempo-30-Zone besteht bereits. Die Buchbornstraße ist Bestandteil der zum 19.12.1997 eingerichteten Tempo-30 Zone "Siedlung Praunheim II". Das die Zonenregelung auch für abgehende Straßen wie die Buchbornstraße anordnende Verkehrszeichen befindet sich an der Zufahrt in die Sandplackenstraße von der Heerstraße aus, das aufhebende vor der Einmündung Auf der Bitz in die Straße Alt-Praunheim. Zu 6.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 616. Zu 7.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 8.: Es wird auf Punkt 3 verwiesen. Der Spielplatz südlich der Hausnummern 180 bis 194 verfügt angesichts des vorgelagerten breiten Seitenraumes sowie des Grünstreifens nicht über einen als solchen eindeutigen "direkten Zugang zur Straße" (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit", Randnummer 13). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durchfahrtssperren im südöstlichen RiedbergSTOB 1216.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 159 Betreff: Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg Der Magistrat entspricht der Anregung nicht. Der Weg entlang des Lärmschutzwalls ist bereits an vier Stellen mit abschließbaren Stahlabweisern gegen Befahren gesichert. Wichtig ist, dass die Schließvorrichtungen der bestehenden Stahlabweiser funktionsfähig sind und etwaige Schäden zeitnah gemeldet werden. Auch stehen Schließberechtigte in der Verantwortung, die Poller nach Entnahme wieder zu verschließen. Eine zusätzliche Absperrung in Form einer schwenkbaren Schranke verspricht keinerlei Vorteile, ist wartungsintensiv und - so die Erfahrung des Magistrats (beispielsweise am Weißkirchener Weg und der Niedwiesenstraße) - häufig von Vandalismusschäden betroffen. Zudem liegen dem Straßenverkehrsamt keine Beschwerden über illegales Befahren des Wegs vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7476
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am HopfenbrunnenSTOB 1216.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 160 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ein - aufgrund des baulichen Zustands und des Charakters der Straße möglicher und sinnvoller - verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1/.2 StVO) beschildert wird. Da die Straße ansonsten vollkommen unauffällig hinsichtlich ihrer Unfallbelastung ist, besteht für weitergehende Maßnahmen kein zwingendes Erfordernis. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7475
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“STOB 1216.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 161 Betreff: Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach" Die Hauptanschlussbeziehungen an der U-Bahn-Station "Kalbach" sind die Umstiege der Fahrgäste von der Linie 29 aus dem Ortsteil Kalbach kommend zur Linie U2 in Richtung Frankfurt Innenstadt sowie umgekehrt. Bei einer Verschiebung der Fahrlage zu Gunsten eines besseren Umstieges zur Linie U2 in Richtung Bad Homburg, wie angeregt, würde dies eine Verlängerung der Umsteigezeit für Fahrgäste in Richtung Innenstadt bedeuten und die Attraktivität dieser Fahrbeziehung mindern. Da der Anschluss in Richtung Innenstadt Frankfurt sehr stark nachgefragt ist und bereits seit Jahren besteht, wird von einer Verschiebung der Fahrlage der Linie 29 abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7477
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplanes - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines NahversorgungsmarktesSTOB 1416.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 162 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplanes - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Die im vorliegenden Vorgang (OM 7704) in Rede stehenden Flächen werden in der aktuellen Fassung zur Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" dargestellt. Entsprechend ist für diesen Bereich die regionalplanerische Zielsetzung der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen. Die städtische Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes wurde Mitte Dezember fristgerecht abgegeben. Diese beinhaltet keine Änderung betreffend der genannten Flächen, da der Vorschlag des Ortsbeirates zur Darstellung der Flächen als Sondergebiet - Planung (zugunsten der Realisierung von Einzelhandel) nicht nur dem o.g. regionalplanerischen Ziel widerspricht, sondern auch den städtischen Zielen. Als Begründung können hierzu die Ausführungen der Antworten zu den Vorgängen OM 2904; OM 2905/22; OA 291; OA 292 sowie NR 1269 herangezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABGSTOB 616.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 163 Betreff: Nieder Loch und Kaiserlei - Offene Fragen zur Wohnraumplanung der ABG Zu 1.: Die ABG hat hierzu mitgeteilt, dass für sie Wohnen eine Aufgabe der Region ist und nicht an den Stadtgrenzen Halt macht. Infolge dessen verfolgt die ABG - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - die Strategie, Wohnen auch in der Region zu realisieren. Dies hat sie in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten erfolgreich getan u. a. in Friedberg, Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Eschborn, Kronberg, Sulzbach, um nur einige Städte und Gemeinden aufzuzählen. Infolge dessen hat die ABG ein an der Stadtgrenze zu Frankfurt unmittelbar angrenzendes Grundstück - das KWU-Areal - erworben, um ihrem Auftrag folgend Wohnungsbau für die Bürgerinnen und Bürger der Region zu schaffen und dies auf einem Grundstück, das Bestens an den ÖPNV angeschlossen ist. Zu 2.: Die Frage zur Realisierung von Wohnbaumaßnahmen im Bereich des Ortsbeirates 6 wurde zwischenzeitlich mit der Stellungnahme des Magistrats ST 2010 vom 28.11.2025 beantwortet. Zu 3.: Laut Mitteilung der ABG ist der Grundstückstausch Nieder Loch noch nicht vollzogen. Ein Baubeginn kann erst nach Vollzug des Grundstückstausches erfolgen. Voraussichtlich wird dies in ca. einem Jahr der Fall sein. Bauberatungen zum zweiten Bauabschnitt wurden bisher nicht geführt, ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1313
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind.STOB 216.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat hat keine Kenntnis über die das genannte Grundstück betreffenden aktuellen Planungen. Die letzte Bauberatung hierzu erfolgte im Sommer 2023. Angefragt war die Errichtung von zwei Wohngebäuden auf dem mit einer Tiefgarage unterbauten Parkplatzhof. Weshalb die Entwicklung seither nicht weiterbetrieben wurde, ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf eine Fortführung der Wohnbauplanungen hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8208
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt.STOB 216.01.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 165 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Für die Liegenschaft Leipziger Straße 67 erwartet der Magistrat in Kürze die Einreichung eines Bauantrags. Demnach sind im Wesentlichen die Errichtung eines fünfgeschossigen Anbaus, die Nutzungsänderung von Gewerbe in studentisches Wohnen mit 23 Wohneinheiten, die Errichtung einer Aufstockung für studentisches Wohnen mit 48 Wohneinheiten sowie die Umgestaltung der Fassade an einem Wohn- und Geschäftshaus geplant. Der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße bleibt hierbei erhalten, wird jedoch nach Norden verlegt. Während der Bauzeit wird der Durchgang jedoch voraussichtlich nicht nutzbar sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Boulder-WandVOB 1516.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.01.2026, V 1358 entstanden aus Vorlage: OF 401/15 vom 01.01.2026 Betreff: Boulder-Wand An der Otto-Hahn-Schule ist in der neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wann die letztendliche Genehmigung erteilt wird und mit dem Einbau begonnen werden kann; - welche Hinderungsgründe dazu gegebenenfalls noch existieren und wie diese (schnellstens) beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 15
VOB 15AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestaltenNR15.01.2026 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2026, NR 1501 Betreff: Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 213/25 vom 05.12.2025 "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Unter 1.3 wird der Punkt "Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage" auf Seite 3 in "Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Zusatz: Dabei wird die OVM nicht überschritten." geändert. 2. Die Deckelung bei der Familienermäßigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind auf Seite 4 wird gestrichen. Die bisherige Regelung bleibt bestehen, bei der pro Kind eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20 % des Erbbauzinses gewährt wird. 3. Zudem wird eine zusätzliche Regelung eingeführt: "Erbbaurechtsverträge, die seit dem 1.1.2021 unter den damals geltenden gesetzlichen Bedingungen neu abgeschlossen oder verlängert wurden, können im Einzelfall durch Beantragung an die aktuell gültige Erbbauzinsregelung angepasst werden. Erbbauberechtige, die nach den neuen Vorgaben Anspruch auf einen Mischerbbauzins, eine Ermäßigung oder einen Bodenwertabschlag haben, können ab Beschlussdatum eine Vertragsänderung mit den neuen Konditionen verlangen. Eine Erstattung bereits gezahlter Erbbauzinsen sowie die Übernahme von Notar- oder Grundbuchkosten durch die Stadt ist ausgeschlossen." Begründung: Modernisierungsmaßnahmen haben ein enormes Mietsteigerungspotenzial und fördern die Verdrängung von Mieter*innen. Bei der Neuregelung des Erbbauzinses sind daher Rahmenbedingungen notwendig, die Mieterhöhungen nach Sanierungen stärker begrenzen. Es sollen ausschließlich notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf die Mieten umgelegt werden können, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Kostentreibende und aufwertende Maßnahmen, wie z.B. der Anbau von Balkonen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind zu vermeiden. Familien mit Kindern sollen auch nach der Neuregelung von einer Ermäßigung profitieren und keinen Nachteil erfahren. Eine Deckelung auf 500 Euro pro Kind würde einen sprunghaften Anstieg des zu entrichtenden Erbbauzinses zur Folge habe und Familien in Frankfurt zusätzlich finanziell belasten. Die Anpassung von Erbbaurechtsverträgen, die nach dem 1.1.2021 geschlossen oder verlängert wurden, dient der konsequenten Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2021 angekündigten Absenkung des Erbbauzinssatzes. Darin steht: "Das gemeinsame Ziel ist die Senkung der Erbbauzinsen auf 1,5 % oder weniger, damit geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und gemeinwohlorientierte Akteure unterstützt werden." ("Ein neues Frankfurt gestalten" - Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 63.). Damit viele Akteur*innen, die seit Jahren auf eine Absenkung des Erbbauzinssatzes warten, von der Regelung profitieren, sollen auch Verträge berücksichtigt werden, die seit 2021 abgeschlossen oder verlängert wurden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7134, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 23-21
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus RonneburgOFOB 1015.01.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2026, OF 1220/10 Betreff: Gemeinsames Fastenbrechen/Iftar-Essen am 05.03.2026 im SAALBAU Haus Ronneburg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 möchte für das gemeinsame Fastenbrechen in Fastenmonat Ramadan am 05.03.2026 die Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismuss ermöglichen und Unterstützen mit insgesammt 1.500.-€ Begründung: Das Iftar Essen in Ramadan wurde in der Vergangenheit 2025 auf dem Gravensteiner Platz von der Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus organisiert und durchgeführt. Aufgrund der immer wechselnden Termine des Fastenmonat Ramadan kann das Iftar-Essen 2026 aber wegen der kalten Jahreszeit und der Witterungen dort nicht stattfinden. Deswegen wurde der Saalbau Haus Ronneburg dafür angemietet. Diese Veranstaltung ist diesmal mit erheblichen Kosten verbunden. An der Veranstaltung nehmen jedes Jahr alle Bürger in Preungesheim und Umgebung teil egal welcher Glaubensrichtung, deshalb finden wir es sehr wichtig gemeinsam und miteinander dieses Projekt zu unterstützen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 480 2026 Die Vorlage OF 1220/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Uhr am Gravensteiner-PlatzOFOB 1015.01.2026 · fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2026, OF 1229/10 Betreff: Uhr am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wo und wie eine 4 Kant Uhr an einem geeigneten Platz am Gravensteiner Platz installiert werden kann. Bitte eine geeignete Stelle auch dafür benennen . Begründung: Der Gravensteiner Platz ist ein wichtiger Treffpunkt in dem Stadtteil Preungesheim. Hier fahren die Busse, die Endstation von Linie 18 befindet dort. Der Freitags-Markt und andere Veranstaltungen finden ebenfalls auf dem Platz statt. Viele Anwohner verschiedener Herkunft haben diese Notwendigkeit und diesen Wunsch geäußert hier an diesem Ort/Treffpunkt eine große Uhr einrichten zu lassen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Herr Rudloff gegen Herr Can (= Annahme)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreibenNR14.01.2026 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2026, NR 1498 Betreff: Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 213 vom 05.12.2025 - Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - wird abgelehnt und zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung systemische Alternativen zur bisherigen Erbbauzinslogik zu prüfen und vergleichend darzustellen, insbesondere: · Modelle zur Dämpfung, Glättung oder Indexierung der Bodenwertentwicklung. · Regelungen zur Begrenzung sprunghafter Erbbauzinssteigerungen bei Vertragsverlängerungen und Nachträgen. · Deutlich vereinfachte und transparente Erbbauzinsmodelle mit reduziertem Verwaltungsaufwand. · Eine Bewertung, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen fiskalisch auf die städtischen Einnahmen auswirken. · Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Modelle beihilferechtlich zulässig sind. · Eine Bestandsaufnahme der bestehenden Erbbaurechtsverhältnisse, insbesondere der Haushalte mit Familienförderung, inklusive der finanziellen Mehrbelastungen durch die geplante Kappung. · Vorschläge für Übergangs- und Härtefallregelungen für bestehende Verträge, um unvorhergesehene Belastungen für Familien zu vermeiden. Begründung: Wenn sprunghafte Bodenwertsteigerungen das zentrale Problem sind, bedarf es einer Lösung, die dieses Problem an der Wurzel packt. Einzelne Ausnahmeregelungen sind weder nachhaltig noch gerecht - sie führen zu Verwirrung und Unsicherheit, statt Planungssicherheit zu gewährleisten. Das zentrale Problem des Frankfurter Erbbaurechts ist nicht der Erbbauzinssatz selbst, sondern die extreme und sprunghafte Wirkung der Bodenwertsteigerungen und die damit verbundenen Steigerungen des Erbbauzinses. Über Jahrzehnte hinweg sind die Bodenwerte in Frankfurt massiv gestiegen. Diese Entwicklung schlägt jedoch nicht kontinuierlich, sondern schockartig zu - immer dann, wenn ein Erbbaurechtsvertrag verlängert, geändert oder neu abgeschlossen wird. Für viele Betroffene bedeutet dies eine plötzliche und kaum kalkulierbare finanzielle Belastung. Aktuelle Medienberichte zeigen, dass insbesondere die geplante Kappung der Familienförderung auf 500 Euro pro Kind zu Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr führen kann, während die Entlastungen für Neuverträge diese Belastung nicht kompensieren. Die Vorlage M 213 akzeptiert diesen Mechanismus unverändert. Sie lässt die Bodenwertsprünge ungebremst zu und versucht anschließend, deren Folgen durch ein dichtes Geflecht aus Sonderregelungen, Ermäßigungen, Fördertatbeständen und Einzelfallprüfungen abzumildern. Das Ergebnis ist kein stabiles System, sondern ein immer komplexerer Reparaturbetrieb, dessen Vollzug bzw. Überwachung zu nur weiterer Bürokratie und Personalaufwand führen würde. Für die Bürger entsteht dadurch vor allem eines: Unsicherheit und fehlende Planbarkeit. Kaum jemand kann nachvollziehen, warum er in welcher Höhe belastet wird, welche Voraussetzungen für Entlastungen gelten und wie sich der Erbbauzins künftig entwickeln wird. Selbst Fachstellen weisen auf die fehlende Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit hin. Demgegenüber steht ein grundsätzlich anderer Ansatz: Wenn sprunghafte Erbbauzinssteigerungen das Problem sind, dann muss der Erbbauzins und vor allen Dingen dessen Anpassung im Verlauf des Erbbaurechtsverhältnisses von der Bodenwertentwicklung entkoppelt werden. Modelle zur Glättung oder Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wären eine Möglichkeit, schaffen Planungssicherheit und machen viele der komplizierten Sonderregelungen überflüssig. Neben der Frage der Planbarkeit und der Transparenz ist es zentral, dass die Modelle beihilferechtlich unbedenklich sind. Während die aktuelle Vorlage in einzelnen Fällen ein deutliches Risiko birgt, dass sie als unzulässige staatliche Begünstigung gewertet werden könnte, eröffnet dies Anlass, alternative Modelle zu prüfen, die sowohl Entlastungen ermöglichen als auch rechtliche Sicherheit gewährleisten. Zudem muss die Reform bestehende Vertragsverhältnisse berücksichtigen. Familien, die im Vertrauen auf die bisherige Förderung gebaut haben, dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Übergangs- und Härtefallregelungen vorzulegen, um Härten abzufedern, bis ein langfristig tragfähiges System umgesetzt wird. Die Zurückverweisung der Vorlage ist daher kein Zeichen von Verzögerung, sondern ein Akt politischer Verantwortung. Sie eröffnet die Chance auf eine verständliche, gerechte und langfristig tragfähige Regelung des Erbbaurechts in Frankfurt, die sowohl Familien entlastet, Planbarkeit gewährleistet, fiskalische Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit schafft. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7134, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 23-21
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennenNR14.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, von den im Magistratsvortrag M 210 vom 05.12.2025 unter II.1 bis II.5 genannten Projekten folgende mit erster Priorität voranzutreiben und dafür einen Umsetzungsfahrplan vorzulegen: · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte · Stadtbahnverlängerung bis Bergen 2. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 30.06.2026 einen Umsetzungs- und Prioritätenfahrplan für die vertiefenden Untersuchungen für die weiteren i unter II.1 bis II.5 genannten Projekte · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße in Schwanheim · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz · Mainquerung der Straßenbahn · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte · Stadtbahnverlängerung Eckenheim · Bau einer S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße · Straßenbahnverlängerung Zeilsheim über Jahrhunderthalle · Straßenbahnverlängerung Main-Taunus-Zentrum über Klinikum Höchst vorzulegen. Der Fahrplan soll je Maßnahme mindestens enthalten: Ziel/Wirkung, Untersuchungsumfang, Zeitplan mit Meilensteinen, Zuständigkeiten, Schnittstellen (u. a. RMV/DB/Land) sowie den vorgesehenen Weg in die Gremien. 3. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vertiefungsphase ein einheitliches, kennzahlenbasiertes Wirkungs- und Controlling-Set mit Fokus "Modal Split bei Einpendlern" zu definieren und jährlich im Mobilitätsausschuss zu berichten. Das Kennzahlenset soll mindestens abbilden: a) Reisezeitrelation ÖPNV gegenüber Autonutzung (MIV) auf den wichtigsten Pendlerkorridoren b) Umsteigequote (Anteil ohne bis maximal einen Umstieg) auf typischen Pendlerrelationen c) Ankunftszuverlässigkeit/Pünktlichkeit an den zentralen Knoten d) Kapazität/Überfüllung in der Hauptverkehrszeit auf den relevanten Zuläufen e) Qualität der Stationserreichbarkeit (Fußwege, Barrierefreiheit, Bike+Ride, P+R, Zubringerbus) 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Vertiefungen so zu strukturieren, dass aus den Einzelmaßnahmen vier bis sechs "Pendlerkorridor-Programme" abgeleitet werden (Schiene plus Station plus Zubringer/Umstieg). Ziel ist, spürbare Verbesserungen in den Relationen mit hoher MIV-Nachfrage und ungünstiger ÖPNV-Kette zu erzielen. Die Definition der Korridore ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.4 genannte Variantenuntersuchung zur Schienenanbindung Bergen/Enkheim so auszulegen, dass neben der Trasse auch die Knoten- und Umsteigelogik (Anbindung an bestehende Linien, Reisezeit-/Umsteigeeffekte, Betriebsqualität, Bauphasenfähigkeit) transparent vergleichend bewertet wird. 6. Der Magistrat wird beauftragt, die unter II.5 genannte gesonderte Untersuchung Oberrad - Ostend ausdrücklich als kurzfristig wirksames Pendler-/Querverbindungsprojekt aufzusetzen. Neben langfristigen Infrastrukturvarianten sind dabei auch kurzfristige Maßnahmen (Beschleunigung, Takt, Umsteigepunkte, priorisierte Bus-/Tram-Bausteine) zu entwickeln und vorzulegen. Begründung: Frankfurt ist ein Arbeits- und Dienstleistungszentrum für die ganze Region. Jeden Tag kommen sehr viele Menschen aus dem Umland in die Stadt, um zu arbeiten, zu lernen, Termine wahrzunehmen oder einzukaufen. Wenn der Autoverkehr in Frankfurt spürbar abnehmen soll, reicht es deshalb nicht, nur innerhalb des Stadtgebietes das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Entscheidend ist, ob die täglichen Pendlerwege so attraktiv, zuverlässig und einfach gemacht werden können, dass mehr Menschen freiwillig auf Bus und Bahn umsteigen. Der Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+ liefert dafür eine fachliche Grundlage: Er zeigt, wo die größten Verlagerungschancen liegen er benennt auch Schwachstellen - also Relationen, bei denen der ÖPNV heute oft zu langsam, zu unzuverlässig oder zu umständlich ist (zu viele Umstiege, schlechte Anschlüsse, lange Wege zur Station). Genau an diesen Stellen entscheidet sich im Alltag, ob jemand das Auto stehen lässt oder nicht. Damit aus der Planung aber wirklich spürbare Verbesserungen werden, braucht es drei zusätzliche Dinge: Erstens: klare Ziele und messbare Ergebnisse. Bürger erleben den ÖPNV nicht als "Projektliste", sondern als Reisezeit, Anschluss, Verlässlichkeit und Platzkomfort in der Hauptverkehrszeit. Deshalb müssen zentrale Kennzahlen regelmäßig erhoben, für Verbesserungen genutzt und veröffentlicht werden: Wo wird es schneller? Wo sinkt die Zahl der Umstiege? Wie zuverlässig funktionieren die großen Knoten? Wie sieht es bei Überfüllung aus? Ohne solche Kennzahlen bleibt vieles Behauptung - mit Kennzahlen entsteht Verbindlichkeit und Kontrolle. Zweitens: Korridor-Programme statt Einzelmaßnahmen. Wer täglich pendelt, braucht eine funktionierende Gesamtkette: Zubringer zur Station, gute Umsteigepunkte, ausreichende Kapazität und eine klare Linienlogik. Wenn man 20 Einzelmaßnahmen parallel verfolgt, verliert man Prioritäten und Wirkung. Sinnvoller ist es, wenige, aber entscheidende Pendlerkorridore als Programme zu definieren und dort gebündelt zu liefern - Schiene plus Station plus Zubringer plus Umstieg. Drittens: Die "letzte Meile" zur Schiene muss mitgedacht werden. Viele Entscheidungen gegen den ÖPNV scheitern nicht am Angebot Straßen-, U- und S-Bahnen, sondern am Weg dorthin: fehlende sichere Fußwege, keine Abstellmöglichkeiten für Autos oder Fahrräder, schlechte Busanbindung, unklare Umsteigesituationen und Wegweisungen oder mangelnde Barrierefreiheit. Wer wirklich Pendler gewinnen will, muss diese Alltagsprobleme systematisch lösen. Schließlich gilt: Für mehr ÖPNV-Anteil im Pendlerverkehr braucht Frankfurt zuerst stabile Kapazität und robuste Knoten in den überlasteten Zuläufen. Wenn die großen Zufahrten und Umsteigebahnhöfe überfüllt oder störanfällig sind, helfen zusätzliche Feinmaßnahmen nur begrenzt. Deshalb müssen Kapazität und Knotenrobustheit Vorrang haben - und darauf aufbauend die weiteren Netzerweiterungen. Der Magistrat muss verpflichtet werden, aus der fachlich richtigen Grundlage eine klare Umsetzungslogik zu machen: mit Prioritäten, mit Messbarkeit, mit transparentem Berichtswesen - und mit spürbarer Wirkung im Alltag, gerade für die vielen Pendlerinnen und Pendler. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1499 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 210 = Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1499 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 210 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 210 = Annahme) Gartenpartei (M 210 = Ablehnung, NR 1499 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 210 = Annahme, NR 1499 = Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1499) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 210 = 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme, NR 1499 = Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme) Gartenpartei (M 210 = Ablehnung, NR 1499 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 210 = Annahme, NR 1499 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 210 und NR 1499 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Nagel, Luxen, Huber, Papke, Dr. Mehler-Würzbach und Zieran sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1499) und ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich Sachsenhäuser Warte Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte = Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen = Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7132, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Umsetzung des Park-and-Ride-KonzeptsNR14.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2026, NR 1500 Betreff: Umsetzung des Park-and-Ride-Konzepts Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Verbesserung des Park-and-Ride-Angebots folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umsetzungsfahrplan und Prioritäten: Es wird ein verbindlicher Umsetzungsfahrplan zum Ausbau und zur Optimierung des Park-and-Ride-Systems vorgelegt. Der Fahrplan soll Prioritäten, Meilensteine, Zuständigkeiten, Finanzierungsschritte und einen realistischen Zeitplan enthalten. 2. Sofortprogramm - vorhandene Kapazitäten wirksam machen: Es wird ein Sofortprogramm zur Sicherung der Zweckbestimmung von Park-and-Ride-Anlagen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen gegen Dauer- und Fremdnutzung sowie eine verstärkte Kontrolle an stark belasteten Standorten. 3. Kooperationen kurzfristig skalieren: Es wird ein standardisiertes Kooperationsmodell für private Parkflächen (zum Beispiel Parkhäuser, Einzelhandelsstandorte, Bürostandorte) erarbeitet und aktiv ausgerollt, damit kurzfristig zusätzliche Park-and-Ride-Kapazitäten entstehen. Ziele für die Anzahl und Größenordnung solcher Kooperationen sowie einen Zeitplan sind zu benennen. 4. Temporäre Park-and-Ride-Flächen aktivieren: Kurzfristig nutzbare, temporäre Park-and-Ride-Flächen sind zu identifizieren und, wo möglich, zeitnah in Betrieb zu nehmen. Dabei sind klare Regelungen zur Nutzung (Park-and-Ride statt Dauerparken), Beschilderung, Sicherheit sowie die Anbindung an Bus und Bahn sicherzustellen. 5. Qualitätsstandard für Anlagen und Zugänge: Mindeststandards für Sicherheit, Beleuchtung, Wegeführung, Barrierefreiheit, Fahrgastinformation sowie die Verknüpfung mit Fahrradabstellanlagen sind festzulegen und schrittweise umzusetzen. 6. Transparenz und Wirkungskontrolle: Es ist ein jährliches Monitoring zu erstellen (Auslastung, Fremdnutzung, Wirkung auf Einpendlerverkehr, Anbindung an Bus und Bahn). Die Ergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. 7. Gateway Gardens - Park-and-Ride plus leistungsfähige Weiterfahrt: Für Gateway Gardens ist ergänzend zur Prüfung zusätzlicher Park-and-Ride-Kapazitäten ein verkehrliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, das die Weiterfahrt mit dem öffentlichen Verkehr leistungsfähig absichert. Dabei sind insbesondere Kapazität, Takt, Betriebsstabilität und Wegebeziehungen im Zusammenspiel mit dem bestehenden S-Bahn-Haltepunkt zu bewerten. 8. Prüfauftrag alternative Anbindung Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion: Im Rahmen dieses Gesamtkonzepts zu prüfen, ob auf der Achse Terminal 3 - Gateway Gardens - Stadion zusätzliche oder alternative ÖPNV-Verbindungen einen Beitrag leisten können. In die Prüfung ist ausdrücklich eine Seilbahn-Variante einzubeziehen. Die Prüfung soll mindestens folgende Punkte umfassen: Trassenkorridor-Optionen, Kapazität und Fahrzeit, Integration in bestehende Netze (S-Bahn, Straßenbahn, Bus), Kosten und Förderfähigkeit, Genehmigungs- und Umweltfragen, Betriebs- und Sicherheitskonzept sowie ein Vergleich mit Alternativen. Begründung: Frankfurt ist eine Pendlerstadt. Sehr viele Berufstätige kommen täglich aus dem Umland, ein großer Anteil davon mit dem Pkw. Das überlastet Straßen und Knotenpunkte im Stadtgebiet. Park and Ride kann den Autoverkehr verringern und schnell wirken, wenn zwei Dinge zusammenkommen: ausreichend Kapazität am Stadtrand und eine verlässliche, attraktive Weiterfahrt mit Bus und Bahn. Das vorliegende Park-and-Ride-Konzept liefert wichtige Grundlagen. Es bleibt aber in der Praxis nur dann wirksam, wenn die Umsetzung priorisiert, zeitlich hinterlegt und kurzfristig ergänzt wird. Besonders wichtig sind schnell wirksame Maßnahmen: Vorhandene Stellplätze müssen tatsächlich für Umsteiger nutzbar sein, Kooperationen müssen von Pilotprojekten in die Fläche kommen und temporäre Lösungen müssen genutzt werden, bis große Neubauten realisiert sind. Gateway Gardens ist als Standort strategisch sinnvoll. Dort treffen Autobahnen und Schiene aufeinander. Damit Park-and-Ride an diesem Ort wirklich entlastet, muss die Weiterfahrt leistungsfähig organisiert werden. Gerade bei erwartbar hohen Spitzen (zum Beispiel durch Veranstaltungen) braucht es belastbare Alternativen und Redundanz. Deshalb ist neben zusätzlichen Stellplätzen ausdrücklich eine Prüfung zusätzlicher Anbindungen erforderlich. Eine Seilbahn kann in definierten Korridoren ein leistungsfähiger Baustein sein. Ob sie hier sinnvoll ist, soll sachlich geprüft und mit Alternativen verglichen werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2025, NR 1474 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1500 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten.") sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1474 = Annahme, NR 1500 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 = Annahme) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 49 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1474 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1500 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1500 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten.") sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1500) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1474 und NR 1500 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 und NR 1500 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1474 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1500 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1500), SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit folgender Maßgabe: "Die Umsetzung des P+R-Konzepts erfolgt mit der Maßgabe, dass kurzfristig Kapazitäten an Nachfrageschwerpunkten geschaffen, mittelfristige Neubauten mit einer Taktverdichtung verknüpft und durch eine intelligente Bewirtschaftung sowohl die Planbarkeit des Umstiegs gesichert als auch der Wirtschaftsverkehr auf den Hauptachsen geschützt werden. Dabei ist dem Standort P+R Taunusblick als überregionalem Scharnier zwischen A5, U-Bahn und RTW höchste Priorität einzuräumen, um Pendlerströme frühzeitig abzufangen und das städtische Netz zu entlasten."), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1500) sowie ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1474 und NR 1500 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1474 und NR 1500 = Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1474 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1500 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke Beschlussausfertigung(en): § 7145, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 66-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Beleuchtung Schöne AussichtOFOB 114.01.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2026, OF 1871/1 Betreff: Beleuchtung Schöne Aussicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf der südlichen Seite der Schönen Aussicht zwischen Ignatz-Bubis-Brück und Flößerbrücke zu sorgen. Den Anforderungen von Flora und Fauna ist dabei Rechnung zu tragen. Begründung: Der vorbezeichnete Gehweg schlecht beleuchtet. Viele Fußgänger meiden ihn deshalb und nehmen ein potenziell gefährliches Ausweichen auf den Radweg oder einen längeren Umweg in Kauf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8197 2026 Die Vorlage OF 1871/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gute Kinderspielplätze: Instandhaltung und PflegeE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 100 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gute Kinderspielplätze: Instandhaltung und Pflege Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Etatansatz für die Erhaltung von Kinderspielplätzen innerhalb der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 22.09 wird von 2.500.000 € um 1.000.000 € auf 3.500.000 € erhöht. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Frankfurter Spielplätze sind in einem bemitleidenswerten Zustand. Jeder Euro mehr für die Erhaltung von Spielplätzen ist ein Euro für die Familien in unserer Stadt. Es ist unabdingbar, dass die Spielplätze in Frankfurt sukzessive in einen akkuraten und benutzbaren Zustand gebracht werden. Dazu gehört auch, dass nicht nur die innerhalb eines Jahres neu entstehenden Abnutzungen und Schäden behoben werden können, sondern auch die in den letzten Jahren entstandenen Rückstände kontinuierlich aufgearbeitet werden. Dazu ist der Etatansatz nicht ausreichend. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 100 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Nilgänse vergrämen - saubere GrünflächenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 101 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Nilgänse vergrämen - saubere Grünflächen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die eine Populationskontrolle und die Vergrämung von Nilgänsen auf städtischen Grünflächen werden aus vorhandenen Mitteln für Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 22.09 20.000 € vorgesehen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Nach wie vor sind Nilgänse in Frankfurter Grünanlagen ein Ärgernis. Die Hinterlassenschaften verhindern ein unbeschwertes Sitzen und Spielen auf den Rasenflächen und führen zu hygienischen Problemen und gesundheitlichen Bedenken. Zudem reagieren die Gänse insbesondere in der Brutzeit sehr aggressiv, wodurch es bereits zu Verletzungen bei Menschen kam. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke, FDP und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung - Sportflächen für jedermannE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 102 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Stadt in Bewegung - Sportflächen für jedermann Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Investitionsprogramm der Produktgruppe 22.09. - Grün- und Freiflächen - wird eine Projektdefinition "Stadt in Bewegung - Sportflächen für jedermann" eingerichtet und mit 150.000 € ausgestattet. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Mit dem Programm "Stadt in Bewegung" sollen stadtweit stadtteilbezogene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder auf anderen Freiflächen geschaf-fen werden, die von jedermann genutzt werden können. Damit wird dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Erholung im Freien, nach Sport und Bewegung in öffentlichen Grünan-lagen nachgekommen. Mit den öffentlich zugänglichen Bewegungsflächen, ohne dass dafür eine Vereinsmitgliedschaft notwendig ist, werden wichtige gesundheitliche und soziale Aspekte angesprochen. Mit der neugeschaffenen Haushaltsposition soll die E-richtung entsprechender Sport- und Bewegungsfelder (etwa Streetball- oder Volleyball-Courts, Calisthenic-Parks, Fitness-Anlagen) finanziert werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung von Wasserleitungen in KleingartenanlagenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 103 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung von Wasserleitungen in Kleingartenanlagen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2026 wird eine Produktdefinition "Förderung der Sanierung von Wasserleitungen in Kleingartenanlagen" eingerichtet und mit 100.000 € ausgestattet. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: In vielen Kleingartenanlagen der Kleingärtnervereine sind die Wasserleitung alt und sanierungsbedürftig. Die dafür entstehenden hohen Aufwendungen sind von vielen Vereinen nur schwer aufzubringen. Kleingartenanlagen sind Orte der Naherholung, des menschlichen Miteinanders und tragen zur Biodiversität bei. Sie sind damit der Gesellschaft dienlich, so dass eine Förderung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt ist. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 103 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärkenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 104 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es wird eine neue Stelle zur Pflege der Städtepartnerschaften Frankfurts geschaffen. Zum Ausgleich wird eine Stelle aus der Stellenreserve einschließlich der dazugehörigen Mittel für Personalaufwendungen zum Stadtmarketing verlagert. Damit sollen folgende Ziele verfolgt werden: 1. Reaktivierung der Städtepartnerschaften Frankfurts durch konkrete Aktionen und Programme; 2. Förderung des zivilgesellschaftlichen Austauschs mit Frankfurts Partnerstädten, zum Beispiel durch die Unterstützung von Schulen bei der Anbahnung und Durchführung von Schüleraustauschprogrammen sowie die Unterstützung der Arbeit von Freundschaftsvereinen. 3. Förderung wirtschaftlicher Kooperationen mit den Partnerstädten, zum Beispiel durch Betriebspraktika und einen "Praktikanten-Austausch" zwischen Unternehmen, städtischen Verwaltungen und anderen Einrichtungen der Partnerstädte sowie Bekanntmachung der Fördermöglichkeiten über das Erasmus+-Programm. Zusätzlich wird ein Fördertopf in Höhe von 50.000 € eingerichtet, aus dem Schulen und Vereine, die Frankfurts Städtepartnerschaften auf zivilgesellschaftlicher Ebene pflegen, Fördermittel beantragen können, z.B. für Austausch- und Begegnungsprogramme. Bei allen Maßnahmen wird ein besonderer Fokus auf die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten des europäischen Auslands (Lyon, Deuil-La Barre, Birmingham, Mailand, Budapest, Prag, Krakau) und auf die Beteiligung junger Menschen gelegt, um den europäischen Gedanken nachhaltig zu stärken. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Stadt Frankfurt verfügt über eine Vielzahl etablierter Städtepartnerschaften. Leider sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Aktivitäten zur Pflege von Austausch und Zusammenarbeit zum Erliegen gekommen. Diese so wichtigen Beziehungen sollten dringend aktiver gepflegt werden. Dabei haben die Stadt Frankfurt und zivilgesellschaftliche Vereine gleichermaßen große Bedeutung für die Koordination und Förderung von Aktivitäten. Städtepartnerschaften bieten eine hervorragende Grundlage für den zivilgesellschaftlichen Austausch, ohne den offizielle Beziehungen kaum mit Leben und Inhalt gefüllt werden können. Gerade für die junge Generation ist ein Austausch wichtig. Die Möglichkeit zum Schüleraustausch ist jedoch vom Programm der jeweiligen Schulen und dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer abhängig. Oftmals entscheidet das Zufallsprinzip, mit welchen Städten Austauschbeziehungen gepflegt werden. Hier gibt es viel Potential von städtischer Seite, Schulen bei der Anbahnung von Kooperationen und der Netzwerkpflege zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Frankfurter Städtepartnerschaften und damit auch zu Verständigung und Austausch zu leisten. Auch die Wirtschaft, das Handwerk und die städtische Verwaltung können von einer Intensivierung des Austauschs mit Frankfurts Partnerstädten profitieren. In anderen Städten, wie zum Beispiel Neustadt an der Weinstraße (mit Macon), Ludwigshafen (mit Lorient), Karlsruhe (mit Nancy) oder Passau (mit Cagnes-sur-Mer) gibt es bereits entsprechende Programme. In Neustadt wird in Zusammenarbeit von Berufsbildenden Schulen und örtlichen Unternehmen ein jährlicher Praktikantenaustausch mit der französischen Partnerstadt Macon angeboten. In Ludwigshafen gibt es die Möglichkeit für junge Erwachsene in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Partnerstadt ein Praktikum zu absolvieren und Karlsruhe organisiert einen Austausch, bei dem junge Menschen verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung der Partnerstadt kennenlernen können. In Passau spielen auch die Deutsch-Französische-Gesellschaft und die Freundschaftsvereine vor Ort eine tragende Rolle bei der Organisation des Praktikantenaustauschs. So können Jugendliche die Kultur eines Gastlandes näher kennenlernen und erhalten zudem Einblicke in die Arbeitswelt vor Ort. Alle Städte berichten von sehr positiven Erfahrungen mit den Programmen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 104 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 104 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke, FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 32 Personal und Organisation Produktgruppe: 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Personalentwicklung stärkenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 105 Betreff: Produktbereich: 32 Personal und Organisation Produktgruppe: 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Personalentwicklung stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. vor Freigabe der Stellen aus der Stellenreserve die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats einzuholen; 2. die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats dem Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes als Anlage beizufügen. Begründung: Die konkrete Zuteilung der Stellenreserve an die einzelnen Arbeitsbereiche obliegt alleine dem Magistrat obliegt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gesamtpersonalrat, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat bei der Personalentwicklung muss - auch zur Kontrolle der Schwerpunktsetzung - gewährleistet werden. Zur Transparenzschaffung und zur Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung ist es daher notwendig, dass zum einen vor der Freigabe der Stellen aus der Stellenreserve der Gesamtpersonalrat eingebunden und die Stellungnahme des Gesamtpersonalrats im Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes als Anlage beigefügt wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage E 105 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Kronberger Haus zum „Haus der Vereine“ umbauenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 106 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Kronberger Haus zum "Haus der Vereine" umbauen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die angestrebte Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine werden Planungsmittel in Höhe von 100.000 € in den Haushalt eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Das denkmalgeschützte Kronberger Haus aus dem 16. Jahrhundert ist ein stadtgeschichtliches Kleinod. Erbaut in kurmainzischer Zeit unter Amtmann Franz von Cronberg, nutzte es die Stadt Höchst bis 1909 als Rathaus. Ab 1994 war das Adelspalais als Außenstelle des Historischen Museums Sitz des Höchster Porzellan-Museums. Der Magistrat hat mehrmals mitgeteilt (zuletzt mit B 203-25), dass nach Vollendung der Sanierungsarbeiten des Bolongaropalastes und nach dem Umzug der Porzellansammlung das Kronberger Haus zum Zentrum der Höchster Vereine umgewidmet werden soll. Diese Maßnahme setzt umfassende Planungsarbeiten im Bereich des Ausbaus und der Innenarchitektur voraus. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Robert Lange Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 106 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 106 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 106 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Heddernheimer Schloss sanieren und aufwertenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 107 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Das Heddernheimer Schloss sanieren und aufwerten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses (Alt-Heddernheim 30) mit Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings, welches neben der Vorhaltung der Kindertagesstätte, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsraum für die Fastnachtsvereine und als Hausmeisterwohnung auch die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, werden 150.000 € Planungsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Nachdem die Vorschläge der Heddernheimer Vereine, das Riedt'sche Schloss von 1740 über den anstehenden Bauunterhalt hinaus baulich aufzuwerten, vom Magistrat positiv aufgenommen wurden und bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt ist, sind ergänzend zu dem Beschluss zur EA 74-2024 für eine zügige Durchführung des Projekts die vorerst nötigen Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beläuft sich nach ersten Schätzungen des Magistrats auf ca. 3,6 Mio. Euro. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Robert Lange Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 107 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 107 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden errichtenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 108 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden errichten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den ersten Bauabschnitt zur Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und -begrünung auf Dächern städtischer Gebäude (M 53/25) wird in der Produktgruppe 34.04. eine Produktdefinition "Photovoltaikanlagen städtische Gebäude" eingerichtet und für das Jahr 2026 mit 5 Mio. € ausgestattet. Die Mittel werden aus der Produktdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" übertragen. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen ist ein wichtiger Baustein, um durch die Verwendung von erneuerbaren Energien die Klimaschutzziele in Frankfurt zu erreichen. Hier ist auch die Stadt Frankfurt gefordert, auf ihren eigenen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten. Die angekündigte Mittelbereitstellung fehlt jedoch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 108 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke, FDP und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 108 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Neubau und Sanierung von öffentlichen ToilettenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 109 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Neubau und Sanierung von öffentlichen Toiletten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In den Haushalt 2026 werden für den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Toiletten unter dem Titel "Umsetzung WC-Konzept" wieder Mittel eingestellt, und zwar 500.000 € Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Mittlerweile liegt das Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt seit fast drei Jahren vor. Doch die Umsetzung lässt nach wie vor auf sich warten. Inzwischen sind im Haushalt für das Jahr 2026 noch nicht einmal mehr Mittel für den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Toiletten eingestellt. Die fünftgrößte Stadt Deutschlands muss jedoch endlich auch hierbei ins Machen kommen und kann es sich nicht weiter erlauben, bei der Nutzung von Toiletten hauptsächlich auf gastronomische Betriebe oder andere Einrichtungen angewiesen zu sein. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Robert Lange Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Linke und FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD Und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 414) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage E 109 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke, FDP und fraktionslos (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage E 109 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, Linke, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 109 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (unter Hinweis auf E 414), AfD und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen Linke, FDP und Volt (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 109 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Frankfurt Immigration Office stärken - Kundenzufriedenheit erhöhenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 10 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Frankfurt Immigration Office stärken - Kundenzufriedenheit erhöhen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es werden zwölf neue Stellen im Frankfurt Immigration Office (FIO) geschaffen. Zum Ausgleich werden zwölf Stellen aus der Stellenreserve einschließlich der dazugehörigen Mittel für Personalaufwendungen zum FIO verlagert. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Wie in mehreren Presseberichten des Jahres 2025 wiederholt thematisiert, bleibt das FIO weiterhin mit einem erheblichen Bearbeitungsstau konfrontiert. Zwar konnte in den letzten Monaten durch verschiedene Maßnahmen eine Verbesserung erzielt werden, doch bestehen nach wie vor massive Herausforderungen. Auch wenn mittlerweile dank intensiver Bemühungen und zusätzlicher Ressourcen die Zahl der 2023 noch mit 15 000 bezifferten unbearbeiteten Emails gesunken ist, bleibt die Bearbeitungszeit weiterhin unangemessen lang. Zudem müssen die Mitarbeiter des FIO bei Antragsverfahren häufig eine Vielzahl anderer Behörden beteiligen und sich in immer neue gesetzliche Regelungen einarbeiten, was Zeit kostet und nicht durch Aushilfskräfte gewährleistet werden kann. Auch steigt das Antrags- und Beratungsaufkommen kontinuierlich. Laut Presseberichten erleben viele Antragsteller daher weiterhin verzögerte Bearbeitungsprozesse, die sich negativ auf die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse auswirken. Besonders betroffen sind Fachkräfte aus dem Ausland, deren Integration in den Arbeitsmarkt durch langwierige Genehmigungsprozesse erschwert wird. In Zeiten eines akuten Fachkräftemangels ist dies eine erhebliche Belastung für die Frankfurter Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen, insbesondere in Bereichen wie IT, Gesundheit und Ingenieurwesen, haben aufgrund dieser Verzögerungen Schwierigkeiten, qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen und längerfristig in Frankfurt zu halten. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen bei wichtigen Projekten, sondern schränkt auch das wirtschaftliche Wachstum und die Innovationskraft der Stadt ein. Obwohl bereits Maßnahmen zur Prozessoptimierung umgesetzt wurden, müssen interne Abläufe weiter optimiert und Personal aufgestockt werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen kann das FIO Bearbeitungszeiten verkürzen, Rückstau abbauen und die Qualität der Dienstleistungen steigern. In anderen Städten erhalten Antragsteller nach dem "one-stop-shop Prinzip" bereits an einer Stelle alle Genehmigungen und Hilfestellungen, die sie für die Ansiedlung an einem Ort benötigen. Dies sollte auch in der internationalen Metropole Frankfurt unser Anspruch sein und würde das Vertrauen von Frankfurtern mit internationalem Pass in die Behördenstruktur stärken. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 10 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF-BIG und AfD gegen Linke, FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.05 Digitalisierung Digitale Vernetzung der Angebote von Stadt und VereinenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 110 Betreff: Produktbereich: 35 Zentrale Dienste Produktgruppe: 35.05 Digitalisierung Digitale Vernetzung der Angebote von Stadt und Vereinen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Konzeption einer digitalen Onlineplattform, die bestehende Angebote von städtischen Einrichtungen, Vereinen und Initiativen bündelt, werden im Haushalt 2026 50.000 € bereitgestellt. Der Schwerpunkt liegt auf Angeboten für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Seniorinnen und Senioren. Ziel ist es, eine benutzerfreundliche, barrierefreie und mehrsprachige Plattform zu schaffen, die relevante Beratungs-, Bildungs- und Freizeitangebote in Frankfurt anzeigt und die Teilhabe für alle Frankfurter Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Stadt Frankfurt unterhält eine Vielzahl an Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen. Zudem gibt es in allen Frankfurter Stadtteilen zahlreiche Vereine und Initiativen, die insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senior/-innen wertvolle Angebote zur Teilhabe und persönlichen Entwicklung bieten. Doch leider ist die Informationsverfügbarkeit oft unübersichtlich und fragmentiert. Mit der vorgeschlagenen digitalen Plattform wird Transparenz geschaffen, welche Angebote in den Stadtteilen verfügbar sind. Der Zugang zu Informationen wird für alle Altersgruppen (Eltern, Schüler, Senioren) erleichtert. Vereine und Initiativen erhalten eine digitale Bühne, um ihre Angebote sichtbarer zu machen und neue Mitglieder zu gewinnen. Über eine solche digitale Plattform könnten Nutzer gezielt nach Angeboten in ihrem Stadtteil für Sport, Kultur, Bildung, Freizeit oder Seniorenarbeit suchen und Informationen zu Zielgruppen, Inhalten, Terminen, Kosten und Barrierefreiheit erhalten. Die Plattform kann eine Möglichkeit bieten (mittels der in der städtischen Homepage bereits integrierten KI-gesteuerten Sprachauswahl-Funktion) alle Informationen auch mehrsprachig zur Verfügung zu stellen, um eine breite Zugänglichkeit zu gewährleisten. Die Plattform kann nicht nur wichtige städtische Partizipationsangebote (wie z.B. "Frankfurt fragt mich", "Vielfalt bewegt Frankfurt" oder die "Frankfurter Plattform 55+") bündeln und bekannter machen, sondern auch einen besseren Zugang zu Vereinsangeboten schaffen. Dies fördert die Teilhabe und Integration der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in die vielfältigen Aktivitäten der Stadt und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 110 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 110 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Innovationsfonds für Industriebetriebe in FrankfurtE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 111 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Innovationsfonds für Industriebetriebe in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Magistrat richtet einen "Innovationsfonds für Industriebetriebe" ein. Dafür werden ab 2026 jährlich 500.000 € in den Haushalt eingestellt. 2. Ziel des Fonds ist die Unterstützung von kleinen, mittleren und großen Industrieunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Frankfurt am Main, die innovative Projekte umsetzen wollen, insbesondere in den Bereichen: Digitalisierung industrieller Prozesse, Energieeffizienz und Ressourcenschonung, Entwicklung neuer, nachhaltiger Produktionsverfahren sowie Transformation hin zu klimaneutralen und resilienten Produktionsstandorten. 3. Der Magistrat erarbeitet eine Förderrichtlinie, die insbesondere folgende Punkte regelt: Fördervoraussetzungen und förderfähige Maßnahmen, maximal vereinfachtes Antragsverfahren, Bewilligung und Nachweisführung, Förderhöhe und Kofinanzierungsanteile sowie Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der IHK Frankfurt am Main, der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und der FIZ Frankfurter Innovationszentrum GmbH. Die Finanzierung geht zu Lasten des Zuschusses für MICE. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Der Industriestandort Deutschland befindet sich derzeit in einer tiefgreifenden Krise. Steigende Energiepreise, Fachkräftemangel, zunehmende Regulierung und internationale Standortkonkurrenz führen dazu, dass immer mehr Industrieunternehmen ihre Investitionen ins Ausland verlagern oder ganz von weiteren Produktionsausweitungen in Deutschland absehen. Diese Entwicklung betrifft auch Frankfurt am Main als wichtigen Industriestandort und Logistikdrehscheibe. Frankfurt als Finanz- und Dienstleistungszentrum verfügt (noch) auch über eine bedeutende industrielle Basis - insbesondere in den Bereichen Chemie, Pharmazie, Maschinenbau, Lebensmittelverarbeitung und Elektrotechnik. Doch auch in Frankfurt sind Schließungen sowie Arbeitsplatzverluste zu beklagen, und es sinkt der Anteil der Industrie an der Bruttowertschöpfung und an den Gewerbesteuerzahlungen. Um diesen starken Kern industrieller Wertschöpfung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet zu erhalten und zu stärken, können zusätzlich zu allgemein besseren Standortbedingungen kommunale Anreize für Aufschwung sorgen, die Innovation, Effizienzsteigerung und technologische Transformation in den Betrieben fördern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 111 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Gewerbeflächenentwicklung endlich vorantreibenE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 112 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Gewerbeflächenentwicklung endlich vorantreiben Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die geplante Einrichtung einer Gewerbeflächenentwicklungsgesellschaft wird aufgegeben und der entsprechende Teil des Beschlusses § 7283 v. 04.03.2021 (M 151) aufgehoben. Stattdessen wird die Dienstleistung "Umsetzung von strategischen Ansätzen der Gewerbeflächenentwicklung", das heißt, Erwerb, Entwicklung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften oder kompletten Gewerbegebieten, insbesondere in den im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm benannten Entwicklungsräumen, an ein geeignetes und fachlich ausgewiesenes privates Beratungs- und Managementunternehmen vergeben. Dafür werden in den Haushalt ab 2026 jährlich 500.000 € eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Seit Jahren hält der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung mit dem immer textgleichen Bericht hin (zuletzt B 319-24), dass die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft vorbereitet werden soll. Offensichtlich ist die Stadtregierung nicht in der Lage, diese wichtige Komponente des Masterplans Industrie umzusetzen. Daher ist eine Vergabe als externe Leistung jetzt unbedingt einzuleiten, um die Ansiedlungsmöglichkeiten für Gewerbe in Frankfurt nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 112 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Stadtteilaktivitäten von Gewerbe und Einzelhandel fördernE13.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 13.01.2026, E 113 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Stadtteilaktivitäten von Gewerbe und Einzelhandel fördern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wird für gezielte Stadtteilaktivitäten zugunsten des örtlichen Gewerbes wieder mit Mitteln hinterlegt und im Haushalt konkret ausgewiesen. Es werden 300.000 € aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe in den Haushalt eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" diente bis 2023 als Budget für rein städtische Projektmittel zur Unterstützung gezielter Stadtteilaktivitäten, vor allem für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Unterstützung von Aktionen der Gewerbetreibenden in den Einzelhandelslagen der Stadtteile. Aber auch kleinere, hilfreiche Beträge für Landwirtschaft und Handwerk konnten aus diesem Budget zugewendet werden. Viele Gewerbebetriebe und Geschäfte in Frankfurter Stadtteilen stehen unter großem Konkurrenz- und Kostendruck, etwa durch Einkaufszentren und Online-Handel. Um die Stadtteilzentren als lebendige Orte der Begegnung zu fördern, sind Zuschüsse nützlich, die für gezielte profilschärfende Aktivitäten verwendet werden können. Es ist nicht hinzunehmen, dass das zuständige Dezernat weiterhin mit einem pauschalen Verfügungsbudget für Zuschüsse zugunsten der Wirtschaft plant, ohne transparent zu machen, in welcher Form und in welchem Umfang künftig Stadtteilaktionen zur Förderung der Wirtschaft weiter unterstützt werden sollen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Robert Lange Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 113 wird abgelehnt. Abstimmung: Linke und FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen.