Produktbereich: 30 Büro OB / Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Städtepartnerschaften und europäischen Gedanken stärken
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Zusammenfassung
In diesem Etatantrag wird die Schaffung einer neuen Stelle zur Pflege der Städtepartnerschaften Frankfurts vorgeschlagen. Ziel ist die Reaktivierung und Förderung des zivilgesellschaftlichen Austauschs sowie wirtschaftlicher Kooperationen mit den Partnerstädten. Ein Fördertopf von 50.000 € soll zur Unterstützung von Schulen und Vereinen eingerichtet werden.
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Weinstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bauvorhaben in Preungesheim Gießener Straße / Weinstraße, Bebauungsplan B 51929.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anwohner des künftigen Baugebietes B915 „nördliche Weinstraße/Gießener Straße“ im alten, teils sehr engen Ortskern von P20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es wird eine neue Stelle zur Pflege der Städtepartnerschaften Frankfurts geschaffen. Zum Ausgleich wird eine Stelle aus der Stellenreserve einschließlich der dazugehörigen Mittel für Personalaufwendungen zum Stadtmarketing verlagert.
Damit sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Reaktivierung der Städtepartnerschaften Frankfurts durch konkrete Aktionen und Programme;
- Förderung des zivilgesellschaftlichen Austauschs mit Frankfurts Partnerstädten, zum Beispiel durch die Unterstützung von Schulen bei der Anbahnung und Durchführung von Schüleraustauschprogrammen sowie die Unterstützung der Arbeit von Freundschaftsvereinen.
- Förderung wirtschaftlicher Kooperationen mit den Partnerstädten, zum Beispiel durch Betriebspraktika und einen "Praktikanten-Austausch" zwischen Unternehmen, städtischen Verwaltungen und anderen Einrichtungen der Partnerstädte sowie Bekanntmachung der Fördermöglichkeiten über das Erasmus+-Programm. Zusätzlich wird ein Fördertopf in Höhe von 50.000 € eingerichtet, aus dem Schulen und Vereine, die Frankfurts Städtepartnerschaften auf zivilgesellschaftlicher Ebene pflegen, Fördermittel beantragen können, z.B. für Austausch- und Begegnungsprogramme. Bei allen Maßnahmen wird ein besonderer Fokus auf die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten des europäischen Auslands (Lyon, Deuil-La Barre, Birmingham, Mailand, Budapest, Prag, Krakau) und auf die Beteiligung junger Menschen gelegt, um den europäischen Gedanken nachhaltig zu stärken. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Die Stadt Frankfurt verfügt über eine Vielzahl etablierter Städtepartnerschaften. Leider sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Aktivitäten zur Pflege von Austausch und Zusammenarbeit zum Erliegen gekommen. Diese so wichtigen Beziehungen sollten dringend aktiver gepflegt werden. Dabei haben die Stadt Frankfurt und zivilgesellschaftliche Vereine gleichermaßen große Bedeutung für die Koordination und Förderung von Aktivitäten.
Städtepartnerschaften bieten eine hervorragende Grundlage für den zivilgesellschaftlichen Austausch, ohne den offizielle Beziehungen kaum mit Leben und Inhalt gefüllt werden können. Gerade für die junge Generation ist ein Austausch wichtig. Die Möglichkeit zum Schüleraustausch ist jedoch vom Programm der jeweiligen Schulen und dem Engagement einzelner Lehrerinnen und Lehrer abhängig. Oftmals entscheidet das Zufallsprinzip, mit welchen Städten Austauschbeziehungen gepflegt werden. Hier gibt es viel Potential von städtischer Seite, Schulen bei der Anbahnung von Kooperationen und der Netzwerkpflege zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Frankfurter Städtepartnerschaften und damit auch zu Verständigung und Austausch zu leisten.
Auch die Wirtschaft, das Handwerk und die städtische Verwaltung können von einer Intensivierung des Austauschs mit Frankfurts Partnerstädten profitieren. In anderen Städten, wie zum Beispiel Neustadt an der Weinstraße (mit Macon), Ludwigshafen (mit Lorient), Karlsruhe (mit Nancy) oder Passau (mit Cagnes-sur-Mer) gibt es bereits entsprechende Programme. In Neustadt wird in Zusammenarbeit von Berufsbildenden Schulen und örtlichen Unternehmen ein jährlicher Praktikantenaustausch mit der französischen Partnerstadt Macon angeboten. In Ludwigshafen gibt es die Möglichkeit für junge Erwachsene in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Partnerstadt ein Praktikum zu absolvieren und Karlsruhe organisiert einen Austausch, bei dem junge Menschen verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung der Partnerstadt kennenlernen können. In Passau spielen auch die Deutsch-Französische-Gesellschaft und die Freundschaftsvereine vor Ort eine tragende Rolle bei der Organisation des Praktikantenaustauschs. So können Jugendliche die Kultur eines Gastlandes näher kennenlernen und erhalten zudem Einblicke in die Arbeitswelt vor Ort. Alle Städte berichten von sehr positiven Erfahrungen mit den Programmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2026 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
30.04 Stadtmarketing
Ausgaben 2025: 3 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Linke und FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Linke, FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (101 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)