Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach"
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Anregung zur besseren Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 an der U-Bahn-Station Kalbach. Der Magistrat sieht jedoch von einer Verschiebung der Fahrlage ab, da dies die Umsteigezeiten für Fahrgäste in Richtung Innenstadt verlängern würde. Die hohe Nachfrage nach dieser Verbindung rechtfertigt den Verzicht auf Änderungen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Hauptanschlussbeziehungen an der U-Bahn-Station "Kalbach" sind die Umstiege der Fahrgäste von der Linie 29 aus dem Ortsteil Kalbach kommend zur Linie U2 in Richtung Frankfurt Innenstadt sowie umgekehrt.
Bei einer Verschiebung der Fahrlage zu Gunsten eines besseren Umstieges zur Linie U2 in Richtung Bad Homburg, wie angeregt, würde dies eine Verlängerung der Umsteigezeit für Fahrgäste in Richtung Innenstadt bedeuten und die Attraktivität dieser Fahrbeziehung mindern. Da der Anschluss in Richtung Innenstadt Frankfurt sehr stark nachgefragt ist und bereits seit Jahren besteht, wird von einer Verschiebung der Fahrlage der Linie 29 abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025OFOF 625/12Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2025OMOM 7477Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Direktanregung
- 16. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 161Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab