Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach"
Zusammenfassung
Dieser Antrag bittet um die Verbesserung der Anbindung der Buslinie 29 an die U-Bahnlinie U2 zur Erhöhung der Erreichbarkeit. Die aktuelle Situation führt dazu, dass Fahrgäste umsteigen müssen, was die Nutzung erschwert. Eine bessere Taktung würde die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit der für die Fahrpläne zuständigen traffiQ zu prüfen, ob eine bessere Anbindung der Buslinie 29 an die U2 in Richtung Bad Homburg und umgekehrt möglich ist.
Begründung
Die U2 nach Bad Homburg fährt sonntags von 04:09 Uhr bis 09:15 Uhr im 30-Minuten-Takt und darüber hinaus alle 15 Minuten. So kommt der eintreffende Bus 29 fast zeitgleich mit der weiterfahrenden U-Bahn an. Somit ist kein Umsteigen mehr möglich. Aus Bad Homburg kommend ist beim Ankommen der U2 der Bus bereits wenige Minuten weg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2025OFOF 625/12Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2025Sie sind hierOMOM 7477Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Direktanregung
- 16. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 161Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats