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Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Dieser Antrag bittet um die Verbesserung der Anbindung der Buslinie 29 an die U-Bahnlinie U2 zur Erhöhung der Erreichbarkeit. Die aktuelle Situation führt dazu, dass Fahrgäste umsteigen müssen, was die Nutzung erschwert. Eine bessere Taktung würde die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mit der für die Fahrpläne zuständigen traffiQ zu prüfen, ob eine bessere Anbindung der Buslinie 29 an die U2 in Richtung Bad Homburg und umgekehrt möglich ist.

Begründung

Die U2 nach Bad Homburg fährt sonntags von 04:09 Uhr bis 09:15 Uhr im 30-Minuten-Takt und darüber hinaus alle 15 Minuten. So kommt der eintreffende Bus 29 fast zeitgleich mit der weiterfahrenden U-Bahn an. Somit ist kein Umsteigen mehr möglich. Aus Bad Homburg kommend ist beim Ankommen der U2 der Bus bereits wenige Minuten weg.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2025OFOF 625/12Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7477Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“
    Direktanregung
  3. 16. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 161Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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