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Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat verweist auf verschiedene Stellungnahmen und bestätigt, dass die Sachlage unverändert ist. Er betont, dass eine Tempo-30-Zone bereits besteht und eine weitere Anregung, diese auszuweiten, nicht erfüllbar ist, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Heerstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 76.

Zu 2.: Der Magistrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2834, zweiter Absatz: "Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung des Verkehrszeichenkonzeptes für das Schönhof-Viertel geprüft, ob im Sinne der Anregung des Ortsbeirates eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrsordnung (StVO) ("runde 30") insbesondere im Bereich der Grundschule/des Quartierszentrums eingerichtet werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Verbindungstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West erst später kommen soll."

Zu 3. und 5.: Der Anregung kann weiterhin nicht entsprochen werden, da für eine streckenbezogene Verringerung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die notwendigen Anordnungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Weder sind schutzwürdige Einrichtungen im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der StVO unmittelbar dort gelegen noch besteht eine erhebliche Gefahrenlage im Sinne von § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO, insbesondere keine Unfallbelastung für den auf der Fahrbahn geführten Radverkehr.

Zu 4.: Eine Tempo-30-Zone besteht bereits. Die Buchbornstraße ist Bestandteil der zum 19.12.1997 eingerichteten Tempo-30 Zone "Siedlung Praunheim II". Das die Zonenregelung auch für abgehende Straßen wie die Buchbornstraße anordnende Verkehrszeichen befindet sich an der Zufahrt in die Sandplackenstraße von der Heerstraße aus, das aufhebende vor der Einmündung Auf der Bitz in die Straße Alt-Praunheim.

Zu 6.: Die Sachlage ist unverändert. Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 616.

Zu 7.: Der Anregung wird entsprochen.

Zu 8.: Es wird auf Punkt 3 verwiesen. Der Spielplatz südlich der Hausnummern 180 bis 194 verfügt angesichts des vorgelagerten breiten Seitenraumes sowie des Grünstreifens nicht über einen als solchen eindeutigen "direkten Zugang zur Straße" (siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit", Randnummer 13).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2025STST 1290Mehr Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 7Stellungnahme
  2. 5. Oktober 2025OFOF 558/7Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 21. Oktober 2025OMOM 7531Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7Direktanregung
  4. 16. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 158Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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