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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung von Wasserleitungen in Kleingartenanlagen

Vorlagentyp: ECDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Haushalt 2026 sieht die Einrichtung einer Produktdefinition zur Förderung der Sanierung von Wasserleitungen in Kleingartenanlagen vor. Diese Maßnahme ist wichtig, um die Instandhaltung dieser sozialen Räume zu unterstützen, angesichts der hohen Kosten für die Vereine. Die vorgeschlagene Unterstützung soll die Arterhaltung der Kleingartenanlagen fördern und deren soziale Bedeutung stärken.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Im Haushalt 2026 wird eine Produktdefinition "Förderung der Sanierung von Wasserleitungen in Kleingartenanlagen" eingerichtet und mit

100.000 € ausgestattet. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

In vielen Kleingartenanlagen der Kleingärtnervereine sind die Wasserleitung alt und sanierungsbedürftig. Die dafür entstehenden hohen Aufwendungen sind von vielen Vereinen nur schwer aufzubringen. Kleingartenanlagen sind Orte der Naherholung, des menschlichen Miteinanders und tragen zur Biodiversität bei. Sie sind damit der Gesellschaft dienlich, so dass eine Förderung aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2026 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage E 103 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeFDP
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 103 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung