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Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zur Neuregelung des Erbbaurechts hat zum Ziel, die Mietsteigerungen nach Sanierungen zu begrenzen und erfordert bei notwendigen energetischen Sanierungsmaßnahmen eine Anpassung des Erbbauzinses. Dies soll vor allem Familien mit Kindern entlasten und dem Klimaschutz dienen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 213/25 vom 05.12.2025 "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Unter 1.3 wird der Punkt "Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage" auf Seite 3 in "Mieterhöhungen nach notwendigen energetischen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Zusatz: Dabei wird die OVM nicht überschritten." geändert.
  2. Die Deckelung bei der Familienermäßigung in Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind auf Seite 4 wird gestrichen. Die bisherige Regelung bleibt bestehen, bei der pro Kind eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20 % des Erbbauzinses gewährt wird.
  3. Zudem wird eine zusätzliche Regelung eingeführt: "Erbbaurechtsverträge, die seit dem 1.1.2021 unter den damals geltenden gesetzlichen Bedingungen neu abgeschlossen oder verlängert wurden, können im Einzelfall durch Beantragung an die aktuell gültige Erbbauzinsregelung angepasst werden. Erbbauberechtige, die nach den neuen Vorgaben Anspruch auf einen Mischerbbauzins, eine Ermäßigung oder einen Bodenwertabschlag haben, können ab Beschlussdatum eine Vertragsänderung mit den neuen Konditionen verlangen. Eine Erstattung bereits gezahlter Erbbauzinsen sowie die Übernahme von Notar- oder Grundbuchkosten durch die Stadt ist ausgeschlossen."

Begründung

Modernisierungsmaßnahmen haben ein enormes Mietsteigerungspotenzial und fördern die Verdrängung von Mieter*innen. Bei der Neuregelung des Erbbauzinses sind daher Rahmenbedingungen notwendig, die Mieterhöhungen nach Sanierungen stärker begrenzen. Es sollen ausschließlich notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen und auf die Mieten umgelegt werden können, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Kostentreibende und aufwertende Maßnahmen, wie z.B. der Anbau von Balkonen, die keine signifikante ökologische Verbesserung bewirken, aber zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sind zu vermeiden. Familien mit Kindern sollen auch nach der Neuregelung von einer Ermäßigung profitieren und keinen Nachteil erfahren. Eine Deckelung auf 500 Euro pro Kind würde einen sprunghaften Anstieg des zu entrichtenden Erbbauzinses zur Folge habe und Familien in Frankfurt zusätzlich finanziell belasten. Die Anpassung von Erbbaurechtsverträgen, die nach dem 1.1.2021 geschlossen oder verlängert wurden, dient der konsequenten Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2021 angekündigten Absenkung des Erbbauzinssatzes. Darin steht: "Das gemeinsame Ziel ist die Senkung der Erbbauzinsen auf 1,5 % oder weniger, damit geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und gemeinwohlorientierte Akteure unterstützt werden." ("Ein neues Frankfurt gestalten" - Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 63.). Damit viele Akteur*innen, die seit Jahren auf eine Absenkung des Erbbauzinssatzes warten, von der Regelung profitieren, sollen auch Verträge berücksichtigt werden, die seit 2021 abgeschlossen oder verlängert wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2025MM 213Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen BeschlüssenMagistratsvortrag
  2. 15. Januar 2026Sie sind hier
    NRNR 1501Neuregelung des Erbbaurechts sozialökologisch und familienfreundlich gestalten
    STVV-Antrag · Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 41 · 20.01.2026
TO I, TOP 17
Angenommen
Punkt 3: a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 3 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 26
Angenommen
Punkt 3: a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
zu 3 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
Punkt 3: a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfDStadtv. Yilmaz
zu 3 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 44 · 29.01.2026
TO I, TOP 8
Angenommen
Punkt 3: a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPBFF-BIGAfD
zu 3 / b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung)

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