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Erbbauzins neu denken statt Flickwerk fortschreiben

Vorlagentyp: NRGartenpartei
4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird vorgeschlagen, den Magistratsvortrag M 213 abzulehnen und alternative Modelle zur Erbbauzinslogik zu prüfen, um sprunghafte Erbbauzinssteigerungen zu vermeiden. Ziel ist es, durch systemische Reformen ein gerechtes und nachhaltiges Erbbaurecht zu schaffen, welches insbesondere Familien entlastet und rechtliche Sicherheit bietet.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 213 vom 05.12.2025 - Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - wird abgelehnt und zur Überarbeitung an den Magistrat zurückverwiesen.

2. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung systemische Alternativen zur bisherigen Erbbauzinslogik zu prüfen und vergleichend darzustellen, insbesondere:

  • Modelle zur Dämpfung, Glättung oder Indexierung der Bodenwertentwicklung.
  • Regelungen zur Begrenzung sprunghafter Erbbauzinssteigerungen bei Vertragsverlängerungen und Nachträgen.
  • Deutlich vereinfachte und transparente Erbbauzinsmodelle mit reduziertem Verwaltungsaufwand.
  • Eine Bewertung, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen fiskalisch auf die städtischen Einnahmen auswirken.
  • Eine Prüfung, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Modelle beihilferechtlich zulässig sind.
  • Eine Bestandsaufnahme der bestehenden Erbbaurechtsverhältnisse, insbesondere der Haushalte mit Familienförderung, inklusive der finanziellen Mehrbelastungen durch die geplante Kappung.
  • Vorschläge für Übergangs- und Härtefallregelungen für bestehende Verträge, um unvorhergesehene Belastungen für Familien zu vermeiden.

Begründung

Wenn sprunghafte Bodenwertsteigerungen das zentrale Problem sind, bedarf es einer Lösung, die dieses Problem an der Wurzel packt. Einzelne Ausnahmeregelungen sind weder nachhaltig noch gerecht - sie führen zu Verwirrung und Unsicherheit, statt Planungssicherheit zu gewährleisten. Das zentrale Problem des Frankfurter Erbbaurechts ist nicht der Erbbauzinssatz selbst, sondern die extreme und sprunghafte Wirkung der Bodenwertsteigerungen und die damit verbundenen Steigerungen des Erbbauzinses. Über Jahrzehnte hinweg sind die Bodenwerte in Frankfurt massiv gestiegen. Diese Entwicklung schlägt jedoch nicht kontinuierlich, sondern schockartig zu - immer dann, wenn ein Erbbaurechtsvertrag verlängert, geändert oder neu abgeschlossen wird. Für viele Betroffene bedeutet dies eine plötzliche und kaum kalkulierbare finanzielle Belastung. Aktuelle Medienberichte zeigen, dass insbesondere die geplante Kappung der Familienförderung auf 500 Euro pro Kind zu Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro pro Jahr führen kann, während die Entlastungen für Neuverträge diese Belastung nicht kompensieren. Die Vorlage M 213 akzeptiert diesen Mechanismus unverändert. Sie lässt die Bodenwertsprünge ungebremst zu und versucht anschließend, deren Folgen durch ein dichtes Geflecht aus Sonderregelungen, Ermäßigungen, Fördertatbeständen und Einzelfallprüfungen abzumildern. Das Ergebnis ist kein stabiles System, sondern ein immer komplexerer Reparaturbetrieb, dessen Vollzug bzw. Überwachung zu nur weiterer Bürokratie und Personalaufwand führen würde. Für die Bürger entsteht dadurch vor allem eines: Unsicherheit und fehlende Planbarkeit. Kaum jemand kann nachvollziehen, warum er in welcher Höhe belastet wird, welche Voraussetzungen für Entlastungen gelten und wie sich der Erbbauzins künftig entwickeln wird. Selbst Fachstellen weisen auf die fehlende Übersichtlichkeit und Umsetzbarkeit hin. Demgegenüber steht ein grundsätzlich anderer Ansatz: Wenn sprunghafte Erbbauzinssteigerungen das Problem sind, dann muss der Erbbauzins und vor allen Dingen dessen Anpassung im Verlauf des Erbbaurechtsverhältnisses von der Bodenwertentwicklung entkoppelt werden. Modelle zur Glättung oder Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung wären eine Möglichkeit, schaffen Planungssicherheit und machen viele der komplizierten Sonderregelungen überflüssig. Neben der Frage der Planbarkeit und der Transparenz ist es zentral, dass die Modelle beihilferechtlich unbedenklich sind. Während die aktuelle Vorlage in einzelnen Fällen ein deutliches Risiko birgt, dass sie als unzulässige staatliche Begünstigung gewertet werden könnte, eröffnet dies Anlass, alternative Modelle zu prüfen, die sowohl Entlastungen ermöglichen als auch rechtliche Sicherheit gewährleisten. Zudem muss die Reform bestehende Vertragsverhältnisse berücksichtigen. Familien, die im Vertrauen auf die bisherige Förderung gebaut haben, dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Der Magistrat ist daher aufgefordert, Übergangs- und Härtefallregelungen vorzulegen, um Härten abzufedern, bis ein langfristig tragfähiges System umgesetzt wird. Die Zurückverweisung der Vorlage ist daher kein Zeichen von Verzögerung, sondern ein Akt politischer Verantwortung. Sie eröffnet die Chance auf eine verständliche, gerechte und langfristig tragfähige Regelung des Erbbaurechts in Frankfurt, die sowohl Familien entlastet, Planbarkeit gewährleistet, fiskalische Risiken minimiert und rechtliche Sicherheit schafft.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Januar 2026 brachte Gartenpartei diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Ältestenausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 41 · 20.01.2026
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 26
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 44 · 29.01.2026
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung)

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