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Boulder-Wand

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag betrifft den Einbau einer Boulder-Wand an der Otto-Hahn-Schule in der Turnhalle 2. Der Magistrat wird gebeten, Informationen zur Genehmigung und zu möglichen Hinderungsgründen bereitzustellen.

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Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wann die letztendliche Genehmigung erteilt wird und mit dem Einbau begonnen werden kann; - welche Hinderungsgründe dazu gegebenenfalls noch existieren und wie diese (schnellstens) beseitigt werden können.

Kontext

An der Otto-Hahn-Schule ist in der neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen. Dies vorausgeschickt

Begründung

neuen Turnhalle (Turnhalle 2) der Einbau einer Boulder-Wand vorgesehen. Der Einbau ist bereits geprüft und als durchführbar bezeichnet worden. Es fehlt jedoch noch (immer) die letztendliche Genehmigung der Stadt dazu. Die Kosten der Boulder-Wand werden vom Förderverein der Otto-Hahn-Schule getragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2026OFOF 401/15Boulder-WandOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 16. Januar 2026Sie sind hier
    VV 1358Boulder-Wand
    Anfrage
  3. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 917BoulderWandStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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