Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, die Stromanschlussgebühren im Berkersheimer Niddatal zu übernehmen. Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen, da keine Zuschüsse für Stromanschlüsse auf privaten Flächen vorgesehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren hat.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung, die Stromanschlussgebühren für den genannten Bereich zu übernehmen, nicht entsprechen. Eine Bezuschussung von Stromanschlüssen auf privaten Flächen ist durch die Stadt grundsätzlich nicht vorgesehen und die Stadt hat keinen Einfluss auf die Höhe der hierfür anfallenden Gebühren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 111/12Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher KerbeplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021OMOM 976Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher KerbeplatzDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 551Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher KerbeplatzStellungnahme
- 6. Oktober 2025OFOF 1129/10Hydrant im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OFOF 1143/10Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7746Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 25. November 2025OMOM 7745Hydrant im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 16. Januar 2026Sie sind hierSTST 152Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
- 9. Februar 2026OFOF 1232/10Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8127Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 21. September 2026Antwort des Magistrats · nach 258 WochenSTST 1427Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab