Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Notwendigkeit eines Auftrags zur Einrichtung eines Stromanschlusses im Berkersheimer Niddatal. Die Verfügbarkeit des Anschlusses hängt von der netztechnischen Prüfung durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH ab. Der Antragsteller muss einen Antrag über das Netzportal stellen, um den Prozess einzuleiten.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung eines Stromanschlusses bedarf eines Auftrags. Hierzu sind bestimmte Informationen notwendig, wie etwa ein Lageplan mit eingezeichneten Netzanschlusspunkt, Leistungsbilanz etc. Die Installation eines festen Stromanschlusses ist abhängig vom Leistungsbedarf des Antragsstellers. Aus diesem Grund bedarf es im Rahmen des Anmeldeprozesses einer netztechnischen Prüfung durch die Netzdienste Rhein‑Main GmbH (NRM) zur Verfügbarkeit der Leistung.
Eine konkrete Anfrage kann über das Netzportal der NRM erfolgen. Ein entsprechender Antrag für einen Stromanschluss in dem in der Anfrage genannten Bereich liegt der NRM Stand 26.03.2026 nicht vor.
Das NRM Netzportal ist unter folgendem Link zu erreichen: https://netzportal.mainova-ag.de/appDirect/Kundenmarktplatz/index.html. Dort kann der Antragsteller auch den aktuellen Status seines Antrags einsehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2021OMOM 976Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher KerbeplatzDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 551Einrichtung einer festen Stromversorgung auf dem Kalbacher KerbeplatzStellungnahme
- 25. November 2025OMOM 7746Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 16. Januar 2026STST 152Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
- 9. Februar 2026OFOF 1232/10Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8127Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 21. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 255 WochenSTST 1427Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab