Hydrant im Berkersheimer Niddatal
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die realistische Installation eines Hydranten im Berkersheimer Niddatal, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und den Vereinen zu helfen. Es wird erwartet, dass dies die Sicherheit bei Veranstaltungen in diesem Gebiet verbessert und finanzielle Belastungen für die Vereine vermeidet.
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Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Mainova gebeten, mit Blick auf das Erfordernis der zeitnahen Realisierung der Installation des bisher fehlenden Hydranten im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- die öffentliche Sicherheit;
- Veranstaltungen der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal";
- Vermeidung von Kostenumlegungen auf die Vereine.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 1129/10Hydrant im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OFOF 1143/10Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7745Hydrant im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 25. November 2025OMOM 7746Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalDirektanregung
- 16. Januar 2026STST 152Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
- 9. Februar 2026OFOF 1232/10Stromanschluss im Berkersheimer NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. April 2026Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 734Hydrant im Berkersheimer NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats