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Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6-Baustelle

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
67 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert eine Ortsbegehung zur Klärung des desolaten Zustands der Wege nach Abschluss der S6-Bauarbeiten. Die Teilnehmer sollen das Amt für Straßenbau und Erschließung, Anwohner sowie Vertreter des Ortsbeirates sein, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), den Anwohner*innen und Grundstücksbesitzer*innen sowie Vertreter*innen des Ortsbeirats 2 am Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg zu veranlassen, um eine Lösung für den desolaten Zustand der Wege seit Abschluss der S6-Bauarbeiten zu finden.

Begründung

Im Abschlussgespräch mit der Deutschen Bahn, dem ASE und dem Ortsbeirat 2 am 06.03.2025 zum S6-Ausbau, wurde eine Ortsbegehung anberaumt, um sich einen Gesamteindruck von dem Zustand der Örtlichkeiten nach Bauende zu verschaffen. Leider wurde trotz mehrfacher Nachfrage beim Amt dem Ortsvorsteher kein Termin angeboten. Eine Begehung ist aber weiterhin notwendig. Die Wege wurden nicht, wie behauptet, in den Zustand wie vor Baubeginn gebracht. Das Erscheinungsbild der genannten Bereiche ist so nicht hinnehmbar. Die Wege sind der Zugang zu einem Naherholungsgebiet, inkl. verschiedener Gartenanlagen und dienen auch als Nebenzugang zu Containerschule, Sportanlage und einem Wohnhaus. Der desolate Zustand der Wege, wie z. B. Schlaglöcher, gerissene Asphaltdecken sowie auch die Gesamtsituation (Vermüllung, verschmierte Schallschutzwände*, umgekippte Bauzäune) sollten gemeinsam mit allen Beteiligten begutachtet werden, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. *Zum Auskunftsersuchen V 1216 bzgl. einer künstlerischen Gestaltungsmöglichkeit für die Lärmschutzwände steht eine abschließende Stellungnahme aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2025OFOF 1165/2Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. Juni 2025VV 1216Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2Anfrage
  3. 10. November 2025STST 1841Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S Bahn Linie S6 im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  4. 17. Dezember 2025OFOF 1354/2Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S 6BaustelleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 19. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8023Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6Baustelle
    Direktanregung
  6. 4. September 2026STST 1260Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der SBahnLinie S6 im Ortsbezirk 2Stellungnahme
  7. 14. September 2026Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1419Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6BaustelleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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