Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Optimierung der Radbügel an der Kreuzung Friedrichstraße/Siesmayerstraße, um Platz für eine Lieferzone für Paketboten zu schaffen. Anwohner beschweren sich über die Unbrauchbarkeit der vorhandenen Radbügel und fordern stattdessen eine bessere Nutzung des Straßenraumes.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Siesmayerstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Siesmayerstraße per E-Mail

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Friedrichstraße/Siesmayerstraße die kürzlich erfolgte Ausstattung mit zu Radbügeln optimieren. Im Einzelnen soll auf einer der beiden Seiten eine dringend benötigte Lieferzone für Paketboten errichtet werden. Begründung: Es handelt sich um Beschwerden und Unverständnis der Anwohner. Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Straßenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Fahrradstellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstraße im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstraße zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstraße geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller, auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstraße blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Straße zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstraße diverse Radbügel. Dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der Grünstreifen besteht ohnehin nur aus Erde, sodass es für die Radfahrer viel besser ist, dort direkt zu parken, da sie vermutlich die Büros im ehemaligen Konsulat, die Physiotherapie-Praxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel würden dort auch die Bäume besser schützen. Foto 1: Leere Radbügel mit Pollern Foto 2 und 3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstraße Foto 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern

Begründung

Es handelt sich um Beschwerden und Unverständnis der Anwohner. Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Straßenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Fahrradstellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstraße im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstraße zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstraße geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller, auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstraße blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Straße zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstraße diverse Radbügel. Dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der Grünstreifen besteht ohnehin nur aus Erde, sodass es für die Radfahrer viel besser ist, dort direkt zu parken, da sie vermutlich die Büros im ehemaligen Konsulat, die Physiotherapie-Praxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel würden dort auch die Bäume besser schützen. Foto 1: Leere Radbügel mit Pollern Foto 2 und 3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstraße Foto 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2025OFOF 1258/2Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und SiesmayerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8004Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße
    Direktanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1210Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und SiesmayerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 2 · 15.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 3 · 17.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen