Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, dringend Maßnahmen zur Sanierung und Nutzung des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten zu ergreifen, da die Gebäude in einem desolaten Zustand sind und der Verfall droht. Anwohner und öffentliche Interessen erfordern eine zügige und effektive Handlung vom Land Hessen und der Goethe-Universität zur Schaffung eines wissenschaftlichen Standortes.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 14.12.2026 antworten. Noch 66 Tage.Warum?
Siesmayerstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schottergärten an der Bockenheimer Landstraße entsiegeln06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen und der Goethe-Universität darauf hinzuwirken, dass das geplante Nutzungskonzept für das ehemalige Biologische Institut am Botanischen Garten unverzüglich, spätestens beginnend im Jahr 2026, umgesetzt und die denkmalgeschützten Gebäude nicht weiterhin dem Verfall preisgegeben werden. Folgende Schritte sind unverzüglich anzugehen:
- Einleitung sofortiger Notsanierungsmaßnahmen für die Gebäude, die inzwischen so heftig vom Schimmel befallen zu sein scheinen, dass bei Betreten Gefahr für Leib und Leben droht. So kann zumindest ein Teil der Bausubstanz noch erhalten werden.
- Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen, um unbefugtes Betreten der Gebäude zu verhindern.
- Bericht im Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand sowie die weitere zeitliche Planung für das Areal des ehemaligen Bio-Campus, inklusive einer Erklärung, warum das Nutzungskonzept innerhalb der letzten 13 Jahre seit Auszug der Biowissenschaften an den Campus Riedberg nicht umgesetzt werden konnte.
- Einbezug folgender Idee zur Aufwertung des gesamten Stadtteils: Einrichtung eines kleinen Unicafés/-bistros mit warmem Mittagstisch als preiswerte Ergänzung zu den eher hochpreisigen Gastronomieangeboten im südlichen Westend. Dies könnte ähnlich wie Le Kiosk ein entspannter Anziehungs- und Treffpunkt für die Menschen im Stadtteil werden.
Begründung
Soweit dem Magistrat bekannt, sähe das Land Hessen derzeit von einer Veräußerung des Areals ab und plane die Weiterentwicklung des Hochschulstandorts. Dies wurde auch nochmals in der Stellungnahme ST 138 bestätigt. Anwohner bemängeln zunehmend den verheerenden Zustand der Gebäude und berichten zudem über unbefugte Nutzung der Gebäude, vor allem abends und nachts. Auch wird immer wieder Unverständnis geäußert, dass das weitläufige Areal in bester Lage nicht saniert und einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Aufgrund der Lage besteht am Gebäudekomplex richtigerweise ein erhöhtes öffentliches Interesse der Bürger im Ortsbezirk und auch für Touristen. Leider gab es zum konkreten Sachstand der Planungen noch nie eine Vorstellung im Ortsbeirat - entsprechende Informationen musste sich der Ortsbeirat in mühsamer Onlinerecherche aus vereinzelten Presseberichten zusammensuchen:
Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße war bis 2011/2013 Standort der Biowissenschaften der Goethe-Universität. Mit dem Umzug auf den Campus Riedberg wurden die Gebäude aufgegeben. Seitdem stehen die denkmalgeschützten Kramer-Bauten weitgehend leer. Das Gelände ist dabei eigentumsrechtlich ungewöhnlich aufgeteilt:
- Die Universitätsgebäude gehören dem Land Hessen.
- Angrenzende Flächen (Kindergarten, Parkplätze usw.) gehören der Stadt Frankfurt.
2023 ging aus einer Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage - hervor: Das Land Hessen möchte den ehemaligen Bio-Campus nicht verkaufen oder für Wohnungsbau freigeben, sondern dauerhaft wieder für Wissenschaft und Forschung nutzen. Der ehemalige Bio-Campus an der Siesmayerstraße soll nach dem Willen des Landes Hessen dauerhaft als Wissenschaftsstandort erhalten und reaktiviert werden. Als künftiger Hauptnutzer ist das von der Goethe-Universität gegründete Center for Critical Computational Studies, kurz C³S, vorgesehen. Das interdisziplinäre Forschungszentrum befasst sich unter anderem mit künstlicher Intelligenz, computergestützter Modellierung, Klima und Biodiversität sowie mit den gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Folgen digitaler Systeme.
Das C³S befindet sich bereits im wissenschaftlichen Aufbau und hat eine Reihe neuer Professuren besetzt. Es arbeitet jedoch bislang an anderen Standorten. Der Umzug an die Siesmayerstraße ist erst nach einer umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten ehemaligen Institutsgebäude vorgesehen.
Der wichtigste neuere Fortschritt besteht darin, dass der Baubedarf für das Projekt inzwischen vom Land Hessen genehmigt worden ist. Nach einem Pressebericht vom Mai 2025 kann die Goethe-Universität auf dieser Grundlage Planungsleistungen ausschreiben. Damit ist die Reaktivierung über das Stadium einer bloßen Absichtserklärung hinausgekommen. Sie befindet sich allerdings noch in einer frühen Planungsphase. Ein Architektenentwurf, eine verbindliche Gesamtbausumme, ein Baubeginn oder ein Fertigstellungstermin sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2025STST 138Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches InstitutStellungnahme
- 1. August 2026OFOF 98/2Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen GartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2026Sie sind hierOMOM 666Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen GartenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats