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Zufahrt zum Niddapark unterbinden

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder VZ 260 (KFZ-Verbot) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen:

  1. Am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren.
  2. Am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen VZ 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien.
  3. An der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren.

Begründung

Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um KFZ-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das VZ 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

41
41. Sitzung OBR 2
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD

Verknüpfte Vorlagen