Zufahrt zum Niddapark unterbinden
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Bisheriger Verlauf
02.06.2025
23.06.2025
23.06.2025
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.06.2025, OF 1161/2
Betreff: Zufahrt zum Niddapark unterbinden
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder VZ 260 (KFZ-Verbot) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen: 1. Am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. 2. Am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen VZ 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien. 3. An der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen VZ 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren. Begründung:
Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um KFZ-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das VZ 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus. Schaubild der drei Orte an denen die Verbotsschilder VZ 260 und zwei Schilder Öffentliche Grünanlage, mit Ausnahme am Knöterichweg, angebracht werden. Quelle: OpenStreetMap mit eigenen Anmerkungen Blick von der Ginnheimer Landstraße auf parkende Kraftfahrzeuge. Quelle: Schild http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog Beispiel: Schild Öffentliche Grünanlage Schild: Öffentliche Grünanlage Knöterichweg: Schild Öffentliche Grünanlage, das Schild soll von den Büschen befreit werden (Quelle: Ein dem Antragsteller persönlich bekannter Bildgeber)
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7151 2025 Die Vorlage OF 1161/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme