Zufahrt zum Niddapark unterbinden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, Zufahrtsverbote zum Niddapark durch die Installation von Verbotsschildern (Verkehrszeichen 260) sowie Grünanlagenschildern zu verdeutlichen. Dies soll insbesondere nach Abschluss der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke geschehen, um die Fahrzeugführer vor Ordnungswidrigkeiten zu schützen und die Nutzung des Niddaparks als Naherholungsgebiet sicherzustellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bockenheimer Wiesenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6Baustelle14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zaun für Bolzplatz in Bockenheim II28.06.2021 · K (Anregung der KAV)
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Neues zu Bockenheimer Wiesenweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bestehende Zufahrtsverbote zum Niddapark durch Verbotsschilder mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und durch Grünanlagenschilder hervorzuheben, im Einzelnen:
- am Ende des Bockenheimer Wiesenwegs in Richtung Niddapark das Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren;
- am Ende des Knöterichwegs das Verkehrszeichen 260 zu installieren und das Grünanlagenschild von Büschen zu befreien;
- an der Zufahrt von der Ginnheimer Landstraße zum Niddapark jeweils zwei besser sichtbare, zusätzliche Verkehrszeichen 260 und ein Grünanlagenschild zu installieren.
Begründung
Nach Beendigung der Bauarbeiten an der S-Bahnstrecke durch die DB müssen die bestehenden Zufahrtsverbote zum Niddapark hervorgehoben werden, um Kfz-Führende vor unbewusst und aus Gewohnheit begangenen Ordnungswidrigkeiten zu schützen. Besucher*innen des Niddapark berichten außerdem von Motorrädern, die zwischen dem Knöterichweg und der Ginnheimer Landstraße durch den Niddapark abkürzen. Der Niddapark ist ein Naherholungsgebiet, das nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden darf. Hinweise bzw. Verkehrszeichen fehlen aktuell gänzlich oder sind im Falle der Ginnheimer Landstraße schlecht sichtbar aufgestellt. Die zusätzlichen Grünanlagenschilder sind wichtig, um auf das E-Scooter-Verbot in Frankfurter Grünanlagen hinzuweisen. Das Verkehrszeichen 260 allein reicht dazu nach der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (2025) nicht mehr aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 1161/2Zufahrt zum Niddapark unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7151Zufahrt zum Niddapark unterbindenDirektanregung
- 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1712Zufahrt zum Niddapark unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats