Zufahrt zum Niddapark unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Das gewünschte Verkehrszeichen (VZ) 260 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde bereits seit längerer Zeit verkehrsrechtlich angeordnet. Die Umsetzung konnte jedoch bislang noch nicht erfolgen. Der Bockenheimer Wiesenweg befindet sich zu ca. 75 % in privatem Eigentum und ist nicht Teil der öffentlichen Grünanlage. Insofern lässt sich dort kein Grünanlagenschild anbringen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. An der betroffenen Stelle stehen Poller. Eine Zufahrt ist somit physisch bereits unterbunden. Die Poller werden im Rahmen der Unterhaltung wieder aufgestellt. Die bestehenden Grünanlagen-Schilder der Grünanlage "An der Schwanenwiese" werden nochmals auf Ihre Positionierung überprüft sowie großzügig von Bewuchs freigeschnitten. Zu 3.: Das vorhandene VZ 260 StVO ist gut sichtbar aufgestellt. Wer dieses Schild vorsätzlich "übersehen" will, wird auch ein weiteres VZ 260 StVO ebenso vorsätzlich ignorieren. Die geforderte Maßnahme ist nicht geeignet, derlei individuelles Fehlverhalten wirksam zu unterbinden, weshalb der Anregung deshalb nicht entsprochen wird. Nach der vorgenannten Beschilderung an der Zufahrt über die Ginnheimer Landstraße beginnt die Grünanlage. Hier wird ein zusätzliches Grünanlagen-Schild ergänzt. Eine weitere Beschilderung wird nicht als zielführend angesehen.