Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim"
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den Bau von barrierefreien Rampen am Bahnhof Berkersheim. Aufgrund räumlicher Gegebenheiten ist eine temporäre Rampenanlage nicht möglich. Die Aufzugsanlagen sind durch Vandalismus häufig gestört.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach einer Vorgabe des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main ist die derzeitige Behelfsbrücke barrierefrei mit Aufzugsanlagen gebaut worden. Eine temporäre barrierefreie Rampenanlage ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich gewesen, da die Fläche für den neuen geplanten Fuß- und Radübergang (sowie den Bau dessen) vorgehalten werden muss. Auch für die geplante neue Straßenüberführung (Omegabrücke) sind entsprechende freie Flächen vorzuhalten.
Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass die Aufzugsstörungen zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz durch Vandalismus entstanden sind. Die Anlagen werden leider mutwillig beschädigt oder verschmutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2025OMOM 6512Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“Direktanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1479Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab