Böllertrend außerhalb von Silvester
Zusammenfassung
In diesem Antrag wird der Magistrat aufgefordert, zu berichten, ob ein Trend des Böllerns außerhalb von Silvester festzustellen ist und welche Maßnahmen gegen diesen gefährlichen Trend unternommen werden. Die Anfrage resultiert aus der Besorgnis über Vorfälle, die durch das Böllern hervorgerufen werden, und zielt darauf ab, die Öffentlichkeit zu schützen.
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Thema Sicherheit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Sieht der Magistrat einen Trend des Böllerns auch außerhalb von Silvester?
- Wenn ja, was unternimmt der Magistrat gegen diesen auch für Unbeteiligte gefährlichen Trend?
Begründung
Am 01.11.2025 hatte ein durch einen 13-jährigen gezündeter Böller im Nordwestzentrum eine Panik ausgelöst. Dass Heranwachsende immer mehr mit Gegenständen spielen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, ist gemäß mehreren sozialen Einrichtungen auch im Ortsbezirk 1 festzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2025OFOF 1851/1Böllertrend außerhalb von SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026Sie sind hierVV 1367Böllertrend außerhalb von SilvesterAnfrage
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 637Böllertrend außerhalb von SilvesterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen