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Böllertrend außerhalb von Silvester

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In diesem Antrag wird der Magistrat aufgefordert, zu berichten, ob ein Trend des Böllerns außerhalb von Silvester festzustellen ist und welche Maßnahmen gegen diesen gefährlichen Trend unternommen werden. Die Anfrage resultiert aus der Besorgnis über Vorfälle, die durch das Böllern hervorgerufen werden, und zielt darauf ab, die Öffentlichkeit zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Sieht der Magistrat einen Trend des Böllerns auch außerhalb von Silvester?
  2. Wenn ja, was unternimmt der Magistrat gegen diesen auch für Unbeteiligte gefährlichen Trend?

Begründung

Am 01.11.2025 hatte ein durch einen 13-jährigen gezündeter Böller im Nordwestzentrum eine Panik ausgelöst. Dass Heranwachsende immer mehr mit Gegenständen spielen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, ist gemäß mehreren sozialen Einrichtungen auch im Ortsbezirk 1 festzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Dezember 2025OFOF 1851/1Böllertrend außerhalb von SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2026Sie sind hier
    VV 1367Böllertrend außerhalb von Silvester
    Anfrage
  3. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 637Böllertrend außerhalb von SilvesterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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