Böllertrend außerhalb von Silvester
Zusammenfassung
Die Stellungnahme befasst sich mit dem Böllertrend außerhalb von Silvester und analysiert die damit verbundenen Straftaten im Zeitraum von 2024 bis 2026. Ziel ist es, präventive sowie repressive Maßnahmen zu diskutieren, um der jugendlich bedingten Problemstellung wirksam entgegenzuwirken.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Hierzu wurde die Landespolizei um Stellungnahme gebeten, die wie folgt geantwortet hat: "Zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.01.2026 konnten 140 Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern/Böllern im operativen Lagebild festgestellt werden (Diebstahlsdelikte ausgenommen), darunter 55, die sich auf den erlaubnisfreien Zeitraum 29.12. bis 01.01. der jeweiligen Jahre bezogen. Außerhalb des erlaubnisfreien Zeitraums liegt der Durchschnitt bei 3,4 Fällen pro Monat, ohne erkennbare steigende Tendenz. Es handelt sich um Einzelfälle, wobei zutreffend ist, dass es sich um ein Jugendphänomen handelt (23,5 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Heranwachsende und 39,2 Prozent Jugendliche; im Kindesalter waren 2 Prozent und 35,3 Prozent im Alter von 21 und mehr Jahren). Die Frankfurter Polizei bewertet jegliche Tendenzen im Rahmen von regelmäßigen Lageauswertungen und reagiert zeitnah präventiv wie repressiv. Sollten sich im Bereich des illegalen Umgangs mit Sprengstoff insbesondere durch Heranwachsende und Jugendliche neue Entwicklungen ergeben, wird die Frankfurter Polizei wirkungsvoll entgegenwirken." Soweit es sich bei den entsprechenden Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und die zu seiner Durchführung erlassenen Verordnungen um Straftaten handelt, liegt die Zuständigkeit für die Verfolgung bei Polizei und Justizbehörden. Auch die Stadtpolizei ist jedoch insoweit tätig, als die hier eingesetzte OPE regelmäßige Gewerbekontrollen durchführt und hierbei auch immer wieder unerlaubtes Feuerwerk sicherstellt bzw. beschlagnahmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2025OFOF 1851/1Böllertrend außerhalb von SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026VV 1367Böllertrend außerhalb von SilvesterAnfrage
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 637Böllertrend außerhalb von SilvesterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab