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Klare und einheitliche Regelungen an Silvester

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
69 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, klare und einheitliche Regelungen für Feuerwerksverbotszonen an Silvester zu schaffen. Dies soll durch eine übersichtliche digitale Karte und eine Zusammenfassung der Verbotszonen geschehen, um die Verständlichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. die bereits seit langer Zeit bestehenden Feuerwerksverbotszonen im Ortsbezirk 1 gemäß Sprengstoffgesetz und weiterer Vorgaben in einer übersichtlichen Karte in einem öffentlich zugänglichen, digitalen Portal, z. B. im Geoportal Frankfurt, darstellen zu lassen;
  2. d ie einzelnen, zahlreichen und dicht beieinanderliegenden Feuerwerksverbotszonen in Innenstadt und Altstadt einfach und übersichtlich für die Bevölkerung zusammenzufassen. Es ist eine einheitliche, leicht nachvollziehbare, verständliche und zusammenhängende Fläche im gesamten Bereich der Innen- und Altstadt innerhalb der Wallanlagen auszuweisen.

Begründung

Kaum hatte die Stadt für Silvester 2023/2024 eine Verfügung zum Eisernen Steg erlassen, sahen sich Institutionen wie der Zoo Frankfurt genötigt, auf weitere Verbote und Gebote hinzuweisen. Im Sinne der Verständlichkeit und Akzeptanz ist es daher sinnvoll, wenn die bestehenden Verbote und Gebote klar und deutlich in einheitlicher Form kommuniziert werden. Dies spart Aufwand an mehreren Stellen. Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen und Rettungskräfte an Neujahr schwer. Haustiere und Wildtiere verstecken sich voller Angst. Der Feinstaubausstoß übersteigt alle geltenden Grenzwerte und die Straßenreinigung muss Tonnen von Müll und Glasscherben entsorgen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist." (Erste Sprengstoffgesetzverordnung: www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html). Allein aufgrund dieser Vorschrift ist in einem Großteil der Innenstadt und Altstadt das Feuerwerken verboten (siehe linke Karte). Zur besseren Verständlichkeit und zur Erhöhung der Akzeptanz soll für die gesamte Innenstadt und Altstadt eine Verbotszone wie in Stuttgart und Köln erlassen werden (siehe Beispiel rechte Karte).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Februar 2024OFOF 1195/1Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. März 2024Sie sind hier
    OMOM 5213Klare und einheitliche Regelungen an Silvester
    Direktanregung
  3. 17. Juni 2024STST 1252Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
  4. 1. November 2024STST 1916Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
  5. 25. Februar 2025OFOF 1569/1Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 18. März 2025OMOM 6671Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenDirektanregung
  7. 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1059Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-40

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