Klare und einheitliche Regelungen an Silvester
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass es keine rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Feuerwerksverbotszone gibt. Er prüft jedoch die Möglichkeit, eine solche Zone für bestimmte Gebiete in der Frankfurter Innenstadt zum Jahreswechsel einzuführen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
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Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1)
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) regelt in § 23 Abs. 1, dass pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nicht abgebrannt werden dürfen. Eine "unmittelbare Nähe" lässt sich so in keiner Karte abbilden. Ferner müssten für Feuerwerksraketen und Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung, aufgrund der unterschiedlichen Flug- und Wurfdistanzen bzw. dem Funkenflug, unterschiedliche Zonen ausgewiesen werden.
Zu 2)
Für eine Feuerwerksverbotszone in dem hier beschriebenen Umfang gibt es keine Rechtsgrundlage. Durch die Bestimmung des § 24 Abs. 2 der
- SprengV lassen sich nur pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verbieten. Der Magistrat prüft daher, in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Frankfurt, die Möglichkeit einer gefahrenabwehrrechtlichen Feuerwerksverbotszone für die relevanten Gebiete der Frankfurter Innenstadt für den kommenden Jahreswechsel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Februar 2024OFOF 1195/1Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2024OMOM 5213Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterDirektanregung
- 17. Juni 2024STST 1252Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
- 1. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1916Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
- 25. Februar 2025OFOF 1569/1Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025OMOM 6671Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab