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Klare und einheitliche Regelungen an Silvester

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.02.2024, OF 1195/1 Betreff: Klare und einheitliche Regelungen an Silvester Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die bereits seit langer Zeit bestehenden Feuerwerksverbotszonen im Ortsbezirk 1 gemäß Sprengstoffgesetz und weiterer Vorgaben in einer übersichtlichen Karte in einem öffentlich zugänglichen, digitalen Portal, z.B. im Geoportal Frankfurt, darstellen zu lassen. 2. die einzelnen, zahlreichen und dicht beieinander liegenden Feuerwerksverbotszonen in Innenstadt und Altstadt einfach und übersichtlich für die Bevölkerung zusammenzufassen. Es ist eine einheitliche, leicht nachvollziehbare, verständliche und zusammenhängende Fläche im gesamten Bereich der Innen- und Altstadt innerhalb der Wallanlagen auszuweisen.

Begründung:

Kaum hatte die Stadt für Silvester 2023/2024 eine Verfügung zum Eisernen Steg erlassen, sahen sich Institutionen wie der Zoo Frankfurt genötigt, auf weitere Verbote und Gebote hinzuweisen. Im Sinne der Verständlichkeit und Akzeptanz ist es daher sinnvoll, wenn die bestehenden Verbote und Gebote klar und deutlich in einheitlicher Form kommuniziert werden. Dies spart Aufwand an mehreren Stellen. Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen und Rettungskräfte an Neujahr schwer. Haustiere und Wildtiere verstecken sich voller Angst. Der Feinstaubausstoß übersteigt alle geltenden Grenzwerte und die Straßenreinigung muss Tonnen von Müll und Glasscherben entsorgen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist."* Allein aufgrund dieser Vorschrift ist in einem Großteil der Innenstadt und Altstadt das Feuerwerken verboten (siehe linke Karte). Zur besseren Verständlichkeit und zur Erhöhung der Akzeptanz soll für die gesamte Innenstadt und Altstadt eine Verbotszone wie in Stuttgart und Köln erlassen werden (siehe Beispiel rechte Karte). *Erste Sprengstoffgesetzverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR02141 0977.html Abbildung: Geoportal Frankfurt; Eintragungen Manuel Denkwitz Ist-Situation Flickenteppich Zusammenhängende einfach verständliche FlächeHauptvorlage: Antrag vom 19.01.2024, OF 1132/1 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1195/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5213 2024 1. Die Vorlage OF 1132/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1195/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)