Klare und einheitliche Regelungen an Silvester
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die bestehenden Feuerwerksverbotszonen in einem digitalen Portal darzustellen und diese für die Bevölkerung verständlich zusammenzufassen. Dies soll die Akzeptanz erhöhen und die Sicherheit an Silvester verbessern.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die bereits seit langer Zeit bestehenden Feuerwerksverbotszonen im Ortsbezirk 1 gemäß Sprengstoffgesetz und weiterer Vorgaben in einer übersichtlichen Karte in einem öffentlich zugänglichen, digitalen Portal, z.B. im Geoportal Frankfurt, darstellen zu lassen.
- die einzelnen, zahlreichen und dicht beieinander liegenden Feuerwerksverbotszonen in Innenstadt und Altstadt einfach und übersichtlich für die Bevölkerung zusammenzufassen. Es ist eine einheitliche, leicht nachvollziehbare, verständliche und zusammenhängende Fläche im gesamten Bereich der Innen- und Altstadt innerhalb der Wallanlagen auszuweisen.
Begründung
Kaum hatte die Stadt für Silvester 2023/2024 eine Verfügung zum Eisernen Steg erlassen, sahen sich Institutionen wie der Zoo Frankfurt genötigt, auf weitere Verbote und Gebote hinzuweisen. Im Sinne der Verständlichkeit und Akzeptanz ist es daher sinnvoll, wenn die bestehenden Verbote und Gebote klar und deutlich in einheitlicher Form kommuniziert werden. Dies spart Aufwand an mehreren Stellen. Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen und Rettungskräfte an Neujahr schwer. Haustiere und Wildtiere verstecken sich voller Angst. Der Feinstaubausstoß übersteigt alle geltenden Grenzwerte und die Straßenreinigung muss Tonnen von Müll und Glasscherben entsorgen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist."* Allein aufgrund dieser Vorschrift ist in einem Großteil der Innenstadt und Altstadt das Feuerwerken verboten (siehe linke Karte). Zur besseren Verständlichkeit und zur Erhöhung der Akzeptanz soll für die gesamte Innenstadt und Altstadt eine Verbotszone wie in Stuttgart und Köln erlassen werden (siehe Beispiel rechte Karte).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1195/1Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2024OMOM 5213Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterDirektanregung
- 17. Juni 2024STST 1252Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
- 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1916Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
- 25. Februar 2025OFOF 1569/1Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025OMOM 6671Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)