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Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der Europa-Allee 101 bis 103

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
55 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, eine Kurzzeitparkregelung vor der Europa-Allee 101 bis 103 einzuführen, um das Halten in zweiter Reihe durch Paketshop-Kunden zu verhindern und damit den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Maßnahme soll den Anwohnern auch weiterhin Parkmöglichkeiten bieten und die Verkehrssicherheit erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Europa-Allee — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der bestehenden Parkbucht vor der Europa-Allee 101 bis 103 eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung (z. B. "Parken mit Parkscheibe, max. 15 Minuten von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr") einzurichten, um kurzfristige Haltevorgänge für Kunden des Paketshops geordnet abzuwickeln und das Halten in zweiter Reihe wirksam zu unterbinden. Die Regelung soll so ausgestaltet werden, dass außerhalb der Öffnungszeiten des Paketshops weiterhin reguläres Parken möglich bleibt.

Begründung

Die Ablehnung einer Liefer- und Ladezone wird zur Kenntnis genommen. Das dargestellte Problem besteht jedoch fort: Kundinnen und Kunden des Paketshops halten regelmäßig in zweiter Reihe, um Sendungen abzuholen oder abzugeben. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, Rückstau sowie Gefährdungen für den fließenden Verkehr aufgrund der nahen Haltestelle insbesondere beim Linienbus M46. Eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung stellt einen verhältnismäßigen Eingriff dar und vermeidet den dauerhaften Wegfall von Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner. Sie schafft eine klare, rechtssichere Möglichkeit für kurze Haltevorgänge und reduziert ordnungswidriges Halten in zweiter Reihe und damit Gefahrensituationen. Dies ist verkehrlich zielführender als der derzeitige ungeregelte Zustand. Die Maßnahme dient damit der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2025OFOF 1710/1Kurzzeitparken Europa-Allee ausweisenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. September 2025OMOM 7314Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisenDirektanregung
  3. 14. November 2025STST 1947Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisenStellungnahme
  4. 4. Januar 2026OFOF 1833/1Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor EuropaAllee 101 bis 103Ortsbeiratsantrag · FDP
  5. 20. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7957Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der EuropaAllee 101 bis 103
    Direktanregung
  6. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1355Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der Europa Allee 101 bis 103Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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