Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Barrierefreiheit für Nutzer*innen der Buslinie 73 am Westbahnhof. Der Wartebereich ist ungeschützt und birgt erhebliche Risiken für Wartende.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorgen zu tragen, dass die Nutzer*innen der Buslinie 73 (Richtung Hausen/Nordweststadt) auf ihren Bus in Sicherheit warten und diesen sicher und barrierefrei betreten können.
Begründung
Der Wartebereich für die Buslinie 73 befindet sich vor dem Westbahnhof, auf dem Bürgersteig der Kasseler Straße gegenüber des "City Chicken" bzw. des "van58 kiosk". Der Wartebereich erstreckt sich über einen nur ca. 1,2 Meter breiten und ungeschützten Gehweg, d. h. es gibt an dem schmalen Bereich keinen Schutz bzw. keine Abtrennung von der Kasseler Straße (siehe Fotos). Bei einer nur kleinen Unachtsamkeit der Wartenden steht die- oder derjenige auf der Kasseler Straße und ggf. vor einem fahrenden Auto. Sollte eine Person mehr Platz benötigen, beispielsweise in einem Rollstuhl sitzend oder eine Person mit einem Kinderwagen, so hat diese Person keine Möglichkeit sich zu bewegen oder muss gar auf die Kasseler Straße treten oder fahren, um beispielsweis in den Bus einsteigen zu können. Zudem stellt die Bordsteinkante des schmalen Stegs des Wartebereichs eine Barriere dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2025OFOF 1265/2Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleistenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Januar 2026Sie sind hierOMOM 8006Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleistenDirektanregung
- 27. April 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 759Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats