Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen
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Zusammenfassung
Das ungenutzte Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße wird aufgrund seines verwahrlosten Zustands beanstandet. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den Eigentümern Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands zu prüfen, um die negativen Folgen für die Nachbarschaft zu beseitigen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Windeckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend14.10.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk04.02.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Windeckstraße per E-MailFragen an den Magistrat
An der Südostecke der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße befindet sich ein derzeit unbebautes Grundstück, das verwahrlost ist und zunehmend vermüllt. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Benehmen mit den Eigentümern, diesen Zustand dauerhaft zu verbessern?
Fotos: Privat
Begründung
Das genannte Grundstück ist einem schlechten Zustand mit den bekannten Folgen für die Umgebung - Müllansammlung, Geruchsbelästigung, Rattenbefall etc. - auf die der Ortsbeirat durch Anwohnende inzwischen mehrfach hingewiesen wurde. Die Verhältnisse sollten dauerhaft verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2025OFOF 589/4Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026Sie sind hierVV 1360Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenAnfrage
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 433Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen