Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das verwahrloste Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße zu entmüllen. Dies erfolgt im Rahmen eines abfallrechtlichen Verwaltungsverfahrens, um die Sauberkeit und Ordnung in der Stadt zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist die Beseitigung der Müllablagerungen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Windeckstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.01.2026.
- Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen20.01.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend14.10.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk04.02.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Windeckstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Müllablagerungen auf dem Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße / Ostendstraße sind dem Umweltamt bekannt. Ein entsprechendes abfallrechtliches Verwaltungsverfahren wurde bereits eingeleitet und wird derzeit bearbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2025OFOF 589/4Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026VV 1360Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenAnfrage
- 9. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 433Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab