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Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee durch verschiedene Maßnahmen, darunter die Überprüfung des Zustands und die Befestigung der Querungsinsel. Die Begründung hebt hervor, dass der aktuelle Zustand für mobilitätseingeschränkte Personen problematisch ist, besonders in den Wintermonaten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frankenallee — 34 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den Zustand des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Heinrichstraße/Frankenallee zu überprüfen, insbesondere den mittleren Inselbereich zwischen den Fahrbahnen;
  2. den derzeit unbefestigten Abschnitt der Querungsinsel zu befestigen und witterungsbeständig herzustellen;
  3. den Bordstein an den Übergängen zur Insel abzusenken, um eine barrierefreie Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende sicherzustellen;
  4. die Arbeiten kurzfristig durchzuführen, um eine sichere Nutzung des Überwegs auch während der Wintermonate zu gewährleisten und
  5. den Ortsbeirat über den Zeitplan und die umgesetzten Maßnahmen zu informieren.

Begründung

Der Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heinrichstraße/Frankenallee wird täglich frequentiert. Der mittlere Inselbereich, der beim Queren der Frankenallee genutzt wird, ist derzeit weder befestigt noch barrierefrei gestaltet. Durch die aktuelle Witterung und das zunehmend schlechtere Wetter in den Wintermonaten ist die Oberfläche aufgeweicht und so schwerer begehbar, vor allem mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen. Dadurch können Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, den Überweg nur eingeschränkt oder gar nicht sicher nutzen. Eine Befestigung und Absenkung der Bordsteine ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Querungsstelle wiederherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Dezember 2025OFOF 1830/1Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 20. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7954Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee
    Direktanregung
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1352Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/FrankenalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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