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Beschmierungen "Free Gaza" beseitigen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
43 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung fordert die Beseitigung von politischen Graffitis mit der Parole 'Free Gaza' an städtischen Liegenschaften in Frankfurt. Dies wird als notwendig erachtet, um antisemitischen Narrative entgegenzuwirken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Ernst-Kahn-Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.06.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die im Ortsbezirk an Wänden, Stromkästen, Brücken, sonstigen Verkehrsanlagen usw. aufgeschmierte Parole "Free Gaza" an Liegenschaften in städtischem Eigentum umgehend zu beseitigen.

Begründung

In den vergangenen Monaten ist es während der kriegerischen Auseinandersetzungen im Gazastreifen bundesweit und auch in Frankfurt gehäuft zu politisch motivierten Beschmierungen an privaten und öffentlichen Einrichtungen gekommen, insbesondere mit Parolen wie "Free Gaza" oder "Free Palestine". Die Kosten für eine systematische Beseitigung überall werden die Stadtkasse und auch die privaten Eigentümer voraussichtlich nicht bestreiten können. Die Stadt Frankfurt am Main muss nach dem Verständnis des Ortsbeirates aber an Liegenschaften im städtischen Besitz handeln, etwa in der Unterführung von der Feuer- und Rettungswache 21 zur Ernst-Kahn-Straße. Solche Graffiti stellen nicht nur eine rechtswidrige Sachbeschädigung dar, sondern sind in der aktuellen weltpolitischen Lage häufig Ausdruck einseitiger, verkürzter Narrative, die in Teilen antisemitisch instrumentalisiert werden. Die pauschale Verwendung von Slogans wie "Free Gaza" an öffentlichen Orten suggeriert etwa im Hinblick auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 eine vereinfachte Täter-Opfer-Umkehr und kann antisemitische Ressentiments schüren. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft darf die Meinungsfreiheit aber kein Deckmantel für Hass, Hetze oder antisemitische Agitation sein - schon gar nicht an öffentlichen Gebäuden, die für unsere demokratischen Institutionen und unsere freiheitliche Grundordnung stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2025OFOF 654/8Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8038Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigen
    Direktanregung
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1314Beschmierungen “Free Gaza“ beseitigenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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