Beschmierungen "Free Gaza" beseitigen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, politisch und rassistisch motivierte Graffiti, einschließlich der Schmierereien mit dem Inhalt "Free Gaza", kurzfristig zu entfernen. Dies soll zur Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in Frankfurt am Main beitragen und zeigt eine klare Haltung gegen solche politischen Äußerungen im Stadtbild.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass politisch, rassistisch und ähnlich motivierte Graffiti kurzfristig entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar.
In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen sowie konkreter Standorte auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, gibt es strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff.
Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrs- zeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den städtischen Mängelmelder) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 654/8Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2026OMOM 8038Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigenDirektanregung
- 4. September 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1314Beschmierungen “Free Gaza“ beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab