Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des alten Hausener Friedhofs zu informieren, da seit Jahren keine Fortschritte erzielt wurden. Die Anregung zielt darauf ab, eine zukünftige Gestaltung des Friedhofs zu planen, die der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Fläche dient.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand bezüglich des alten Hausener Friedhofs zeitnah zu informieren.
Begründung
Die Mauer des alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und das Areal seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Nach Aussage des Berichts B 46, der einen Abbruch und ggf. Ersatz empfiehlt, wird eine Neugestaltung mit Materialien der alten Friedhofsmauer befürwortet. Bei dem Ortstermin am 6. März 2025 wurde vonseiten des Grünflächenamts zugesagt, die Ergebnisse der Untersuchungen, die derzeit u. a. bezüglich der Standfestigkeit durchgeführt würden, dem Ortsbeirat mitzuteilen. Das ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschehen. Die Bewohner von Hausen wünschen sich eine attraktive Gestaltung der Fläche im Sinne eines Treffpunkts mit Aufenthaltsqualität. Sie haben sich aktiv mit Vorschlägen eingebracht. Deshalb wäre zu wünschen, dass der Magistrat eine Perspektive gibt, wann und wie mit der Gestaltung des alten Hausener Friedhofs zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Januar 2026 richtete Ortsbeirat 7 diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 13. April 2026 mit der Stellungnahme ST 691. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 12 Wochen.