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Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen gegen das illegale Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Es werden regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen und bauliche Veränderungen vorgeschlagen, um die Gehwege wieder für Fußgänger nutzbar zu machen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, dem seit Jahrzehnten bestehenden illegalen Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, insbesondere in der Sondershausenstraße sowie den davon abführenden Wohnstraßen, endlich wirksam entgegenzutreten.

  1. Regelmäßige und konsequente Überwachung insbesondere auch an Wochenenden und an Sonntagen.
  2. Konsequente Einleitung von Abschleppmaßnahmen, insbesondere bei

- zugeparkten Zebrastreifen;

- Kreuzungs- und Einmündungsbereichen;

- Feuerwehrzufahren sowie

- sonstigen sicherheitsrelevanten Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger.

  1. Bauliche Sicherung der Gehwege durch die Aufstellung von Pollern, Radbügeln oder vergleichbaren Elementen, insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sofern nach deren Aufstellung die vorgeschriebene Mindestrestbreite der Gehwege eingehalten wird.

Begründung

Bereits seit 1993 weist der Ortsbeirat wiederholt auf die unhaltbaren Zustände durch das illegale Gehwegparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung hin. Trotz dieser langjährigen Hinweise hat sich die Situation kaum verbessert. Gehwege werden regelmäßig vollständig oder so stark zugeparkt, dass sie für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren kaum oder gar nicht nutzbar sind.

Besonders gravierend ist die regelmäßige Blockierung von Feuerwehrzufahren und Kreuzungsbereichen. Hier entstehen konkrete Gefahren für Leib und Leben, die nicht länger hingenommen werden dürfen. Der wiederholte Verweis des Magistrats auf die Möglichkeit privater Onlineanzeigen greift zu kurz. Dieses Instrument ist aufgrund seiner umständlichen und wenig nutzerfreundlichen Gestaltung offensichtlich nicht geeignet, das Problem wirksam zu lösen.

Was es stattdessen braucht, ist ein sichtbares, konsequentes und dauerhaftes Handeln der zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen bei schweren Verstößen und bauliche Maßnahmen zur Prävention sind notwendig, um die Gehwege wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger.

Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat seiner Verantwortung für Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Ordnung im öffentlichen Raum endlich gerecht wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2025OFOF 1823/1Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 7950Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden
    Direktanregung
  3. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1354Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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