Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat informierte, dass die Gehwege in der Sondershausenstraße und Herxheimer Straße im Rahmen der allgemeinen Streife überwacht werden. An Sonntagen finden jedoch keine Kontrollen statt, da die Verkehrspolizei nur zu Veranstaltungen im Dienst ist. Die Landespolizei wird über den Vorfall informiert und übernimmt die Kontrolle außerhalb der Dienstzeiten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Straßen werden im Rahmen der allgemeinen Streife innerhalb der Dienstzeiten (Mo-Fr 7-22h, Sa 10-18h) kontrolliert. Sonntags ist die Städtische Verkehrspolizei lediglich zu Veranstaltungen im Dienst, so dass hier keine Kontrollen durchgeführt werden können. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt die Landespolizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Landespolizei wird daher über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2025OFOF 1631/1Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 27. Mai 2025OMOM 7072Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernDirektanregung
- 24. Oktober 2025STST 1788Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernStellungnahme
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 916Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab