Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Gehwegparkens in der Friedrich-Ebert-Siedlung. Dies wird seit Jahren als gefährlich und unhaltbar wahrgenommen, daher wird eine verstärkte Überwachung und bauliche Maßnahmen gefordert, um die Gehwege für Fußgängerinnen und Fußgänger wieder nutzbar zu machen.
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Sondershausenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Robinien-Schösslinge in der Friedrich-Ebert-Siedlung dauerhaft beseitigen – sichere Spielflächen für Kinder gewährleisten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Sondershausenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem seit Jahrzehnten bestehenden illegalen Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, insbesondere in der Sondershausenstraße, sowie den davon abführenden Wohnstraßen, endlich wirksam entgegenzutreten.
- Regelmäßige und konsequente Überwachung insbesondere auch an Wochenenden und an Sonntagen.
- Konsequente Einleitung von Abschleppmaßnahmen, insbesondere bei: zugeparkten Zebrastreifen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Feuerwehrzufahren sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger.
- Bauliche Sicherung der Gehwege durch die Aufstellung von Pollern, Radbügeln oder vergleichbaren Elementen, insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sofern nach deren Aufstellung die vorgeschriebene Mindestrestbreite der Gehwege eingehalten wird.
Begründung
Bereits seit 1993 weist der Ortsbeirat wiederholt auf die unhaltbaren Zustände durch illegales Gehwegparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung hin. Trotz dieser langjährigen Hinweise hat sich die Situation kaum verbessert. Gehwege werden regelmäßig vollständig oder so stark zugeparkt, dass sie für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren kaum oder gar nicht nutzbar sind. Besonders gravierend ist die regelmäßige Blockierung von Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereichen. Hier entstehen konkrete Gefahren für Leib und Leben, die nicht länger hingenommen werden dürfen. Der wiederholte Verweis des Magistrats auf die Möglichkeit privater Online-Anzeigen greift zu kurz. Dieses Instrument ist aufgrund seiner umständlichen und wenig nutzerfreundlichen Gestaltung offensichtlich nicht geeignet, das Problem wirksam zu lösen. Was es stattdessen braucht, ist ein sichtbares, konsequentes und dauerhaftes Handeln der zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen bei schweren Verstößen und bauliche Maßnahmen zur Prävention sind notwendig, um die Gehwege wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat seiner Verantwortung für Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Ordnung im öffentlichen Raum endlich gerecht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 1823/1Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026OMOM 7950Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1354Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung SPD