Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfällen und Katastrophen zu entwickeln. Dies ist notwendig, da Erfahrungen aus vergangenen Vorfällen gezeigt haben, dass Informations- und Hilfsleistungen im Krisenfall herausfordernd sind. Das erwartete Ergebnis ist ein verwertbares Informationssystem, das die Bevölkerung über Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten aufklärt.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall erfolgt. Gibt es festgelegte Orte, an die sich die Menschen wenden können?
Begründung
Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt es sogenannte Leuchtturm-Konzepte - Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 984/3Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 22. Januar 2026Sie sind hierVV 1371Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallAnfrage
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 821Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen