Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen im Nordend, um bei Stromausfällen und Katastrophen dezentrale Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen. Diese Leuchttürme sollen sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger verlässlich informiert werden, auch wenn digitale Kommunikationswege ausfallen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Branddirektion Frankfurt am Main erarbeitet derzeit ein umfassendes Einsatzkonzept für sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-L). Diese sind im Falle eines Strom- oder Infrastrukturausfalls als dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung vorgesehen. Die Einrichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme erfolgt bedarfsorientiert an geeigneten Standorten im Stadtgebiet. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Versorgung, sodass die Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in der Regel fußläufig erreichbar sind. Auf diese Weise wird eine verlässliche Informations- und Unterstützungsstruktur auch bei Ausfall digitaler Kommunikationswege sichergestellt. Zentrale Aufgabe der Katastrophenschutz-Leuchttürme ist die Information der Bevölkerung im Ereignisfall. Das Presse- und Informationsamt stimmt sich hierzu eng mit der Branddirektion ab, insbesondere im Hinblick auf eine angemessene und wirksame Kommunikation des Konzepts.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 984/3Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 22. Januar 2026VV 1371Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallAnfrage
- 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 821Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab