Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt, dass der Magistrat ein Konzept zur Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und Katastrophenfällen prüft und berichtet. Dies soll dazu dienen, die Bürger über feste Anlaufstellen zu informieren, an denen sie Hilfe und Informationen erhalten können.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten
Wie erfolgt im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall?
Gibt es festgelegte Orte an die sich die Menschen wenden können?
Begründung
Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt sog. "Leuchtturm-Konzepte". Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026Sie sind hierOFOF 984/3Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 22. Januar 2026VV 1371Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallAnfrage
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 821Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme