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Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BAB

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Fragestunde wird berichtet, dass im Stadtteil Kalbach umfangreiche Baumfällungen, sowohl an Autobahnarealen als auch am Sportplatz, erfolgt sind, was zu Unmut führt. Der Magistrat kann zu den Fällungen an den Autobahnen keine Aussage treffen, beschreibt jedoch die Fällungen am Sportplatz als Teil von Revitalisierungsmaßnahmen mit geplanten Ersatzpflanzungen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3792 Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BAB 5 und 661, auf die die Stadt wohl keinen Einfluss hat. Andererseits sind auch städtische Bereiche wie am Sportplatz des FC Kalbach betroffen. Die Fällungen sorgen für großen Unmut im Stadtteil. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat die Beobachtungen aus Kalbach bestätigen und Gründe für die Fällungen nennen?

Antwort des Magistrats

Zu den Maßnahmen entlang des BAB 5 und 661 kann der Magistrat in der Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit keine Aussage treffen. Die Untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass es sich um Gehölzschnittarbeiten der Autobahnmeistereien handelt. Eine Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erfolgt. Bei diesen Gehölzrückschnitten handelt es sich um Gehölzschnitte, die als regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen angesehen werden. Diese werden gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Naturschutzgesetz nicht als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen, "wenn sie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen." Diese Regelung zur gesetzlichen Freistellung von Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen hat erst im Jahr 2023 in das novellierte Hessische Naturschutzgesetz, HENatG, Eingang gefunden. Die Stadt Frankfurt und der Hessische Städtetag haben sich im Rahmen der Novellierung des HENatG gegen diese Regelung ausgesprochen, weil die Befürchtung besteht, dass damit die Baumfällungen entlang von Autobahnen und anderen Infrastrukturachsen zunehmen. Dies könnte sich auch durch den vorliegenden Fall bestätigen. Bei den Baumfällungen am Sportplatz in Kalbach handelt es sich um umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Revitalisierung der Sportanlage. Hier mussten nördlich des Grundstückes eine Reihe von Bäumen gefällt werden. Es handelte sich hierbei um Silberahorn, einige Feldahorn sowie Pappeln. Hierzu fand im Frühjahr 2025 eine Begehung statt, um die notwendigen Fällungen und die Auflagen zur Durchführung adäquater Ersatzpflanzungen abzustimmen. Bei den Bäumen lagen zudem erhebliche Vitalitätsdefizite vor. Im Herbst 2025, nach dem Ende der Vogelschutzzeit, wurden die Bäume gefällt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen auf der Sportanlage Kalbach werden die Ersatzpflanzungen, in der darauffolgenden Pflanzperiode, vorgenommen. Als Ersatz sind Säuleneichen vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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