Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, ein einseitiges Parkverbot in der Monisstraße einzuführen, um die Durchfahrtsbreite für Fahrzeuge und die Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen zu gewährleisten. Hintergrund sind Rückmeldungen von Anwohnern über Schwierigkeiten durch beidseitig geparktes Fahrzeug.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Monisstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.08.2026.
- Halbhüftiges Parken im Bundenweg08.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Monisstraße per E-MailAnregung
Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Hauseinfahrten sind nur schwer nutzbar. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist.
Begründung
der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Hauseinfahrten sind nur schwer nutzbar. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2026OFOF 1173/9Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7985Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 899Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats