Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, ein einseitiges Parkverbot in der Monisstraße einzuführen, um den ungehinderten Verkehr von Fußgängern und größeren Fahrzeugen sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die derzeitige Situation die passierbare Gehwegbreite erheblich einschränkt und somit die Verkehrssicherheit gefährdet.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Monisstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.08.2026.
- Halbhüftiges Parken im Bundenweg08.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße22.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Monisstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der Monisstraße ist beidseitig das Parken auf dem Gehweg durch die Verkehrszeichen (VZ) 315‑50 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links) bzw. VZ 315‑55 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugelassen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs‑Ordnung (VwV‑StVO) lässt sich das Parken auf Gehwegen nur erlauben, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen verbleibt. Dies gilt auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen und im Begegnungsfall. In der Monisstraße reduziert das beidseitige Gehwegparken die Restgehwegbreite auf knapp einen Meter, sodass ein ungehindertes Vorbeikommen von Fußgänger:innen nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin führt das beidseitige Parken auf dem Gehweg dazu, dass die benötigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern stellenweise unterschritten wird. Demzufolge haben insbesondere größere Fahrzeuge erhebliche Probleme, die Straße ungehindert zu befahren. Der Anregung wird daher im beschriebenen Umfang entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2026OFOF 1173/9Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Januar 2026OMOM 7985Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 899Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab