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Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird vorgeschlagen, ein einseitiges Parkverbot in der Monisstraße einzuführen, um den ungehinderten Verkehr von Fußgängern und größeren Fahrzeugen sicherzustellen. Dies ist notwendig, da die derzeitige Situation die passierbare Gehwegbreite erheblich einschränkt und somit die Verkehrssicherheit gefährdet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Monisstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

In der Monisstraße ist beidseitig das Parken auf dem Gehweg durch die Verkehrszeichen (VZ) 315‑50 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links) bzw. VZ 315‑55 (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugelassen. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs‑Ordnung (VwV‑StVO) lässt sich das Parken auf Gehwegen nur erlauben, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen verbleibt. Dies gilt auch für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen und im Begegnungsfall. In der Monisstraße reduziert das beidseitige Gehwegparken die Restgehwegbreite auf knapp einen Meter, sodass ein ungehindertes Vorbeikommen von Fußgänger:innen nicht gewährleistet werden kann. Weiterhin führt das beidseitige Parken auf dem Gehweg dazu, dass die benötigte Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern stellenweise unterschritten wird. Demzufolge haben insbesondere größere Fahrzeuge erhebliche Probleme, die Straße ungehindert zu befahren. Der Anregung wird daher im beschriebenen Umfang entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2026OFOF 1173/9Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 22. Januar 2026OMOM 7985Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeDirektanregung
  3. 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 899Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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