Halbhüftiges Parken im Bundenweg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, halbhüftiges Parken im Bundenweg zu legalisieren, da es bereits praktiziert wird. Dies soll unter Berücksichtigung der Gehweg- und Fahrbahnverhältnisse geschehen, um den Parkdruck in der Gegend zu verringern.
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Monisstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im Bundenweg das halbhüftige Parken mit Zeichen 315 StVO zu legalisieren. Dabei soll geprüft werden, ob dies unter Wahrung der erforderlichen Gehweg- und Fahrbahnbreiten beidseitig ermöglicht werden kann. Sollte eine beidseitige Regelung nicht möglich sein, soll zumindest eine einseitige Legalisierung des halbhüftigen Parkens erfolgen.
Begründung
Im Bundenweg wird bereits seit längerer Zeit beidseitig halbhüftig mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist ein beidseitiges Parken ausschließlich auf der Fahrbahn nicht möglich, ohne die notwendige Durchfahrtsbreite insbesondere für größere Fahrzeuge einzuschränken.
Gleichzeitig besteht im Bundenweg ein hoher Parkdruck, der durch die Nähe zur U-Bahn und die Nutzung der kostenfreien Parkmöglichkeiten durch Pendler zusätzlich verstärkt wird. Ein Wegfall der derzeit genutzten Stellplätze würde die Parksituation für die Anwohnerinnen und Anwohner weiter verschärfen.
In umliegenden Straßen, beispielsweise der Monisstraße und der Schönwetterstraße, bestehen bereits entsprechende Regelungen zum halbhüftigen Parken. Eine eindeutige Beschilderung würde daher auch im Bundenweg für eine rechtssichere und den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Parksituation sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. August 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.08.2026 im OBR 9 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU, 1 SPD, AfD, FDP und BFF (= Annahme)