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  • Laut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung planen fünf Prozent der Kommunalpolitiker:innen in Deutschland wegen Gewalt
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2919 Laut einer Studie der Heinrich-Böll-Stiftung planen fünf Pr ozent der Kommunalpolitiker:innen in Deutschland wegen Gewalt, Hass und Hetze ihr Amt niederzulegen. Mehr als die Hälfte der Befragten wurden bereits bedroht, beschimpft und sogar körperlich angegriffen. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um ehrenamtliche Kommunalpolitiker:innen vor rechter Gewalt zu schützen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Ich beantworte die Frage wie folgt: Grundsätzlich ist der Magistrat nicht direkt in Fragen des Personenschutzes eingebunden. Wie der Präventionsrat der Stadt Frankfurt jedoch berichtet, wurde Anfang 2020 die Gründung eines Runden Tisches zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. Daraus entstand ein Aktionsplan mit verschiedenen Maßnahmen, der auch den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern berücksichtigt. Gewaltdelikte fallen unter das Strafrecht und werden von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden - Staatsanwaltschaft und Polizei - aufgeklärt und verfolgt. Es gibt bereits verschiedene Handlungs- und Hilfsleitfäden für den Umgang mit Hass und Bedrohungen gegenüber Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Diese sind unter anderem in einer Broschüre des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention zusammengefasst. Die Broschüre kann digital abgerufen werden. In konkreten Fällen bietet das Polizeipräsidium Frankfurt am Main nach einer Anzeigeerstattung eine individuelle sicherheits- und verhaltensorientierte Beratung an. Diese umfasst unter anderem: Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Postsendungen, E-Mails oder Anrufen, allgemeine Sicherheits- und Verhaltensberatung, Sicherheitsüberprüfungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Vermittlung an zivilgesellschaftliche oder psychosoziale Beratungsstellen. Anzumerken ist darüber hinaus, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit amtlichen Veröffentlichungen bei Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen die im Einzelfall bestehende Gefährdungslage erkannt und entsprechende Regelungen zum Schutz von Bewerber:innen getroffen hat. In diesen Fällen wird aufgrund ihrer Gefährdung eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz im Melderegister eingetragen. Zuletzt möchte ich noch auf die Veranstaltung hinweisen, die heute stattgefunden hat und an der auch einige teilgenommen haben. Das Polizeipräsidium hat hier im Hause Mandatsträger und Mandatsträgerinnen informiert, wie man grundsätzlich mit solchen Fällen umgehen kann, und Verhaltensweisen aufgezeigt, wie in solchen Fällen zu reagieren ist. Das Ganze hat im Sommer schon einmal stattgefunden und wird möglicherweise auch noch einmal wiederholt. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller. Herr Shehata, bitte schön! Stadtverordneter Omar Shehata, SPD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin, für Ihre Antwort! Liege ich also richtig in der Annahme, dass der Magistrat aktuell keine Pläne hat, um ehrenamtliche Stadtverordnete und Ortsbeiräte in unseren Reihen zu schützen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Ich sagte vorhin, grundsätzlich ist Personenschutz Aufgabe der Landespolizei. Das wäre von unserer Stadtpolizei weder inhaltlich noch personell leistbar. Wir haben ungefähr 400 kommunalpolitisch Tätige hier in der Stadt, wenn man jetzt nur einmal Ortsbeiräte und Stadtverordnete nennt. Ein direkter Personenschutz durch die Stadtpolizei ist sicherlich nicht zu gewährleisten. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Klinger von der AfD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: (Zusatzfrage) Frau Rinn, vielen Dank für die Beantwortung! Wenn man die ursprüngliche Frage von Herrn Shehata liest, dann ist konkret von rechter Gewalt gesprochen worden. Sie haben schon ausgeführt, dass ein konkreter Schutz durch den Magistrat schwierig ist. Sieht zumindest der Magistrat, auch wenn die SPD es vielleicht nicht tut, eine konkrete Bedrohung auch bei linker Gewalt? (Beifall, Zurufe) Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Es gibt bedauerlicherweise Gewalt von allen Seiten. Deswegen gelten zum Beispiel diese Handlungs- und Hilfsleitfäden zum Beispiel und auch sonstige Hilfe grundsätzlich. Wir differenzieren da nicht. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2919 Stadtverordneter Omar Shehata, SPD: Herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Anfeindungen, Drohungen und sogar tätliche Übergriffe - all das wurde in den letzten Jahren zum Alltag der vielen ehrenamtlich engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. 60 Prozent der Befragten haben angegeben, selbst Opfer dieser Anfeindungen gewesen zu sein. Mehr als die Hälfte hat ernsthaft überlegt, ihr Mandat niederzulegen. So auch ich. Was unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit gesagt und geschrieben wird, entpuppt sich als Strategie namens Silencing. Die Täter, meistens männlich und mit rechtsextremer Gesinnung, üben so lange Druck auf Betroffene aus, bis die Ehrenamtlichen letztlich aufgeben. In unzähligen deutschen Kommunen ist es jetzt schon schwer, genügend Kandidierende für die Wahl zu finden, weil einige Angst vor Anfeindungen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Demokratie angeht, ist es fünf nach zwölf, und das nicht erst seit dem gestrigen Tabubruch der Union. Wenn ganze Bevölkerungsgruppen Angst haben, sich ehrenamtlich politisch zu engagieren, und daher der Politik fernbleiben, dann sitzt bald niemand mehr hier. Wir dürfen daher nicht zulassen, dass ein paar wenige Gewalttätige uns die Demokratie wegnehmen. Die Bundesregierung hat uns erneut einige Instrumente an die Hand gegeben, die wir endlich nutzen sollten. Mit der Novellierung des Bundesmeldegesetzes ist es erneut vereinfacht worden, für ehrenamtliche Kommunalpolitiker eine Auskunftssperre zu erteilen. Das muss für alle formlos und unkompliziert machbar sein. Aber auch weitere Maßnahmen kann der Magistrat von sich aus ergreifen, zum Beispiel die Errichtung einer speziellen E-Mail-Adresse für Stadtverordnete und Ortsbeiräte. Bisher nutzen alle ihre privaten E-Mail-Adressen, die in einigen Fällen zu Sammelbecken für Drohungen und Beleidigungen geworden sind. Es kann nicht sein, dass das ein Privileg der Hauptamtlichen ist. Wir brauchen daher darüber hinaus eine feste Ansprechperson - bei der Polizei oder dem Büro der Stadtverordnetenversammlung -, um solche Fälle zu melden. Aktuell werden Betroffene stets von Behörde zu Behörde geschickt und niemand fühlt sich eigentlich angesprochen. (Beifall) Den CDU-Vorschlag, Straftätern das Wahlrecht zu entziehen, lehne ich an dieser Stelle ab. Er fällt in die Kategorie "einfach abschieben oder ausbürgern". Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie einfach Ihren Job machen und mehr Richter und Staatsanwälte einstellen würden, denn das liegt in Ihrem Tätigkeitsbereich. Doch eines dürfen wir auf gar keinen Fall, meine verehrten Damen und Herren: den Zustand einfach hinnehmen, nach der Logik, die werden schon irgendwann einmal aufhören, wenn man sie ignoriert. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es in diesem Saal still. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ihre Redezeit ist um, Herr Shehata. Stadtverordneter Omar Shehata, SPD: (fortfahrend) Beherzigen Sie das Anliegen der Stadtverordneten bitte, denn sie sind das Herzstück der Demokratie. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächster hat der fraktionslose Stadtverordnete Herr Dr. Schulz das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, fraktionslos: Herr stellvertretender Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angriffe auf Politiker haben deutlich zugenommen und deshalb ist es richtig, sich in dieser Aktuellen Stunde mit dem Thema zu befassen. Beim Blick auf die Statistik fällt Folgendes auf: Zwei Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen. Das sind zum einen Politiker der GRÜNEN und zum anderen die der AfD. Beide Gruppen stehen weit vor den anderen Parteien. Das ist interessant, politikpsychologisch aber sicher nicht überraschend. Es wird folgendes Spiel gespielt: Rechts-extreme greifen Linke an. Linksextreme greifen Rechte an. Letzteren Aspekt hat der Fragesteller nicht aufgegriffen. Das kann Zufall oder Absicht sein. Bei Letzteren käme der Verdacht auf, dass es dem Fragesteller wohl nicht auf das Thema ankommt, sondern andere Motive eine Rolle spielen. Nach dem gestrigen Tag sollte jedenfalls die CDU ein Auge auf ihre Geschäftsstellen werfen und gucken, dass da nichts passiert, denn es gefällt nicht jedem, wenn man parlamentarische Rechte in Anspruch nimmt. (Beifall) Wir haben auch der Presse entnommen, dass die Wohnung des Kollegen Fuchs beschmiert wurde - ich vermute, die Täter sind nicht aus dem rechtsextremen Milieu gekommen - und ein Stand der AfD nur durchgeführt werden kann, wenn acht Polizisten danebenstehen, weil sonst Schlägereien drohen. Da frage ich: Wo leben wir eigentlich? (Beifall) Es muss klar sein: Jede Form von Gewalt ist abzulehnen, ob von rechts, links oder sonst woher. (Beifall) Und deshalb, Omar, solltest du dich thematisch etwas breiter aufstellen und in deiner Frage das Wort "rechter" vor dem Wort "Gewalt" weglassen. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion der Stadtverordnete Klinger. Bitte schön! Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Dr. Schulz hat jetzt schon einiges vorweggenommen, aber es ist tatsächlich so und ich möchte Ihnen kurz einen Einblick in den Wahlkampf geben, den wir so täglich erleben bei der AfD. Jeder unserer Stände muss von der Polizei geschützt werden, das ist richtig, und bei jedem unserer Stände läuft die Antifa auf - schon seit zehn Jahren, von Anfang an, genau. Jedes Mal werden unsere Plakate beschädigt und dieses Mal in ganz besonderem Maße. Auch der Farbanschlag auf das Haus meines Kollegen Fuchs ist schon angesprochen worden. Bei meinem Kollegen Andreas Lobenstein, der mittlerweile im Landtag sitzt, wurde in die Garage eingebrochen, sein Auto und unser Wahlmaterial beschädigt. Das ist das, was wir täglich erleben müssen. (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich rufe Sie zur Ordnung. Bitte unterlassen Sie solche Zwischenrufe. Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: (fortfahrend) Wer hier in diesem Kontext noch davon spricht, dass diese Problematik mit Gewalt von rechts kommt und nicht von links ... (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich bitte darum, nicht weiter dazwischenzureden. Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: (fortfahrend) ... lebt in einem Paralleluniversum. Jetzt sehen wir, dass wir eine Demonstration direkt vor der Haustür haben, wegen eines demokratischen parlamentarischen Prozesses, der einigen Leuten nicht gefällt. Gut, natürlich, demonstrieren kann man, das ist kein Unrecht, ich finde es trotzdem sehr abstrus ... (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Herr Wehnemann, bitte bleiben Sie ruhiger. Stadtverordneter Willy Klinger, AfD: (fortfahrend) Es ging gerade die Meldung durch die Presse - und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, dass die Parteizentrale der CDU, das Konrad-Adenauer-Haus, geräumt werden musste. (Zurufe) Das tue ich doch! Dass man da noch davon ausgehen kann, dass das dominante Problem von rechts kommt und nicht von links, ist völlig illusorisch. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen - das ist mir ein Bedürfnis -: Gewalt politischer Natur, egal von welcher Seite, ist immer scheiße! Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein

  • Im Zuge des 2021 aktualisierten Gewerbeflächenentwicklungsprogramm hat das Stadtplanungsamt verschiedene Flächen identif
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2920 Im Zuge des 2021 aktualisierten Gewerbeflächenentwicklungsprogramm hat das Stadtplanungsamt verschiedene Flächen identifiziert, die als Standort für neue Gewerbegebiete infrage kämen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welchen Plan verfolgt der Magistrat, um die identifizierten Flächen als Gewerbegebiete auszuweisen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Ritter! Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm dient dazu, Flächen für Industrie und Gewerbe zu sichern. Es sollen Flächen für unterschiedliche Branchen und Betriebsgrößen bereitgestellt beziehungsweise gesichert werden. Denn eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur ist weniger krisenanfällig und ist die Grundlage für wirtschaftliche Stabilität. Der Magistrat hält daher an der Strategie des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms zur Flächensicherung und -vorsorge für Industrie und Gewerbe in Frankfurt am Main fest. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Handlungsansätze des Programms ist nicht eindeutig erkennbar, auf welche Flächen die Frage tatsächlich abhebt. Daher geht die Antwort des Magistrats auf verschiedene Ansätze ein. Potenziale für neues Gewerbe und Industrie bieten Flächen, die brach gefallen sind und aktuell beziehungsweise in naher Zukunft entwickelt und neu strukturiert werden. Hierzu gehören etwa der ehemalige Industriepark Griesheim - inzwischen bekannt als das Projekt "Westside" - oder verschiedene Flächen im Frankfurter Osthafen. Alleine beim Projekt "Westside" handelt es sich um Flächen von über 70 Hektar. Das entspricht in etwa der Größe des Messegeländes. Gemäß den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms sollen Gewerbestandorte durch Änderung der Bebauungspläne gesichert und gestärkt werden. Ein Beispiel: Um den gewerblich-industriellen Charakter des Industrieparks Fechenheim zu sichern, betreibt der Magistrat allein fünf Änderungsverfahren von bestehenden Bebauungsplänen. Ziel ist es an dieser Stelle, die gewerbliche Wirtschaft durch ein ausreichendes Flächenangebot für arbeitsplatzintensive, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Betriebe zu fördern. Die Gebiete sollen auch zukünftig vor allem solche Betriebe aufnehmen, die aufgrund ihres Störgrades in anderen Bereichen nicht zugelassen werden können - also klassische Industriebetriebe. Darüber hinaus werden zur Entwicklung der im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm benannten Zuwachsflächen derzeit folgende Bebauungsplanverfahren durchgeführt: 6.1.3 Industriepark Höchst-Süd unter Bebauungsplan Nr. 935; 7.1.3 Zuwachsfläche Lorscher Straße unter Bebauungsplan Nr. 899 und Bebauungsplan Nr. 942 und 11.9 Wilhelmsbader Weg unter Bebauungsplan Nr. 921. Die Flächen Industriepark Höchst-Süd, Zuwachsfläche, sowie Lorscher Straße, Zuwachsfläche, sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan - Regionalplan Südhessen, RegFNP 2010 - schon als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Die Zuwachsfläche 11.9 Wilhelmsbader Weg wurde zur Prüfung für die nun beginnende Neuaufstellung des RegFNP als gewerbliche Baufläche angemeldet. Die Zuwachsfläche 7.3.1 Nördlich Heerstraße ist Bestandteil der vorbereitenden Untersuchung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest. Die Zuwachsfläche 5.6.1 Kaiserlei ist aktuell noch nicht Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens. Über das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm hinaus wurden zudem weitere neue Gewerbeflächen für die Neuaufstellung des RegFNP als gewerbliche Baufläche angemeldet, zum Beispiel ein interkommunales Gewerbegebiet mit der Gemeinde Liederbach. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2920 Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Überblick über aktuelle Projekte von vorhin, über den ich mich sehr freue! Als Koalition haben wir uns in den vergangenen Jahren intensiv mit einem der zentralen Themen für die wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt beschäftigt: der Entwicklung und Sicherung von Gewerbeflächen. Mit dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm haben wir eine solide Grundlage geschaffen, um bestehende Gewerbeflächen zu sichern, und hier konnten wir bereits erste Erfolge verzeichnen, wie wir vorhin erfreulicherweise gehört haben. Doch lassen Sie mich klar sagen: Wir dürfen uns nicht darauf ausruhen. Es ist entscheidend, dass wir dieses Thema weiterdenken und ausweiten. Unser Ziel muss es sein, nicht nur bestehende Flächen zu sichern, sondern auch neue Gewerbeflächen konkret umzusetzen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Flächen für emittierendes Gewerbe, welches für unsere Industrie von essenzieller Bedeutung ist. Diese Flächen bieten Unternehmen die Möglichkeit, weiter zu wachsen, zu produzieren und Innovationen voranzutreiben, und genau das erhält die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unserer Heimatstadt als wichtiger Wirtschaftsstandort. Hier dürfen wir uns von Auflistungen dann aber auch nicht blenden lassen. So handelt es sich bei einigen der Beispiele von Zuwachsflächen doch eher um kleinere Projekte, bei denen, wie wir vorhin gehört haben, noch kein umfassendes Baurecht besteht, zumindest nicht immer. Noch vor einigen Jahren bezifferte die FRM die Neuansiedlungen von Unternehmen, die wirklich Platz benötigen, tendierend gegen null. Auch die IHK hat den Bedarf betont, immer und immer wieder. Und hier nehmen wir natürlich positiv wahr, dass auch große Flächen demnächst zur Verfügung stehen. Aber beim Industriepark Griesheim handelt es sich in diesem Sinne auch nicht um ein neues Gebiet. Wenn man aber die neuen Gebiete mit verlorenen Gebieten verrechnet, so möchte ich es jetzt einmal nennen - nehmen wir den Schönhof, der ja früher auch ein Gewerbegebiet war, hier als Beispiel - wird man wohl sicher schwer mit einem Zuwachs an Gewerbegebieten argumentieren können. Diesen brauchen wir aber, deswegen ist es gut, dass der südliche Industriepark Höchst jetzt tatsächlich neu hinzukommt. Aber auch hier sollte die UNB nicht zu viele Steine für Neuansiedlungen in den Weg legen, Stichwort Schwanheimer Dünen. Zuletzt müssen wir auch über unsere Stadtgrenzen hinausblicken. Die interkommunale Erschließung von Gewerbeflächen ist ein Schlüssel, um regionale Synergien zu nutzen und gemeinsam mit unseren Nachbarkommunen eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik zu gestalten. Fortschritte in diesem Bereich sind von großer Bedeutung, denn nur so können wir den steigenden Bedarf an Gewerbeflächen nachhaltig decken. Abschließend möchte ich betonen: Die Sicherung und Entwicklung von Gewerbeflächen ist natürlich kein Selbstzweck. Es geht darum, Arbeitsplätze zu schaffen, Unternehmen Perspektiven zu bieten ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ihre Redezeit ist um. Bitte den letzten Satz. Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (fortfahrend) ... und Frankfurt als Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Herzlichen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächste hat das Wort die Stadtverordnete Frau Dr. Fabricius von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Veronica Fabricius, CDU: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Frankfurter Bürger wollen vor allem wissen: Ist mein Arbeitsplatz sicher? Ist meine Zukunft und die meiner Familie sicher? Dass Arbeitsplätze nicht sicher sind, erleben gerade 480 Beschäftigte angesichts der Schließung des Frankfurter Standorts der Bäckerei Glockenbrot. Es ist sehr bedauerlich, wenn eine Firma - ein Traditionsbetrieb von 1904 in Frankfurt -schließt, letztlich auch wegen fehlender Expansionsmöglichkeiten. Wir fragen die Wirtschaftsförderung und die Wirtschaftsdezernentin: Was haben Sie konkret getan, um diesem Unternehmen Perspektiven an diesem Standort aufzuzeigen? An diesem aktuellen Beispiel wird vor allem deutlich, dass Sie als Koalition situativ reagieren. Sie agieren nicht strategisch. Wo ist Ihr Zukunftsplan für neue Gewerbeflächen? Wir brauchen für die unterschiedlichen Firmen, die in Frankfurt sind und die nach Frankfurt kommen wollen, einfach mehr Platz. Das alles ist nicht neu, der Zusatzbedarf ist bereits seit 2015 auf 140 Hektar berechnet worden. Das sind in etwa 200 Fußballfelder. Mit dem Beschluss zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm hat die alte Koalition noch 2021 ihre Hausaufgaben gemacht. Aber seither kommt nicht einmal die städtische Stabsstelle für dieses Programm in die Startblöcke. Den immer wieder gleichen vertröstenden Zwischenbericht haben wir nun zum sechsten Mal zur Kenntnis nehmen dürfen, meine Damen und Herren. (Beifall) Herr Ritter, Sie sprechen davon, die Koalition habe sich intensiv mit diesem Programm beschäftigt - beschäftigt! Wissen Sie, wie wenige neue, also wirklich zusätzliche Gewerbeflächen seit 2021 in Frankfurt entstanden sind? Faktisch null Hektar, meine Damen und Herren. Von gut 40 Bebauungsplänen, die seit 2010 in Aufstellung sind, beschäftigen sich zwar 15 mit Gewerbe- und Industrieflächen, aber es geht dort fast ausschließlich um Sicherung des Bestands. Die von Ihnen genannten Flächen, Herr Dezernent Gwechenberger, der Wilhelmsbader Weg, die Lorscher Straße und der Industriepark Höchst, sind alles Nebelkerzen, denn de facto stecken diese Gebiete in unterschiedlichen Aufstellungsverfahren fest. Aus Sicht unserer CDU gibt es in dieser Stadtregierung keinen Plan und nicht einmal Ambitionen, etwas für die gewerbliche Wirtschaft und die Flächennot zu tun. Sie investieren zu wenig Zeit in die Zukunft unserer Stadt. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächster hat der Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger das Wort. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Ich hatte es vorhin ausgeführt, dass wir momentan an verschiedenen Flächen arbeiten. Man muss da auch einordnen. Wir haben bei verschiedenen Flächen Aufstellungsbeschlüsse auf den Weg gebracht; abgeleitet vom integrierten Stadtentwicklungskonzept, welches hier im Haus mit breiter Mehrheit beschlossen wurde und eine wichtige Grundlage bildet, um Klarheit zu haben, was wo passiert. Wir müssen ganz klare Aussagen treffen, wo Quartiere zum Wohnen weiterentwickelt werden können, wo wir die freien Flächen, also die grüne Stadt, entsprechend weiter ausbauen sollten und wo wir Antworten für die produktive Stadt finden müssen. Die produktive Stadt ist der Bereich, den wir über das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm abgesichert haben und wo wir jetzt ganz klare Bebauungspläne auf den Weg gebracht haben, und die geben den Unternehmen heute schon Sicherheit für Investitionen. Es ist extrem wichtig, dass wir diese Bebauungspläne haben, weil damit eine Planungssicherheit in Frankfurt herrscht für die Ansiedlungen von Unternehmen. Mike Josef hat es ja gezeigt: Wir haben in den letzten Wochen und Monaten einige Unternehmen in Frankfurt angesiedelt. Gerade auch im Industriepark Zukunftsbranchen, daran arbeiten wir auch weiter, sodass wir mit einer klaren und klugen Flächenbereitstellung den Unternehmen aus den Zukunftsbranchen Raum geben. Deshalb ist es wichtig, dass wir umgekehrt auch Rechenzentren steuern und dafür sorgen, dass wir in Frankfurt einen guten und ausgewogenen Branchenmix ermöglichen. Wir siedeln hier unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen an und bringen diese Wirtschaftsentwicklung durch die kluge und vorausschauende Standort- und Flächenpolitik voran. Aus verschiedenen Epochen haben wir daran gemeinsam gewirkt und wir arbeiten daran weiter. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Die Koalition hat mit dem Etatantrag E 215/24 für die Jahre 2024 und 2025 1.000.000 Euro für die Einrichtung eines Kinde
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2921 Die Koalition hat mit dem Etatantrag E 215/24 für die Jahre 2024 und 2025 1.000.000 Euro für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes bereitgestellt. Auch das Konzept für ein solches Parlament ist fertig und liegt dem Magistrat vor. Ich frage den Magistrat: Wann wird das Kinder- und Jugendparlament in Frankfurt umgesetzt, und welche Gründe verhindern bisher die Einbringung einer entsprechenden Magistratsvorlage? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dalhoff, liebe Ayse! Ich bedanke mich für die Frage zum Kinder- und Jugendparlament. Ich möchte zu Beginn eine kurze Einordnung vornehmen. Frankfurt hat sich bereits auf den Weg gemacht, ein Kinder- und Jugendparlament zu realisieren. Ich möchte gleich am Anfang allen Beteiligten, die sich in diesem Prozess engagieren, danken und insbesondere den jungen Menschen aus dem StadtschülerInnenrat. Ich bin mir nicht sicher, aber ich sehe ein paar hier oben sitzen - stellvertretend unser Dank an den StadtschülerInnenrat. (Beifall) Sie haben gemeinsam mit dem Frankfurter Jugendring wesentliche Konzeptvorschläge erarbeitet. Zuständig für die Umsetzung dieses kommunalen Beteiligungsformates in unserer Stadt ist das Büro der Stadtverordnetenversammlung. Dort wird das Kinder- und Jugendparlament angegliedert. Dies hält der Magistrat für wichtig: Eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe mit dem bestehenden Parlament soll ermöglicht werden. Ich trage die Antwort als Mitglied des Magistrats also stellvertretend für das Büro der Stadtverordnetenversammlung vor. Frankfurt am Main soll eine Stadt für alle Menschen sein. Alle Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, des Umgangs mit Krisen oder der Ausgestaltung sozialer Infrastruktur haben Auswirkungen auf junge Menschen. Wir leben außerdem in einer alternden Gesellschaft. Die Gruppe von Kindern und Jugendlichen wird immer kleiner. Das bedeutet, junge Perspektiven sind strukturell unterrepräsentiert. Das können und dürfen wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Ganz aktuell wird deutlich, welche Auswirkungen es hat, wenn Menschen den Glauben an die Demokratie verlieren. Kinder und Jugendliche aktiv an politischen Aushandlungsprozessen zu beteiligen und teilhaben zu lassen, ist unsere Pflicht. (Beifall) Die Lebensphasen von Kindheit und Jugend sind heute so divers wie nie, stellt der 17. Bericht der Bundesregierung zur Lage von Kindern und Jugendlichen fest. Ich zitiere aus dem Bericht: "Ein gerechtes Aufwachsen aller jungen Menschen kann nur dann möglich sein, wenn die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention nach Artikel 3 vorrangig", ich wiederhole das: "vorrangig berücksichtigt werden. [...] Für junge Menschen sollten dabei Möglichkeiten geschaffen werden, ihre Themen und Interessen unabhängig", auch das wiederhole ich noch einmal: "unabhängig von Fraktionen oder Mandatsträger:innen in Gremien einzubringen." Als Magistrat sehen wir uns in der Pflicht und Verantwortung, die notwendigen Strukturen hierfür zu schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung, Sie, hat die Mittel für ein Kinder- und Jugendparlament freigegeben. Es herrscht ein überparteilicher Konsens, dass das Kinder- und Jugendparlament ein wichtiges Instrument der demokratischen Beteiligung der jungen Frankfurter:innen an der Kommunalpolitik sein wird. Der Umfang dieses Projektes ist groß und komplex. Das Kinder- und Jugendparlament wird als neue kommunalpolitische Institution gut in den bestehenden Strukturen ergänzt. Ein solches Parlament muss Gehör finden, es braucht nachhaltige und feste Strukturen. Deshalb sind viele Aspekte zu durchdenken und in manchen Punkten noch final abzustimmen. Der Magistrat geht davon aus, dass in Kürze Anträge zur Beschlussfassung in dieses Parlament eingebracht werden. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Wehnemann. Bitte schön! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Können Sie denn versprechen, dass es nächstes Jahr zur Kommunalwahl eingerichtet und wählbar ist? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Das kann ich Ihnen nicht versprechen, weil das in der Stadtverordnetenversammlung erarbeitet wird. Insofern kann ich Ihnen versprechen, dass ich das auf jeden Fall unterstütze. Ich verspreche Ihnen noch etwas anderes: Dieses Kinder- und Jugendparlament ist eingebunden in ein größeres Konzept, nämlich in das Jugendpartizipationskonzept. Was wir parallel dazu machen oder schon gemacht haben, ist, die Jugendeinrichtungen durch die Dynamisierung zu stärken. Und was wir auch machen, ist, dass wir in meinem Dezernat - und dafür übernehme ich auch die Verantwortung - ein Parallelprojekt zur informellen und projektbezogenen Partizipation planen, das heißt ein Mitbestimmungs- und Partizipationsprojekt in den Stadtteilen, wo wir Jugendliche erreichen, die vielleicht keinen oder noch keinen Zugang zu einem Jugendparlament haben werden. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2921 Stadtverordnete Ayse Zora Marie Dalhoff, Linke: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Ende 2023 hat die Projektgruppe jugendmachtfrankfurt ein Konzept für ein Kinder- und Jugendparlament vorgestellt. Seit 2019 haben engagierte junge Menschen in Kooperation mit Wissenschaft und der Verwaltung daran gearbeitet. Dafür haben sie Veranstaltungen an Schulen durchgeführt und sich andere Jugendparlamente in Europa und in Deutschland angeguckt, um am Ende gegen alle Widrigkeiten ein umfangreiches Konzept zu präsentieren. Dafür möchte ich an dieser Stelle einen großen Dank aussprechen: Vielen Dank! Nun haben wir das Jahr 2025 und die Kinder und Jugendlichen haben immer noch kein Parlament - im Gegensatz zu anderen 50 Kommunen allein in Hessen, und das, obwohl in Frankfurt auch die finanziellen Mittel dazu da sind. Denn die Gelder dafür sind im Doppelhaushalt eingestellt worden und es könnte eigentlich losgehen - endlich! Eigentlich. Aber die FDP steht auf der Bremse und blockiert den Prozess. Das kennen wir aus dem Bereich der Mobilität und ist bei der Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen dasselbe. Ende letzten Jahres war zu lesen, man könne sich nicht einigen, wer überhaupt wahlberechtigt sei. Alle Kinder oder Jugendlichen in Frankfurt oder nur die mit EU-Pass? Die Projektgruppe hat sich darüber durchaus Gedanken gemacht, aber da geht es um das Alter. Das macht auch Sinn, es von der Na-tionalität abhängig zu machen, darauf muss man erst einmal kommen. Das zeigt, dass wir den Kern von Kinder- und Jugendpartizipation und was diese so wertvoll für die Gesellschaft macht, nicht verstanden haben. Dass jemand in Frankfurt wohnt, aber nicht mitbestimmen darf, ist ausgrenzend und in diesem Fall definitiv rassistisch. Fragen Sie Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer Meinung, wenn Sie ihre Antwort nicht ertragen! Sie wollen ein Antrags- und Rederecht verhindern und somit das Kinder- und Jugendparlament entkräften, bevor es überhaupt erst zustande kommt. In einer Zeit, in der vor der Krise der Demokratie gewarnt wird, in der Rechtspopulisten und Faschisten auf dem Vormarsch sind, wo wir gestern erleben mussten, dass die CDU gemeinsame Sache macht mit der in Teilen gesichert rechtsex-tremen AfD, in einer solchen Zeit ist es noch viel wichtiger, dass junge Menschen die Demokratie und das, was sie ausmacht, die Partizipation, erleben dürfen. Stattdessen müssen wir jetzt erleben, wie die Politik verzögert und verschleppt. Damit bestätigen wir genau ihren Eindruck von Politik. Wir kehren alle positiven und noch so wichtigen Erkenntnisse der Jugendlichen ins Negative. Und was eigentlich die Demokratie in Form von politischer Bildung stärken und fördern soll, bestärkt nun die Politikverdrossenheit. Frankfurt braucht ein Jugendparlament, und zwar jetzt. Das Konzept steht, das Geld ist da, und an einem Tag wie heute muss man es immer wieder sagen: Liebe CDU, schämt euch! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort für die GRÜNE-Fraktion Herr Stadtverordneter Te-lyakar. Bitte schön! Stadtverordneter Emre Telyakar, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleg;innen, liebe Zuschauende! Ich möchte etwas Schärfe aus der Diskussion herausnehmen, denn ich denke, und das ist heute das Hauptanliegen, für die jungen Menschen steht vor allem im Fokus: Wann und wie kommt endlich dieses Jugendparlament? Darüber sollten wir hier sachlich diskutieren. Wir sind in der Koalition in den letzten Klärungen über Detailfragen. Das liegt daran, dass wir, die Kollegin Dalhoff hat es schon gesagt, 2019 alle zusammengekommen sind, mit der Absicht, jungen Menschen eine Plattform zur Beteiligung und Selbstverwirklichung zu schaffen. Die jungen Menschen, und da auch in unserem Namen noch einmal ein großes Dankeschön, haben über all die Jahre mehr oder weniger ehrenamtlich sehr stark und tapfer an diesem Konzept gearbeitet. Nur hat sich herausgestellt, dass dieses Konzept, an dem wir jetzt noch mal ungefähr ein Jahr gearbeitet haben, sehr komplex ist. Denn um jungen Menschen wirklich ein gerechtes Partizipationssystem zu ermöglichen, müssen viele Hürden geklärt werden. Vor allem muss dies rechtssicher und mit finanziellen Mitteln hinterlegt sein. Genau das haben wir mit dem Etatantrag E 215 bereits geklärt. Wir haben eine Million Euro pro Jahr bereitgestellt, um dieses Parlament auch rechtssicher und finanziell hinterlegt auf die Beine zu stellen. Wie gesagt, wir sind schon in den letzten Zügen und ich möchte hier auch noch einmal sagen: Für uns als GRÜNE-Fraktion und auch in der Koalition ist das oberste Prinzip, möglichst vielen jungen Menschen den Zugang zu diesem Parlament zu ermöglichen, dabei Barrieren zu nehmen, die vielleicht mit dem Geschlecht, der sozialen Herkunft oder der Migrationsgeschichte zu tun haben, aber auch alle jungen Menschen in ganz Frankfurt einzubeziehen. Das heißt, wir verfolgen einen dezentralen Ansatz, wo wir rund 80 junge Menschen zusammenbringen. Das Ganze dauert nun einmal. Jetzt kann ich verkünden, dass wir kurz vor einem Durchbruch sind und dass das schon bald kommen wird und wir uns als Koalition ganz oben auf die Fahne geschrieben haben, dass die Beteiligung von jungen Menschen nicht nice to have, sondern ein Grundsatz unserer Demokratie ist. Denn wer über andere Köpfe hinweg entscheidet in diesen Zeiten der Unsicherheit, der muss es sich im Gegensatz zur Aufgabe machen, diese jungen Menschen auch ehrlich, aufrichtig und nachhaltig einzubeziehen, und genau das werden wir mit unserem Konzept, das wir demnächst hier in der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, auch tun. Dieses Konzept liegt dem Magistrat noch nicht vor, dieses Konzept müssen wir als Stadtverordnete erarbeiten. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir demnächst diesen Antrag hier einbringen werden und dann mit den jungen Menschen hier im Parlament mit Antrags- und Rederecht darüber streiten können, wie wir unsere Zukunft in dieser Stadt gestalten und wie die jungen Menschen sich selbst verwirklichen können. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Herr Telyakar! Als Nächstes hat das Wort für die CDU-Fraktion Frau Stadtverordnete Fischer. Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Jugendparlament - Warten auf Godot. Es ist eines unserer größten Anliegen, Kinder und Jugendliche zur aktiven Teilnahme am politischen Geschehen zu ermuntern, gerade in der jetzigen Zeit, und ihnen auch die Gelegenheit dazu zu geben. Das ist vollkommen unstrittig. Die Jugend ist die Zukunft unserer Stadt und die Stimme der Jugend sollte und muss gehört werden. Wir als CDU setzen uns seit Langem für mehr politische Partizipation junger Menschen ein. Wie jetzt schon oft gehört, beauftragte 2019 Frau Professorin Birkenfeld den Frankfurter Jugendring und den Stadtschülerinnenrat, ein Partizipationskonzept zu erstellen. Dieses Konzept wurde auch 2023 vorgestellt und dann: Still ruht der See! Die Verzögerung ist unerträglich. Der Magistrat ist in der Bringschuld, nicht die Stadtverordneten. In Deutschland existieren bereits 500 Jugendparlamente und in Frankfurt habe ich nur folgende Überschriften im Kopf: Frankfurt bekommt ein Jugendparlament - im August 2023; Warten auf das Jugendparlament - Oktober 2024. Eine Frage in der Fragestunde im November 2024 nach einem konkreten Zeitplan wurde so beantwortet: dass die Wahlen im Herbst 2025 stattfinden werden. Und was ist passiert, wo sind die Vorbereitungen? Nichts. An den eingestellten Millionen, wie schon häufiger erwähnt, kann es ja nicht liegen. Von den Vorbereitungen ist nichts zu spüren. Wir fordern ein starkes, demokratisch gewähltes Jugendparlament und einen klaren Fahrplan für die Umsetzung. Die FDP wird hoffentlich nicht wieder behaupten, dass die Schuldigen bei den Dezernenten der CDU, wahrscheinlich wieder Frank oder Schneider, zu suchen sind. Das ist normalerweise die übliche Ausrede der FDP, um vom eigenen Versagen und den Versäumnissen der Frankfurter Ampel abzulenken. (Beifall) Die Verzögerung ist nicht zu verstehen. Das Konzept liegt vor, es passiert nichts. Die Uneinigkeit innerhalb der Koalition bezüglich des Wahlalters, der Wahlmodalitäten und der Zusammensetzung des Parlaments darf die Einrichtung dieses so wichtigen Instruments nicht so lange herauszögern. Wir fordern eine ganz konkrete Magistratsvorlage, um die Detailfragen abschließend beraten und eine fundierte Diskussion führen zu können. Ohne Vorlage bleibt das gesamte Projekt in der Schwebe und das ist unakzeptabel. Wir erwarten eine sofortige Vorlage eines zuverlässigen Zeitplans. Wir erwarten, dass Sie die Wahlmodalitäten und das Rederecht in den relevanten Gremien festlegen und dass Sie die Einrichtung des Parlaments transparent und unbürokratisch beschleunigen. Wir stehen bereit, das Jugendparlament konstruktiv zu begleiten, und wir erwarten ein handlungsfähiges Parlament bis spätestens Ende 2025. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft Frankfurts gestalten und geben wir der Jugend endlich die Stimme, die sie verdient! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es liegt noch eine Wortmeldung der FDP-Fraktion vor. Herr Stadtverordneter Pürsün, Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Yanki Pürsün, FDP: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wäre es gar nicht notwendig gewesen, noch etwas dazu zu sagen. Der Kollege Telyakar hat ja auf die Fakten hingewiesen, aber die CDU bat jetzt noch einmal um eine Richtigstellung. Anscheinend kennt sie die Fakten nicht. Man sollte niemals die Vorgeschichte ausblenden. Es ist relativ einfach in Frankfurt: Wir haben seit 1993 PARLIS, und wenn man auf das Büro der Stadtverordnetenversammlung zugeht, kann man auch, denke ich einmal, die Protokolle ab 1946 einsehen. Das ist gar kein Problem. Unsere FDP-Kollegin Nicola Beer hat als Stadtverordnete - das müsste etwa im Jahr 1999 gewesen sein - als Erste den Vorschlag gebracht, ein Kinderparlament einzurichten beziehungsweise Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken. Damals unisono die Auffassung des Magistrats: Nö, so was brauchen wir nicht. Die jungen Menschen wollen keine Institutionen, die wollen projektbasiert im Einzelfall zusammenarbeiten. Dann als Nächstes meine Wenigkeit im Jahr 2008. Ich habe das Thema aufgegriffen - und noch einen Zusatz: Wer war am allerstärksten dagegen? Peter Feldmann! Der wollte das nicht, weil er gesagt hat: Nein, nein, nein, keine Konkurrenz, keine konkurrierende Institution, kein Geld für so was, sondern das geht an die Verbände. Basta! Das war damals die Haltung in Frankfurt. 2008 habe ich einen neuen Anlauf gestartet. Wieder genau das Gleiche. Eine andere Dezernentin - an die CDU, ratet mal, welche Parteizugehörigkeit sie hatte - hat damals was Ähnliches gesagt: Nein, die jungen Menschen wollen so etwas Institutionalisiertes nicht. Ich glaube, da ist auch ein bisschen was dran, dass es alles nicht so einfach ist, wie es gedacht wird. Auch damals ging es nicht weiter. Die Mehrheit hätte die FDP beide Male, 1999 und 2008, unterstützen können. Emre Telyakar hat die Fakten dargelegt. Dem Magistrat liegt natürlich nichts vor, weil es aus unserer Mitte erstellt wird. Die Kooperationspartner Linkspartei und CDU können gerne etwas Eigenes erstellen und vorbringen, wenn es ihnen so am Herzen liegt und sie da eine Eile sehen. Ich bin der Meinung, alles, was die Politik erarbeitet, muss funktionieren und durchdacht sein, aber macht doch ruhig einmal selbst etwas. Ich wage die Prophezeiung: Der CDU wird irgendwas an dem, was wir dann gemeinsam vorlegen werden, nicht passen, und ich bin sehr gespannt, ob die CDU dann wirklich zustimmen wird, so wie es sich angehört hat. Wir haben es oft genug erlebt: Sie fordert etwas, lehnt es dann ab und danach fordert sie wieder etwas und dann kommt es doch ganz anders. Also, wir sind gespannt. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Am 10.01.2025 berichtete die Frankfurter Rundschau in einem Artikel mit der Überschrift „Nur in Berlin fährt es sich lan
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2922 Am 10.01.2025 berichtete die Frankfurter Rundschau in einem Artikel mit der Überschrift "Nur in Berlin fährt es sich langsamer als in Frankfurt" über die jährliche Verkehrsmessung des Navigationsgeräteherstellers und Kartenspezialisten TomTom, dem "TomTom Traffic Index". Dieser vergleicht Städte in Deutschland, Europa und weltweit miteinander. Danach brauchen Autofahrer in Frankfurt mittlerweile 26 Minuten und 27 Sekunden für eine zehn Kilometer lange Strecke. Mehr Zeit brauchen sie innerhalb Deutschlands nur in Berlin. Ich frage den Magistrat: Welche Schlüsse oder Handlungsempfehlungen zieht der Magistrat aus dieser Verkehrsmessung für seine Verkehrspolitik? Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Stadtverordnete, sehr geehrter vertretender Fragesteller! Ich bin der stellvertretende Antwortgeber und beantworte die Frage wie folgt: Auch ohne die aktuellsten Daten des "Tomom Traffic Index" zu bemühen, lässt sich feststellen, dass der Verkehr in allen Großstädten - und auch in Frankfurt - seit Jahren zunimmt. Das ist wenig erstaunlich, denn Frankfurt wächst, die Zahl der Menschen, die in Frankfurt leben sowie ein- oder auspendeln, nimmt kontinuierlich zu. Allein die Straßen werden nicht breiter. Oder wollen Sie blockweise Häuser abreißen, damit wir breitere Straßen bauen können? Wollen Sie Autos auf der Hauptwache oder auf der Zeil? Wir wollen das nicht. Die Handlungsempfehlungen, die sich aus der aktuellen Situation ableiten lassen, sind bereits seit knapp zwei Jahren im Masterplan Mobilität nachzulesen. (Zurufe) Sie können gerne schon einmal nachlesen. Kurz zusammengefasst: Um dem Wachstum der Stadt Herr zu werden und einen Verkehrskollaps in Frankfurt zu vermeiden, müssen wir die platzsparenden Verkehrsmittel - den ÖPNV, den Radverkehr und den Fußverkehr - stärken. Davon profitieren alle Verkehrsarten. Übrigens hat sich auch die größte Oppositionspartei dazu geäußert und ich darf Nils Kößler aus der Frankfurter Rundschau am 20.09. letzten Jahres zitieren, der dort in einem Interview äußert: "Wir wollen gleichzeitig, dass der Autoverkehr nicht weiter wächst und zugunsten anderer Verkehrsmittel abnimmt." Die aktuellsten Daten des TomTom Traffic Index im Vergleich zum Vorjahr widerlegen dieses Ziel keineswegs. Wenn man sich statt der letzten zwei die letzten drei Jahre des TomTom Traffic Index anschaut, waren die Reisezeiten in Frankfurt 2024 20 Sekunden geringer als 2022. Und das, obwohl 2024 EM-Spiele in Frankfurt stattgefunden haben. Großevents, das zeigen unsere Auswertungen, haben einen entscheidenden Einfluss auf den Verkehr. Aber schauen wir uns die TomTom-Daten etwas genauer an. Das Unternehmen wertet hochaggregierte Reisezeiten auf Strecken von zehn Kilometern Länge aus. Leider legt TomTom den methodischen Referenzrahmen nicht offen. Deshalb lässt sich die Methodik nicht detailliert nachvollziehen. Mit einer Reisezeitsteigerung von 30 Sekunden und einem Rückgang der Durchschnittsgeschwindigkeit um ganze 0,4 km/h liegt Frankfurt hier aber insgesamt im Mittelfeld der deutschen Top-Ten-Städte. Hinzu kommt, dass die ermittelten Daten sich nicht ausschließlich auf das Frankfurter Stadtgebiet beziehungsweise das Straßennetz der Stadt Frankfurt am Main beziehen. Als das - mit signifikantem Abstand - problematischste Teilgebiet wird der Bereich mit der Bundesautobahn 3 sowie Bundesstraße 44 nördlich und westlich von Neu-Isenburg ausgewiesen. Diese Verkehrsprobleme außerhalb der Frankfurter Gemarkungsgrenzen decken sich mit der regionalen Strukturdatenentwicklung, nach der das Pendleraufkommen innerhalb der umgebenden Region deutlich stärker wächst als zwischen der Region und Frankfurt. Wir gehen davon aus, dass dem Fragesteller auch die neue Studie des Unternehmens INRIX bekannt ist, die Anfang Januar etwa zeitgleich mit dem TomTom Traffic Index herausgekommen ist. Hier ist die Rede von 26 Prozent mehr Kraftfahrzeugfahrten in die Frankfurter Innenstadt im Verhältnis zum Vorjahr. Begründet wird dies plausibel mit einer Rückführung von Remote-Arbeit in die Büros, die sich global beobachten lässt, auch hier in Frankfurt. Das passt zu der Tatsache, dass Frankfurt eine der größten Pendlerstädte in Deutschland ist. Umso bemerkenswerter ist daher die Tatsache, dass der Autoverkehr in Frankfurt nur geringfügig zugenommen hat: Demnach hat Frankfurt am Main unverändert den sechsten Platz im Ranking der deutschen Städte mit einem vier Prozent höheren Zeitverlust - der geringste Zuwachs unter den deutschen Top-Ten-Städten, gleich nach Hamburg. Zum Vergleich: In Düsseldorf hat der Autoverkehr um 22 Prozent, in Hannover um 15 Prozent zugenommen. Gleichzeitig hat sich die Reisezeit ausgerechnet zur Spitzenstunde um vier Prozent verbessert, die Geschwindigkeit auf der "letzten Meile" liegt mit 31 km/h nahezu gleichauf mit dem Spitzenwert 32 km/h von Bonn und Stuttgart. Und: Laut INRIX liegt keine einzige der zehn verkehrsreichsten Staustrecken in Deutschland hier in Frankfurt - diese liegen unter anderem im Ruhrgebiet, in Stuttgart oder in Berlin. Unser Fazit: In der Gesamtschau beider Rankings ergibt sich im Vergleich gar kein so schlechtes Bild. Wenn wir die von INRIX angegebene Steigerung von Kraftfahrzeugfahrten um 26 Prozent und darüber hinaus die Tatsache berücksichtigen, dass die Anzahl der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum - vor allem für den Leitungsbau im Fahrbahnbereich - zugenommen hat, dann muss die aktuelle Bewertung der Verkehrslage sogar als positiver Befund interpretiert werden. Wir hatten das Thema hier schon regelmäßig: Natürlich ist jede Minute im Stau kein Vergnügen, weder für die Menschen im Auto noch für die Menschen ums Auto herum. Das ändert aber nichts an der Gesamtbewertung. Aber natürlich bleibt es dabei: Der Verkehr nimmt zu, wenn sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden nicht ändert. Deshalb brauen wir auch pragmatische Lösungen, die für alle funktionieren. Dazu gehören unser Park-and-Ride-Konzept, das gerade im Entstehen ist, neue Mobilitätsstationen, der Ausbau von Carsharing bis zum Stadtrand und eine Plattform für intermodale Mitfahrgelegenheiten und vieles mehr. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön! Es gibt eine Zusatzfrage vom Stadtverordneten Herrn Nagel. Bitte! Stadtverordneter Frank Nagel, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr stellvertretender Antwortsprecher! Ich hätte gerne aus dem Dezernat erfahren - das wird jetzt etwas schwieriger -, warum denn bei allen Thematiken, die uns hier mit Zahlen, Daten und Fakten im Verkehrsbereich vorgelegt werden, die Daten, die der Stadt vorliegen - von Theralytics, von TomTom und von den Schleifen der Lichtsignalanlagen - nicht gesammelt aufbereitet werden. Es werden immer nur Einzelergebnisse vorgestellt. Hier ging es um einen Presseartikel. Aber es ist frustrierend, dass wir als Stadtverordnete noch nicht einmal die Daten vorgelegt und auch zugeschnitten bekommen, die wir hier in der Stadt zur Verfügung haben. Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Lieber Stadtverordneter Nagel, ein kurzer Einschub als Personaldezernent: Ich sage allen Mitarbeitenden immer, dass sie, wenn sie krank sind, bitte zu Hause bleiben sollen. (Beifall) So ist das auch mit dem Dezernenten. Herr Siefert ist krank. Insofern kann ich die Frage gerne ans Dezernat mitnehmen. Aber es gab auch schon den Zuruf, man könnte einen Antrag stellen. Das könnte auch ein Weg sein. Insofern kann ich da nur auf den Kollegen Siefert verweisen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage vom Stadtverordneten Görres. Bitte! Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ich bin sicher, die können Sie beantworten. Sie sprachen eben vom Masterplan Mobilität. Wann können wir denn dazu mit einem Magistratsvortrag rechnen? Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Lieber Herr Görres, die Frage ist vermutlich polemisch gemeint. Aber ich sage Ihnen, wir arbeiten daran. (Beifall, Zurufe) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2922 Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr verehrter Vorsteher, sehr verehrte Stadtverordnete! In Frankfurt braucht man fast eine halbe Stunde, um zehn Kilometer voranzukommen. Nirgendwo in Deutschland, außer in Berlin, fährt es sich noch langsamer, und auch das Statistikfeuerwerk, das wir eben vom Magistrat gehört haben, kann nicht die Realität verbergen, die die Autofahrer tagtäglich erleben. Liebe Koalition, liebes linkes Lager, herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihr politisches Ziel erreicht! Sie wollen die Autofahrer ärgern. So nämlich hat eine Professorin für Verkehrsplanung der Frankfurter University of Applied Sciences in einem Interview vor der letzten Kommunalwahl das Verkehrskonzept freimütig erläutert. Das Ergebnis: Fahrbahnverengungen, Radwege auf Hauptverkehrsadern und am liebsten auch komplette Sperrungen wie die des Mainkais. Doch wissen Sie überhaupt, wen Sie ärgern? Frankfurts Straßen sind die Verkehrswege für Frankfurter Handwerker. Wenn die Handwerker länger im Verkehr stehen, gibt es weniger Termine für alle. Frankfurts Straßen sind auch Verkehrswege für Kranken- und Altenpfleger, die von Termin zu Termin unterwegs sind. Die haben dann noch weniger Zeit für ihre Patienten als ohnehin schon. Ihre Freude am Verkehrsstau trifft Krankenschwestern, die aus dem Umland zur Arbeit anreisen, Senioren, die zum Arzt müssen, und viele andere mehr, die den Alltag im Verkehr dieser Stadt zu bewältigen haben. Rot-Grün-Gelb-Lila ist das egal. Sollen sie doch alle irgendwie Fahrrad fahren. Denn in ihrer Welt ist der Straßenverkehr ein einziger Exzess protzender, privilegierter SUV-Fahrer, denen es den Spaß ein für alle Mal zu verderben gilt, egal welche Kollateralschäden entstehen. Selbst der erhöhte Schadstoffausstoß als Folge des Schneckentempos rührt sie kaum. In der AfD haben wir ein anderes Verständnis von Verkehrspolitik. Eine Verkehrspolitik für Frankfurter Handwerker und Gewerbetreibende, für Krankenschwestern und Altenpfleger, für Senioren, die für ihre Wege das Auto benötigen; für intelligente Verkehrssteuerung, für gute Lösungen, für alle Verkehrsteilnehmer und gegen ideologisch getriebene Autohasserpolitik. Danke schön! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Der Gemeindebund hat Ende 2024 vor einem schleichenden Blackout der öffentlichen Hand gewarnt, welcher auch durch den de
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2923 Der Gemeindebund hat Ende 2024 vor einem schleichenden Blackout der öffentlichen Hand gewarnt, welcher auch durch den demographischen Wandel bedingt ist. Ich frage: Welche Maßnahmen werden in Frankfurt getroffen, um einen Kollaps der Verwaltung zu verhindern? Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Vielen Dank, diesmal trage ich tatsächlich für den Stadtkämmerer vor. Im Namen des Magistrats und in Abstimmung mit der Kollegin O'Sullivan beantworte ich die Frage wie folgt. Ich bitte vorweg schon einmal um Entschuldigung oder Geduld, denn die Frage beschäftigt uns sehr intensiv und insofern wird es auch eine sehr lange Antwort geben. Der drohende Verwaltungskollaps durch den Fachkräftemangel und die Herausforderungen der Digitalisierung sind sehr ernste Themen, die viele Städte, darunter auch Frankfurt am Main, betreffen. Daher gibt es in Frankfurt am Main verschiedene Maßnahmen, die getroffen werden, um einen möglichen Verwaltungskollaps durch demografische Veränderungen und andere Herausforderungen zu verhindern. Um die Attraktivität als soziale Arbeitgeberin zu steigern, hat sich die Stadt Frankfurt am Main strategisch mithilfe des strategischen Personalmanagements positioniert sowie Maßnahmen und Konzepte daraus abgeleitet, erarbeitet und in die Umsetzung gebracht. Das Ziel ist es, attraktive und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, um Personal zu rekrutieren und langfristig zu binden. Wichtig ist auch die Personalentwicklung, um den Mitarbeitenden individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu bieten, sodass sie an die Stadt Frankfurt am Main gebunden werden. Dabei erfolgt Personalentwicklung lebensphasenorientiert, damit sich die Arbeit und die Arbeitsbedingungen an die Mitarbeitenden anpassen können. So werden den Mitarbeitenden vielfältige flexible Arbeitsformen geboten, um lebensphasenorientiert eine besser gelingende Vereinbarkeit von Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf zu ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem zahlreiche Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung, Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten, Sabbaticals, Beurlaubungen sowie die Möglichkeiten des ortsflexiblen Arbeitens in Form von mobilem Arbeiten und alternierender Telearbeit. Mit diesen und weiteren Maßnahmen versuchen wir als Arbeitgeberin für potenzielle Bewerbende, aber auch für unsere Mitarbeitenden attraktiv zu sein und zu bleiben, um so den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen und diese zumindest abzumildern. Nachfolgend möchte ich auf weitere Maßnahmen ein bisschen näher eingehen. Ich beginne mit den Personalgewinnungs- und -bindungsmaßnahmen. Mit der Arbeitgebermarke "Stadt-Up Frankfurt" wurde ein modernes Design für alle städtischen Personalwerbungsinstrumente geschaffen und neues Bildmaterial mit ausnahmslos städtischen Beschäftigten angefertigt - Authentizität ist hier Trumpf. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Einen Moment, Herr Stadtkämmerer. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe, auch wenn eine lange Rede angekündigt worden ist. Das gilt nicht für die Kleinkinder, aber bitte für die Leute hier im Saal. Wenn ihr sprechen möchtet, geht bitte raus. Danke schön! Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Um möglichst alle Zielgruppen zu erreichen, wurde bei der Erstellung und dem Einsatz des Bildmaterials auf Diversität geachtet. Zuletzt wurden zwei groß angelegte Personalwerbekampagnen durchgeführt. Es wurde auf den unterschiedlichsten Werbeträgern in öffentlichen Verkehrsmitteln und an stark frequentierten Straßen und Plätzen mit Plakaten und Werbespots geworben. Darüber hinaus sind wir seit mehr als zehn Jahren auf Ausbildungsmessen aktiv, besuchen Vorabgangs- sowie Abgangsklassen von Schulen, nutzen Stellenportale, Magazine, Onlinebörsen und andere Printanzeigen, führen den Instagramkanal "@stadtupfrankfurt" und stellen ein Online-Jobportal (Karriereseite) zur Verfügung, bei dem alle Ämter und Betriebe angeschlossen sind. Im Rahmen des strategischen Personalmanagements der Stadt Frankfurt am Main wurden mit Beschluss § 3828 vom 28.09.2023 der Stadtverordnetenversammlung - vielen Dank dafür! - strategische Ziele für den Personalbereich definiert. Unter anderem haben wir seit dem Ausbildungsjahr 2024 die bisherige Ausbildungsquote in den zentral ausgebildeten Verwaltungsberufen von 220 auf 250 erhöht sowie festgelegt, für die sogenannten MINT-Berufe sowie für den Bereich Gesundheit ein passendes Maßnahmenpaket mit den Ämtern und Betrieben zu entwickeln, um die Möglichkeiten der Personalgewinnung und -bindung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich zu stärken. Ein weiteres Thema ist, Personal nicht nur formal zu haben, sondern auch gesundes und arbeitsfähiges Personal zu haben - das ist der Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement. Dieser Bereich ist seit vielen Jahren bei der Stadt Frankfurt am Main fest verankert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung, indem mit vielfältigen Maßnahmen arbeitsbedingte gesundheitliche Belastungen reduziert und Ressourcen von Mitarbeitenden gestärkt werden. Benefits für Mitarbeitende ist ein weiterer wichtiger Bereich. Um die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin zu erhöhen, werden die Benefits für Mitarbeitende kontinuierlich weiterentwickelt. Ich glaube, wir sind eine attraktive Arbeitgeberin. Benefits umfassen unter anderem das Angebot von Betriebskitakontingentplätzen in der Trägerschaft von Kita Frankfurt, das JobTicket Premium ohne Eigenbeteiligung mit Mitnahmeregelung sowie das Angebot eines Fahrradleasings. Wir haben in den letzten Jahren die Zahl der Stellen bei der Stadtverwaltung deutlich erhöhen können. Seit 2018 hat sich die Zahl der Planstellen um über 15 Prozent erhöht. Dem stehen natürlich auch erweiterte Aufgaben entgegen, unter anderem durch das eben schon besprochene Wachstum der Stadt. Stellen sind aber noch keine besetzten Stellen. Wir kümmern uns auch darum, dass wir den Stellenbesetzungsgrad erhöhen. Insofern haben wir mit der dynamischen Stellenbewirtschaftung und mit unbefristeten Einstellungen auch auf Hilfsstellen weitere Instrumente geschaffen. Mit der Einführung einer dynamischen Stellenbewirtschaftung ab September 2024 ist es den Ämtern und Betrieben seitdem möglich, ihren vorhandenen Stellenbestand flexibler und einfacher zu nutzen. Alle städtischen Ämter und Betriebe haben nun die Möglichkeit, bis zu einem Stellenbesetzungsgrad von 95 Prozent mit Hilfsstellen unterstützt zu werden. Auch beabsichtigen wir in Zukunft, nur noch in Ausnahmefällen befristet auszuschreiben und einzustellen und alle sonstigen Einstellungen auch auf Projekt- und Hilfsstellen unbefristet zu ermöglichen. Letzter Punkt aus diesem Bereich, bevor ich mich dann noch einmal der Digitalisierung zuwende: Thema Regelaltersgrenze und Beschäftigung von Rentner:innen und Versorgungsempfänger:innen. Auch hier besteht die Möglichkeit, über die gesetzliche Altersgrenze hinaus weiterbeschäftigt zu werden. Das ist ein wichtiger Punkt. Seit Ende 2023 wird nicht mehr an der bisherigen, restriktiven Verfahrensweise festgehalten. Ein Hinausschieben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze beziehungsweise der Eintritt in den Ruhestand über die Altersgrenze hinaus kann beantragt werden und wird auch wohlwollend geprüft und genehmigt. Ich komme zu einem weiteren extrem wichtigen Bereich: Das eine ist die Zurverfügungstellung von Ressourcen, das andere die Frage, wie effizient wir sie nutzen können. Ich spreche zum Thema Digitalisierung. Die Stadt Frankfurt am Main setzt verstärkt auf digitale Lösungen, um Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und die Belastung der Mitarbeitenden zu verringern. Dabei wird in die Automatisierung von Verwaltungsprozessen investiert. Dies betrifft zum Beispiel die Bearbeitung von Anträgen, die jetzt zum Teil digital und ohne manuelles Eingreifen erledigt werden können. Wir bauen diese Möglichkeit auch weiter aus. Ferner streben wir an, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Big Data zur Vorhersage von Entwicklungen und zur Optimierung von Verwaltungsprozessen zu ermitteln. Dabei soll die Diskussion auf die Risiken reduziert und der sinnvolle Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Verwaltung überprüft werden. Wir haben in Frankfurt am Main, das wissen Sie, eine Rahmenstrategie Digitalisierung erarbeitet, die wir nun in die Umsetzung bringen. Für die Frankfurter Bürger:innen als auch für die städtischen Mitarbeitenden haben wir eine zukunftsfähige Stadtverwaltung im Blick, die selbstverständlich alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Wir haben Strukturen zur Bündelung der Aktivitäten geschaffen, wir haben die Mitarbeitenden einbezogen und wir sind uns sicher und stehen dafür ein, dass der Wandel der Digitalisierung sich nicht darauf beschränkt, Rechner kaufen zu gehen, sondern dass wir einen Kulturwandel insgesamt erreichen. Das sind einige Auszüge aus den Themen rund um den demografischen Wandel, die uns im Magistrat beschäftigen. Ich bitte, die etwas lange Antwort zu entschuldigen, sie hätte noch länger werden können. Aber ich lasse es dabei. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es war wirklich sehr unruhig. Vielleicht muss ich Kleinkinder noch ein bisschen genauer definieren, vielleicht haben sich dadurch einige angesprochen gefühlt und sich selbst so definiert. Bitte halten Sie Ihre Gespräche nur außerhalb dieses Raumes ab. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die Stadträtin Frau Zapf-Rodriguez für den Rest der Stadtverordnetenversammlung entschuldigt hat. Wir kommen zur ersten Zusatzfrage vom Fragesteller Herrn Hauenschild. Bitte! Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Personaldezernent für die Antwort! Danke auch, dass sie so ausführlich war. Es versuchen sich viele an der Personalgewinnung. Wenn es irgendwann keins mehr geben sollte, dann wird sich aber auch jeder irgendwie die Zähne daran ausbeißen. Deswegen lautet meine Nachfrage: Was wäre denn, wenn morgen nur noch 80 Prozent des Personals der Stadt da wären? Wären wir noch handlungsfähig? Es könnte ja sein, dass uns irgendwann bevorsteht, mit deutlich weniger Leuten die gleichen oder sogar noch mehr Aufgaben erledigen zu müssen. Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Vielen Dank für die Nachfrage! In der Tat, wenn morgen nur noch 80 Prozent des Personals da wären, dann wären wir nicht unmittelbar zu 100 Prozent handlungsfähig. Das wäre auch ein schlechtes Zeichen. Wir bereiten uns aber auch im Rahmen von Digitalisierung natürlich darauf vor, mit weniger Menschen mehr Leistungen zu erbringen. Denn anders als früher ist Digitalisierung zwar eine Rationalisierungsmaßnahme, die aber de facto nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen wird, sondern nur dazu, dass wir auch in Zeiten des demografischen Wandels unsere Leistungen weiter erbringen können. Das ist auf Strecke ein Marathon und insofern, wenn morgen 20 Prozent nicht zur Arbeit kommen, dann bleibt Arbeit liegen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Eine zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Müller. Bitte! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Welchen Beitrag kann Ihrer Meinung nach denn Migration leisten, um dem demografischen Problem und dem Fachkräftemangel Herr zu werden? Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Vielen Dank für die Nachfrage! Ansonsten wäre es vielleicht nachher in der Aktuellen Stunde auch noch einmal Thema geworden, aber dann sage ich das direkt an dieser Stelle. Es ist allgemein bekannt, und es ist es auch keine Ideologie, sondern wissenschaftlich fundiert, dass wir in Deutschland ohne Migration unseren Wohlstand nicht nur nicht aufbauen können, sondern auch nicht halten können. Wir haben mit dem demografischen Wandel ein ziemlich unabänderliches Faktum, wenigstens kurzfristig, das ist auch irgendwie logisch. Nicht zuletzt das Sachverständigengutachten der sogenannten Wirtschaftsweisen 2023/2024 hat klar darauf hingewiesen, dass der demografische Wandel der entscheidende Faktor bei der Begrenzung unseres Wachstumspotenzials ist und insofern gilt das für die gesamte deutsche Volkswirtschaft. Das würde sich individuell auswirken. Da müssen Sie sich nur umschauen, wer hier welche Leistungen erbringt, von denen wir alle profitieren. Das gilt umso mehr für unsere Stadt Frankfurt. Wir sind von Anfang an eine internationale Stadt gewesen. Das abzuschalten, wäre das unmittelbare Ende des Geschäftsmodells der Stadt Frankfurt und des Wohlstands in der Stadt Frankfurt. Als beispielgebenden Leuchtturm dafür will ich an der Stelle vielleicht auch noch erwähnen, dass es einzelne politische Akteure gibt, die den Austritt aus dem Euro fordern. Wenn sie die EZB aus Frankfurt herausdenken, dann ist der Finanzplatz Frankfurt nicht mehr das, was er bisher ist. Insofern, wenn Sie sich so richtig in den Fuß schießen wollen, dann führen Sie eine Migrationsdebatte, die dazu führt, dass wir keine Migration mehr haben, dass wir unattraktiv werden, dass - im Gegenteil - vielleicht sogar Menschen nicht hierbleiben, die jetzt hier sind. Das wäre und ist keine kluge Strategie, ganz egoistisch gesprochen, für unseren Wohlstand, abgesehen von allen menschlichen und moralischen Fragen und der Frage der Menschenwürde, die sich auch noch stellen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2923 Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: Sehr geehrter Herr Vorsteher! Entschuldigung, ich habe mir gerade ein Bonbon in den Mund gesteckt. Ich war nicht darauf vorbereitet, dass ich jetzt schon dran bin. (Heiterkeit) Etwa 30 Prozent der Bediensteten der öffentlichen Verwaltung werden bis 2030 in Rente gehen. Schon heute sehen wir, dass der Staat an seine Leistungsgrenzen kommt. Ob es die Justiz ist, welche mit den Verfahren nicht hinterherkommt, die Ausländerbehörde, die Tausende von E-Mails abarbeitet, oder das ewige Warten auf Termine beim Amt. Es ist echt anstrengend, Entschuldigung! All dies führt dazu, dass nur noch rund 27 Prozent der Menschen auf die Fähigkeit des Staates vertrauen, seine vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können. Dieses niedrige Vertrauen ist eine echte Gefahr für unsere Demokratie. Wenn der Staat seine Daseinsvorsorge nicht mehr zuverlässig leisten kann, verliert er in den Augen der Bevölkerung mehr und mehr seine Legitimität. Dies baden schlussendlich oft auch die Kommunalbeschäftigten aus, die sich tagtäglich für das Allgemeinwohl einsetzen. Sie werden oft zur Projektionsfläche für den Unmut gegenüber Politikern und leiden darunter, dass sie mit immer weniger werdenden Ressourcen immer mehr und mehr Arbeit erledigen müssen. Mit dem Transformation Office gehen wir in Frankfurt schon einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem wird das Thema immer noch viel zu stiefmütterlich behandelt. Wir reden viel zu wenig darüber, wie wir mit zukünftig weniger Personal die immer komplexeren Herausforderungen der Zukunft meistern wollen. Wir laufen also sehenden Auges auf eine Wirklichkeit zu, in welcher uns im schlimmsten Fall eine Handlungsunfähigkeit unserer Ämter droht. Schon jetzt nutzen die Populisten jedes Momentum an Unzufriedenheit aus, um das Vertrauen in den Staat weiter zu untergraben. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir brauchen einen klaren Plan, wie wir durch Digitalisierung, Prozessneugestaltung und Entbürokratisierung endlich erreichen können, dass der Staat wieder ein zuverlässiger Partner für seine Bürger:innen wird. Danke schön! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Herr Hauenschild! Als Nächstes hat das Wort für die Linke-Fraktion Herr Stadtverordneter Müller. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: Herr Vorsteher, meine sehr geehrten Damen und Herren, Der Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung ist omnipräsent. Es fehlen 50.000 Busfahrerinnen und Busfahrer, es fehlen 100.000 Fachkräfte in den Kitas, die Babyboomer-Generation geht bald in Rente. Insgesamt fehlen in Deutschland laut Statistik des Deutschen Beamtenbundes mindestens 550.000 Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Es wurde schon viel gesagt, was wir machen müssen: Digitalisierung, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung. Ich möchte aber über etwas Essenzielles sprechen, was tatsächlich zurzeit auf der Kippe steht: Wir müssen diese offene Gesellschaft verteidigen, die wir haben, denn ohne Migration und Zuwanderung können wir den Laden dichtmachen. Ich bin zurzeit ganz viel an Schulen unterwegs und dort wird über dieses Thema gesprochen. Ich habe mit einer Frau gesprochen und die meinte: Was wäre eigentlich, wenn in Frankfurt am Main einfach einmal alle Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund für einen Tag die Arbeit niederlegen würden? Es würde nichts mehr gehen in dieser Stadt. (Beifall) Gleichzeitig haben wir gestern erleben müssen, dass die CDU/CSU gemeinsam mit der FDP schulterzuckend und ohne jegliches Gespür für die Verantwortung vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte Mehrheiten mit der faschistischen AfD gesucht hat, was zu Recht Millionen Menschen empört, die zu Recht dazu führt, dass Menschen aus der CDU austreten und in viele antifaschistische Parteien eintreten. Was ich Ihnen sagen möchte: Es war ein fatales Signal für die Menschen mit Migrationsgeschichte, weil sie Angst haben. Sie sitzen wieder auf gepackten Koffern. Es ist auch eine Bedrohung für das wirtschaftliche Wachstum. An die Menschen von der AfD: Sie sprachen vorhin von den Handwerksbetrieben. Um die geht es Ihnen doch gar nicht. Die Handwerksmeister in Frankfurt suchen händeringend Klempner, Schlosser und Schreiner, die vielleicht Migrationsgeschichte haben. Ihre Partei, Sie mit Ihrem Rassismus und Ihrem Hass schaffen es, dass Menschen mit Migrationsgeschichte dieses Land verlassen müssen. Die CDU und die FDP sollten sich schämen! Sie haben gestern wirklich einen schweren Sündenfall begangen und Sie werden dafür am 23. Februar die Quittung bekommen. Deswegen müssen wir auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels alles dafür tun, um das verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Migrantinnen und Migranten wurden gestern von der CDU und der FDP massiv enttäuscht. Von der AfD hatten sie noch nie etwas zu erwarten. Und es ist unsere verdammte Pflicht, in den nächsten Wochen alles daranzusetzen, das Vertrauen zurückzugewinnen, ansonsten schaffen wir es nicht. Der demografische Wandel kommt so sicher, wie das Ende der AfD übrigens auch irgendwann kommt, wenn die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Herr Müller, Ihre Redezeit ist um! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (fortfahrend) ... und in ganz Deutschland aufstehen und es nicht länger dulden, und die CDU wird dafür . . Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Herr Müller, kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (fortfahrend) ... die verdiente Quittung bekommen. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Die erste Frage einer Fraktion in der Fragestunde wird mündlich im Plenum von der zuständigen Dezernentin oder dem zustä
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2924 Die erste Frage einer Fraktion in der Fragestunde wird mündlich im Plenum von der zuständigen Dezernentin oder dem zuständigen Dezernenten beantwortet. Danach stellen die Fraktionen die Fragen, die schriftlich beantwortet werden. Dies beeinflusst die Art und Weise, wie die in Fachkreisen "zweiten Fragen" genannten zweiten Fragen gestellt werden, da eine schriftliche Antwort natürlich immer anders ist als eine mündliche. Ich frage den Magistrat: Besteht die Möglichkeit, dass der Magistrat die erste Frage einer Fraktion auch schriftlich beantwortet, obwohl sie eigentlich mündlich beantwortet werden müsste? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Herr Vorsteher, lieber Falko Görres! Der Ablauf der Fragestunde ist in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung festgehalten. Von daher ist das die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, darüber zu entscheiden. Ich würde mir nicht anmaßen, da reinzureden. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Görres, bitte! Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ich bedanke mich, ich habe gerade fünf Euro gewonnen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Pfeiffer. Bitte! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Herr Oberbürgermeister, besteht denn die Möglichkeit, dass der Magistrat besonders dämliche Fragen zukünftig gar nicht mehr beantwortet, egal ob sie schriftlich oder mündlich gestellt werden? (Beifall, Heiterkeit) Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Ich glaube, es gibt heute noch wichtige Themen zu diskutieren. Das ist das höchste Gremium der Vertretung der Stadt Frankfurt. Von daher sollte man schon eine gewisse Ernsthaftigkeit an den Tag legen. (Beifall) Ich bedanke mich für die Fragen und erlauben Sie mir noch zu sagen, es freut mich, dass man Stadtverordnete mit fünf Euro so glücklich machen kann. Danke! Antragstellende Person(en): Stadtv. Falko Görres Vertraulichkeit: Nein

  • Wie erst jetzt bekannt wurde, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der O
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2925 Wie erst jetzt bekannt wurde, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der Oberbürgermeisterwahl 2023. Briefwahlunterlagen wurden offenbar unter falschem Namen beantragt und ohne Wissen der Wahlberechtigten ausgefüllt. Die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O´Sullivan, Volt, erachtete laut Presse eine Information der Öffentlichkeit für nicht erforderlich. Zu dem habe man keine Zweifel an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Briefwahl kommunizieren wollen. Ich frage den Magistrat: Womit begründet der Magistrat seine Auffassung, dass eine Information der Öffentlichkeit im Fall von Wahlbetrug wie im vorliegenden Fall nicht erforderlich sei? Antwort des Magistrats: Stadträtin Eileen O´Sullivan: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer, liebe Damen und Herren! Zutreffend ist, dass es im Jahre 2023 bei der Direktwahl zum Oberbürgermeister in wenigen Einzelfällen Verdachtsmomente gab, die auf eine mögliche Wahlmanipulation hindeuten könnten. Die entsprechenden Auffälligkeiten bei der Briefwahlbeantragung brachten wir der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige. Zum aktuell durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt betriebenen Verfahren können wir uns nicht äußern. Da aktuell lediglich die Möglichkeit einer Wahlmanipulation im Raum steht, haben wir von einer proaktiven Information der Öffentlichkeit abgesehen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pfeiffer, dem Fragesteller. Bitte! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Antwort! Sie erinnern sich bestimmt an den Verdachtsfall des Wahlbetrugs bei der Briefwahl der Kommunalen Ausländervertretung 2021 in Frankfurt, bei dem Hunderte Wahlscheine zugunsten bestimmter Namen verändert wurden. Sie haben jetzt gesagt, Sie können wegen des laufenden Verfahrens keine Auskunft geben. Ich frage trotzdem: Stehen Mitglieder oder Gruppierungen aus der KAV auch mit dem Wahlbetrug bei der OB-Wahl 2023 in Verbindung? Stadträtin Eileen O´Sullivan: (fortfahrend) Da ich zu dem Zeitpunkt nicht zuständig war, kann ich an der Stelle nichts zu der Frage sagen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Schwichtenberg. Ich bitte, die Kameras auszuschalten beziehungsweise nicht auf ihn zu richten. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ich ahne schon die Antwort. Welcher Bürgermeister hätte denn einen Vorteil gehabt von dem Betrug? Ich, oder? Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die Kameras können wieder eingeschaltet werden. Stadträtin Eileen O´Sullivan: (fortfahrend) Das ist eine spannende Frage. Die Glaskugel habe ich leider auch nicht. Dementsprechend kann ich Ihnen an der Stelle auch leider keine Antwort geben. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2925 Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Herr Vorsteher, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen und es nur allzu gern als Falschinformation abgetan wird: Fälle von Wahlbetrug, Wahlfälschungen und -manipulation gab und gibt es auch in Deutschland immer wieder. Dabei ist grundsätzlich zu sagen, dass die Wahlen sicher sind, insbesondere, wenn man direkt zur Urne geht. Die seit der Wiedervereinigung bekannt gewordenen Fälle von Wahlbetrug in Deutschland betrafen überwiegend die Briefwahl und dabei insbesondere die Kommunalwahlen, denn bei diesen ist bereits durch eine geringe Verschiebung der Stimmenanteile die manipulative Beeinflussung des Wahlergebnisses möglich. Als Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit seien an dieser Stelle die Kommunal- und OB-Wahl in Dachau 2022, die Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück, die Bürgerschaftswahl in Hamburg 2015 und die Kommunalwahl 2014 in Stendal genannt. Immer waren dabei die Briefwahlen das Einfallstor. In Hessen sind die Kommunalwahlen 2016 in Kelsterbach und 2012 in Rüsselsheim zu erwähnen. Beunruhigend ist, dass solche Fälschungs- und Betrugsversuche quer durch das politische Spektrum reichen und oft sogar von Mandatsträgern oder Kandidaten durchgeführt beziehungsweise initiiert werden. Entsprechende Versuche werden immer wieder aufgedeckt, was jedoch in der Regel dem Zufall geschuldet ist und nicht einer systematischen Plausibilitätskontrolle. So auch im jetzt bekannt gewordenen Fall des möglichen Wahlbetrugs bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2023, der lediglich auffiel, weil ein Wähler im Wahllokal wählen wollte, obwohl er laut Wählerverzeichnis seine Stimme bereits per Brief abgegeben hatte. Erst dann wurde bei genauerem Hinsehen auch in anderen Fällen ein Muster erkannt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Hier erfolgte die Anforderung von ein paar Dutzend Briefwahlunterlagen mit gefälschten Unterschriften - das ist übrigens die bei Wahlbetrug am häufigsten auftretende Methode. Dass die verantwortliche Dezernentin es nicht für nötig hielt, die Öffentlichkeit zeitnah über diesen Vorgang zu informieren, ist mehr als befremdlich und spielt geradezu denjenigen in die Karten, die versuchen, die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wahlen infrage zu stellen, von der sonst insbesondere von Volt propagierten Transparenz einmal ganz zu schweigen. Zumal bereits bei der Wahl zur Kommunalen Ausländervertretung Frankfurts im Jahr 2021 der Verdachtsfall vorlag, dass bei der Briefwahl Hunderte Wahlscheine zugunsten bestimmter Namen geändert wurden. Ermittlungen diesbezüglich wurden jedoch nie eingeleitet. Wir fordern den Magistrat daher dazu auf, alles Erforderliche dafür zu tun, um die Integrität der Wahlen in Frankfurt sicherzustellen ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ihre Redezeit ist um, Herr Pfeiffer. Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (fortfahrend) . . denn solche Briefwahltricks können bei jeder zukünftigen Wahl wieder angewendet werden ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Herr Pfeiffer, bitte kommen Sie zum Schluss. Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: (fortfahrend) ... auch bei der gerade bevorstehenden Bundestagswahl. Das gilt es zu verhindern. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Immer mehr Handwerkerinnen und Handwerker lehnen Aufträge in Großstädten aufgrund der Parksituation ab. Zur Verbesserung
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2926 Immer mehr Handwerkerinnen und Handwerker lehnen Aufträge in Großstädten aufgrund der Parksituation ab. Zur Verbesserung der Lage in stark frequentierten Frankfurter Stadtteilen sollten einige bestehende Parkplätze zu bestimmten Zeiten - 07:00 bis 19:00 Uhr - in Handwerkerparkplätze umgewandelt werden. In Zukunft sollen auch andere Berufsgruppen, wie Hebammen, diese Parkplätze nutzen. Eine app- und sensorbasierte Steuerung würde eine optimale Auslastung ermöglichen, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Versorgung mit Handwerksleistungen in Frankfurt sichern. Ich frage den Magistrat: Wäre ein Pilotprojekt mit je zwei Parkplätzen in der Altstadt, auf der Bergerstraße, Leipzigerstraße und Oederweg in dieser Wahlperiode vorstellbar? Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Sehr geehrter Herr Vorsteher, lieber Stadtverordneter Medoff, liebe Stadtverordnete! Ich antworte wie folgt: Für die Funktionsfähigkeit der Stadt kommt dem Wirtschaftsverkehr eine besondere Bedeutung zu. Der Magistrat widmet daher auch speziell dem Parkbedarf des gewerblichen Logistik- und Dienstleistungsverkehrs im Rahmen des zur Verfügung stehenden Handlungsspielraums besondere Aufmerksamkeit. Dabei sind die Ausprägungen der Parkbedarfe der einzelnen Logistik- und Dienstleistungssegmente jedoch sehr unterschiedlich und konkurrieren teils auch untereinander. Handwerksbetriebe haben in diesem Zusammenhang besonders hohe Ansprüche: Materialtransporte und Werkstatteinbauten in den Fahrzeugen erfordern einen Standplatz in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort. Entsprechend der Einsatzdauer muss von mittleren bis langen Standdauern ausgegangen werden. Gleichzeitig sind die Einsatzorte weit über das ganze Stadtgebiet verteilt - auch wenn in Bereichen mit hoher Nutzungsdichte sicherlich Schwerpunkte identifiziert werden können. Die Straßenverkehrsordnung als hier maßgebliche Handlungsgrundlage der Verwaltung ist grundsätzlich privilegienfeindlich, und das aus gutem Grund: Wenn für jede spezifische Nachfragegruppe mit ihren jeweils aus Binnensicht sinnvollen Gründen exklusive Parkplätze - und sei es auch nur zeitlich beschränkt - vorgehalten würden, führte das zu einer besonders ineffektiven Nutzung ohnehin begrenzter Straßenraumflächen und einem enormen Schilderwald, ganz abgesehen von der Überwachungsproblematik. Exklusive Handwerkerparkplätze, wie etwa für schwerbehinderte Menschen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Sie können daher nicht eingerichtet werden, auch nicht auf dem Wege eines Verkehrsversuchs. Um den Bedarfen des Handwerks gleichwohl möglichst weitreichend entgegenkommen zu können, steht eine als "Regionaler Handwerkerparkausweis" bezeichnete Ausnahmegenehmigung zur Verfügung. Sie berechtigt am Einsatzort beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Halteverbot - für die Spezialist:innen unter Ihnen, das ist das Verkehrszeichen 286 der Straßenverkehrsordnung -, an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Bewohnerparkplätzen und bietet damit nahezu flächenhaft eine angemessene Privilegierung. Die Straßenverkehrsbehörde richtet ferner nach und nach an geeigneten Stellen Lieferzonen für das kurzfristige Be- und Entladen gewerblicher Logistiker ein - Zeichen 283, "Lieferverkehr frei". Diese Lieferzonen sind bewusst nicht für den Handwerkerparkausweis freigegeben, da die oben genannten mittleren und langen Standdauern der Handwerker die Lieferzonen für den eigentlichen Bestimmungszweck völlig entwerten würden. Für diese Lieferzonen erwägt der Magistrat - zunächst testweise - den Einsatz von Sensorik, um Informationen zur Belegung zu erhalten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass damit nur der Ist-Zustand - also belegt/nicht belegt - erfasst und gegebenenfalls publiziert werden kann, zum Beispiel auf unserer Open-Data-Plattform. Ein weitergehendes Lieferzonenmanagement, wie zum Beispiel die vorherige Reservierung eines bestimmten Zeitslots, ist straßenrechtlich wie straßenverkehrsrechtlich nicht möglich. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Herrn Medoff. Bitte! Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: (Zusatzfrage) Vielen Dank, dass du heute zum wiederholten Male da bist. Wahrscheinlich kannst du die Nachfrage so direkt nicht beantworten. Es ist so: Die Handwerker beklagen sich, dass sie überhaupt keinen Parkplatz finden. Das heißt, auch wenn sie die Möglichkeit hätten, kostenlos zu parken, ist oft kein Parkplatz frei. Die Problematik ist bekannt. Es könnte sein, dass einige Infos etwas veraltet sind, weil mittlerweile appgesteuert oder sensorgesteuert. Besteht die Möglichkeit, die Parkplätze so optimal auszulegen? Da gab es schon mehrere erfolgreiche Versuche, auch EU-weit. Deswegen frage ich, ob Interesse an einem Runden Tisch da wäre, um sich mit den Handwerkern auszutauschen und eventuell eine Lösung zu finden. Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Die Frage kann ich in der Tat nicht beantworten, die kann ich gerne mitnehmen. Ich weiß aber und kann berichten, dass natürlich das Verkehrsdezernat wie auch alle anderen Dezernate der Stadt im regen Austausch mit den Betroffenen sind, in dem Fall auch mit ihren Verbänden. Das gilt sicherlich auch für diese Frage. Zum Runden Tisch müssten Sie bitte mit dem Mobilitätsdezernenten sprechen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Görres. Bitte! Stadtverordneter Falko Görres, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ich frage nicht nach dem Masterplan Mobilität, obwohl es sich anbieten würde. Ich frage stattdessen: Liegen dem Magistrat überhaupt irgendwelche belastbaren Zahlen über anekdotische Hinweise vor, die die Fragestellung belegen, wonach immer mehr Handwerker:innen Aufträge in Großstädten ablehnen? Gibt es das Problem überhaupt? (Zurufe) Nee, Google ist keine Informationsquelle. Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Dazu könnte ich nur eigene anekdotische Erkenntnisse beitragen, aber darauf zielt die Frage ja nicht ab. Insofern verweise ich auch da an den fachlich zuständigen Kollegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Das neue Haus der Demokratie in der Nähe der Paulskirche ist in aller Munde. Am 14.01.2025 wurde Strafanzeige gestellt g
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2927 Das neue Haus der Demokratie in der Nähe der Paulskirche ist in aller Munde. Am 14.01.2025 wurde Strafanzeige gestellt gegen die Amtsleiterin des Stadtverordnetenbüros und den Magistratsdirektor des Rechtsamtes, wegen angeblicher Falschaussage vor dem Verwaltungsgericht. Es geht um die Raumvergabe im Römer. Schon immer haben Fraktionslose Räume bekommen, doch das wurde abgestritten, damit ein Fraktionsloser der Gartenpartei keinen Raum zugesprochen bekommt vom Verwaltungsgericht und gewisse Fraktionen, nach verlorener Wahl, keine Räume abgeben müssen. Ich frage jetzt die Bürgermeisterin, da der Oberbürgermeister viermal nichts zur Sache beitragen konnte: Sollte in einer Demokratie nicht ehrlicher miteinander umgegangen werden? Antwort des Magistrats: Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: Sehr verehrter Herr Vorsteher, sehr verehrter Stadtverordneter Schwichtenberg! Zur Demokratie gehört für mich Ehrlichkeit genauso dazu wie Meinungsfreiheit. Und deshalb kann ich leider nur die Antwort von Herrn Oberbürgermeister Mike Josef auf Ihre Frage bei der Stadtverordnetensitzung vom 19. September 2024 wiederholen, denn mehr weiß ich dazu nicht. Ich zitiere mit Einwilligung der Stadtverordnetenvorsteherin Herrn Oberbürgermeister: "Für die Vergabe der Räumlichkeiten der Fraktionen ist das Büro der Stadtverordnetenversammlung zuständig. Daher kann der Magistrat dazu keine Aussage tätigen." (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller Herrn Schwichtenberg. Bitte! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Dann stelle ich die Frage noch allgemeiner. Vor wenigen Jahren, oder eigentlich auch heute noch, gab es ein großes Problem in der Coronazeit: die Behandlung der Querdenker. Jetzt frage ich Sie: Sollten Querdenker im Römer grundsätzlich keinen Schreibtisch und keinen Raum bekommen? (Zurufe) Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Ich glaube, lieber Herr Stadtverordneter Schwichtenberg, es geht nicht darum, ob Querdenker Räume bekommen. Sie haben konkrete Fragen als Fraktionsloser gestellt und wir haben mehrfach gesagt, dafür ist das Stadtverordnetenbüro zuständig. Sie vermischen die Themen. Es geht nicht darum, ob Querdenker oder Impfgegner Räume bekommen, es geht um die Räumlichkeiten für Fraktionslose. Da kann ich nur sagen, dass wir als Magistrat dafür nicht zuständig sind, sondern das Stadtverordnetenbüro. Das kann ich leider ehrlicherweise nur wiederholen. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Es gibt noch eine weitere Zusatzfrage vom Fragesteller. Bitte! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Mir war die Antwort jetzt auch wieder zu ausweichend. Aber Sie haben vielleicht kürzlich den Bundespräsidenten Steinmeier gehört, der diese ganze Zeit aufarbeiten möchte. Ich habe in dieser Zeit gelebt, Sie auch. Finden Sie denn, dass diese Zeit aufgearbeitet werden soll? Zur Raumvergabe wollen Sie ja nichts sagen. Dass Querdenker behandelt wurden wie Scheiße, dass Herr Nico Wehnemann gesagt hat, die sollen verrotten . . Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Können Sie bitte eine Frage zum Thema stellen? Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) ... oder vergast werden ... (Zurufe) Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Wir beruhigen uns jetzt einmal alle. Ihre Frage geht in eine Richtung, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich verstehe nicht, warum Sie jetzt mit dem Thema Corona kommen und was das mit Ihrer ursprünglichen Frage zu tun hat. Selbstverständlich wird die Aufarbeitung der Coronazeit in unterschiedlicher Art und Weise geschehen. Aber erlauben Sie mir, nachdem Sie von Ehrlichkeit gesprochen haben, die Frage: Was hat das jetzt mit Räumen für Fraktionslose zu tun? Das verstehe ich gar nicht. Herzlichen Dank! (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2927 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Sehr schade, dass der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterin nach draußen gegangen und beide nicht anwesend sind. Wenn Sie mich fragen, warum es jetzt schon wieder um das Thema Räume und Demokratie in Frankfurt geht, wenn Sie fragen: Sollte es nicht um die Bedürfnisse der Menschen draußen auf der Straße gehen? Das ist einfach zu erklären: Ich, Tilo Schwichtenberg von der Gartenpartei, bin der erste fraktionslose Stadtverordnete in Frankfurt, dem man keinen Raum und keinen Schreibtisch zum Arbeiten gibt und den man damit massiv ausgrenzt. Um Sie da draußen bestmöglich und auch langfristig vertreten zu können, sind aber solche Kleinigkeiten wie ein Arbeitsplatz nötig. Da fällt mir ein: Kennen Sie den Spruch "Querdenker gehören vergast"? Was bedeutet das eigentlich? Ein Arbeitsplatz ist doch gar nicht nötig. Richtig! Wenn man nur sorgfältig vergast wurde. (Zurufe) Einleuchtend! Tatsächlich haben sogenannte Querdenker ihre Arbeit verloren, mussten kündigen, zum Beispiel Pflegerinnen, oder haben eben keinen Raum bekommen, wie ich! Wenn ich ehrlich bin, war es schlimmer. Macht es langsam klick bei der Bürgermeisterin? Frau Ditfurth hat mich im Hauptausschuss vor zwei Tagen als Querdenker bezeichnet. Danke für die Erinnerung! Da kam alles wieder hoch und ich habe die Rede komplett umgeschrieben. Nun gut, shit happens. Aber warum lügt das Rechtsamt auch noch das Verwaltungsgericht frech an, dass Fraktionslose hier im Römer keine Räume bekommen hätten? Es scheint hier in der Stadt ein echtes Problem mit Ehrlichkeit und Demokratie zu geben, und wenn das mich betrifft, kann es auch Sie da draußen betreffen. Verstehen Sie, das Ganze kann auch Ihnen da draußen helfen, fünf Jahre nach der Coronazeit wieder als ganz normaler Mensch angesehen zu werden, ohne niedergemacht zu werden. Deswegen habe ich am 14.01. gegen die Amtsleiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung und den Magistratsdirektor vom Rechtsamt Strafanzeige gestellt. Bundespräsident Steinmeier hat eine Aufarbeitung angekündigt. Irgendetwas muss aufgearbeitet werden. TOP 13. behandelt später die Frage, wie schlecht wir Fraktionslose in der nächsten Wahlperiode behandeln wollen. Klar ist, wenn ich mich hier so umschaue, gibt es so einige Stadtverordnete, die 2026 ihren Fraktionsstatus verlieren und damit selbst einen Raum und Schreibtisch gestrichen bekommen könnten: Jutta Ditfurth, Mathias Pfeiffer, Nico Wehnemann, Falko Görres. Spannend bleibt, wie verhalten sich diese Leute dann? Räume im Römer? Ja, für uns, aber nicht für Querdenker! Das ist denkbar. Auch Julia Eberz oder Herr Bakakis haben sich in der Coronazeit unterirdisch verhalten. (Zurufe) Sie haben vermeintlichen Querdenkern jedes Recht abgesprochen, sie angefeindet, FFF mag keine Querdenker, und einiges mehr, wissen Sie noch? (Zurufe) Auch Frau Christann und Herr Müller von der Linken wussten schnell, wer ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ihre Redezeit ist um, Herr Schwichtenberg! Ihre Redezeit ist um. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) ...hier ausgegrenzt werden muss, auch das gab es hier drin. Herr Bundespräsident Steinmeier, machen Sie schnell, ohne Aufarbeitung wird es nur noch schlimmer. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Die Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes von 500 auf 854,69 Punkte führt zu einer erheblichen Mehrbelastung für Mieter*in
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2928 Die Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes von 500 auf 854,69 Punkte führt zu einer erheblichen Mehrbelastung für Mieter*innen, da Vermieter*innen diese Kosten vollständig über die Nebenkosten umlegen können. Die Nebenkosten haben sich längst zu einer "zweiten Miete" entwickelt und steigen kontinuierlich. Deshalb frage ich den Magistrat: Warum werden ausgerechnet die Mieter*innen, die ohnehin finanziell am Limit sind, durch die Erhöhung der Grundsteuer zusätzlich belastet, um Haushaltslöcher zu stopfen, anstatt Einsparungen bei teuren Prestigeprojekten und Immobilienanmietungen vorzunehmen? Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz, meine Damen und Herren! Lieber Eyup, ich habe hier eine relativ lange Antwort auf deine Frage. Ich ahne schon Protest im Auditorium und ich kann das auch verstehen. Deswegen möchte ich das deutlich kürzer machen. Ich gebe dir gerne die eigentliche schriftliche Antwort. Und das möchte ich auch gesagt haben: Die Öffentlichkeit, die Vertreter:innen der Presse, aber auch alle Mitglieder der Ausschüsse und in diesem Haus haben die Antwort, die ich hier aufgeschrieben habe, schon mehrfach gehört. Aber du darfst gerne auch jede Frage fünfmal stellen. Du sollst trotzdem eine Antwort bekommen. Erstens: Wir haben mit der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes nicht eine Mehrbelastung für die Grundsteuerpflichtigen der Stadt Frankfurt in toto beschlossen, sondern wir haben Aufkommensneutralität sichergestellt. Das heißt, das Gesamtvolumen der Grundsteuer nach der Reform und das Gesamtvolumen der Grundsteuer vor der Reform werden identisch sein. Es gibt keine Erhöhung der Grundsteuer in diesem Sinn. Die Stadt Frankfurt setzt das aufkommensneutral um. Zweitens: Es sind Menschen mehr belastet, teilweise erheblich, das ist richtig. Andere Menschen sind weniger belastet, das ist auch richtig. Mehr als die Hälfte der Steuerzahlenden werden weniger Grundsteuer zahlen als bisher. Das gilt dann auch für die umgelegten Nebenkosten für die Mieter:innen. Aber, drittens, individuell verändern sich die Belastungen. Und zwar nicht, weil wir den Hebesatz so festgelegt haben, wie wir ihn festgelegt haben, sondern weil die alte Grundsteuer verfassungswidrig war und die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist. Das hat etwas mit dem Modell zu tun. Das Modell hat das Land beschlossen, wie der Bund ein neues beschließen musste sowie alle Bundesländer. Das bleibt immer alles richtig. Damit ist auch richtig, dass wir keine Haushaltslöcher stopfen. Wir vermeiden, dass wir neue Haushaltslöcher aufreißen, und zwar im Volumen von 220 Millionen Euro. Um dir noch einmal ein Bild davon zu vermitteln, was das ausmachen würde: 220 Millionen Euro sind gut zweimal der gesamte Zuschussetat aus dem Sozialbereich, ist in etwa der gesamte Etat aus dem Kulturbereich. So könnte ich die ganze Stadtverwaltung durchgehen und wäre gespannt, welche Vorschläge du mir und diesem Haus präsentierst, wo wir von heute auf gleich 220 Millionen Euro einsparen könnten. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2928 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: (Zurufe) Der Video-Stream kann wieder eingeschaltet werden. Frau Christann, bitte halten Sie während der Stadtverordnetenversammlung keine Schilder hoch. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Die Erhöhung der Grundsteuer ist ein sozialer Skandal! Die Anhebung des Hebesatzes von 500 auf 854,69 Punkte ist ein Angriff auf die Mehrheit der Frankfurter:innen, die zu 80 Prozent in Mietverhältnissen leben. Herr Bergerhoff, Sie haben gesagt, dass die Grundsteuer teilweise gesunken, teilweise gestiegen ist, aber Sie wissen keine genauen Zahlen. Von daher sage ich einmal, dass die Meldungen, die mich erreichen, aussagen, dass die Grundsteuer um das Vier- bis Fünffache gestiegen ist. Aber statt Immobilienkonzerne oder Vermögende zur Kasse zu bitten, trifft diese Steuer die Mieter:innen, die ohnehin schon unter explodierenden Mieten und steigenden Nebenkosten leiden. Warum sollen diejenigen, die weder Boden noch Gebäude besitzen, diese Steuer zahlen? Das ist nicht nur ungerecht, es ist zynisch, verantwortungslos und zutiefst unsozial. Während die Stadt Millionen für Prestigeprojekte verschleudert und fragwürdige Deals eingeht, wälzen Sie die Kosten Ihres Finanzversagens auf die Menschen ab. Die Nebenkosten, längst zur zweiten Miete geworden, steigen unaufhörlich und machen Wohnen unbezahlbar. Was bedeutet das konkret? Viele Familien, Alleinerziehende und Rentner:innen stehen vor der Wahl, auf lebensnotwendige Ausgaben zu verzichten oder ihr Zuhause zu verlieren! Diese Grundsteuer ist eine Steuer, die zu Armut führt. Sie treibt die soziale Spaltung voran und stürzt Menschen in Unsicherheit. Der Magistrat ignoriert damit nicht nur die Realität der Menschen in dieser Stadt, sondern zeigt auch ein erschreckendes Maß an sozialer Kälte. Ich frage die Koalition - SPD, GRÜNE und Volt -: Warum bestraft ihr diejenigen, die ohnehin am Limit leben, um Haushaltslöcher zu stopfen? Warum gebt ihr Millionen für Prestigeprojekte aus, anstatt Mieter:innen zu entlasten? Warum wurden börsennotierte Wohnungskonzerne und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, die Millionen an Gewinnen machen, nicht stärker in die Pflicht genommen? Diese Politik ist ungerecht, unsozial und unverantwortlich. Ich fordere den Magistrat auf, mit Vernunft zu handeln. Nehmen Sie die Grundsteuererhöhung sofort zurück! Frankfurt braucht eine Politik, die die Menschen schützt, statt sie in die Armut zu treiben. Vielen Dank! Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt ist 2024 der Gigabitregion FrankfurtRheinMain beigetreten und zahlt dafür einen jährlichen Mitglieds
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2929 Die Stadt Frankfurt ist 2024 der Gigabitregion FrankfurtRheinMain beigetreten und zahlt dafür einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 78.000 Euro. Gleichzeitig wurde mit der Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" eine eigene städtische Struktur für den Glasfaserausbau geschaffen, die ähnliche Koordinierungsaufgaben wahrnimmt wie die Gigabitregion. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten, messbaren Erfolge erwartet der Magistrat durch die Mitgliedschaft in der Gigabitregion für das Jahr 2025, und wie wird die Zielerreichung überprüft? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete von Franqué, meine Damen und Herren! Mit Beitritt zur Gigabitregion FRM GmbH im Frühjahr 2024 wurde eine Aufgabenzuordnung in organisatorischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht in der Stadtverwaltung erforderlich. Dazu wurde eine bereits vorhandene Stabsstelle im Dezernat V umgewidmet. Die Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" nahm daraufhin im August 2024 ihre Arbeit auf. Die Aufgaben der beiden Organisationseinheiten unterscheiden sich nicht nur in ihrer Rechtsform. Während die Gesellschaft eine Beratungsleistung für Landkreise und Kommunen in der gesamten Metropolregion Rhein-Main anbietet, ist die stadtinterne Stabsstelle des Gigabit-Performance-Centers auf bestmögliche Koordination und Kommunikation zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet Frankfurt am Main ausgerichtet. Binnen kürzester Zeit konnte, auch dank der guten Zusammenarbeit mit der Gigabitregion, bereits Anfang Oktober ein Fördermittelbescheid in Höhe von 200 T€ für Beratungsleistungen beim Bund erwirkt werden. Die Stadt Frankfurt am Main ist damit in der Region die erste Kommune, der die Fördermittel für Beratungsleistungen in dieser vollen Höhe bewilligt wurden. Mit diesen Mitteln wird aktuell eine Ausschreibung vorbereitet. Ziel ist eine detaillierte Übersicht über das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich gut versorgter Bereiche, unterversorgter Flächen sowie insbesondere förderfähiger Ausbauadressen zu erhalten, um auch diese Fördermittel im genehmigungsfähigen Umfang beantragen zu können. Die Stabsstelle koordiniert die dafür erforderlichen Tätigkeiten, während die Gigabitregion sie dabei mit bereits erlangten Erfahrungen berät. Das Ausschreibungsergebnis und die sich daraus ergebende Beauftragung stellt ein ganz konkretes, messbares Ziel dar. Alleine durch den Fördermittelerfolg hat sich der Beitritt zur Gigabitregion FRM gemessen am "Mitgliedsbeitrag" schon für zweieinhalb Jahre amortisiert. Die im Rahmen der Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen angemeldeten Ausbauwünsche überschneiden sich teilweise erheblich. Zur Sicherung eines nachhaltigen Ausbaus in dem Sinn, dass eine Trasse nach Möglichkeit nur einmal aufgerissen werden soll, arbeitet die Stabsstelle derzeit an einer Ausbauplanung, für die Kooperationsvereinbarungen vorgesehen sind, um dieses Vorgehen bestmöglich sicherzustellen. Gerade weil die Kommunen nach dem Grundgesetz in Verbindung mit § 127 Telekommunikationsgesetz keinem Anbieter den Ausbau verbieten können ist diese Aufgabe von besonderer Bedeutung. Weitere konkret messbare Aufgaben sind die Kommunikation mit den Ortsbeiräten, deren Umfang in 2025 deutlich zunehmen und weit über die bereits stattgefundene Informationsveranstaltung aller Ortbeiratsvorsteher:innen hinausgehen wird. Auch Veranstaltungen, die für die Bevölkerung angeboten werden, begleitet der Gigabit-Performance-Center künftig. Geplant sind in 2025 ferner der Abschluss von Kooperations- oder Ausbauvereinbarungen mit einzelnen Anbietern, die Klärung offener Punkte, wie zum Beispiel bereits bestehender vertraglicher Bindungen zwischen Telekommunikationsunternehmen und der Wohnungswirtschaft, die dauerhafte Teilnahme am Steuerungskreis Infrastruktur unter Beteiligung städtischer Gesellschaften sowie die Einbindung in jegliche Planungen zu Trassenaufbrüchen durch sonstige Netzbetreiber. Zur Information fügt der Magistrat noch hinzu, dass sich sowohl die Gigabitregion FRM als auch Telekommunikationsanbieter über die Einrichtung der Stabsstelle positiv geäußert haben. Auch seitens des Landes Hessen ist man auf das zügige Vorgehen in Frankfurt aufmerksam geworden, wie eine Einladung seitens des Breitbandbüros und des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung belegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Friederike von Franque Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurt bremst beim Wohnungsbau, so titelte die FAZ unter Bezugnahme der ablehnenden Entscheidung des Planungsdezernen
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2930 Frankfurt bremst beim Wohnungsbau, so titelte die FAZ unter Bezugnahme der ablehnenden Entscheidung des Planungsdezernenten bezüglich des Vorschlags von Investoren zur Entwicklung eines gemischten Quartiers im Anschluss an das Praunheimer Gewerbegebiet. Nach den Planungen könnten kurzfristig 500 Wohneinheiten und weitere Gewerbeflächen entstehen. Der Stand der fertiggestellten Wohnungen aus dem Jahr 2020 wurde in den letzten Jahren in Frankfurt erheblich unterschritten. Daher frage ich den Magistrat: Welche Schritte sollen, auch in Praunheim, 2025 zur Stärkung des Wohnungsbaus umgesetzt werden, wenn die Nutzung von Privatflächen durch kleinere Projekte bewusst verhindert wird? Antwort des Magistrats: Der Magistrat verhindert weder in Praunheim noch im Stadtgebiet die Nutzung von Privatflächen durch kleinere Projekte. Für die in Rede stehende Quartiersentwicklung im Anschluss an das Gewerbegebiet Praunheim gab und gibt es bislang allerdings keine planungsrechtliche Grundlage. Darüber hat sich der Magistrat intensiv mit den Eigentümern der Flächen ausgetauscht. Die Stadtverordneten haben den Magistrat bekanntermaßen mit vorbereitenden Untersuchungen zu einer Stadtentwicklungsmaßnahme SEM 4 - Frankfurt Nordwest beauftragt. Die angesprochenen Grundstücke in Praunheim sind Teil dieser Untersuchungen, des städtebaulichen Rahmenplans und einer möglichen Entwicklungsmaßnahme. Der Magistrat ist zuversichtlich zu Beginn des Jahres 2025 Entscheidungen der regionalen Gremien zu den notwendigen planerischen Grundlagen zu erlangen, um anschließend weitere Schritte für die Baulandentwicklung der einzelnen Quartiere einleiten zu können. Die Stadtverordneten können dann beispielsweise entsprechende Bebauungspläne beschließen. Auf der Grundlage dieser Bebauungspläne wird dann auch die Nutzung und Bebauung von privaten Grundstücken möglich sein. Die Öffentlichkeit wie auch die beteiligten Eigentümer:innen werden frühzeitig in die notwendigen Verfahren eingebunden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Wiesbaden hat in diesem November eine Simulation für einen flächendeckenden Stromausfall durchgeführt. Der Rhe
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2931 Die Stadt Wiesbaden hat in diesem November eine Simulation für einen flächendeckenden Stromausfall durchgeführt. Der Rheingau-Taunus-Kreis hat seinerseits eine Studie in Auftrag gegeben, die beschreibt, was im Fall eines Blackouts geschieht und wie man sich darauf vorbereiten soll. Da die kritische Infrastruktur bekanntermaßen Ziel terroristischer Aktivitäten ist und verschiedene Vorfälle in den letzten Monaten die Gefahr von gesteuerten Häckerangriffen verstärkt ins Bewusstsein aller Verantwortlichen rückt, frage ich nun: Was macht die Stadt Frankfurt, um auf einen solchen Vorfall vorbereitet zu sein, und wie bezieht sie die Bevölkerung in solche Szenarien mit ein? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main beübt seit Jahren unterschiedlichste Szenarien mit Großübungen im Stadtgebiet mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in eskalierenden Lagen zu trainieren. Die nächste Großübung ist für Ende Juni 2025 geplant. Neben der praktischen Bewältigung komplexer Gefahrenszenarien durch Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Zivilschutzeinheiten der Stadt und der BG Unfallklinik Frankfurt am Main wird erstmals das aus den Lehren der Corona-Pandemie entwickelte Krisenmanagementkonzept für den Verwaltungsstab umfassend erprobt werden. Übungsschwerpunkt ist hierzu, in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen handlungsfähig zu bleiben, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Trotz vorbereitender Simulationsübungen und Trainingsmaßnahmen stellt der Magistrat deutlich heraus, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Zur Überbrückung eines möglichen Stromausfalls verweist der Magistrat auf eigenständig zu leistende Vorkehrungsmaßnahmen. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, herausgibt. Die Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Handlungsbereich Stromausfälle in Frankfurt am Main können im Internet unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein

  • In Kindertageseinrichtungen der Stadt Frankfurt werden auch immer wieder auswärtige Kinder aufgenommen. Hierfür hat Fran
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2932 In Kindertageseinrichtungen der Stadt Frankfurt werden auch immer wieder auswärtige Kinder aufgenommen. Hierfür hat Frankfurt einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen von den Herkunftskommunen der Kinder, sodass deren KITA-Plätze in Frankfurt finanziert werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: In welchen unterversorgten Stadtteilen werden momentan wie viele auswärtige Kinder in Frankfurter Kindestageseinrichtungen betreut? Antwort des Magistrats: Der größte Anteil auswärtiger Kinder wird in betrieblichen Kindertageseinrichtungen betreut. Kinder, deren Familien während der laufenden Betreuung Frankfurt verlassen, werden nur übergangsweise und in pädagogisch begründeten Einzelfällen weiter in Frankfurter Kindertageseinrichtungen betreut. Die Betreuung auswärtiger Kinder in unterversorgten Stadtteilen ist vor diesem Hintergrund marginal. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Anfang November 2024 wurde bekannt, dass die neuen Straßenbahnwagen des Herstellers Alstom, die T-Wagen, erhebliche tech
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2933 Anfang November 2024 wurde bekannt, dass die neuen Straßenbahnwagen des Herstellers Alstom, die T-Wagen, erhebliche technische Mängel aufweisen. Sie mussten außer Betrieb genommen werden. Ich frage den Magistrat: Welche Kosten in welcher Höhe sind durch den Ausfall der T-Wagen entstanden, und welche Folgen hat dies für den ÖPNV in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Aufgrund der zurzeit laufenden Verhandlungsgespräche mit Alstom rund um die Vertragserfüllung ist ein Schaden aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht bezifferbar. Um die Verhandlungsgespräche nicht zu gefährden, kann der Magistrat zu möglichen Schadenspositionen und den Folgen für den ÖPNV derzeit keine Stellung nehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete zu Beginn des Jahres 2024, dass die Industriestraße Franziusstraße erst bis zum Jahr 2026 fertig sani
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2934 Die FNP berichtete zu Beginn des Jahres 2024, dass die Industriestraße Franziusstraße erst bis zum Jahr 2026 fertig saniert werden könne. Im Jahr 2024 laufe dort noch der Leitungsbau der Netzdienste Rhein-Main. Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann dieser Zeitplan eingehalten werden? Antwort des Magistrats: Der Leitungsbau der Netzdienste Rhein-Main dauert noch bis ins zweite Quartal 2025 an. Somit wird der Straßenbau erst im Sommer 2025 beginnen. Daher muss jetzt mit einem Bauende im Jahr 2027 gerechnet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, und weiterer Landesgesetze plant die Landesregierung unter and
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2935 Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, und weiterer Landesgesetze plant die Landesregierung unter anderem die Einschränkung von Bürgerentscheiden im Rahmen der Bauleitplanung, § 8b Nr. 5a HGO. Besonders bei Planfeststellungsverfahren, aber auch anderen Verfahren wäre somit ein Bürgerentscheid künftig nicht mehr möglich. Ich frage den Magistrat: Wie viele Bürgerentscheide gab es in Frankfurt in den vergangenen Jahren, die entweder ein Planfeststellungsverfahren, das Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserschutzrecht oder ähnliche Zulassungsverfahren betrafen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote, meine Damen und Herren! Es handelt sich um genau einen Bürgerentscheid am 21. Juni 2015. Gegenstand des Bürgerentscheides war die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 916 "DFB-Akademie - südlich Niederräder Landstraße". Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein

  • Die Digitalisierung des Vertragsmanagements der Stadt Frankfurt wird begrüßenswerterweise vorangetrieben. Im Bericht B 3
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2936 Die Digitalisierung des Vertragsmanagements der Stadt Frankfurt wird begrüßenswerterweise vorangetrieben. Im Bericht B 349/24 hat der Magistrat hierfür konkrete Stellenbedarfe dargestellt. Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt 2024/2025 investive Mittel für 2025 in der Höhe von 280.000 Euro bereitgestellt. Ich frage den Magistrat: Wurde bei der Konkretisierung von Bedarfen geprüft, ob Software nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip, das das BMI im Rahmen der OZG-Umsetzung für eine nachhaltige, arbeitsteilige Arbeitsstruktur für die i nterföderale Zusammenarbeit etabliert hat, oder gibt es gar schon konkrete Pläne für Soniderungen, wonach nach diesem Prinzip mit anderen Kommunen kooperiert werden könnte? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Förster, meine Damen und Herren! Mangels personeller Ressourcen für die Umsetzung der Aufgabe wurden bisher lediglich konzeptionelle Überlegungen angestellt. Die Reformkommission und das Transformation Office werden sich gemäß dem mit Stadtverordnetenbeschluss § 5181 vom 19.09.2024, M 86 vom 21.06.2024, festgelegten Procedere für Maßnahmen der digitalen Transformation mit der Umsetzung befassen. Das "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip zielt nicht auf interne Geschäftsprozesse, sondern auf die Umsetzung von Online-Antragsverfahren für natürliche und juristische Personen. Das im Rahmen der OZG-Umsetzung favorisierte EfA-Prinzip ist insbesondere bei der Nachnutzung von Portalen für OZG-Leistungen erfolgreich umgesetzt. Beispiele hierfür sind die Anbindung an die sozialplattform.de und wohnsitzanmeldung.gov.de. Für die Nachnutzung von bestehenden Lösungen für die Verwaltung ist als Marktplatz für Behörden die deutsche Verwaltungscloud, DVC, als Anwendung des IT-Planungsrates im Jahr 2024 gestartet. Die Stadt Frankfurt am Main hat hierfür als eine der ersten Kommunen den Zugang eröffnet, um das Angebot der kommunalen IT-Dienstleister im Verband der Genossenschaft govdigital zu nutzen. Dies setzt konsequent auf die interföderale Zusammenarbeit. Seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, BMI, wird eine Lösung für das Vertragsmanagement derzeit aber nicht zentral angeboten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein

  • Am 14. Juni 2025 jährt sich die Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Dubai im gleichnamigen Emirat zum 20. Mal. Un
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2937 Am 14. Juni 2025 jährt sich die Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Dubai im gleichnamigen Emirat zum 20. Mal. Unter Federführung der damaligen Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, CDU, wurde diese Städtepartnerschaft am 14. Juni 2005 geschlossen. Bereits damals erkannte Roth, dass die beiden Städte "teilweise ähnliche Schwerpunkte und Entwicklungspotenziale" haben. Ich frage den Magistrat: Welche Aktivitäten sind aus Anlass des diesjährigen Jubiläumsjahrs im Rahmen der Städtepartnerschaft Frankfurt - Dubai geplant, und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat, die Beziehung zwischen beiden Partnerstädten zu intensivieren? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Leineweber, meine Damen und Herren! Frankfurt wird das 20-jährige Bestehen der Städtepartnerschaft nutzen, um im Oktober 2025 Dubai zu besuchen. Die Reise wird im Rahmen des "Asia Pacific Cities Summit (2025APCS) & Mayor's Forum" erfolgen und den Fokus auf resiliente Städte und das voneinander lernen, insbesondere im Bereich Wirtschaft, legen. Die Reise wird ebenso den politischen Austausch mit der Stadt Dubai und den anderen asiatischen Städten bieten, als auch neue Themen der Zusammenarbeit ausloten. Mit und über die Messe Frankfurt, mit Sitz in Dubai, können so tiefere Einblicke gewonnen werden und Themen wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte mit den Organisationen vor Ort besprochen werden. Das Referat für Internationale Angelegenheiten, 80, zeigt sich zuversichtlich, dass die Beziehrungen zwischen den beiden Städten durch den neuen Koordinator der Stadt Dubai, der seine Tätigkeit im Jahr 2025 aufgenommen hat, weiter vertieft werden können. Im Rahmen der bevorstehenden Begegnung erwarten wir zudem, das neue Ideen für den Austausch entwickelt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • In der Frage Nr. 2072 vom 14.12.2023 erkundigte sich die Fragestellerin nach der Festlegung von Mindestpreisen für das M
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2938 In der Frage Nr. 2072 vom 14.12.2023 erkundigte sich die Fragestellerin nach der Festlegung von Mindestpreisen für das Mietwagengewerbe, zum Beispiel Uber. Seinerzeit antwortete der Magistrat, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sei. In der Zwischenzeit gibt es vom VG Leipzig, AZ 1 K 311/23, ein Urteil, das die Einführung von Mindestpreisen für zulässig erklärt hat. Ich frage daher: Wie steht der Magistrat nach dem Leipziger Urteil zur Einführung von Mindestpreisen im Mietwagengewerbe? Antwort des Magistrats: Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, kann die Genehmigungsbehörde Mindestbeförderungsentgelte gemäß § 51a Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz, PBefG, festlegen. Nach § 13 Absatz 4 PBefG sind die Auswirkungen auf die öffentlichen Verkehrsinteressen festzustellen. Deshalb ist die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens notwendig. Nach Vorlage des zu erstellenden Gutachtens wird dann geprüft, ob und inwieweit die Festlegung von Mindestpreisen die öffentlichen Verkehrsinteressen schützt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein

  • Der DigitalTruck tourt als „rollendes Klassenzimmer“ der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hes
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2939 Der DigitalTruck tourt als "rollendes Klassenzimmer" der Landesregierung seit 2021 durch alle 15 Schulamtsbezirke in Hessen und weckt mit Projektwochen und professionellem Begleitprogramm erfolgreich das Interesse von Grundschüler/-innen an neuester Technik. Die Frankfurter Schülerinnen und Schüler konnten aufgrund der mangelnden Unterstützung des Magistrats davon jedoch bislang nicht profitieren. Daher frage ich den Magistrat: Wie bewerten die für Bildung und Digitalisierung zuständigen Dezernentinnen die Chance, dass 2025 endlich auch Frankfurt an dem erfolgreichen Pr ojekt teilnimmt, und welche Schulen werden davon profitieren können? Antwort des Magistrats: Die für Bildung und Digitalisierung zuständigen Dezernentinnen begrüßen die Initiative des Hessischen Ministeriums. Derzeit werden mögliche Standorte für die Aufstellung eines DigitalTrucks geprüft. In der Vergangenheit konnten nicht alle Bildungsregionen bedacht werden. Eine Aufstellung auf den Schulhöfen war aufgrund beengter Verhältnisse, schlechter Bodenverhältnisse oder aus Brandschutzgründen nicht möglich. Die Suche nach Alternativstandorten ist noch nicht abgeschlossen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Die unterirdischen Stationen der S- und U-Bahnen sind schmutzig. Böden, Wände, Aufzüge und Treppen sind grundständig dre
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2940 Die unterirdischen Stationen der S- und U-Bahnen sind schmutzig. Böden, Wände, Aufzüge und Treppen sind grundständig dreckig, frische Verunreinigungen sind über Wochen erkennbar. Die Displays der Fahrscheinautomaten sind verdreckt. Die Aufzüge sind verschmutzt und riechen nach Urin. Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat: Wie oft und in welcher Form werden die Stationen im eigenen Besitz, aber auch die Stationen, die in der Verantwortung der Deutschen Bahn liegen, gereinigt und ist der Magistrat der Auffassung, dass die aktuelle Vorgehensweise ausreicht, dass sich die Fahrgäste wohlfühlen? Antwort des Magistrats: Zu den DB Stationen und Bahnhöfen: Die DB Stationen und Bahnhöfe werden je nach Anzahl der Reisenden unterschiedlich oft gereinigt. An hochfrequentierten Stationen, wie beispielsweise dem Südbahnhof, werden Boden und Sitzmöbel täglich gereinigt sowie die Abfallbehälter und Aschenbecher täglich geleert. Zudem wird zweimal im Monat ein Hochdruckreiniger eingesetzt. Die DB arbeitet gemeinsam mit ihren Dienstleistern an einer kontinuierlichen Verbesserung des Zustands an den Verkehrsstationen. Auffallende Verschmutzungen können immer auch direkt an die DB gemeldet werden, sodass eine schnellstmögliche Reinigung durch den DB-Dienstleister veranlasst werden kann. Zu den VGF Stationen: Die Stationen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, werden mehrfach wöchentlich und an stark frequentierten Stationen auch täglich durch beauftragte Reinigungsdienstleister gereinigt. Darüber hinaus setzt die VGF für die Qualitätssicherung der Reinigungsleistungen eigene Mitarbeitende ein, die die Reinigungsdienstleister überwachen. Auch der VGF können auffallende Verunreinigungen direkt gemeldet werden, sodass Sonderreinigungen bedarfsgerecht veranlasst werden können. Bereits jetzt werden mehrere Millionen Euro für die Reinigung der Haltestellen und U-Bahn-Stationen ausgegeben. Aufgrund der hohen Nutzerfrequenz des ÖPNV in Frankfurt am Main und der Vielzahl an unterirdischen Stationen lässt sich der wünschenswerte Reinigungszustand nicht immer realisieren, da der ständige Betrieb und die vielen täglichen Aktivitäten unweigerlich Spuren hinterlassen. Dennoch wird kontinuierlich und mit Hochdruck daran gearbeitet, ein möglichst hohes Maß an Sauberkeit zu gewährleisten. Beispielsweise hat der Magistrat veranlasst, dass bei den Ferienbaustellen die Gelegenheit für eine Grundreinigung der Stationen genutzt wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein

  • Ältere Elektrofahrzeuge können häufig nur über den Typ 2-Stecker mit Wechselstrom, AC, laden und erreichen dabei Ladelei
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2941 Ältere Elektrofahrzeuge können häufig nur über den Typ 2-Stecker mit Wechselstrom, AC, laden und erreichen dabei Ladeleistungen von bis zu 22 kW. Die regulären öffentlichen AC-Ladesäulen in Frankfurt bieten diese maximale Ladeleistung zwar theoretisch an, in der Praxis ist die verfügbare Leistung jedoch oft geringer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie viele der im Frankfurter Stadtgebiet errichteten Schnellladesäulen verfügen auch über einen Typ 2-Stecker für AC-Laden mit bis zu 22 kW Ladeleistung, um älteren Elektrofahrzeugen ohne DC-Schnellladefähigkeit eine angemessene Ladegeschwindigkeit zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Mit Stand Dezember 2024 sind in Frankfurt 1679 Ladepunkte öffentlich zugänglich. Davon sind 118 Schnellladepunkte. Gemäß Beschluss der städtischen Gremien - Vortrag des Magistrats M 140 vom 20.09.2019 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4835 vom 07.11.2019 - plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Lade-infrastruktur auf öffentlichen Flächen. Im Rahmen des Open-Market-Modells nimmt die Stadt Anträge von gewerblichen Anbietern von Ladeinfrastruktur entgegen und gestattet diese vertraglich nach erfolgreicher straßenrechtlichen Standortprüfung. Keine der bisher 20 in Frankfurt am Main im öffentlichen Raum installierten Schnellladesäulen, DC, verfügt über einen zusätzliche Typ 2-Stecker für AC-Laden. Dieses Angebot ist für die Anbieter wirtschaftlich unattraktiv, da die Standzeit für das AC-Laden deutlich länger dauert als für Schnellladevorgänge. Damit würden die DC-Lader bei deutlich geringerem Umsatz länger blockiert. Darüber hinaus hält der Magistrat das AC-Laden an DC-Tankstellen für wenig sinnvoll. Jeder DC-Lader ersetzt je nach Berechnungsmethode 10-20 AC-Lader, welche dann verzichtbar werden. Im Sinne der Flächen- und Ressourceneffizienz ist es sinnvoller, wenn DC-Lader mit der vollen Kapazität laden und somit mehr Ladevorgänge abwickeln können. Über die in Privatbesitz befindlichen, aber öffentlich zugänglichen anderen 98 Schnellladestationen hat der Magistrat leider keine Erkenntnisse. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Am 25. September 2024 teilte die Mainova Preissenkungen für die Fernwärmekund*innen zum 1. Oktober 2024 mit. Weiterhin k
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2942 Am 25. September 2024 teilte die Mainova Preissenkungen für die Fernwärmekund*innen zum 1. Oktober 2024 mit. Weiterhin kündigte der Konzern eine Anpassung des Wärmepreissystems für 2025 an, da die "zunehmende Ums tellung der Erzeugungsinfrastruktur auf klimaneutrale Energiequellen" dies erforderlich machen würde. Sie wies auch darauf hin, dass die Investitionskosten in das Fernwärmesystem "künftig auch Einfluss auf die Energiekosten haben werden". Ich frage den Magistrat: Welche Gestaltung der Preise plant die Mainova, und inwiefern ist diese mit einer Umlage der Kosten auf die Kund*innen verbunden? Antwort des Magistrats: Die Mainova AG setzt sich im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks für eine nachhaltige, sichere und bezahlbare Energieversorgung ein. Der Wärmemarkt ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende, da hier fast 60 Prozent des Endenergieverbrauchs stattfinden. Ein wesentlicher Baustein für die Wärmewende in Frankfurt ist die Dekarbonisierung und der Ausbau der Fernwärme. Die Fernwärme nimmt einen hohen Stellenwert für die Wärmeversorgung in Frankfurt ein. Fernwärme ist platzsparend, wartungsarm, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes, GEG, und bietet transparente Preise. In enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt investiert Mainova in den klimaneutralen Umbau der Frankfurter Fernwärmeversorgung zugunsten von Versorgungssicherheit und Klimaschutz. Dieser ist mit hohen Investitionen verbunden, die auch Einfluss auf die Energiekosten haben werden. Mainova bietet ihren Kundinnen und Kunden im Bundesdurchschnitt faire Preise. Die einzelnen Faktoren werden jährlich auf Grundlage von öffentlich verfügbaren Kennzahlen an die jeweilige Preisentwicklung angepasst. In diesem Zusammenhang veröffentlicht Mainova die Fernwärmepreise auf der Preistransparenzplattform Fernwärme. Diese wurde im Mai 2024 auf Initiative mehrerer energiewirtschaftlicher Verbände gestartet und informiert über Entstehung und Zusammensetzung von Preisen in der Fernwärme und erhöht die Transparenz für Verbraucher. Im Rahmen der Preisübersicht werden Preisinformationen aufgeschlüsselt und regelmäßig aktualisiert. Die Preistransparenzplattform ist unter www.waermepreise.info abrufbar. Ab dem 1. Juli 2025 aktualisiert Mainova die Wärmeverträge und das Preissystem für ihre Kunden, das heißt, die Preise werden an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und die Neuausrichtung der Fernwärmeinfrastruktur angepasst. Die Berechnungsfaktoren werden auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen, AVBFernwärmeV, ermittelt und beinhalten weiterhin die tatsächlichen Kosten der Fernwärmeerzeugung sowie die Preisentwicklung am Markt. Die neue Preissystematik wird aktuell erstellt. Auch vor dem Hintergrund der hohen Investitionen in eine nachhaltige Netz- und Erzeugungsinfrastruktur ist Mainova unentwegt bestrebt, die finanzielle Belastung für Haushalte möglichst gering zu halten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurter Rundschau berichtete am 02.01.2025 über den Verlauf der Silvesternacht. Die Frankfurter Feuerwehr sei et
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2943 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 02.01.2025 über den Verlauf der Silvesternacht. Die Frankfurter Feuerwehr sei etwa 500 Mal ausgerückt, ein Jahr zuvor seien es an Silvester 428 Einsätze gewesen. Ich frage den Magistrat: Worauf ist diese starke Erhöhung von Einsätzen zurückzuführen, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Antwort des Magistrats: Bei der zitierten Berichterstattung der Frankfurter Rundschau handelt es sich um einen Zahlenvergleich der Erfassung von Einsätzen der beiden Jahreswechsel 2023/2024 und 2024/2025 jeweils im Zeitfenster 31.12./18:00 Uhr bis 01.01./08:00 Uhr. Bei einem Vergleich beispielsweise der Einsatzfahrten im Rettungsdienst im Zeitfenster 31.12./00:00 Uhr bis 01.01./24:00 Uhr der Jahreswechsel 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 ergibt sich für Frankfurt am Main folgendes Bild: 31.12.2022/00:00 Uhr bis 01.01.2023/24:00 Uhr = 975 Einsätze, 31.12.2023/00:00 Uhr bis 01.01.2024/24:00 Uhr = 932 Einsätze, 31.12.2024/00:00 Uhr bis 01.01.2025/24:00 Uhr = 954 Einsätze. Ein Variieren von etwa 20 bis 50 Einsätzen am Tag ist ein regelhaftes und normales Einsatzbild für den Rettungsdienst im Frankfurter Stadtgebiet. Eine signifikante Erhöhung von Einsätzen bei den letzten Jahreswechsel in Frankfurt am Main ist nicht gegeben. Dies gilt auch für die Einsatzzahlen von Brandeinsätzen und Hilfeleistungen. Gleichwohl steigen die Einsatzzahlen im Jahreslauf seit Jahren. Dies ist allerdings kein spezielles Frankfurter, sondern ein bundesweit festzustellendes Phänomen. Zur Begegnung der hohen Fallzahlen, beispielsweise im Rettungsdienst und hier insbesondere zur Reduzierung von minderdringlichen Einsätzen, wurde von der Bundesregierung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens die Reform der Notfallversorgung angestoßen. Als Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erwarten wir eine schnelle Übernahme der Reform in die Landesgesetzgebung, um die kommunalen Rettungsdienststrukturen entsprechend anpassen und damit weiter entlasten zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Feuerwerkskörper dürfen in Hessen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Ve
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2944 Feuerwerkskörper dürfen in Hessen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Verstößen, auf die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann. Ich frage den Magistrat: Wie viele Bußgelder wurden in Frankfurt vor und nach dem vergangenen Silvester verhängt, und inwieweit wurden Kontrollmaßnahmen durch die Stadtpolizei durchgeführt? Antwort des Magistrats: Sowohl die Stadt- als auch die Landespolizei haben vergangenes Silvester, wie jedes Jahr, gezielt Kontrollen an exponierten Stellen durchgeführt. Im Auswertungszeitraum vom 15.12.2024 bis zum 14.01.2025 wurden drei Bußgeldverfahren anlässlich der Verstöße des letzten Jahreswechsels eingeleitet. Es ist aber erfahrungsgemäß möglich, dass noch mehrere Wochen nach dem Ereignis Anzeigen bei der Bußgeldstelle eingehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Die Eintracht hat am 21.12.2024 gegen den FSV Mainz 05 nach Meinung vieler Expertinnen und Experten unverdient mit 1:3 v
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2945 Die Eintracht hat am 21.12.2024 gegen den FSV Mainz 05 nach Meinung vieler Expertinnen und Experten unverdient mit 1:3 verloren. Ich fragen den Magistrat: Woran hat et jelegen? Antwort des Magistrats: Am Gegner - Helau! Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Der Ortsbeirat 16 hat bereits in seiner Sitzung vom 23.04.2024 zwei Personen zur Benennung durch den Magistrat als Sozia
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2946 Der Ortsbeirat 16 hat bereits in seiner Sitzung vom 23.04.2024 zwei Personen zur Benennung durch den Magistrat als Sozialpfleger für den Sozialbezirk 680 vorgeschlagen, der Ortsbeirat 11 in seiner Sitzung vom 27.05.2024 eine Person als Sozialpfleger für den Sozialbezirk 520. Bis dato wurde keiner der Vorgeschlagenen durch den Magistrat als Sozialpfleger benannt, was zu personellen Engpässen in der Arbeit in den jeweiligen Sozialbezirken und damit zu einer erheblichen Mehrbelastung der dort bereits ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter führt. Ich frage den Magistrat: Woran liegt es, dass die Benennung von Sozialpflegern so unverhältnismäßig lange dauert, und was tut der Magistrat, damit freigewordene Stellen zukü nftig zeitnah neu besetzt werden? Antwort des Magistrats: Der Ernennung von Sozialbezirksvorsteher:innen sowie Sozialpfleger:innen auf Basis des Vorschlags der Ortsbeiräte geht ein mehrstufiger Arbeitsablauf voraus. Dieser umfasst die Kommunikation und Klärung der notwendigen Formalitäten und Unterlagen zwischen dem Amt und der benannten Person. Daran anschließend die Beschlussfassung im Magistrat, im Fachausschuss sowie in der Stadtverordnetenversammlung, was im zeitlichen Ablauf an die entsprechenden, vorgegebenen Termine gebunden ist. Mit Eingang der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung werden die erforderlichen Dokumente seitens des Amtes ausgefertigt - Ernennungsurkunde, Dienstausweis und so weiter - und ein Termin für die Ernennung koordiniert, mit der die neu benannte Person dann die Arbeit aufnehmen kann. Bei den in der Frage aufgeführten Fällen kam es leider aufgrund von krankheitsbedingen Ausfällen im zuständigen Team zu Verzögerungen. Hier wurden durch organisatorische Maßnahmen geeignete Vertretungsregelungen umgesetzt, ebenso wurden die Arbeitsschritte im Amt geprüft und im zeitlichen Durchlauf optimiert. Da die Beschlussfassungen an feste Gremientermine gebunden sind, ist eine Verkürzung der Durchlaufzeiten an dieser Stelle nicht realisierbar. Wichtig ist eine gute Mitwirkung aller Beteiligten in den Abstimmungsprozessen, was im Regelfall auch gegeben ist. Die Benennungsverfahren der beiden neuen Sozialpfleger:innen im Sozialbezirk 680, Ortsbeirat 16 werden aus den genannten Gründen noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ernennung der neuen Sozialpflegerin im Sozialbezirk 520, Ortsbeirat 11 steht unmittelbar bevor. Die Ernennungsurkunde befindet sich im Unterschriftengang. Mit der offiziellen Ernennung ist in circa drei Wochen zu rechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Die städtischen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen definieren den Einsatz von Recyclingmaterialien als wichtiges Leit
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2947 Die städtischen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen definieren den Einsatz von Recyclingmaterialien als wichtiges Leitbild. Insbesondere Recyclingbeton soll bevorzugt zum Einsatz kommen. Ein Prüfauftrag, lokales Abrissmaterial in einem Pilotprojekt im Neubau wiederzuverwenden, NR 538/22, führte seit zwei Jahren leider noch zu keinem Ergebnis. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Recyclingbeton bei städtischen Bauprojekten, und welche konkreten Maßnahmen wurden seit Einführung der Leitlinien ergriffen, um die dort formulierten Ziele zur Verwendung von Recyclingmaterialien umzusetzen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat strebt an, zukünftig mehr Recyclingmaterialien einzusetzen, um beim Bau oder der Sanierung städtischer Gebäude Kohlendioxid einzusparen; dies ist in den städtischen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen, die jährlich aktualisiert werden, enthalten. Bei dem Rückbau der Liegenschaft Mainzer Landstraße 581 - dem künftigen Schulcampus Griesheim - wurde das Abbruchmaterial vor Ort zerkleinert und aufbereitet, sodass ein Teil, circa 4.000 Kubikmeter, des entstandenen mineralischen Recyclingmaterials auch an dem Standort verbleiben und genutzt werden kann. Allein das durch den Transport entstehende Kohlendioxid wird damit vermieden. Auch die Belastung der Bewohnerinnen/Bewohner durch Transportverkehr entfällt. Die Nutzung von Recyclingbeton erzeugt zurzeit noch einen größeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zu neuem Beton. Weiterhin benötigt Recyclingbeton qualitativ hochwertiges Betonrecyclingmaterial, wie es beim Recycling von zum Beispiel Eisenbahnschwellen entsteht. Bei einem Gebäudeabriss fällt ein so sortenreines Betonrecyclingmaterial in der Regel nicht an. Was jedoch jetzt schon umgesetzt wird, ist die Wiederverwendung des Betonrecyclings für technische Bauwerke, unter anderem für Lärmschutzwälle oder Bodenaustausch zur Bodenstabilisierung unter Fundamenten. Dies ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen - oft scheitert die Verwendung von eigenem vor Ort erzeugtem Recyclingmaterial schlicht an geeignetem Lagerplatz auf der Baustelle, insbesondere in innenstadtnahen Bereichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulrich Baier Vertraulichkeit: Nein

  • Aus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main wird bekannt, dass drei unserer Stadtteilwehren mit einem bes
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2948 Aus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main wird bekannt, dass drei unserer Stadtteilwehren mit einem besonderen Tuch zur Rettung fettleibiger Menschen ausgestattet worden sind. Damit einher geht aber, dass die jeweilige Wehr zu Einsätzen mit diesem Tuch generell in ganz Hessen (!) ausrücken soll. Ich frage den Magistrat: Ist das ein angemessener Umgang mit den Menschen, die sich ehrenamtlich bei der Frankfurter Feuerwehr zur Hilfe für ihre Mitmenschen verpflichten? Antwort des Magistrats: Den Freiwilligen Feuerwehren Ginnheim, Hausen und Praunheim wurde eine überörtliche Transportaufgabe für die adipöse Patientenrettung von Menschen zwischen 150 bis 450 kg übertragen, sofern es sich um keinen zeitkritischen Personentransfer handelt, der nach Möglichkeit mit einem Rettungshubschrauber durchgeführt wird. Das spezielle Tragetuch-System wird bei der Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr vorgehalten. Das Einsatzgebiet bezieht sich im Kern auf einen Radius von 50 Kilometer um Frankfurt am Main. Die Wehrführer sowie der Stadtbrandinspektor wurden im Oktober letzten Jahres über die vorgesehene Aufgabe informiert. Bedenken oder Einwände gegenüber der Branddirektion gab und gibt es keine. Seit Übertragung der Aufgabe gab es bisher noch keine Einsatzanforderung. Die Fragestellung, ob die übertragene fachliche Aufgabe eines Spezialtransports im Rahmen des Rettungsdienstes ein angemessener Umgang mit gut ausgebildeten, aktiven, ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Frankfurt am Main ist, die sich ihren Mitmenschen gegenüber in besonderer Weise verpflichtet fühlen, kann der Magistrat daher nur mit einem eindeutigen "Ja" beantworten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte k
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2949 Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte klimatische Bedingungen zurückführen, sondern zum Teil auch von Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete, fehlende Einrichtung von Zisternen oder Retentionsflächen, Nichtanpassung von Kanalsystemen bei Erhöhung der Anwohner:innenzahlen, fehlende Sicherung durch Dämme oder neue Genehmigungen, anfallendes Oberflächenwasser direkt in Bäche und Flüsse zu leiten. Ich frage den Magistrat: Was tut die Stadt bei Ausweisung neuer Baugebiete an den Oberläufen von Gewässern, die auch durch Frankfurter Gebiet fließen, damit regionale Maßnahmen zur Hochwasserprävention ergriffen werden? Antwort des Magistrats: Nach § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Die Stadt Frankfurt erhält daher immer wieder Bebauungspläne von Nachbarkommunen im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Dabei besteht die Möglichkeit, sich auch zum Thema Hochwasserprävention zu äußern. Um solche Themen zukünftig stärker zu berücksichtigen, werden standardmäßig alle eingehenden Bebauungspläne von Nachbarkommunen auch an die Stadtentwässerung Frankfurt zur Stellungnahme weitergeleitet. Generell gilt, dass Einleitungen in Oberflächengewässer überall im Geltungsbereich des Hessischen Wassergesetzes genehmigungspflichtig sind und nur zulässig sein können, wenn es dadurch nicht zu Beeinträchtigungen im Ober- und vor allem im Unterlauf kommt. Die Zuständigkeit für Frankfurt und Umland liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Wie in jedem Jahr führt die Deutsche Bahn Baumschnittarbeiten durch, um die Sicherheit rund um die Gleise zu gewährleist
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2950 Wie in jedem Jahr führt die Deutsche Bahn Baumschnittarbeiten durch, um die Sicherheit rund um die Gleise zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie viele Bäume hat die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer Rückschnittsaktionen an den Bahngleisen in diesem Winter im Stadtgebiet insbesondere rund um den Hauptbahnhof gefällt? Antwort des Magistrats: Die Frage ist an die DB weitergegeben worden und die DB-Fachabteilung hat folgendermaßen geantwortet: Im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhof wurden rund 50 Bäume gefällt. Bei diesen handelte es sich um schnellwachsende Götterbäume und Birken mit einem maximalen Durchmesser von zwanzig Zentimetern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Als Interim für die Städtischen Bühnen plant die Stadt Frankfurt ein Grundstück im Gutleutviertel zu bebauen, das sie da
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2951 Als Interim für die Städtischen Bühnen plant die Stadt Frankfurt ein Grundstück im Gutleutviertel zu bebauen, das sie dafür gekauft hat. Es werden aufwendige Baumaßnahmen mit hohem Ressourcenverbrauch durchgeführt. Nach Auszug der Städtischen Bühnen ist unklar, wie diese Bühnenspielstätte in Zukunft genutzt wird. Aus klimapolitischen Gründen muss ein teurer Umbau für die weitere Nutzung vermieden werden. Ich frage den Magistrat: Welche Nutzung ist für das Interimsgebäude in den aktuellen Planungen für die Bebauung des Grundstücks nach dem Auszug der Städtischen Bühnen vorgesehen, und wie wird sichergestellt, dass hierfür keine unnötigen ressourcenintensiven Umbaumaßnahmen nötig werden? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller! Das Gebäude der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 ist flexibel nutzbar. Ursprünglich wurde es als Archiv- und Lagerzentrum einer Bank genutzt. Während des Nutzungsintervalls als Bühneninterim ist in dem Gebäude derzeit eine entsprechende Nutzung geplant. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4116 vom 14.12.2023, M 192, wurde der Magistrat beauftragt, ein Konzept der Erfordernisse für die Interimsbedarfe zu erarbeiten, entsprechend geeignete Liegenschaften zu suchen, finanzielle Rahmenbedingungen zu verhandeln und diese den Stadtverordneten zur Entscheidung vorzulegen. Erst im Rahmen der weiteren Erarbeitung dieses Interimskonzeptes werden sich die Nutzungen und die entsprechenden Umbaumaßnahmen für das Bühnengebäude konkretisieren. Im nachfolgenden Nutzungsintervall ist aber vor dem Hintergrund der Flexibilität des Hauptgebäudes vieles denkbar. Das heißt: in dem Bauwerk sind mannigfaltige Nachnutzungen möglich. Eine konkrete Nachnutzung - nach dem Nutzungsintervall als Bühnengebäude - ist bisher nicht definiert. Als Stadt sind wir grundsätzlich dem Handlungsprinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Wenn sich auch in fernerer Zukunft bestätigt, dass die Bausubstanz intakt ist, so ist die Weiter- beziehungsweise Umnutzung sowohl wirtschaftlich, klimafreundlich als auch ressourcenschonend. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • In einem Artikel der FR vom 09.01.2025, „Mehr Park-and-Ride und Mobilitätsstationen“, in dem über die Projekte des Mobil
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2952 In einem Artikel der FR vom 09.01.2025, "Mehr Park-and-Ride und Mobilitätsstationen", in dem über die Projekte des Mobilitätsdezernats berichtet wird, ist auch folgender Satz zu finden: "Auch wird die VGF nicht umhinkommen, ihre Einna hmen und Ausgaben zu überprüfen. 2023 machte die Verkehrsgesellschaft rund 120 Millionen Euro Verlust." Ich frage den Magistrat: Welcher Verlust der VGF ist für das Jahr 2024 absehbar, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die VGF in der Zukunft finanziell zu stärken? Antwort des Magistrats: Der Verlust der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, vor Verlustübernahme durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH beläuft sich derzeit auf voraussichtlich circa 123 Millionen Euro. Derzeit bestehen noch Unklarheiten hinsichtlich der Auszahlungsmöglichkeiten von Billigkeitsleistungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Das neue Kindernet ging kürzlich in Betrieb. Seither werden unter der Kategorie „Soziale Kriterien“ bei der Abfrage der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2953 Das neue Kindernet ging kürzlich in Betrieb. Seither werden unter der Kategorie "Soziale Kriterien" bei der Abfrage der Konfessionen des Kindes folgende Möglichkeiten abgefragt: Buddhismus, Hinduismus, evangelisches Christentum, katholisches Christentum, Judentum, Islam, Konfessionslos - ohne - und andere. Ich frage den Magistrat: Welchem Zweck dient diese Abfrage, und welche Auswirkungen haben diese Angaben auf die Platzvergabe? Antwort des Magistrats: Die Angabe der Konfession ist eine freiwillige Angabe, die es konfessionellen Trägern ermöglicht, bei der Platzvergabe nachrangig auch die Konfession zu berücksichtigen. Die Platzvergabe erfolgt in Trägerverantwortung prioritär nach gesetzlichen Aufnahmekriterien, § 24 Absatz 1 SGB VIII, wie Berufstätigkeit und Unterstützungs- und Förderbedarf. Darüber hinaus können die Einrichtungen weitere Kriterien für die Belegung ihrer Plätze festlegen, unter anderem die Religionszugehörigkeit. Die Angabe der Religionszugehörigkeit des Kindes hat also keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Platzvergabe. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

  • Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen si
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2954 Lieferdienst-Fahrer*innen arbeiten oft unter enormen Zeitdruck und prekären Arbeitsbedingungen. Bürger*innen beklagen sich in verschiedenen Stadtteilen darüber, dass sich die Lieferdienst-Fahrer*innen teilweise nicht an die Verkehrsregeln halten und sogar auf Gehwegen fahren, was besonders für kleine Kinder sehr gefährlich sein kann. Ich frage den Magistrat: Was gedenkt der Magistrat, wegen der schlechten Arbeitsbedingungen der Lieferdienst-Fahrer*innen zu unternehmen? Antwort des Magistrats: Die Feststellung und Ahndung gesetzeswidriger Arbeitsbedingungen obliegt den zuständigen Arbeitsschutzbehörden; dies ist für Frankfurt das Regierungspräsidium Darmstadt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

  • Während der Stadtforst von der Stadt selbst jagdrechtlich verwaltet wird, sind die 15 Jagdbezirke im Stadtgebiet an Priv
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2955 Während der Stadtforst von der Stadt selbst jagdrechtlich verwaltet wird, sind die 15 Jagdbezirke im Stadtgebiet an Privatpersonen verpachtet. In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Konflikten zwischen Hobbyjäger*innen und der Bevölkerung, unter anderem im Höchster Stadtpark, Kätcheslachpark und an der Nidda. Es ist für einige Bürger*innen nicht nachvollziehbar, dass, insbesondere auch im Dunkeln und bei dichter Bepflanzung, in unserer bevölkerungsdichten Metropole von Hobbyjäger*innen geschossen wird. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten hat die Stadt, die Hobbyjagd in städtischen Parks, Naherholungsgebieten, Schutzgebieten und in der Nähe von Verkehrswegen und Wohnbebauungen zu untersagen? Antwort des Magistrats: An den beschriebenen Örtlichkeiten greift § 20 des Bundesjagdgesetzes, nach dem örtliche Verbote der Jagdausübung definiert sind. Die Einschätzung, ob die Umstände eines Verbots im Sinne des § 20 erfüllt sind, obliegt jedoch dem ausübenden Jäger. Dieser muss in seinem Ermessen anhand der situativen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Jagdausübung entscheiden, ob die Gegebenheiten vor Ort ein Verbot begründen oder die Jagd zulassen. Jüngst führte das Jagen auf verschiedenen Frankfurter Grünflächen zu Irritationen bei Bürger:innen. Konkrete Gefährdung von Menschen sind dem Magistrat nicht bekannt. Vom grundlegenden Verantwortungsbewusstsein der Jägerschaft, die Prüfungen als auch regelmäßige behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen absolvieren muss, kann die Bevölkerung ausgehen. Weitere Möglichkeiten, aktiv gegenüber den Jagdpächtern örtliche Jagdverbote in den ausgewiesenen 15 Jagdbezirken im Stadtgebiet zu verfügen, hat der Magistrat nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Im Dezember 2024 und Januar 2025 war der Aufzug an der provisorischen Brücke über die S-Bahn-Station Berkersheim länger
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2956 Im Dezember 2024 und Januar 2025 war der Aufzug an der provisorischen Brücke über die S-Bahn-Station Berkersheim länger als einen Monat defekt - und ist es womöglich immer noch. Damit war es für gehbehinderte Personen und Menschen mit Kinderwagen nicht oder nur unter großen Mühen möglich, die S-Bahn zu nutzen. Viele Fahrgäste aus Harheim und Berkersheim waren von einem wichtigen Verkehrsmittel abgeschnitten oder mussten auf großen Umwegen und mit hohem Zeitaufwand zu anderen S-Bahn-Stationen gelangen. Sie waren in ihrer Mobilität jedenfalls stark eingeschränkt. Ich frage den Magistrat: Was wird unternommen, damit bei Defekten künftig der Aufzug schnellstmöglich repariert und wieder in Betrieb genommen werden kann? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat sich zu diesem Thema an die DB InfraGO AG gewandt, die für den Betrieb der Aufzugsanlage zuständig ist. Diese hat mitgeteilt, dass die Anlage erneut wegen eines Wasserschadens defekt ist. Die DB InfraGO AG steht diesbezüglich mit der Aufzugsfirma in ständigem Austausch. Die für eine Reparatur erforderlichen Ersatzteile wurden bereits im November 2024 bestellt. Aktuell gibt es massive Schwierigkeiten mit dem Lieferanten der Ersatzteile, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wann der Schaden behoben sein wird. Der Magistrat ist über die Pannenserie genauso verärgert wie der Fragesteller und steht in dieser Sache weiterhin im Dialog mit der DB InfraGO AG. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Presseberichten durften Nilgänse im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 15.01.2025 in Frankfurt gejagt werden. In der Verga
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2957 Laut Presseberichten durften Nilgänse im Zeitraum vom 01.08.2024 bis 15.01.2025 in Frankfurt gejagt werden. In der Vergangenheit teilte der Magistrat hingegen widerholt mit, dass es ihm an Mitteln zur Regulierung der Nilgänse fehlt. Dabei verdrängt die invasive Art nicht nur heimische Tierarten sondert verursacht große Schäden in Parks, Schwimmbädern und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die große Mehrheit der Stadtbevölkerung befürwortet daher eine deutliche und anhaltenden Verringerung der Bestände. Ich frage den Magistrat: Inwieweit nutzte die Stadt den bestehenden Jagdzeitraum, um den Bestand an Nilgänsen, die in der Stadt überwintern, effektiv zu verringern? Antwort des Magistrats: Die bestehende Jagdzeit wird insofern genutzt, dass in nahezu allen Frankfurter Jagdrevieren Nilgänse auf der jagdlichen Streckenliste stehen. Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH verfügt für das Gelände des Brentanobades über eine Erlaubnis zur beschränkten Ausübung der Jagd im befriedeten Bezirk mit Gültigkeit bis 15.01.2026. Diese Erlaubnis berechtigt zur Bejagung von Nilgänsen im Zeitraum von 01.09. des Jahres bis zum 15.01. des Folgejahres. Als Ergänzung verschiedener Vergrämungsmaßnahmen passten die Frankfurter Bäder 2023 das Überwinterungskonzept für das Brentanobad an und überwintern das Becken seither trocken, was zu einer merklichen Entspannung der Lage auf dem Freibadgelände führte. Im Ostpark hat der Magistrat hinsichtlich der Gänsepopulation einen anderen Ansatz gewählt und mit gezielten Lenkungsmaßnahmen ein erfolgreiches Gänsemanagement aufgesetzt. Der Magistrat nutzt die Möglichkeit der Bejagung in jederzeit öffentlich zugänglichen Grünflächen und Parks nicht, da das Risiko von Jagdunfällen aufgrund der starken Freiflächennutzung im städtischen Raum zu hoch ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke Vertraulichkeit: Nein

  • Vor circa zwei Jahren wurden aufgrund der Coronapandemie seitens des Bildungsdezernats Luftreinigungsgeräte für die Fran
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2958 Vor circa zwei Jahren wurden aufgrund der Coronapandemie seitens des Bildungsdezernats Luftreinigungsgeräte für die Frankfurter Schulen bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Werden die Luftreinigungsgeräte noch genutzt sowie gewartet, oder was geschieht mit diesen Geräten? Antwort des Magistrats: Im November 2024 wurden die Frankfurter Schulen abgefragt, ob sie die Luftreinigungsgeräte, die während der Coronapandemie beschafft wurden, zurückgeben oder weiterhin behalten möchten. Von den insgesamt 4.099 beschafften Luftreinigungsgeräten werden 2.342 Stück abgegeben. Für die Schulen, die sich entschieden haben, ihre Geräte zu behalten, 1.757 Stück, werden Wartung und Filterwechsel weiter durch den Schulträger beauftragt. Hierfür bedarf es einer öffentlichen Ausschreibung, die derzeit vorbereitet wird. Gemäß den städtischen Vorgaben wurden zunächst die nicht mehr benötigten Luftreinigungsgeräte in den Nachrichten für die Stadt Frankfurt am Main, NaSt, zur kostenlosen Abholung für dienstliche Zwecke veröffentlicht. Aktuell liegen dem Schulträger noch keine Interessensbekundungen vor, sodass nun die Veräußerung über die VEBEG vorbereitet wird, eine bundeseigene Treuhandgesellschaft zur Verwertung von Eigentum des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Im August 2024 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einschränkung von Bürger*innenbegehren und Bürg
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2959 Im August 2024 hat die Hessische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Einschränkung von Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheiden eingebracht. Die Anhörung betroffener Fachorganisationen findet am 12.02.2025 im Innenausschuss des Hessischen Landtags statt. Weil Die Linke das Gesetzesvorhaben als einen Demokratieabbau einordnet, hat sie mit dem Antrag NR 1020/24 den Magistrat aufgefordert, sich zwecks Demokratieerhalt an die Hessische Landesregierung zu wenden. Ich frage den Magistrat: Wie steht der Magistrat zum geplanten Demokratieabbau der Hessischen Landesregierung? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Wie bereits mit der Beantwortung der Frage 2852 in der 34. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 2024 mitgeteilt, obliegt die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung dem Hessischen Normgeber. Etwaige Gesetzesänderungen oder -vorhaben hat der Magistrat in seiner Funktion als ausführendes Organ nicht zu kommentieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Leider ist auch dieser Jahreswechsel nicht ohne unschöne Nebengeräusche geblieben. Sowohl aus dem Stadtzentrum als auch
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2960 Leider ist auch dieser Jahreswechsel nicht ohne unschöne Nebengeräusche geblieben. Sowohl aus dem Stadtzentrum als auch aus Stadtteilen gibt es Berichte von exzessivem Feuerwerk, aber vor allem auch von Angriffen auf Polizei und andere Einsatzkräfte. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat zu den Angriffen vor, und welche Schlüsse zieht er daraus? Antwort des Magistrats: Nach Auskunft der Branddirektion wurden drei Angriffe auf Einsatzkräfte von Feuerwehr beziehungsweise Rettungsdienst registriert. Nach Mitteilung der Landespolizei fanden keine größeren Ausschreitungen, Randale oder andere nennenswerten gruppendynamischen Prozesse statt. Neben einigen Messerdelikten stach jedoch der Angriff auf eine Funkwagenbesatzung in der Nordweststadt besonders hervor, bei dem von einer Brücke ein E-Scooter auf einen fahrenden Streifenwagen geworfen wurde. Die seitens der Stadt Frankfurt eingerichtete Feuerwerkverbotszone im Bereich der Zeil, gepaart mit hoher polizeilicher Präsenz, entfaltete eine erkennbar positive Wirkung und führte zu einer deutlichen Beruhigung dieses Bereichs im Vergleich zu den Vorjahren. Bei vereinzelten Verstößen gegen das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern schritt die Polizei zügig und konsequent ein und konnte die Situation schnell wieder beruhigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Die Auslastung der städtischen Parkhäuser ist ein wichtiger Indikator für die Mobilität und Verkehrsplanung in Frankfurt
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2961 Die Auslastung der städtischen Parkhäuser ist ein wichtiger Indikator für die Mobilität und Verkehrsplanung in Frankfurt. Insbesondere in der Weihnachtszeit ist die Nutzung der Parkhäuser von besonderem Interesse, da sie sowohl die Verkehrssituation als auch die Besucherströme in der Innenstadt misst. Ein Vergleich der aktuellen Zahlen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ermöglicht zudem eine Messung der Ergebnisse der Verkehrsmaßnahmen der Koalition. Ich frage den Magistrat: Welche Auslastungszahlen hatten die einzelnen Parkhäuser der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH im Dezember 2024, aufgeschlüsselt nach Tagen und Parkhäusern, und wie lauten die Vergleichszahlen für den gesamten Dezember 2019 je Parkhaus? Antwort des Magistrats: Wie bereits bei Frage Nr. 2814 zur 33. Fragestunde beantwortet, lässt sich eine pauschale Aussage zu einem Auslastungswert der durch die PBG betriebenen Parkgaragen im Innenstadtbereich leider nicht geben. Dies gilt auch für die Weihnachtszeit. Einzelne Kennzahlen, wie etwa die durchschnittliche Auslastung in Prozent nach Uhrzeit und Wochentag sind alleine nicht hinreichend aussagekräftig, da sich die Auslastungssituation nicht linear über den Tag verteilt beziehungsweise diese an gleichen Tagen nicht immer gleich wiederkehrend ist. Eine umfängliche Darlegung ist aufgrund des hohen administrativen Aufwands zur Auswertung nicht kurzfristig im Rahmen der Fragestunde möglich. Nähere Auskünfte können jedoch im Rahmen eines Berichts auf eine entsprechende Anfrage hin erteilt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Der Caritasverband Frankfurt e. V. hat sich unter anderem aufgrund nicht angepasster Fördermittel dazu entschlossen, ein
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2962 Der Caritasverband Frankfurt e. V. hat sich unter anderem aufgrund nicht angepasster Fördermittel dazu entschlossen, einen Teil der Angebote der präventiven Altenhilfe mit Projektfinanzierung auslaufen zu lassen. Darunter das Projekt "Angehörigenberatung Demenz". Gerade im Bereich Demenzberatung ist der Bedarf in Frankfurt aber sehr hoch. Auf andere Anlaufstellen, wie zum Beispiel das Bürgerinstitut, werden verstärkt Anfragen zukommen. Daher frage ich den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat den Schritt des Caritasverbandes, und wie wird er sicherstellen, dass sich nicht weitere Träger aufgrund unberücksichtigter Mehrbedarfsmeldungen aus der Demenzberatung zurückziehen? Antwort des Magistrats: Die Angehörigenberatung des Caritasverband Frankfurt e. V. wurde in der Vergangenheit durch Fördermittel der offenen Altenhilfe finanziert. Die Mittel in 2024 wurden wie beantragt genehmigt. Der Caritasverband hat dem Jugend-und Sozialamt, als Ergebnis der Validierung seiner Angebotsstrukturen, schriftlich mitgeteilt, dass ab 2025 keine Fördermittel für dieses Projekt mehr beantragt werden. Eine Anmeldung eines Mehrbedarfes erfolgte nicht. Der Magistrat bedauert den Rückzug des Caritasverbandes aus der Demenzberatung und prüft aktuell den Erhalt des notwendigen Beratungsangebotes in Frankfurt über andere Träger der freien Wohlfahrtspflege. Infolge des demografischen Wandels sowie Erkenntnissen aus der Demenzforschung rechnet der Magistrat mit einem wachsenden Bedarf. Dies wird in der fortlaufenden Prüfung der Angebotsstrukturen berücksichtigt, für den Haushalt 2026 wurde auf Grundlage der Erkenntnisse ein entsprechender Mittelbedarf angemeldet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Laut aktuellen Berichten hat sich die Römer-Koalition auf eine Verteilung der zusätzlichen Stellen aus der Stellenreserv
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    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2963 Laut aktuellen Berichten hat sich die Römer-Koalition auf eine Verteilung der zusätzlichen Stellen aus der Stellenreserve verständigt. Damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die versprochene Transparenz der Koalition bei der Stellenvergabe tatsächlich gewährleistet wurde. Der Gesamtpersonalrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Personalentwicklung und wurde in einem gesonderten Antrag der CDU explizit als Beteiligter eingefordert - dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Im Sinne der Transparenz und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist die Einbindung des Personalrats zwingend notwendig. Ich frage den Magistrat: In welcher Form wurde der Gesamtpersonalrat in die Vergabe der Stellenreserve einbezogen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Meister, meine Damen und Herren! Die im Stellenplan 2024 für den Bereich der Stellenreserve neu geschaffenen 435 Stellen, die so genannte aufgestockte Stellenreserve, stehen mit Rechtskraft des Haushaltes 2024 nunmehr zur Verfügung. Auf Magistratsebene erfolgte zwischenzeitlich eine Einigung zur bedarfsgerechten Verteilung dieser Stellen auf die Dezernate. Die sich anschließende Zuordnung auf die dezernatsangehörigen Ämter ist ebenfalls abgeschlossen. Die Stellen sollen nun zeitnah durch den Magistrat beschlossen und den Ämtern zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorgesehen, den Gesamtpersonalrat, das Gleichberechtigungsbüro sowie die Gesamtschwerbehindertenvertretung vor der Einbringung des Magistrats-Beschluss-Entwurfs zur "Inanspruchnahme der 435 Stellen aus der aufgestockten Stellenreserve" in den Geschäftsgang entsprechend einzubinden und hier im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Transparenz über die Verteilung zu schaffen. Diese Einbindung findet aktuell statt. Es sei an dieser Stelle allerdings der Vollständigkeit halber angemerkt, dass für die Bewirtschaftung der Stellenreserve weder das Hessische Personalvertretungsgesetz, HPVG, noch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, HGlG, formale Beteiligungsrechte des Gesamtpersonalrats, der Gleichstellungsbeauftragten oder der Schwerbehindertenvertretung vorsehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Seit November kann die Schulturnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule, EHS, nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden. De
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2964 Seit November kann die Schulturnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule, EHS, nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden. Der Heizungsausfall wurde mehrfach von der Schule an das ABI gemeldet, bislang ist aber keine nachhaltige Mängelbeseitigung erfolgt. Die temporäre Maßnahme einer Aufstellung von zwei bis drei Heizlüftern reicht nicht aus. Daher frage ich den Magistrat: Wann und mit welchen Maßnahmen wird die Heizungsanlage der EHS nachhaltig saniert, damit der Sportunterricht endlich wieder unter normalen Bedingungen stattfinden kann? Antwort des Magistrats: Die Heizungsanlage der Engelbert-Humperdinck-Schule funktioniert, die Schule wird beheizt. Die Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule ist jedoch nicht an die Heizungsanlage der Schule angeschlossen, die Turnhalle wird mittels einer Lüftungsanlage beheizt; diese ist im November ausgefallen. Als Sofortmaßnahme wurden zwei Radiatoren aufgestellt, die jedoch die Turnhalle nicht ausreichend erwärmen. Die Lüftungsanlage wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass diese abgängig ist und ersetzt werden muss. In der vierten Kalenderwoche war ein Gutachter vor Ort und hat geprüft, ob die Halle anderweitig beheizt werden kann. Die Ergebnisse liegen dem Magistrat noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden sie schnellstmöglich geprüft und die Beheizung der Turnhalle vorangetrieben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Die Sozialdezernentin feiert sich für den Etatantrag zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und spricht v
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2965 Die Sozialdezernentin feiert sich für den Etatantrag zur Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und spricht von finanzieller Absicherung und einem zukunftsfähigen Modell. Doch trotz mehrfacher Nachfragen im Ausschuss bleibt offen, woher die benötigten Mittel kommen sollen - zumal sie laut Etatantrag nicht aus dem bestehenden Haushalt des Jugend- und Sozialamtes gedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen konkreten Haushaltsstellen sollen die zusätzlichen Mittel für die dauerhafte Erhöhung des Jugendhilfe-Mittelverteilers sowie die geplante jährliche Dynamisierung bereitgestellt werden? Antwort des Magistrats: Der im Rahmen des Haushaltsbeschlusses § 4994 mitbeschlossene Etatantrag E 484/24 wird durch den Magistrat umgesetzt. Der Beschluss sieht einen Aufwuchs für eine auskömmliche Finanzierung ab 2024 und für eine Dynamisierung ab 2025 für die folgenden Jahre vor. Im Haushalt 2024/2025 sind zur Umsetzung des Beschlusses 5,3 Millionen Euro dauerhaft als Mehrbedarf durch Tariferhöhungen im Zuschussbereich eingestellt. Die für das Jahr 2024 vorgesehenen Mittel sind durch das Jugend- und Sozialamt bereits an die Träger zur auskömmlichen Finanzierung der zuschussgeförderten Maßnahmen im Jugendhilfebereich in vollem Umfang ausgezahlt worden. Für 2025 sind die ersten Abschlagszahlungen mit Aufwuchs erfolgt. Hinsichtlich der Mittel für die Dynamisierung für die folgenden Jahre, ist eine jährliche Ermittlung des Finanzbedarfs erforderlich. Hierzu befindet sich das Jugend- und Sozialamt in Abstimmungsgesprächen mit der Kämmerei und wird nach deren Abschluss auch die Dynamisierung im Jugendhilfebereich umsetzen. Mit der Veröffentlichung des Haushaltes 2026/2027 sind die konkreten Haushaltsstellen ablesbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Höchster Mainfähre ist nicht nur Verkehrsmittel, sondern mit ihrer über 400-jährigen Tradition ein Kulturgut. Trotzd
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2966 Die Höchster Mainfähre ist nicht nur Verkehrsmittel, sondern mit ihrer über 400-jährigen Tradition ein Kulturgut. Trotzdem war ihre Zukunft lange ungewiss, in 2023 konnte ihr Fortbestand nur dank des Sponsorings der Süwag gesichert werden. Dieses zweijährige Sponsoring läuft demnächst bekanntermaßen aus. Zuletzt äußerte sich der Verkehrsdezernent am 11.07.2024 eher unbestimmt: "Der Magistrat arbeitet an einer nachhaltigen Lösung für den Fährbetrieb". Wie diese Lösung ausschaut, wurde bisher nicht kommuniziert. Ich frage den Magistrat: Wie geht es mit der Höchster Mainfähre insbesondere im Hinblick auf die Beendigung des Sponsorings weiter beziehungsweise wie stellt der Magistrat den dauerhaften Erhalt der Fähre sicher? Antwort des Magistrats: Seit den Coronajahren wird die Fähre als Verkehrsmittel deutlich seltener genutzt, wodurch die Fahrgastzahlen dramatisch eingebrochen sind. 2023 und 2024 konnte der Magistrat gemeinsam mit dem Fährmann - und durch das Sponsoring der Süwag - die Einnahmeseite des Fährbetriebs erhöhen. Durch Übernahme von Wartungskosten und einen höheren Zuschuss zu den Energiekosten unterstützt die Stadt den Fährbetrieb noch stärker als in früheren Jahren. Zudem ist es dem Fährmann gelungen, zusätzliche Einnahmen durch das Angebot von Charterfahrten oder sogenannte Längsfahrten zu generieren. Für das Jahr 2025 sind im Fahrplan nun weniger Querfahrten geplant. Diese konzentrieren sich vornehmlich auf die Wochenenden sowie die Ferienzeit. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Fährbetrieb, mehr Längsfahren für Firmen, Institutionen und andere anzubieten. Der Magistrat unterstützt die unternehmerischen Pläne des Fährmanns. Weitere Details werden spätestens zum Fahrplanstart am 1. März bekannt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Der Varisano-Klinikverbund kommt nicht aus den roten Zahlen und braucht für das Höchster Klinikum bis 2029 eine Finanzsp
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2967 Der Varisano-Klinikverbund kommt nicht aus den roten Zahlen und braucht für das Höchster Klinikum bis 2029 eine Finanzspritze von weiteren 35 Millionen Euro. Ich frage den Magistrat: Ist vor dem Hintergrund der jüngst im Bundesrat beschlossenen Krankenhausreform die Berechnung dieses Fehlbetrages realistisch oder könnte dieser noch höher ausfallen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete David, meine Damen und Herren! Es war schon vor der geplanten Krankenhausreform im Kliniksektor extrem schwierig, eine valide Fünfjahresplanung zu machen, da die Krankenhausfinanzierung nicht marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Darüber hinaus hemmte die Frequenz von kleinen und größeren Krankenhausreformen mit kurzfristiger Wirkung die Vorhersehbarkeit der validen wirtschaftlichen Entwicklung eines Krankenhauses über fünf Jahre. Zudem führten schon in der Vergangenheit Kostendämpfungsambitionen dazu, dass die Krankenhäuser bei steigenden Personal- und Sachkosten ihre Einnahmen nur bedingt steigern konnten - Kosten-Erlös-Schere -, da die Klinikleistungen bei Leistungssteigerungen Erlösabschlägen - zum Beispiel Mehrerlösausgleiche und Fixkosten-Degressionsabschläge - ausgesetzt waren. Schließlich haben in den letzten Jahren die Steigerungen der Landesbasisfallwerte als wesentlicher Faktor für die Erlöse der Krankenhäuser nicht mit den Kostensteigerungen durch unter anderem Pandemie und den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bedingter Inflation auf der einen Seite und Personalkostensteigerungen durch Tarifabschlüsse auf der anderen Seite Schritt gehalten, wie der folgenden Grafik zu entnehmen ist. Die gegenwärtige Fünf-Jahresplanung basiert auf der gegenwärtigen Finanzierungssystematik unter Berücksichtigung eines Risikos für die Einführung der Leistungsgruppen und einer neuartigen Finanzierungsmethodik - Vorhaltefinanzierung -, deren Umsetzung gegenwärtig vor dem Hintergrund des anstehenden Regierungswechsels durchaus fraglich erscheint. Nach gegenwärtiger Einschätzung unter diesen erschwerten Bedingungen ist die Planung der Klinik durchaus als realistisch einzuschätzen, unterliegt aber auch weiterhin in erheblichem Maße den Unsicherheiten, die die fehlende Erfahrung mit den Regularien zur Umsetzung der Krankenhausreform bedingt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

  • Der öffentliche Verkehrsbereich um das Stadtgymnasium und das Neue Gymnasium in Bockenheim hat keine Zebrastreifen oder
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    23.01.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 23.01.2025, F 2968 Der öffentliche Verkehrsbereich um das Stadtgymnasium und das Neue Gymnasium in Bockenheim hat keine Zebrastreifen oder Fußgängerampeln. Alle Schüler/-innen überqueren die Straßen auf eigene Faust. Gerade morgens, wenn größere Schülergruppen an der Haltestelle Industriehof aussteigen und circa 800 Meter zum Eingang der Schulen laufen, ergeben sich viele gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Noch schwieriger ist die Situation nach Schulende um 16:00 Uhr, da die Gehwege um die Schulgebä ude herum schlecht beleuchtet sind und die Kinder gerade im Winter in der Dämmerung ihren Heimweg bestreiten müssen. Daher frage ich den Magistrat: Wann und wie stellt der Magistrat endlich die Schulwegsicherheit im Umfeld beider Schulen sicher? Antwort des Magistrats: Das Straßenverkehrsamt war im Vorfeld der Etablierung des Schulstandortes zum Thema Schulwegsicherheit eingebunden und hat in der Folge im unmittelbaren Umfeld der Containerschule am 19. Juli 2024 Maßnahmen straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Aktuelle Beschwerden seitens der Schule oder dem Ortsbeirat sind de Magistrat nicht bekannt. Es wird bezüglich der Sicherheit des Schulwegs rund um das Stadtgymnasium Frankfurt und das im gleichen Gebäude liegende Neue Gymnasium Frankfurt im Februar 2025 ein Ortstermin mit der Schulwegkommission im Rahmen der Schulwegsicherung erfolgen. Die Schulwegkommission setzt sich aus der Polizei "Direktion Verkehrssicherheit", dem Straßenverkehrsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie der Schulwegsicherung des Stadtschulamts zusammen. Ebenso nehmen an dem Ortstermin der Ortsbeirat, die Schulleitung, die Kinderbeauftragte und in der Regel der Elternbeirat teil. Bei dem Ortstermin werden die geschilderten Probleme - Zebrastreifen und Fußgängerampeln - sowie grundsätzlich die Verkehrssicherheit für Schüler:innen rund um die beiden neuen Gymnasien in Augenschein genommen. Die Schulwegkommission wird bei diesem Ortstermin prüfen, welche Maßnahmen beschlossen und zeitnah umgesetzt werden können, um den Schulweg für die Schüler:innen sicherer zu machen. Hierzu zählen unter anderem Zebrastreifen, Ampelanlagen und Beschilderungen sowie Beleuchtungen. Die im Umfeld des Haupteingangs der Schule errichtete Straßenbeleuchtung wurde nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

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