Feuerwerkskörper dürfen in Hessen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Ve
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Kontrolle von Feuerwerksverstößen ergriffen. Es wurden drei Bußgeldverfahren eingeleitet, und es wird erwartet, dass weitere Anzeigen folgen werden.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Feuerwerkskörper dürfen in Hessen nur am 31. Dezember und am
- Januar abgebrannt werden. Trotzdem kommt es häufig zu Verstößen, auf die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann. Ich frage den Magistrat: Wie viele Bußgelder wurden in Frankfurt vor und nach dem vergangenen Silvester verhängt, und inwieweit wurden Kontrollmaßnahmen durch die Stadtpolizei durchgeführt?
Antwort des Magistrats
Sowohl die Stadt- als auch die Landespolizei haben vergangenes Silvester, wie jedes Jahr, gezielt Kontrollen an exponierten Stellen durchgeführt.
Im Auswertungszeitraum vom 15.12.2024 bis zum 14.01.2025 wurden drei Bußgeldverfahren anlässlich der Verstöße des letzten Jahreswechsels eingeleitet. Es ist aber erfahrungsgemäß möglich, dass noch mehrere Wochen nach dem Ereignis Anzeigen bei der Bußgeldstelle eingehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.