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Während der Stadtforst von der Stadt selbst jagdrechtlich verwaltet wird, sind die 15 Jagdbezirke im Stadtgebiet an Priv

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main wird gefragt, welche Möglichkeiten bestehen, die Hobbyjagd in städtischen Parks und Naherholungsgebieten zu untersagen, da es wiederholt zu Konflikten zwischen Hobbyjägern und der Bevölkerung gekommen ist. Der Magistrat erklärt, dass örtliche Verbote gemäß § 20 des Bundesjagdgesetzes definiert sind, jedoch die Entscheidung über ein Verbot dem ausübenden Jäger obliegt.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Während der Stadtforst von der Stadt selbst jagdrechtlich verwaltet wird, sind die 15 Jagdbezirke im Stadtgebiet an Privatpersonen verpachtet. In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Konflikten zwischen Hobbyjäger*innen und der Bevölkerung, unter anderem im Höchster Stadtpark, Kätcheslachpark und an der Nidda. Es ist für einige Bürger*innen nicht nachvollziehbar, dass, insbesondere auch im Dunkeln und bei dichter Bepflanzung, in unserer bevölkerungsdichten Metropole von Hobbyjäger*innen geschossen wird.

Ich frage den Magistrat:

Welche Möglichkeiten hat die Stadt, die Hobbyjagd in städtischen Parks, Naherholungsgebieten, Schutzgebieten und in der Nähe von Verkehrswegen und Wohnbebauungen zu untersagen?

Antwort des Magistrats

An den beschriebenen Örtlichkeiten greift § 20 des Bundesjagdgesetzes, nach dem örtliche Verbote der Jagdausübung definiert sind. Die Einschätzung, ob die Umstände eines Verbots im Sinne des § 20 erfüllt sind, obliegt jedoch dem ausübenden Jäger. Dieser muss in seinem Ermessen anhand der situativen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Jagdausübung entscheiden, ob die Gegebenheiten vor Ort ein Verbot begründen oder die Jagd zulassen.

Jüngst führte das Jagen auf verschiedenen Frankfurter Grünflächen zu Irritationen bei Bürger:innen. Konkrete Gefährdung von Menschen sind dem Magistrat nicht bekannt. Vom grundlegenden Verantwortungsbewusstsein der Jägerschaft, die Prüfungen als auch regelmäßige behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen absolvieren muss, kann die Bevölkerung ausgehen.

Weitere Möglichkeiten, aktiv gegenüber den Jagdpächtern örtliche Jagdverbote in den ausgewiesenen 15 Jagdbezirken im Stadtgebiet zu verfügen, hat der Magistrat nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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