Laut aktuellen Berichten hat sich die Römer-Koalition auf eine Verteilung der zusätzlichen Stellen aus der Stellenreserv
Zusammenfassung
Die Römer-Koalition hat eine Verteilung der zusätzlichen Stellen aus der Stellenreserve beschlossen. Die Einbindung des Gesamtpersonalrats wird als notwendig erachtet, um Transparenz und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Laut aktuellen Berichten hat sich die Römer-Koalition auf eine Verteilung der zusätzlichen Stellen aus der Stellenreserve verständigt. Damit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die versprochene Transparenz der Koalition bei der Stellenvergabe tatsächlich gewährleistet wurde. Der Gesamtpersonalrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Personalentwicklung und wurde in einem gesonderten Antrag der CDU explizit als Beteiligter eingefordert - dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Im Sinne der Transparenz und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist die Einbindung des Personalrats zwingend notwendig.
Ich frage den Magistrat:
In welcher Form wurde der Gesamtpersonalrat in die Vergabe der Stellenreserve einbezogen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Meister,
meine Damen und Herren!
Die im Stellenplan 2024 für den Bereich der Stellenreserve neu geschaffenen 435 Stellen, die so genannte aufgestockte Stellenreserve, stehen mit Rechtskraft des Haushaltes 2024 nunmehr zur Verfügung.
Auf Magistratsebene erfolgte zwischenzeitlich eine Einigung zur bedarfsgerechten Verteilung dieser Stellen auf die Dezernate. Die sich anschließende Zuordnung auf die dezernatsangehörigen Ämter ist ebenfalls abgeschlossen. Die Stellen sollen nun zeitnah durch den Magistrat beschlossen und den Ämtern zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden.
Es ist vorgesehen, den Gesamtpersonalrat, das Gleichberechtigungsbüro sowie die Gesamtschwerbehindertenvertretung vor der Einbringung des Magistrats-Beschluss-Entwurfs zur "Inanspruchnahme der 435 Stellen aus der aufgestockten Stellenreserve" in den Geschäftsgang entsprechend einzubinden und hier im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Transparenz über die Verteilung zu schaffen. Diese Einbindung findet aktuell statt.
Es sei an dieser Stelle allerdings der Vollständigkeit halber angemerkt, dass für die Bewirtschaftung der Stellenreserve weder das Hessische Personalvertretungsgesetz, HPVG, noch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz, HGlG, formale Beteiligungsrechte des Gesamtpersonalrats, der Gleichstellungsbeauftragten oder der Schwerbehindertenvertretung vorsehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.