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Wie erst jetzt bekannt wurde, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der O

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der Oberbürgermeisterwahl 2023. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit über die Verdachtsmomente zu informieren, da lediglich die Möglichkeit einer Wahlmanipulation besteht. Es wird gefordert, die Integrität der Wahlen in Frankfurt sicherzustellen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Wie erst jetzt bekannt wurde, ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Wahlbetrugs bei der Oberbürgermeisterwahl 2023. Briefwahlunterlagen wurden offenbar unter falschem Namen beantragt und ohne Wissen der Wahlberechtigten ausgefüllt. Die für Wahlen zuständige Dezernentin Eileen O´Sullivan, Volt, erachtete laut Presse eine Information der Öffentlichkeit für nicht erforderlich. Zu dem habe man keine Zweifel an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Briefwahl kommunizieren wollen.

Ich frage den Magistrat:

Womit begründet der Magistrat seine Auffassung, dass eine Information der Öffentlichkeit im Fall von Wahlbetrug wie im vorliegenden Fall nicht erforderlich sei?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Eileen O´Sullivan:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer,

liebe Damen und Herren!

Zutreffend ist, dass es im Jahre 2023 bei der Direktwahl zum Oberbürgermeister in wenigen Einzelfällen Verdachtsmomente gab, die auf eine mögliche Wahlmanipulation hindeuten könnten. Die entsprechenden Auffälligkeiten bei der Briefwahlbeantragung brachten wir der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige.

Zum aktuell durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt betriebenen Verfahren können wir uns nicht äußern. Da aktuell lediglich die Möglichkeit einer Wahlmanipulation im Raum steht, haben wir von einer proaktiven Information der Öffentlichkeit abgesehen.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Pfeiffer, dem Fragesteller. Bitte!

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Antwort! Sie erinnern sich bestimmt an den Verdachtsfall des Wahlbetrugs bei der Briefwahl der Kommunalen Ausländervertretung 2021 in Frankfurt, bei dem Hunderte Wahlscheine zugunsten bestimmter Namen verändert wurden. Sie haben jetzt gesagt, Sie können wegen des laufenden Verfahrens keine Auskunft geben. Ich frage trotzdem: Stehen Mitglieder oder Gruppierungen aus der KAV auch mit dem Wahlbetrug bei der OB-Wahl 2023 in Verbindung?

Stadträtin Eileen O´Sullivan:

(fortfahrend)

Da ich zu dem Zeitpunkt nicht zuständig war, kann ich an der Stelle nichts zu der Frage sagen.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Schwichtenberg. Ich bitte, die Kameras auszuschalten beziehungsweise nicht auf ihn zu richten.

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

(Zusatzfrage)

Ich ahne schon die Antwort. Welcher Bürgermeister hätte denn einen Vorteil gehabt von dem Betrug? Ich, oder?

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Die Kameras können wieder eingeschaltet werden.

Stadträtin Eileen O´Sullivan:

(fortfahrend)

Das ist eine spannende Frage. Die Glaskugel habe ich leider auch nicht. Dementsprechend kann ich Ihnen an der Stelle auch leider keine Antwort geben.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2925

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

Herr Vorsteher,

werte Kolleginnen und Kollegen!

Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen und es nur allzu gern als Falschinformation abgetan wird: Fälle von Wahlbetrug, Wahlfälschungen und -manipulation gab und gibt es auch in Deutschland immer wieder. Dabei ist grundsätzlich zu sagen, dass die Wahlen sicher sind, insbesondere, wenn man direkt zur Urne geht.

Die seit der Wiedervereinigung bekannt gewordenen Fälle von Wahlbetrug in Deutschland betrafen überwiegend die Briefwahl und dabei insbesondere die Kommunalwahlen, denn bei diesen ist bereits durch eine geringe Verschiebung der Stimmenanteile die manipulative Beeinflussung des Wahlergebnisses möglich. Als Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit seien an dieser Stelle die Kommunal- und OB-Wahl in Dachau 2022, die Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück, die Bürgerschaftswahl in Hamburg 2015 und die Kommunalwahl 2014 in Stendal genannt. Immer waren dabei die Briefwahlen das Einfallstor. In Hessen sind die Kommunalwahlen 2016 in Kelsterbach und 2012 in Rüsselsheim zu erwähnen. Beunruhigend ist, dass solche Fälschungs- und Betrugsversuche quer durch das politische Spektrum reichen und oft sogar von Mandatsträgern oder Kandidaten durchgeführt beziehungsweise initiiert werden. Entsprechende Versuche werden immer wieder aufgedeckt, was jedoch in der Regel dem Zufall geschuldet ist und nicht einer systematischen Plausibilitätskontrolle. So auch im jetzt bekannt gewordenen Fall des möglichen Wahlbetrugs bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl im Jahr 2023, der lediglich auffiel, weil ein Wähler im Wahllokal wählen wollte, obwohl er laut Wählerverzeichnis seine Stimme bereits per Brief abgegeben hatte. Erst dann wurde bei genauerem Hinsehen auch in anderen Fällen ein Muster erkannt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Hier erfolgte die Anforderung von ein paar Dutzend Briefwahlunterlagen mit gefälschten Unterschriften - das ist übrigens die bei Wahlbetrug am häufigsten auftretende Methode. Dass die verantwortliche Dezernentin es nicht für nötig hielt, die Öffentlichkeit zeitnah über diesen Vorgang zu informieren, ist mehr als befremdlich und spielt geradezu denjenigen in die Karten, die versuchen, die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wahlen infrage zu stellen, von der sonst insbesondere von Volt propagierten Transparenz einmal ganz zu schweigen. Zumal bereits bei der Wahl zur Kommunalen Ausländervertretung Frankfurts im Jahr 2021 der Verdachtsfall vorlag, dass bei der Briefwahl Hunderte Wahlscheine zugunsten bestimmter Namen geändert wurden. Ermittlungen diesbezüglich wurden jedoch nie eingeleitet.

Wir fordern den Magistrat daher dazu auf, alles Erforderliche dafür zu tun, um die Integrität der Wahlen in Frankfurt sicherzustellen ...

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Ihre Redezeit ist um, Herr Pfeiffer.

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

(fortfahrend)

. . denn solche Briefwahltricks können bei jeder zukünftigen Wahl wieder angewendet werden ...

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Herr Pfeiffer, bitte kommen Sie zum Schluss.

Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG:

(fortfahrend)

... auch bei der gerade bevorstehenden Bundestagswahl. Das gilt es zu verhindern.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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