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Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, und weiterer Landesgesetze plant die Landesregierung unter and

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Landesregierung plant eine Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, die Bürgerentscheide im Rahmen der Bauleitplanung einschränken würde. Dies betrifft insbesondere Planfeststellungsverfahren, bei denen künftig kein Bürgerentscheid mehr möglich wäre. Der Magistrat berichtet, dass es in den letzten Jahren nur einen Bürgerentscheid zu einem Planfeststellungsverfahren in Frankfurt gab.

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Frage an den Magistrat

Mit der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, und weiterer Landesgesetze plant die Landesregierung unter anderem die Einschränkung von Bürgerentscheiden im Rahmen der Bauleitplanung, § 8b Nr. 5a HGO. Besonders bei Planfeststellungsverfahren, aber auch anderen Verfahren wäre somit ein Bürgerentscheid künftig nicht mehr möglich.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Bürgerentscheide gab es in Frankfurt in den vergangenen Jahren, die entweder ein Planfeststellungsverfahren, das Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserschutzrecht oder ähnliche Zulassungsverfahren betrafen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote,

meine Damen und Herren!

Es handelt sich um genau einen Bürgerentscheid am 21. Juni 2015. Gegenstand des Bürgerentscheides war die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 916 "DFB-Akademie - südlich Niederräder Landstraße".

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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